Eine Person verfasst ein Testament

Kostenvoranschlag: Unerwartete Kosten vermeiden

Wenn sich ein Bauherr für die Umsetzung eines Projekts entscheidet steht neben der Qualität oft der Preis maßgeblich im Vordergrund.

Pauschalpreis vs. Kostenvoranschlag

In vielen Fällen fragt der Auftraggeber bei potenziellen Auftragnehmern nach einem Preisangebot für sein Projekt und erhält daraufhin einen konkreten Preis. Dieser Preis könnte als Pauschalpreis angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen fixen Betrag, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Umsetzung gilt. Der Auftragnehmer muss keine detaillierten Angaben machen, wie sich dieser Preis zusammensetzt, denn er darf nur diesen festen Betrag verrechnen.

Der Kostenvoranschlag im Detail

Ein häufig verwendetes Instrument ist jedoch der Kostenvoranschlag. Allerdings ist dieser gesetzlich nicht klar definiert, was den Auftraggeber vor die Herausforderung stellt, zu erkennen, ob es sich um einen Kostenvoranschlag oder einen Pauschalpreis handelt. Es empfiehlt sich daher, schriftlich nachzufragen, um Klarheit zu schaffen.

Ein Kostenvoranschlag gibt die mutmaßlichen Kosten detailliert nach einzelnen Positionen wie Arbeit und Material an. Neben der Endsumme wird dem Auftraggeber eine Aufschlüsselung dieser Kosten mitgeteilt.

Verbindlicher vs. unverbindlicher Kostenvoranschlag

Haben Sie einen Kostenvoranschlag erhalten, sollten Sie nun klären, ob dieser verbindlich oder unverbindlich ist.

Verbindlicher Kostenvoranschlag

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag bedeutet, dass der Auftragnehmer maximal den veranschlagten Betrag verlangen darf. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, bleibt der veranschlagte Betrag bestehen. Bei günstigeren Kosten darf der Auftragnehmer nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.

Ausnahme: Überschreitungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers beispielsweise können zu höheren Kosten führen, selbst bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag.

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der Auftraggeber eine “unbeträchtliche Kostenüberschreitung” akzeptieren, die in der Regel etwa 15 Prozent beträgt. Übersteigt die Kostenüberschreitung diesen Wert, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren. Der Auftraggeber hat dann die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen zu vergüten, oder das höhere Entgelt zu bezahlen.

Gesetzliche Regelungen: Was gilt wann?

Standardmäßig ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eine Ausnahme besteht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, zum Beispiel beim Bau eines Einfamilienhauses. Hier ist der verbindliche Kostenvoranschlag die Regel, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Kosten für den Kostenvoranschlag selbst

Für Verbraucher gilt: Vor der Beauftragung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags muss der Auftraggeber über die Zahlungspflicht informiert werden. Andernfalls besteht keine Zahlungspflicht.

Für gewerbliche Auftraggeber ist die Situation komplizierter. Hier sind die Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte immer klar auf eventuelle Kosten hingewiesen werden, oder der Auftraggeber sollte nachfragen, ob der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist.

Résumé

Beim Umgang mit Kostenvoranschlägen ist es wichtig, die Unterschiede zwischen verbindlichen und unverbindlichen Angeboten zu kennen und klar zu kommunizieren. Eine schriftliche Bestätigung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und finanzielle Überraschungen zu verhindern.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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