Vertrag, Handschlag

Die wichtigsten Zutaten zum perfekten Immobilienkaufvertrag

    • Wer erstellt einen Immobilienkaufvertrag?
    • Kann auch ein Unternehmen eine Immobilie kaufen?
    • Wie kommt der Kaufvertrag zustande?
    • Welche Kosten kommen auf den Käufer zu?
    • Welche Kosten kommen auf den Verkäufer zu?
    • Wie kann Brandauer Rechtsanwälte Ihnen helfen?
    • Checkliste für den Immobilienkauf 

Wer erstellt einen Immobilienkaufvertrag? 

    • Ein Kaufvertrag über eine Immobilie wird meist durch einen Rechtsanwalt erstellt und dann von einem Notar notariell beglaubigt. 

Kann auch ein Unternehmen eine Immobilie kaufen?

    • Ja, in diesem Fall muss der Firmenname, die Firmenbuchnummer sowie der Name des Firmenvertreters angegeben werden. 
    • Firmenvertreter ist meist je nach Rechtsform der Geschäftsführer oder auch der Vorstand. 

Wie kommt der Kaufvertrag zustande?

    • Grundsätzlich kommt der Kaufvertrag nach der Einigung  von Käufer und Verkäufer über Kaufobjekt und Kaufpreis zustande. Das nennt sich im juristischen Verkehr Konsenualvertrag.
    • Dadurch ergibt sich die Pflicht des Käufers zur Leistung des Kaufpreises und die Pflicht des Verkäufers das Kaufobjekt dem Käufer zu übergeben.
    • Aber Achtung: die rechtliche Zusammensetzung eines Kaufvertrages besteht aus einem gültigen Titel ( = meist der schriftliche Kaufvertrag) sowie dem Modus (= stellt die Übergabe da), dennoch besteht der eigentliche Eigentumserwerb beim Kauf einer Immobilie in der Einverleibung im Grundbuch.

Welche Kosten kommen auf den Käufer zu?

Neben dem Kaufpreis muss der Käufer beim Kaufvertrag noch mit Nebenkosten in der Höhe von bis zu 10% des Kaufpreises rechnen.

In der Regel hat der Käufer beim Immobilienkaufvertrag folgende Kosten zu tragen:

        • Kaufpreis (vertraglich vereinbart)
        • Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 3,5 % vom Kaufpreis)
        • Eintragungsgebühr im Grundbuch (grundsätzlich 1,1 % vom Kaufpreis)
        • Rechtsanwaltskosten (je nach Kaufpreis zwischen 1% – 2,5%)
        • Beglaubigungskosten durch den Notar (ca. 150 – 400 EUR))
        • Barauslagen (ca. 300 – 500 EUR)
        • Bearbeitungskosten bei der Treuhandbank (ca. EUR 100)
        • Servicepauschale der Rechtsanwaltskammer (25 EUR)
        • Gegebenenfalls Pfandrechteintragung einer Hypothek (1,2 % des Pfandbetrags)
        • Gegebenenfalls Maklerhonorar (grundsätzlich 3% des Kaufpreises zzgl. Ust.)
        • Gegebenenfalls Kreditgebühren für ein Bankdarlehen (ca. 0,25 – 1,5%)

Welche Kosten kommen auf den Verkäufer zu?

In der Regel hat der Verkäufer beim Immobilienkaufvertrag folgende Kosten zu tragen: 

        • Immobilienertragssteuer (4,2 % – 30 % des Kaufpreises, sofern keine Befreiung) 
        • Selbstberechnungskosten für die Immobilienertragssteuer (beinhaltet: Prüfung Immobilienertragssteuer, Berechnung, eventuelle Befreiungen, Abwicklung über Finanzamt)
        • Lastenfreistellung (zB Löschung von Pfandrechten, Fruchtgenussrechten, Wohnungsgebrauchsrechten oder Dienstbarkeiten)

Wie kann Brandauer Rechtsanwälte Ihnen helfen?

    • Wir fühlen uns im Vertragsrecht wie zuhause, da es eine unserer Spezialitäten ist. Unzähligen Klienten haben wir schon zu Ihren neuen 4-Wänden verholfen, und deswegen freuen wir uns schon, Sie zu unterstützen. 
    • In einem kostenlosen Erstgespräch mit uns erklären wir Ihnen gerne den genauen Ablauf eines Immobilienkaufs / -verkaufs über unsere Kanzlei. Ihr Aufwand wird so gering wie möglich gehalten. 
    • Transparenz ist uns wichtig, deswegen klären wir Sie ebenso in diesem Gespräch über die Kosten unserer Unterstützung auf. 

Was sind die Inhalte eines Kaufvertrags? #Checkliste

    • Persönliche Daten der Vertragsparteien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Firmenbuchnummer, .. etc)
    • Beschreibung der zu verkaufenden Immobilie (Haus oder Wohnung)
    • Gegebenenfalls Beschreibung von Zubehör oder Inventar
    • Angaben über Mängel wie Sanierungsbedarf von der zu verkaufenden Wohnung und die Angaben zur Hausverwaltung
    • Kaufpreis der Immobilie
    • Zahlungsmodalitäten
    • Zahlungsfristen
    • Grundbuchauszug mit möglichen Belastungen am Kaufobjekt
    • Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie
    • Klärung der Haftung für Sach- und Rechtsmängel
    • Treuhandschaftsmodalitäten (wenn gewünscht)
    • Gegebenenfalls Grundverkehrsgenehmigung, wenn im individuellen Fall erforderlich
    • Aufzeigen von Rechten und Pflichten im Sinne von Verkaufs- oder Belastungsverboten
    • Gewährleistungsangaben
    • Angaben der Nebenkosten des Verkäufers (Immobilienertragssteuer, Selbstberechnung, Lastenfreistellung)
    • Angaben der Nebenkosten der Käufers (Grunderwerbssteuer, Kaufpreis, Eintragungsgebühr, Rechtsanwaltskosten, … )
    • Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten
    • Aufsandungserklärung (schriftliches Einverständnis der verkaufenden Partei über die Eintragung ins Grundbuch)
    • Angaben zur Einverleibung des Eigentumsrechts 
    • Notarielle Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Parteien 

Sie haben weitere Fragen? Klicken Sie doch auf unsere Kaufverträge & Treuhandschaften Seite! Hier klären wir nochmal detaillierte alle Schritte der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrags. 

Vertragsprüfung

Sie möchten wissen, ob Ihr Vertrag die notwendigen Zutaten hat? Wir überprüfen dies gerne und verraten Ihnen unser Rezept zum bestmöglichen Immobilienkauf und -verkauf.

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Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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