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Scheidungen: Unterhalt nach der Ehe

Der nacheheliche Unterhalt spielt eine zentrale Rolle bei Scheidungen und wirft häufig Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Unterhalt haben, wie die Höhe des Unterhalts berechnet wird und welche Besonderheiten es gibt.

Was bestimmt den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann eines der komplexesten Themen im Rahmen einer Scheidung sein. Anders als bei der Vermögensaufteilung, wo die Schuldfrage keine Rolle spielt, hängt der Unterhaltsanspruch stark davon ab, ob ein Ehepartner überwiegend für die Scheidung verantwortlich ist. Doch nicht nur das: Ein Anspruch muss auch rechnerisch begründet sein.

Unterhalt während und nach der Ehe

Schon während der Ehe besteht ein Unterhaltsanspruch. Nach der Scheidung orientiert sich der mögliche Anspruch gegen den Ex-Partner maßgeblich daran, ob ihm eine Schuld an der Scheidung zugewiesen wird. Grundsätzlich spiegelt der nacheheliche Unterhalt den Betrag wider, der auch während der Ehe geleistet wurde, sofern eine überwiegende oder alleinige Schuld bezüglich des Endes der Ehe besteht.

Geld- oder Naturalunterhalt: Eine wichtige Unterscheidung

In der Ehe wird Unterhalt oft in Form von Naturalien geleistet. Nach der Trennung ändert sich dies zu einem reinen Geldunterhaltsanspruch. Trotzdem können gewisse Naturalleistungen wie Miete oder Kredite, wenn weiterhin getragen, angerechnet werden.

Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt?

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts variiert: Bei Ehen, in denen nur ein Partner verdient, liegt sie bei 33 % des Einkommens. Haben beide ein Einkommen, basiert die Berechnung auf 40 % des gemeinsamen Einkommens, abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten.

Der Anspannungsgrundsatz im Unterhaltsrecht

Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltsverpflichtete müssen ihre Einkommensmöglichkeiten angemessen nutzen. Wer dies vernachlässigt, dessen potenzielles Einkommen beeinflusst die Unterhaltshöhe – entweder führt es zu einer höheren Belastung des Verpflichteten oder zu einer Reduzierung des Anspruchs des Berechtigten.

Dauer und Bedingungen des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch bis zum Tod, sofern nicht anders vereinbart. Eine neue Lebensgemeinschaft des Berechtigten bewirkt ein Ruhen des Anspruchs, die Wiederverheiratung hingegen ein Erlöschen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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