Grunderwerbsteuer (GrESt) in Österreich: Was Käufer 2026 wissen müssen

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Grunderwerbsteuer (GrESt) in Österreich: Was Käufer 2026 wissen müssen

Wer in Österreich eine Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss Grunderwerbsteuer (GrESt) zahlen. Beim klassischen Kauf beträgt sie 3,5 % des Kaufpreises – bei einer Wohnung um 350.000 Euro sind das bereits 12.250 Euro. Bei Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie gilt ein günstigerer Stufentarif (0,5 bis 3,5 %). Dieser Ratgeber erklärt, wie die Steuer berechnet wird, welche Befreiungen es gibt und worauf Käufer bei der Abwicklung achten sollten.

1. Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die bei jedem Erwerb eines inländischen Grundstücks anfällt – unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich (Kauf) oder unentgeltlich (Schenkung, Erbschaft) erfolgt. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) geregelt und wird zwischen Bund (4 %) und Gemeinde (96 %) aufgeteilt.

Der GrESt unterliegen nicht nur klassische Kaufverträge, sondern auch Tausch, Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Zwangsversteigerung und sogar die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (sogenannte Share Deals).

2. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Entgeltlicher Erwerb (Kauf am freien Markt)

Beim normalen Immobilienkauf außerhalb der Familie beträgt die GrESt 3,5 % des Kaufpreises. Die Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gegenleistung – also alles, was der Käufer aufwenden muss (Kaufpreis, übernommene Hypotheken, Nebenleistungen).

Unentgeltlicher Erwerb (Schenkung, Erbschaft, Familie)

Bei Schenkungen, Erbschaften und Übertragungen innerhalb des Familienverbandes gilt ein Stufentarif, der die Steuerbelastung deutlich reduziert:

GRUNDERWERBSTEUER
Der Stufentarif im Überblick
Für Schenkung, Erbschaft & Erwerb im Familienverband
0,5 %
Erste € 250.000
Maximale Steuer: € 1.250
2,0 %
Nächste € 150.000
Maximale Steuer: € 3.000
3,5 %
Darüber hinaus
Unbegrenzt
💡 Rechenbeispiel: Schenkung € 500.000
€ 250.000 × 0,5 % = € 1.250  +  € 150.000 × 2 % = € 3.000  +  € 100.000 × 3,5 % = € 3.500
Grunderwerbsteuer gesamt: € 7.750 (statt € 17.500 bei 3,5 % pauschal)
Stufentarif gem. § 7 Abs. 1 Z 2 GrEStG · Stand: Februar 2026

Wichtig: Erwerbe innerhalb des Familienverbandes gelten steuerlich immer als unentgeltlich – auch wenn tatsächlich ein Kaufpreis bezahlt wird.

GRUNDERWERBSTEUER
Kauf am Markt vs. Erwerb in der Familie
Vergleich bei einem Grundstückswert von € 500.000
KAUF AM MARKT
Bemessungsgrundlage:
Kaufpreis
Steuersatz:
3,5 % pauschal
Berechnung:
€ 500.000 × 3,5 %
GRUNDERWERBSTEUER
€ 17.500
Effektiv: 3,5 %
FAMILIENVERBAND
Bemessungsgrundlage:
Grundstückswert
Steuersatz:
Stufentarif (0,5 – 3,5 %)
Berechnung:
Gestaffelt nach Stufen
GRUNDERWERBSTEUER
€ 7.750
Effektiv: 1,55 %
💰 Ersparnis im Familienverband: € 9.750 (mehr als die Hälfte!)
Vergleich bei Grundstückswert € 500.000 · Stand: Februar 2026

3. Wer gehört zum begünstigten Familienverband?

Der Familienverband im Sinne des GrEStG ist weit gefasst:

  • Ehegatten und eingetragene Partner (auch bei Scheidung/Auflösung)

  • Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel)

  • Stief-, Wahl- und Pflegekinder

  • Geschwägerte in gerader Linie (Schwiegereltern, Schwiegerkinder)

  • Geschwister, Nichten und Neffen

Seit der Steuerreform 2016 wurde der Familienverband erheblich erweitert. Geschwister, Nichten und Neffen profitieren seither ebenfalls vom Stufentarif.

4. Bemessungsgrundlage: Kaufpreis vs. Grundstückswert

Entgeltlich: Die Gegenleistung

Beim Kauf am freien Markt ist die Bemessungsgrundlage die Gegenleistung: Kaufpreis, übernommene Hypotheken, Rückstände, Ablastzahlungen und ggf. übernommene Vertragserrichtungskosten.

Unentgeltlich: Der Grundstückswert

Bei Schenkung, Erbschaft oder Familie ist der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Drei Ermittlungsmethoden:

  1. Pauschalwertmodell: Berechnung aus Grundwert und Gebäudewert. BMF-Online-Rechner verfügbar.

  2. Immobilienpreisspiegel: Durchschnittspreise der Statistik Austria mit 28,75 % Abschlag.

  3. Gutachten: Sachverständiger weist niedrigeren Verkehrswert nach.

5. Entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich?

Außerhalb des Familienverbandes kommt es auf das Verhältnis Gegenleistung zu Grundstückswert an:

GRUNDERWERBSTEUER
Entgeltlich – Teilentgeltlich – Unentgeltlich
Welcher Steuersatz gilt?
Entgeltlich
Gegenleistung:
> 70 %
des Grundstückswerts
STEUERSATZ
3,5 % vom Kaufpreis
Normaler Kauf
am freien Markt
Teilentgeltlich
Gegenleistung:
30 – 70 %
des Grundstückswerts
STEUERSATZ
3,5 % + Stufentarif (aufgeteilt)
Mischung aus
Kauf & Schenkung
Unentgeltlich
Gegenleistung:
≤ 30 %
des Grundstückswerts
STEUERSATZ
Stufentarif (0,5 – 3,5 %)
Schenkung, Erbschaft,
Familienverband
📌 Sonderregel: Innerhalb des Familienverbandes gilt IMMER Unentgeltlichkeit – auch wenn ein Kaufpreis bezahlt wird!
§ 4, § 7 GrEStG · Vereinfachte Darstellung · Stand: Februar 2026

6. Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Das GrEStG kennt eine Reihe von Befreiungen:

GRUNDERWERBSTEUER
Befreiungen & Freibeträge
🏠
Ehepartner / eingetragene Partner
Bis 150 m² Wohnfläche steuerfrei
Wohnung muss innerhalb von 3 Mon. bezogen & 5 J. bewohnt werden
📋
Bagatellgrenze
Bemessungsgrundlage ≤ € 1.100
Erwerbsvorgang vollständig steuerfrei
🏭
Betriebsübertragung
Freibetrag bis € 900.000
Bei begünstigter Übergabe (z. B. Alter 55+), gedeckelt mit 0,5 %
🌾
Land- & Forstwirtschaft
Freibetrag bis € 365.000
Im Familienverband, 2 % vom Einheitswert
🏛️
Gemeinnützige Zwecke
Vollständig befreit
Unentgeltliche Übertragung an gemeinnützige Organisationen
§ 3 GrEStG · Vereinfachte Darstellung · Stand: Februar 2026

Details zur Ehepartner-Befreiung (150 m²)

Bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern sind bis zu 150 m² Wohnnutzfläche steuerfrei. Die Wohnung muss dem dringenden Wohnbedürfnis dienen, innerhalb von 3 Monaten bezogen werden und 5 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden.

7. Wie läuft die Abwicklung?

Steuerschuld und Haftung

Die Steuerschuld entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags. Steuerschuldner sind alle Beteiligten als Gesamtschuldner. In der Praxis zahlt fast immer der Käufer.

Selbstberechnung durch den Rechtsanwalt

Der Parteienvertreter (Rechtsanwalt/Notar) berechnet die GrESt und führt sie ab. Frist: 15. des übernächsten Monats.

Ratenzahlung bei Schenkung und Erbschaft

Bei unentgeltlichen Erwerben ist eine Aufteilung auf bis zu 5 Jahre möglich (Aufschlag: 4 % bei 2 Jahren, +2 % pro weiterem Jahr; max. 10 %).

8. Die GrESt im Gesamtkontext der Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist nur eine von mehreren Nebenkosten beim Immobilienkauf:

GRUNDERWERBSTEUER
Kaufnebenkosten im Überblick
Beispiel: Wohnungskauf um € 350.000
Grunderwerbsteuer 3,5 % € 12.250
Maklerprovision bis 3 % + USt € 12.600
Vertragserrichtung ca. 1–3 % € 3.500 – 10.500
Grundbucheintragung 1,1 % € 3.850
Gesamte Nebenkosten (mit Makler):
ca. € 32.200 – 39.200 ≈ 9–11 % vom Kaufpreis
⚠ Die GrESt allein macht ca. ein Drittel aller Kaufnebenkosten aus!
Berechnung auf Basis Kaufpreis € 350.000 · Angaben ohne Gewähr · Stand: Februar 2026

9. Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurden die Regelungen für Share Deals verschärft:

  • Beteiligungsschwelle: gesenkt von 95 % auf 75 %

  • Beobachtungszeitraum: verlängert von 5 auf 7 Jahre

  • Kapitalgesellschaften: neu erfasst (GmbH, AG)

  • Immobiliengesellschaften: 3,5 % vom gemeinen Wert seit 1.7.2025

10. Checkliste für Käufer

  1. Art des Erwerbs klären: Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Familienverband?

  2. Bemessungsgrundlage bestimmen: Kaufpreis oder Grundstückswert?

  3. Grundstückswert ermitteln: Pauschalwertmodell, Immobilienpreisspiegel oder Gutachten?

  4. Befreiungen prüfen: 150-m²-Befreiung, Betriebsfreibetrag, Bagatellgrenze?

  5. Zusammenrechnung beachten: Erwerbe der letzten 5 Jahre?

  6. Rechtsanwalt einbinden: Selbstberechnung, Grundbuch, Treuhand

  7. Finanzierung: GrESt in Nebenkosten-Kalkulation einbeziehen

Fazit

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den größten Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Schon bei € 350.000 macht sie über € 12.000 aus. Wer Übertragungen innerhalb der Familie plant, profitiert vom Stufentarif. Entscheidend ist, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt einzubinden.

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