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Schadenersatz & Schmerzengeld – Ihr Anwalt in Salzburg

Ein Verkehrsunfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler, ein Hundebiss oder ein Sturz auf einem nicht gestreuten Gehweg – wer durch fremdes Verschulden einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Ersatz. Doch Versicherungen zahlen selten freiwillig den vollen Betrag. Als Schadenersatz-Anwalt in Salzburg setzen wir Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Wir berechnen Ihren Anspruch vollständig – Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegebedarf und Sachschäden – und führen die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Erst wenn außergerichtlich keine angemessene Lösung möglich ist, bringen wir die Klage ein.

🏛️ Kanzlei seit 1978 ⭐ 4,9 Google-Bewertung ⚖️ Schadenersatz & Zivilrecht 📍 Giselakai 51, Salzburg
📑 Inhalt dieser Seite
→ Schadenersatz in Österreich: Grundlagen → Welche Ansprüche haben Sie? → Schmerzengeld: Berechnung und Höhe → Ablauf einer Schadenersatz-Vertretung → Typische Schadenersatz-Fälle → Verjährung: Wann verfallen Ihre Ansprüche? → Häufige Fragen → Verwandte Rechtsgebiete

Schadenersatz in Österreich: Grundlagen

Das österreichische Schadenersatzrecht beruht auf einem klaren Grundsatz: Wer einem anderen durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen (§ 1295 ABGB). Vier Voraussetzungen müssen vorliegen: ein Schaden, ein rechtswidriges Verhalten, ein Verschulden des Schädigers und ein ursächlicher Zusammenhang (Kausalität) zwischen Verhalten und Schaden.

In bestimmten Fällen greift auch eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) – etwa im Straßenverkehr (EKHG), bei Betriebsgefahren oder bei der Tierhalterhaftung. Der Geschädigte muss dann kein Verschulden nachweisen, sondern nur den Schaden und die Kausalität. Als Schadenersatz-Anwalt in Salzburg prüfen wir in jedem Fall, welche Anspruchsgrundlage die stärkste Position bietet.

Welche Ansprüche haben Sie?

Der Schadenersatz in Österreich umfasst nicht nur den reinen Vermögensschaden. Bei Körperverletzungen steht Ihnen ein ganzes Bündel an Ansprüchen zu (§ 1325 ABGB). Wir achten darauf, dass keine Position vergessen wird – denn was in der Erstverhandlung nicht geltend gemacht wird, geht häufig verloren.

💰 Schadenersatz-Positionen bei Personenschäden
Nach § 1325 ABGB bei Körperverletzung
1
Schmerzengeld
Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schmerzen. Wird nach Dauer und Intensität der Schmerzen in Tagessätzen berechnet. Oft die größte Einzelposition.
2
Heilungskosten
Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Physiotherapie, Rehabilitation – alle Kosten, die nicht von der Sozialversicherung gedeckt sind.
3
Verdienstentgang
Einkommensverlust während der Heilung und darüber hinaus. Bei Dauerschäden: Ersatz für die verminderte Erwerbsfähigkeit – gegebenenfalls als Rente.
4
Pflegekosten & Haushaltshilfe
Wenn Sie sich nach dem Unfall nicht selbst versorgen können: Kosten für Pflege, Haushaltshilfe und Betreuung – auch wenn Angehörige unentgeltlich helfen.
5
Verunstaltungsentschädigung
Entschädigung für bleibende Narben oder körperliche Entstellungen, die das äußere Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigen (§ 1326 ABGB).
6
Sachschäden
Beschädigtes Fahrzeug, Kleidung, Brille, Smartphone – der Zeitwert zum Unfallzeitpunkt ist maßgeblich. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Schmerzengeld: Berechnung und Höhe

Das Schmerzengeld ist in Österreich ein Ausgleich für immaterielle Schäden – also für körperliche und seelische Schmerzen, die nicht in Geld messbar sind. Die Berechnung erfolgt nach der Tagessatzmethode: Ärztliche Gutachter teilen die Schmerzperioden in leichte, mittelstarke und starke Schmerzen ein und ordnen jedem Schweregrad Tage zu.

Die Gerichte orientieren sich an Richtwerten: Für leichte Schmerzen werden ca. 110–130 € pro Tag angesetzt, für mittelstarke ca. 220–260 € und für starke ca. 330–390 €. Ein Schleudertrauma mit sechs Wochen leichten Schmerzen kann also rund 5.000–6.000 € Schmerzengeld ergeben. Schwere Verletzungen mit Dauerfolgen erreichen fünf- bis sechsstellige Beträge. Versicherungen bieten in der Erstverhandlung häufig deutlich weniger an – wir kennen die tatsächlichen Richtwerte und setzen Ihren Anspruch korrekt durch.

📊 Schmerzengeld-Richtwerte (Orientierung)
Schmerzgrad Tagessatz (ca.) Typische Verletzungen
Leichte Schmerzen 110–130 €/Tag Prellungen, Zerrungen, leichtes Schleudertrauma, Abschürfungen
Mittelstarke Schmerzen 220–260 €/Tag Knochenbrüche, Bänderrisse, schweres Schleudertrauma, Gehirnerschütterung
Starke Schmerzen 330–390 €/Tag Operationen, Polytrauma, Verbrennungen, Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung
Richtwerte der österreichischen Rechtsprechung. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird durch ein ärztliches Schmerzgutachten belegt. Tagessätze werden laufend an die Inflation angepasst.

Ablauf einer Schadenersatz-Vertretung

So gehen wir vor, wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruchs beauftragen.

⚖️ Ihr Weg zum Schadenersatz
1
Erstgespräch & Sachverhaltsaufnahme
Wir sichten Ihre Unterlagen (Polizeibericht, ärztliche Befunde, Fotos, Rechnungen) und geben eine erste Einschätzung zu Ihrem Anspruch. Wir klären auch, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
2
Anspruchsberechnung
Wir beziffern alle Schadenspositionen: Schmerzengeld (auf Basis ärztlicher Gutachten), Heilungskosten, Verdienstentgang, Haushaltshilfe, Sachschäden und gegebenenfalls Verunstaltungsentschädigung.
3
Außergerichtliche Verhandlung
Wir fordern die gegnerische Haftpflichtversicherung schriftlich zur Zahlung auf. In vielen Fällen erzielen wir bereits in dieser Phase eine zufriedenstellende Einigung – das spart Ihnen Zeit und Gerichtskosten.
4
Klage & gerichtliche Durchsetzung
Ist keine angemessene außergerichtliche Einigung möglich, bringen wir die Schadenersatzklage beim zuständigen Bezirks- oder Landesgericht Salzburg ein. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren – bis zum rechtskräftigen Urteil.

Typische Schadenersatz-Fälle

Als Schadenersatz-Anwalt in Salzburg vertreten wir Geschädigte in unterschiedlichsten Konstellationen. Die häufigsten Fälle im Überblick:

🚗
Verkehrsunfälle
Auffahrunfälle, Vorrangverletzungen, Fußgänger- und Radfahrerunfälle. Im Straßenverkehr gilt die Gefährdungshaftung nach dem EKHG – der Geschädigte muss kein Verschulden nachweisen. Wir verhandeln mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und holen bei Bedarf ein unfallchirurgisches Gutachten ein.
🏥
Ärztliche Behandlungsfehler
Fehldiagnosen, Operationsfehler, unterlassene Aufklärung, Medikationsfehler. Die Arzthaftung setzt voraus, dass der Arzt den medizinischen Standard nicht eingehalten hat. Der Nachweis erfordert ein medizinisches Sachverständigengutachten. Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen.
🏔️
Sport- & Freizeitunfälle
Skiunfälle, Wanderunfälle, Reitunfälle, Verletzungen auf Spielplätzen. Im Bundesland Salzburg mit seinen Skigebieten und Bergen ein häufiger Fall. Die Verschuldensfrage (Pistensicherung, Kollision zwischen Skifahrern) erfordert oft eine genaue Beweissicherung.
🏠
Immobilien- & Nachbarschäden
Wasserschäden durch undichte Leitungen, Baumängel, herabfallende Dachziegel, nicht geräumte Gehwege. Als Kanzlei mit Immobilienrecht-Schwerpunkt kennen wir die Schnittstelle zwischen Schadenersatz und Liegenschaftsrecht besonders gut.

Verjährung: Wann verfallen Ihre Ansprüche?

Schadenersatzansprüche unterliegen in Österreich strengen Fristen. Die subjektive Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erlangen (§ 1489 ABGB). Daneben läuft eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

Bei Personenschäden gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Dreijahresfrist beginnt erst, wenn das endgültige Ausmaß des Schadens feststeht. Bei Spätfolgen kann die Frist also später beginnen – aber warten Sie nicht darauf. Versicherungen berufen sich gerne auf Verjährung. Kontaktieren Sie uns als Schadenersatz-Anwalt in Salzburg möglichst bald nach dem Schadensereignis, damit keine Ansprüche verloren gehen.

💡 Praxistipp: Beweise sofort sichern
Fotografieren Sie die Unfallstelle, Ihre Verletzungen und die Sachschäden sofort. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Lassen Sie sich den Polizeibericht aushändigen. Gehen Sie zeitnah zum Arzt und lassen Sie alle Verletzungen dokumentieren – auch scheinbar geringfügige. Je besser die Beweislage, desto stärker Ihre Position in der Verhandlung. Auch bei Unfällen im Ausland gelten diese Grundsätze.

Häufige Fragen zum Schadenersatz

Diese Fragen stellen uns Mandanten in unserer Kanzlei in Salzburg regelmäßig.

Muss ich die Kosten für den Anwalt vorstrecken?
In vielen Schadenersatzfällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir klären im Erstgespräch, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung einspringt, und holen die Deckungszusage ein. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir die Kosten transparent vorab – in manchen Fällen ist auch ein Erfolgshonorar denkbar.
Wie hoch ist mein Schmerzengeld nach einem Auffahrunfall?
Das hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Ein leichtes Schleudertrauma (HWS-Distorsion Grad I) mit zwei bis vier Wochen Beschwerden ergibt erfahrungsgemäß 1.500–4.000 € Schmerzengeld. Stärkere Verletzungen (Bandscheibenvorfall, Brüche) liegen deutlich höher. Entscheidend ist das ärztliche Schmerzgutachten, das die Schmerzdauer und -intensität dokumentiert. Nehmen Sie das erste Angebot der Versicherung nicht ungeprüft an – es liegt fast immer unter dem tatsächlichen Anspruch.
Was ist, wenn ich selbst eine Mitschuld habe?
In Österreich gilt der Grundsatz der Schadensteilung: Haben Sie selbst zum Schaden beigetragen, wird der Schadenersatz entsprechend Ihrem Mitverschuldensanteil gekürzt (§ 1304 ABGB). Tragen Sie z. B. 30 % Mitschuld, erhalten Sie 70 % des Schadenersatzes. Eine vollständige Mitschuld schließt den Anspruch nur selten aus. Wir prüfen, ob das behauptete Mitverschulden tatsächlich berechtigt ist.
Kann ich auch Schadenersatz für psychische Folgen fordern?
Ja, das Schmerzengeld umfasst auch seelische Schmerzen – etwa posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen oder Depressionen nach einem Unfall. Voraussetzung ist, dass die psychische Beeinträchtigung ärztlich dokumentiert und kausal auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist. Auch Angehörige von schwer Verletzten oder Getöteten können unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzengeld für den erlittenen Schockschaden geltend machen.
Wie lange dauert ein Schadenersatzverfahren?
Die außergerichtliche Regulierung dauert typischerweise zwei bis sechs Monate. Gerichtliche Verfahren in Salzburg nehmen je nach Komplexität sechs Monate bis zwei Jahre in Anspruch – bei komplizierten Sachverständigenfragen auch länger. Wir setzen auf eine zügige außergerichtliche Lösung und klagen nur, wenn die Versicherung kein angemessenes Angebot vorlegt.

Verwandte Rechtsgebiete

Schadenersatz berührt oft weitere Rechtsgebiete. Wir beraten Sie ganzheitlich.

⚖️ Alle Leistungen für Privatpersonen 👨‍👩‍👧 Familienrecht 🏠 Immobilienrecht Salzburg 📜 Erbrecht & Testamente
📌 Das Wichtigste zum Schadenersatz auf einen Blick
1. Vier Voraussetzungen für Schadenersatz: Schaden, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Kausalität. Bei Gefährdungshaftung (EKHG) entfällt das Verschulden.
2. Schmerzengeld wird nach der Tagessatzmethode berechnet: 110–390 € pro Tag je nach Schweregrad. Versicherungsangebote liegen meist deutlich darunter.
3. Neben Schmerzengeld stehen Ihnen Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegekosten, Sachschäden und Verunstaltungsentschädigung zu.
4. Schadenersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger – handeln Sie rechtzeitig.
5. Sichern Sie Beweise sofort: Fotos, Zeugen, Polizeibericht, Arztbesuch. Je besser die Dokumentation, desto stärker Ihre Position.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellte Rechtslage bezieht sich auf das österreichische Schadenersatzrecht (ABGB, EKHG). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Schaden erlitten? Wir setzen Ihr Recht durch.

Kontaktieren Sie uns zeitnah nach dem Schadensereignis. Wir prüfen Ihren Anspruch, beziffern den Schaden und verhandeln mit der gegnerischen Seite – persönlich und in Ihrem Interesse.

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