Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die erforderlichen Dokumente, Einkommensgrenzen und Kriterien, die in jedem Bundesland gelten.
Antragstellung und Einkommensnachweis
Um eine Wohnbauförderung zu beantragen, wenden Sie sich an das Amt der Landesregierung oder in Wien an den Magistrat. Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist der Nachweis des Haushaltseinkommens des Vorjahres. Hierfür müssen Angestellte ihren Lohnzettel und Selbständige ihren Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen in den verschiedenen Bundesländern variieren. Eine Überschreitung der Grenze führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung, kann jedoch eine Reduzierung der Förderung nach sich ziehen.
Anforderungen der Bundesländer
Jedes Bundesland in Österreich, von Wien bis Vorarlberg, hat eigene Richtlinien für die Wohnbauförderung. Achten Sie stets auf folgende Details:
- Staatsbürgerschaft: Österreichisch oder gleichgestellt (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Eigentum: (Mit-)Eigentum an der Liegenschaft oder Baugenehmigung, alternativ erfüllt eine nahestehende Person dieses Kriterium.
- Hauptwohnsitz: Muss das ganze Jahr über beibehalten werden, und der bisherige Hauptwohnsitz ist spätestens ein halbes Jahr nach Umzug aufzugeben.
- Einkommensgrenze: Beachten Sie die Netto-Einkommensgrenze, insbesondere bei Darlehensanträgen.
- Wohnfläche: Mindestgröße von 80 Quadratmetern, Keller nur bei Nutzung als Arbeitsraum inkludiert.
- Umweltaspekte: Kein Einsatz fossiler Brennstoffe.
Résumé
Es ist empfehlenswert, sich eingehend über die Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Planen Sie vorausschauend, insbesondere in Bezug auf eventuelle vorzeitige Rückzahlungen.