Eine Skihütte in den verschneiten Bergen

Haftung bei Skiunfällen: Was Skifahrer wissen müssen

Die Freude am Skifahren kann durch unvorhergesehene Unfälle schnell getrübt werden. Doch wann haften Skifahrer oder Skigebiete für Schäden? In diesem Blogbeitrag erläutern wir die rechtlichen Aspekte rund um die Haftung bei Skiunfällen und welche Regeln beachtet werden müssen, um Konflikte zu vermeiden.

Welches Recht gilt bei Skiunfällen?

Bei Unfällen in österreichischen Skigebieten, an denen EU-Ausländer beteiligt sind, kommt gemäß der EU-Verordnung “Rom II” österreichisches Recht zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Ereignis oder die indirekten Schadensfolgen in Österreich eintreten. Zuständig ist das Gericht des Bezirks, in dem sich der Unfall ereignet hat. Diese Regelungen gelten auch für Nicht-EU-Ausländer.

Klärung der Verschuldensfrage nach Skiunfällen

In Österreich gibt es keine speziellen Skifahrvorschriften. Stattdessen werden die allgemeinen Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sowie der Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit (POE-Regeln) herangezogen. Diese Regeln sind zwar keine Rechtsnormen, dienen aber als Leitfaden für die erforderlichen Sorgfaltspflichten im Skisport.

Verhaltensregeln auf der Piste

Skifahrer sind verpflichtet, bestimmte Verhaltensregeln zu befolgen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Dazu gehören:

Skifahrer müssen sich so verhalten, dass sie niemanden gefährden. Bei Sichtbehinderung dürfen sie nicht “ins Blaue” fahren.

Skifahrer müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Bedingungen und ihrem Können anpassen.

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Überholen ist von allen Seiten erlaubt, solange ein sicherer Abstand eingehalten wird.

Beim Einfahren in eine Abfahrt oder nach einem Halt müssen Skifahrer sicherstellen, dass sie dies gefahrlos tun können.

Skifahrer sollten nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen anhalten.

Fußgänger müssen den Rand der Abfahrtsstrecke nutzen.

Skifahrer müssen Markierungen und Signale beachten.

Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet.

Im Falle eines Unfalls müssen alle Beteiligten ihre Personalien angeben.

Vertrauensgrundsatz und Haftung

Wie im Straßenverkehr gilt auch beim Wintersport der Vertrauensgrundsatz. Skifahrer dürfen darauf vertrauen, dass andere die Pistenregeln einhalten, es sei denn, es ist ein Fehlverhalten erkennbar. Bei Regelverstößen kann eine Schadenersatzpflicht entstehen, wenn nachweislich eine schuldhafte Verletzung der Verhaltenspflichten vorliegt.

Résumé

Die Einhaltung der FIS-Regeln ist entscheidend, um das Risiko von Unfällen und rechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Skifahrer sollten sich bewusst und sicher auf der Piste verhalten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Skigebiete können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.