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GmbH gründen in Österreich 2026

Wer in Österreich ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung aufbauen will, kommt an der GmbH kaum vorbei. Seit 1. Jänner 2024 liegt das Mindeststammkapital bei nur noch 10.000 Euro – die Gründung ist damit so zugänglich wie nie zuvor. Gleichzeitig lauern bei Gesellschaftsvertrag, Firmenbuchanmeldung und steuerlicher Gestaltung Fallstricke, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess – mit aktuellen Zahlen, Kostenübersicht und Praxistipps aus unserer Kanzleiarbeit.

Was ist eine GmbH – und für wen eignet sie sich?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Die GmbH selbst schließt Verträge ab, beschäftigt Mitarbeiter, klagt und wird geklagt – nicht die Gesellschafter persönlich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkt. Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.

Geregelt ist die GmbH im GmbH-Gesetz (GmbHG). Sie kann von einer einzelnen Person gegründet werden (Ein-Personen-GmbH) oder von mehreren Gesellschaftern gemeinsam. Im Unterschied zu Personengesellschaften wie der OG oder KG gibt es keine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – ein Vorteil, der die GmbH seit Jahrzehnten zur beliebtesten Kapitalgesellschaftsform in Österreich macht.

Die GmbH eignet sich besonders für Gründer und Unternehmer, die operativ tätig sind und ihr privates Vermögen vom Geschäftsrisiko trennen wollen. Ab einem gewissen Einkommensniveau bietet der lineare Körperschaftsteuersatz von 23 % zudem einen steuerlichen Vorteil gegenüber dem progressiven Einkommensteuertarif (bis zu 55 %).

🏢 GmbH auf einen Blick – Die wichtigsten Merkmale
Merkmal Details
Rechtsform Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Mindeststammkapital € 10.000 (seit 1.1.2024)
Mindesteinzahlung € 5.000 (Hälfte des Stammkapitals)
Haftung Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Besteuerung 23 % KöSt + 27,5 % KESt bei Ausschüttung
Mindest-KöSt € 500 pro Jahr (auch ohne Gewinn)
Organe Geschäftsführung + Generalversammlung (ggf. Aufsichtsrat)

Stammkapital seit 2024: Was hat sich geändert?

Die wohl wichtigste Neuerung der letzten Jahre: Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wurde das Mindeststammkapital für die GmbH ab 1. Jänner 2024 von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Bei Gründung muss die Hälfte – also 5.000 Euro – bar eingezahlt werden. Das Stammkapital ist kein „verlorenes Geld“, sondern gehört der Gesellschaft und steht für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Was viele nicht wissen: Die bisherige Gründungsprivilegierung hat damit praktisch ihre Bedeutung verloren. Vor 2024 lag das reguläre Stammkapital bei 35.000 Euro, und die Gründungsprivilegierung erlaubte es, vorübergehend mit 10.000 Euro zu starten. Da 10.000 Euro nun ohnehin das reguläre Mindestkapital sind, braucht man die Gründungsprivilegierung nicht mehr. Ältere Online-Quellen, die noch von 35.000 Euro Stammkapital und einer „GmbH Light“ sprechen, sind schlicht veraltet.

⏪ Vor 2024
Alte Rechtslage

Mindeststammkapital € 35.000, Mindesteinzahlung € 17.500.

Alternative: Gründungsprivilegierung mit € 10.000 Stammkapital (auf 10 Jahre befristet).

Nachteil: Nach 10 Jahren musste auf € 35.000 aufgestockt werden.
✅ Seit 1.1.2024
Aktuelle Rechtslage (GesRÄG 2023)

Mindeststammkapital € 10.000, Mindesteinzahlung € 5.000.

Gründungsprivilegierung entfällt – das niedrigere Kapital gilt dauerhaft und unbefristet.

Vorteil: Keine Nachschusspflicht, kein Ablaufdatum. € 5.000 reichen zum Start.

GmbH gründen: Der Ablauf Schritt für Schritt

Die Gründung einer GmbH folgt einem klaren rechtlichen Ablauf. Zwischen der ersten Idee und dem Eintrag im Firmenbuch liegen typischerweise zwei bis sechs Wochen – je nachdem, wie schnell Gesellschaftsvertrag, Bankbestätigung und Firmenbuchgericht zusammenspielen.

Prozessdiagramm
Ablauf der GmbH-Gründung in Österreich
1
Gesellschaftsvertrag errichten
Inhalt festlegen: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile. Der Vertrag muss als Notariatsakt errichtet werden (§ 4 Abs 3 GmbHG).
2
Geschäftsführer bestellen
Per Gesellschafterbeschluss oder bereits im Gesellschaftsvertrag. Mindestens ein Geschäftsführer ist Pflicht – er muss eine natürliche Person sein.
3
Stammkapital einzahlen
Geschäftskonto eröffnen und mindestens € 5.000 einzahlen. Die Bank stellt eine Bankbestätigung (Kapitalnachweis) aus – diese wird fürs Firmenbuch benötigt.
4
Firmenbuchanmeldung
Alle Geschäftsführer melden die GmbH beim zuständigen Firmenbuchgericht an. Beizulegen sind: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung, Bankbestätigung, ggf. NeuFöG-Bestätigung und Musterzeichnung.
⏱️
Wartezeit: Das Firmenbuchgericht prüft die Unterlagen. Dauer: wenige Tage bis mehrere Wochen, je nach Gericht und Auslastung.
5
Eintragung im Firmenbuch = GmbH entsteht
Erst mit der Eintragung im Firmenbuch existiert die GmbH als juristische Person. Ab jetzt gilt die Haftungsbeschränkung. Vorher handeln die Gründer auf eigene Rechnung und Risiko.
6
Gewerbeanmeldung & steuerliche Erfassung
Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft (kostenlos). Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (UID-Nummer, KöSt-Veranlagung). Anmeldung bei der ÖGK, sobald Dienstnehmer beschäftigt werden.

Der Gesellschaftsvertrag: Pflichtinhalt und wichtige Klauseln

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder GmbH. Er muss als Notariatsakt errichtet werden – seit 2019 ist dies auch als elektronischer Notariatsakt (§ 69b Notariatsordnung) möglich, was den Weg zum Notar in manchen Fällen erspart.

Das Gesetz schreibt bestimmte Mindestinhalte vor (§ 4 GmbHG): die Firma (Name der Gesellschaft), den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter. In der Praxis reicht das aber selten aus. Wer nur die gesetzlichen Pflichtinhalte aufnimmt, wird bei der ersten ernsthaften Meinungsverschiedenheit unter Gesellschaftern Probleme bekommen.

📋 Gesellschaftsvertrag – Pflichtinhalt vs. empfohlene Klauseln
§ 4 GmbHG und Praxisempfehlungen
1
Firma, Sitz, Gegenstand – gesetzlich vorgeschrieben. Die Firma muss den Zusatz „GmbH“, „Ges.m.b.H.“ oder „Gesellschaft m.b.H.“ enthalten.
2
Stammkapital und Stammeinlagen – gesetzlich vorgeschrieben. Genau festlegen, wer welchen Anteil hält und welchen Betrag einzahlt.
3
Geschäftsführung & Vertretung – empfohlen. Einzel- oder Gesamtvertretung? Zustimmungspflichtige Geschäfte? Was passiert bei Abberufung?
4
Gewinnverteilung & Entnahmeregeln – empfohlen. Ohne Regelung gilt das gesetzliche Verhältnis nach Geschäftsanteilen. Sonderverteilungen, Thesaurierungspflichten oder Vorweggewinne sollten explizit geregelt werden.
5
Aufgriffs- und Vorkaufsrechte – empfohlen. Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will? Ohne Regelung kann er seine Anteile frei übertragen – mit unter Umständen unerwünschten Folgen für die verbleibenden Gesellschafter.
6
Wettbewerbsverbot & Streitbeilegung – empfohlen. Gesellschafter-Konkurrenz unterbinden, Mediationsklausel oder Schiedsklausel vorsehen, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
💡 Praxistipp: Den Gesellschaftsvertrag nicht nach Mustervorlage erstellen
Standardvorlagen aus dem Internet decken nur die gesetzlichen Pflichtinhalte ab. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Gesellschafterkonflikte, die mit zwei bis drei zusätzlichen Klauseln vermeidbar gewesen wären – insbesondere bei Aufgriffsrechten, Bewertungsregeln für den Austrittsfall und Stimmrechtsregelungen. Eine individuelle Beratung bei der Vertragserrichtung ist eine Investition, die sich im Streitfall hundertfach bezahlt macht.

Was kostet eine GmbH-Gründung in Österreich?

Die Gesamtkosten hängen stark davon ab, ob ein Standardvertrag oder ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag errichtet wird. Eine grobe Orientierung für 2026:

💰 Kostenübersicht GmbH-Gründung 2026
Kostenposition Richtwert
Gesellschaftsvertrag (Anwalt/Notar) € 1.000 – 3.000+
Notariatsakt (Beurkundungsgebühr) € 300 – 800
Firmenbucheintragung (Eingaben- + Eintragungsgebühr) ca. € 493*
Gewerbeanmeldung kostenlos
Steuerberatung (Start-Setup) € 300 – 800
Gesamtkosten (ohne Stammkapital) ca. € 2.000 – 5.000
* Stand ab 01.04.2025: € 44 Eingabengebühr (ERV) + € 449 Eintragungsgebühr. Kann bei NeuFöG entfallen. Beträge unterliegen der Valorisierung.

Dazu kommt das Stammkapital von mindestens 5.000 Euro (Mindesteinzahlung). Das Stammkapital ist aber kein Kostenfaktor im eigentlichen Sinn – es gehört der Gesellschaft und kann für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet werden.

Wichtig: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit echte Neugründungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Firmenbucheintragungsgebühren und bestimmten Lohnnebenkosten. Die Bestätigung dafür erhalten Sie beim Gründerservice der Wirtschaftskammer. Realistisch gespart: bis zu 493 Euro an Gerichtsgebühren.

Vereinfachte Gründung und Online-Gründung

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel – die sogenannte eGründung. Sie kommt allerdings nur unter engen Voraussetzungen in Frage: Es darf nur eine natürliche Person als Gründer handeln, der Ablauf ist standardisiert, und es wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Sacheinlagen sind bei der vereinfachten Gründung nicht möglich.

Die eGründung ist eine Option für einfache Ein-Personen-GmbHs mit Standardvertrag. Wer mehrere Gesellschafter hat, besondere Klauseln benötigt oder Sacheinlagen (z. B. ein bestehendes Unternehmen oder eine Liegenschaft) einbringen will, kommt an der klassischen Gründung mit individuellem Notariatsakt nicht vorbei.

Steuerliche Grundlagen: KöSt, KESt und Mindeststeuer

Die GmbH unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer (KöSt), nicht der Einkommensteuer. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 beträgt der KöSt-Satz fix 23 % des steuerpflichtigen Einkommens – unabhängig von der Gewinnhöhe. Im Gegensatz zum progressiven Einkommensteuertarif (bis 55 %) ist das ein linearer Tarif.

Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % an. Die GmbH behält diesen Betrag ein und führt ihn ans Finanzamt ab. Für österreichische Privatgesellschafter wirkt die KESt in der Regel endgültig (Endbesteuerung).

Auch wenn die GmbH keinen Gewinn erzielt, fällt eine jährliche Mindestkörperschaftsteuer an. Seit 2024 beträgt sie einheitlich 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal) für alle GmbHs – das entspricht 5 % des neuen Mindeststammkapitals von 10.000 Euro.

Infografik
So wird die GmbH besteuert – zweistufiges System
🏛️
Stufe 1: KöSt
Gesellschaftsebene

Der Gewinn der GmbH wird mit 23 % Körperschaftsteuer besteuert – linear, ohne Progression.

Beispiel: € 100.000 Gewinn → € 23.000 KöSt → € 77.000 verbleiben in der GmbH.
👤
Stufe 2: KESt
Gesellschafterebene

Bei Ausschüttung an natürliche Personen: 27,5 % KESt auf den ausgeschütteten Betrag.

Beispiel: € 77.000 ausgeschüttet → € 21.175 KESt → € 55.825 netto beim Gesellschafter.
📊
Gesamtbelastung
Beide Stufen

Effektive Steuerbelastung bei Vollausschüttung: ca. 44,175 % (nicht 50,5 %).

Vorteil: Wird Gewinn nicht ausgeschüttet (thesauriert), bleiben 77 % für Investitionen verfügbar.

Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung

Manche Fehler bei der Gründung wirken harmlos, haben aber teure Konsequenzen. Wir sehen in der Praxis immer wieder dieselben Stolperfallen:

Gesellschaftsvertrag aus dem Internet kopiert
Standardvorlagen regeln weder Aufgriffsrechte noch Bewertungsmechanismen noch Stimmrechtsverteilungen. Bei zwei gleichberechtigten 50/50-Gesellschaftern fehlt oft jede Deadlock-Regelung. Konflikte sind vorprogrammiert.
Unternehmensgegenstand zu eng gefasst
Wer den Gegenstand auf „Betrieb eines Webshops für Sportartikel“ beschränkt, muss bei jeder Erweiterung den Gesellschaftsvertrag ändern (= Notar + Firmenbuchgebühren). Besser: eine weiter gefasste Formulierung, die Spielraum lässt.
Vor der Firmenbucheintragung Verträge abschließen
Die GmbH existiert erst mit der Eintragung im Firmenbuch. Wer vorher im Namen der „GmbH in Gründung“ handelt, haftet persönlich und unbeschränkt. Das wird regelmäßig unterschätzt – besonders bei Mietverträgen für Geschäftsräume oder Bestellungen.
NeuFöG-Bestätigung vergessen
Die Gebührenbefreiung nach dem NeuFöG muss rechtzeitig beantragt und dem Firmenbuchgericht vorgelegt werden. Nachträglich geht das nicht. Die Bestätigung gibt es beim Gründerservice der Wirtschaftskammer – kostenlos, aber eben nur, wenn man daran denkt.
Geschäftsführerhaftung ignoriert
Die Haftungsbeschränkung gilt für Gesellschafter – nicht für Geschäftsführer. Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt für Pflichtverletzungen (§ 25 GmbHG). Bei Insolvenzverschleppung droht auch eine persönliche Haftung gegenüber Gläubigern.
Steuerliche Gestaltung erst nachträglich überlegen
Ob Geschäftsführergehalt, Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag: Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltung sollte vor der Gründung stehen. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig und können Nachzahlungen auslösen.

Sonderfälle bei der GmbH-Gründung

Ein-Personen-GmbH

Die GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden. In diesem Fall wird statt eines Gesellschaftsvertrags eine Errichtungserklärung erstellt – ebenfalls als Notariatsakt. Der Alleingesellschafter ist zugleich alleiniger Geschäftsführer. Rechtlich gelten dieselben Kapital- und Publizitätspflichten wie bei einer Mehrpersonen-GmbH.

FlexCo als Alternative?

Seit 1. Jänner 2024 gibt es neben der GmbH die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKapG). Sie wurde im Rahmen des GesRÄG 2023 eingeführt und richtet sich vor allem an Start-ups, die Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben wollen. Die FlexCo kennt sogenannte Unternehmenswert-Anteile, die steuerlich begünstigt sind. Für die meisten klassischen Gründungen bleibt die GmbH allerdings die bewährtere Wahl: Die Rechtsprechung ist etabliert, Vertragspartner kennen die Rechtsform, und die Umwandlung in eine FlexCo ist jederzeit formwechselnd und steuerneutral möglich.

Sacheinlagen statt Bareinlagen

Gesellschafter können ihre Stammeinlage auch durch Sacheinlagen erbringen – etwa durch Einbringung eines bestehenden Einzelunternehmens, einer Liegenschaft oder anderer Vermögenswerte. In diesem Fall ist ein Sacheinlagenbericht erforderlich, und die Bewertung der Sacheinlage muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Sacheinlagen sind bei der vereinfachten Gründung nicht möglich.

Checkliste: Was Sie vor der Gründung klären sollten

✅ Checkliste: Vor der GmbH-Gründung klären
☑️
Rechtsformwahl prüfen – Ist die GmbH wirklich die beste Rechtsform? Für kleine Einkommen kann ein Einzelunternehmen günstiger sein.
☑️
Firmenname recherchieren – Im Firmenbuch und bei der Markenrecherche prüfen, ob der gewünschte Name verfügbar ist und Unterscheidungskraft besitzt.
☑️
Gesellschafterstruktur festlegen – Wer hält welche Anteile? Werden alle Gesellschafter gleichberechtigt sein? Braucht es Stimmrechtsregelungen oder Aufgriffsrechte?
☑️
Geschäftsführer festlegen – Wer übernimmt die Geschäftsführung? Einzel- oder Gesamtvertretung? D&O-Versicherung erwägen.
☑️
Steuerliche Gestaltung besprechen – Geschäftsführergehalt vs. Gewinnausschüttung? Thesaurierung? Sozialversicherung des Gesellschafter-GFs? Vorab mit der Steuerberatung klären.
☑️
Banktermin vereinbaren – Geschäftskonto eröffnen und Stammkapitaleinzahlung vorbereiten. Die Bankbestätigung dauert manchmal einige Tage.
☑️
NeuFöG-Bestätigung holen – Beim Gründerservice der Wirtschaftskammer, bevor die Firmenbuchanmeldung erfolgt.
☑️
Gewerbeberechtigung klären – Ist ein Gewerbeschein nötig? Reglementiertes oder freies Gewerbe? Braucht es einen gewerberechtlichen Geschäftsführer?

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Das Mindeststammkapital beträgt seit 1.1.2024 nur noch € 10.000 – bei Gründung sind € 5.000 bar einzuzahlen.
2. Die bisherige Gründungsprivilegierung ist obsolet. Vorsicht vor veralteten Online-Informationen (35.000 Euro, „GmbH Light“).
3. Der Gesellschaftsvertrag muss als Notariatsakt errichtet werden. Standardvorlagen reichen in der Praxis fast nie aus.
4. Die GmbH entsteht erst mit der Firmenbucheintragung. Vorher gibt es keine Haftungsbeschränkung.
5. Gesamtkosten der Gründung (ohne Stammkapital): ca. € 2.000 bis 5.000 – je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags.
6. KöSt 23 % auf den Gewinn, KESt 27,5 % bei Ausschüttung. Thesaurierung spart vorerst die zweite Stufe.
7. Rechtzeitig an NeuFöG, Gewerbeanmeldung und steuerliche Gestaltung denken – Fehler bei der Gründung lassen sich oft nur aufwendig korrigieren.

Wie wir Ihnen helfen können

Die GmbH-Gründung ist ein strukturierter Prozess – aber die Weichen werden am Anfang gestellt. Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag, eine klare Vertretungsregelung und die richtige steuerliche Gestaltung entscheiden darüber, ob die Gesellschaft auch bei Wachstum, Gesellschafterwechseln oder Meinungsverschiedenheiten reibungslos funktioniert. Wir begleiten Sie von der Rechtsformwahl über die Vertragserrichtung bis zur Firmenbuchanmeldung. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Stand: März 2026. Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von verschiedenen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.

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