Wer in Österreich ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung aufbauen will, kommt an der GmbH kaum vorbei. Seit 1. Jänner 2024 liegt das Mindeststammkapital bei nur noch 10.000 Euro – die Gründung ist damit so zugänglich wie nie zuvor. Gleichzeitig lauern bei Gesellschaftsvertrag, Firmenbuchanmeldung und steuerlicher Gestaltung Fallstricke, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess – mit aktuellen Zahlen, Kostenübersicht und Praxistipps aus unserer Kanzleiarbeit.
Was ist eine GmbH – und für wen eignet sie sich?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Die GmbH selbst schließt Verträge ab, beschäftigt Mitarbeiter, klagt und wird geklagt – nicht die Gesellschafter persönlich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkt. Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.
Geregelt ist die GmbH im GmbH-Gesetz (GmbHG). Sie kann von einer einzelnen Person gegründet werden (Ein-Personen-GmbH) oder von mehreren Gesellschaftern gemeinsam. Im Unterschied zu Personengesellschaften wie der OG oder KG gibt es keine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – ein Vorteil, der die GmbH seit Jahrzehnten zur beliebtesten Kapitalgesellschaftsform in Österreich macht.
Die GmbH eignet sich besonders für Gründer und Unternehmer, die operativ tätig sind und ihr privates Vermögen vom Geschäftsrisiko trennen wollen. Ab einem gewissen Einkommensniveau bietet der lineare Körperschaftsteuersatz von 23 % zudem einen steuerlichen Vorteil gegenüber dem progressiven Einkommensteuertarif (bis zu 55 %).
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Rechtsform | Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit |
| Mindeststammkapital | € 10.000 (seit 1.1.2024) |
| Mindesteinzahlung | € 5.000 (Hälfte des Stammkapitals) |
| Haftung | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
| Besteuerung | 23 % KöSt + 27,5 % KESt bei Ausschüttung |
| Mindest-KöSt | € 500 pro Jahr (auch ohne Gewinn) |
| Organe | Geschäftsführung + Generalversammlung (ggf. Aufsichtsrat) |
Stammkapital seit 2024: Was hat sich geändert?
Die wohl wichtigste Neuerung der letzten Jahre: Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wurde das Mindeststammkapital für die GmbH ab 1. Jänner 2024 von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Bei Gründung muss die Hälfte – also 5.000 Euro – bar eingezahlt werden. Das Stammkapital ist kein „verlorenes Geld“, sondern gehört der Gesellschaft und steht für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
Was viele nicht wissen: Die bisherige Gründungsprivilegierung hat damit praktisch ihre Bedeutung verloren. Vor 2024 lag das reguläre Stammkapital bei 35.000 Euro, und die Gründungsprivilegierung erlaubte es, vorübergehend mit 10.000 Euro zu starten. Da 10.000 Euro nun ohnehin das reguläre Mindestkapital sind, braucht man die Gründungsprivilegierung nicht mehr. Ältere Online-Quellen, die noch von 35.000 Euro Stammkapital und einer „GmbH Light“ sprechen, sind schlicht veraltet.
Mindeststammkapital € 35.000, Mindesteinzahlung € 17.500.
Alternative: Gründungsprivilegierung mit € 10.000 Stammkapital (auf 10 Jahre befristet).
Mindeststammkapital € 10.000, Mindesteinzahlung € 5.000.
Gründungsprivilegierung entfällt – das niedrigere Kapital gilt dauerhaft und unbefristet.
GmbH gründen: Der Ablauf Schritt für Schritt
Die Gründung einer GmbH folgt einem klaren rechtlichen Ablauf. Zwischen der ersten Idee und dem Eintrag im Firmenbuch liegen typischerweise zwei bis sechs Wochen – je nachdem, wie schnell Gesellschaftsvertrag, Bankbestätigung und Firmenbuchgericht zusammenspielen.
Der Gesellschaftsvertrag: Pflichtinhalt und wichtige Klauseln
Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder GmbH. Er muss als Notariatsakt errichtet werden – seit 2019 ist dies auch als elektronischer Notariatsakt (§ 69b Notariatsordnung) möglich, was den Weg zum Notar in manchen Fällen erspart.
Das Gesetz schreibt bestimmte Mindestinhalte vor (§ 4 GmbHG): die Firma (Name der Gesellschaft), den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter. In der Praxis reicht das aber selten aus. Wer nur die gesetzlichen Pflichtinhalte aufnimmt, wird bei der ersten ernsthaften Meinungsverschiedenheit unter Gesellschaftern Probleme bekommen.
Was kostet eine GmbH-Gründung in Österreich?
Die Gesamtkosten hängen stark davon ab, ob ein Standardvertrag oder ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag errichtet wird. Eine grobe Orientierung für 2026:
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Gesellschaftsvertrag (Anwalt/Notar) | € 1.000 – 3.000+ |
| Notariatsakt (Beurkundungsgebühr) | € 300 – 800 |
| Firmenbucheintragung (Eingaben- + Eintragungsgebühr) | ca. € 493* |
| Gewerbeanmeldung | kostenlos |
| Steuerberatung (Start-Setup) | € 300 – 800 |
| Gesamtkosten (ohne Stammkapital) | ca. € 2.000 – 5.000 |
Dazu kommt das Stammkapital von mindestens 5.000 Euro (Mindesteinzahlung). Das Stammkapital ist aber kein Kostenfaktor im eigentlichen Sinn – es gehört der Gesellschaft und kann für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet werden.
Wichtig: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit echte Neugründungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Firmenbucheintragungsgebühren und bestimmten Lohnnebenkosten. Die Bestätigung dafür erhalten Sie beim Gründerservice der Wirtschaftskammer. Realistisch gespart: bis zu 493 Euro an Gerichtsgebühren.
Vereinfachte Gründung und Online-Gründung
Seit 2018 gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel – die sogenannte eGründung. Sie kommt allerdings nur unter engen Voraussetzungen in Frage: Es darf nur eine natürliche Person als Gründer handeln, der Ablauf ist standardisiert, und es wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Sacheinlagen sind bei der vereinfachten Gründung nicht möglich.
Die eGründung ist eine Option für einfache Ein-Personen-GmbHs mit Standardvertrag. Wer mehrere Gesellschafter hat, besondere Klauseln benötigt oder Sacheinlagen (z. B. ein bestehendes Unternehmen oder eine Liegenschaft) einbringen will, kommt an der klassischen Gründung mit individuellem Notariatsakt nicht vorbei.
Steuerliche Grundlagen: KöSt, KESt und Mindeststeuer
Die GmbH unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer (KöSt), nicht der Einkommensteuer. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 beträgt der KöSt-Satz fix 23 % des steuerpflichtigen Einkommens – unabhängig von der Gewinnhöhe. Im Gegensatz zum progressiven Einkommensteuertarif (bis 55 %) ist das ein linearer Tarif.
Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % an. Die GmbH behält diesen Betrag ein und führt ihn ans Finanzamt ab. Für österreichische Privatgesellschafter wirkt die KESt in der Regel endgültig (Endbesteuerung).
Auch wenn die GmbH keinen Gewinn erzielt, fällt eine jährliche Mindestkörperschaftsteuer an. Seit 2024 beträgt sie einheitlich 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal) für alle GmbHs – das entspricht 5 % des neuen Mindeststammkapitals von 10.000 Euro.
Der Gewinn der GmbH wird mit 23 % Körperschaftsteuer besteuert – linear, ohne Progression.
Bei Ausschüttung an natürliche Personen: 27,5 % KESt auf den ausgeschütteten Betrag.
Effektive Steuerbelastung bei Vollausschüttung: ca. 44,175 % (nicht 50,5 %).
Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung
Manche Fehler bei der Gründung wirken harmlos, haben aber teure Konsequenzen. Wir sehen in der Praxis immer wieder dieselben Stolperfallen:
Sonderfälle bei der GmbH-Gründung
Ein-Personen-GmbH
Die GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden. In diesem Fall wird statt eines Gesellschaftsvertrags eine Errichtungserklärung erstellt – ebenfalls als Notariatsakt. Der Alleingesellschafter ist zugleich alleiniger Geschäftsführer. Rechtlich gelten dieselben Kapital- und Publizitätspflichten wie bei einer Mehrpersonen-GmbH.
FlexCo als Alternative?
Seit 1. Jänner 2024 gibt es neben der GmbH die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKapG). Sie wurde im Rahmen des GesRÄG 2023 eingeführt und richtet sich vor allem an Start-ups, die Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben wollen. Die FlexCo kennt sogenannte Unternehmenswert-Anteile, die steuerlich begünstigt sind. Für die meisten klassischen Gründungen bleibt die GmbH allerdings die bewährtere Wahl: Die Rechtsprechung ist etabliert, Vertragspartner kennen die Rechtsform, und die Umwandlung in eine FlexCo ist jederzeit formwechselnd und steuerneutral möglich.
Sacheinlagen statt Bareinlagen
Gesellschafter können ihre Stammeinlage auch durch Sacheinlagen erbringen – etwa durch Einbringung eines bestehenden Einzelunternehmens, einer Liegenschaft oder anderer Vermögenswerte. In diesem Fall ist ein Sacheinlagenbericht erforderlich, und die Bewertung der Sacheinlage muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Sacheinlagen sind bei der vereinfachten Gründung nicht möglich.
Checkliste: Was Sie vor der Gründung klären sollten
Das Wichtigste auf einen Blick
Wie wir Ihnen helfen können
Die GmbH-Gründung ist ein strukturierter Prozess – aber die Weichen werden am Anfang gestellt. Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag, eine klare Vertretungsregelung und die richtige steuerliche Gestaltung entscheiden darüber, ob die Gesellschaft auch bei Wachstum, Gesellschafterwechseln oder Meinungsverschiedenheiten reibungslos funktioniert. Wir begleiten Sie von der Rechtsformwahl über die Vertragserrichtung bis zur Firmenbuchanmeldung. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von verschiedenen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.