Einzelunternehmen oder GmbH – diese Frage stellt sich früher oder später jeder Gründer in Österreich. Beide Rechtsformen haben klare Stärken: Das Einzelunternehmen ist einfach, schnell und kostengünstig. Die GmbH bietet Haftungsschutz und steuerliche Vorteile ab einer bestimmten Gewinnhöhe. Doch die Antwort ist nicht schwarz-weiß. Haftung, Steuern, Sozialversicherung, laufende Kosten und der geplante Wachstumspfad spielen alle eine Rolle. Dieser Leitfaden stellt beide Rechtsformen gegenüber – mit konkreten Zahlen, Rechenbeispielen und Praxistipps für die richtige Entscheidung.
Die beiden Rechtsformen im Überblick
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Österreich. Eine natürliche Person betreibt ein Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Die Gründung erfordert keinen Gesellschaftsvertrag, keinen Notar und kein Mindestkapital. Dem gegenüber steht die GmbH: eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gründung einen Notariatsakt, ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro und die Eintragung im Firmenbuch verlangt.
Eine Person, ein Unternehmen. Kein Mindestkapital, keine Gründungsformalitäten, keine Publizitätspflicht (bis zur Firmenbuchpflicht).
Besteuerung: progressive Einkommensteuer (0–55 %). Sozialversicherung über die SVS.
Eigene Rechtspersönlichkeit. Stammkapital € 10.000 (seit 2024). Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt. Firmenbucheintragung, Jahresabschluss.
Besteuerung: 23 % KöSt + 27,5 % KESt bei Ausschüttung. Gesellschafter-GF über GSVG.
Haftung: Der größte Unterschied
Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen – Betriebsvermögen und Privatvermögen. Geht das Unternehmen in die Insolvenz, können Gläubiger auf das Haus, das Sparkonto und das Auto zugreifen. Bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage beschränkt. Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.
Allerdings: Der Haftungsvorteil der GmbH gilt für die Gesellschafter, nicht automatisch für den Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft persönlich für Pflichtverletzungen (§ 25 GmbHG). Bei Insolvenzverschleppung oder Abgabenhinterziehung droht auch eine persönliche Haftung gegenüber Dritten. Und in der Praxis verlangen Banken bei der Kreditvergabe an kleine GmbHs oft eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters – dann ist der Haftungsschutz faktisch aufgehoben.
Steuervergleich: ESt vs. KöSt + KESt
Die steuerliche Behandlung ist der Punkt, an dem die Diskussion meist am heißesten wird. Der Einzelunternehmer zahlt Einkommensteuer (ESt) nach dem progressiven Tarif – 2026 von 0 % (bis € 13.539) bis 55 % (ab € 1 Mio.). Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer (KöSt) von fix 23 % auf den Gewinn. Wird der Gewinn an Gesellschafter ausgeschüttet, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) dazu.
| Gewinn / Einkommen | Einzelunternehmen (ESt) | GmbH bei Thesaurierung | GmbH bei Vollausschüttung |
|---|---|---|---|
| € 30.000 | ca. 12–15 % | 23 % | ca. 44,2 % |
| € 60.000 | ca. 28–30 % | 23 % | ca. 44,2 % |
| € 100.000 | ca. 36 % | 23 % | ca. 44,2 % |
| € 200.000 | ca. 43 % | 23 % | ca. 44,2 % |
| € 500.000 | ca. 47 % | 23 % | ca. 44,2 % |
Die Kernbotschaft der Tabelle: Wer den gesamten Gewinn aus der GmbH entnimmt (Vollausschüttung), zahlt insgesamt rund 44,2 % Steuern – das entspricht dem Einkommensteuersatz bei einem Einkommen von etwa 795.000 Euro. Bei niedrigen bis mittleren Gewinnen ist das Einzelunternehmen also steuerlich deutlich günstiger. Der Vorteil der GmbH liegt in der Thesaurierung: Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, fallen nur 23 % KöSt an. Das schafft Liquidität für Investitionen, Kredittilgung oder Wachstum.
Als grobe Orientierung gilt: Bei Thesaurierung wird die GmbH ab einem Gewinn von rund 60.000 Euro steuerlich interessant. Bei 50 % Ausschüttung liegt die Schwelle bei etwa 150.000 Euro. Bei Vollausschüttung rechnet sich die GmbH steuerlich erst bei sehr hohen Einkommen. Diese Schwellenwerte verschieben sich allerdings durch Faktoren wie Geschäftsführergehalt, Sozialversicherung und Freibeträge – eine individuelle Berechnung ist unerlässlich.
Gründungskosten und laufender Aufwand
| Kostenposition | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | € 0 – 300 | € 2.000 – 5.000+ |
| Mindestkapital | € 0 | € 10.000 (€ 5.000 Einzahlung) |
| Mindeststeuer (auch ohne Gewinn) | € 0 | € 500 / Jahr (Mindest-KöSt) |
| Buchhaltung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bis € 700.000 Umsatz) | Doppelte Buchhaltung (immer Pflicht) |
| Steuerberatung (laufend) | € 1.000 – 3.000 / Jahr | € 3.000 – 8.000+ / Jahr |
| Publizitätspflicht | Nein (außer bei Firmenbuchpflicht) | Ja (Jahresabschluss beim Firmenbuch) |
Die GmbH ist also nicht nur teurer in der Gründung, sondern auch im laufenden Betrieb. Die doppelte Buchhaltung, der Jahresabschluss, die Firmenbucheinreichung und die generell komplexere steuerliche Behandlung verursachen höhere Steuerberaterkosten. Dazu kommt die Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr – auch wenn die GmbH keinen Gewinn macht. Für Gründer mit geringem Startbudget oder unsicherer Ertragslage kann das ein relevanter Faktor sein.
Sozialversicherung: SVS vs. GSVG als Gesellschafter-GF
Einzelunternehmer sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die Beiträge bemessen sich am Gewinn und umfassen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Die Beitragssätze liegen 2026 bei rund 26,83 % des Gewinns (Krankenversicherung 6,80 %, Pensionsversicherung 18,50 %, Unfallversicherung, Selbständigenvorsorge). Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei rund 7.070 Euro monatlich.
Bei der GmbH hängt die Sozialversicherung von der konkreten Gestaltung ab. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Beteiligung ist typischerweise nach dem GSVG pflichtversichert – ähnlich wie ein Selbständiger. Bezieht er ein Geschäftsführergehalt, werden die Beiträge darauf berechnet. Zusätzlich können Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer SV-pflichtig sein, soweit die Höchstbeitragsgrundlage noch nicht ausgeschöpft ist.
Wichtig: Die Sozialversicherungsbelastung ist bei beiden Rechtsformen ähnlich hoch. Der oft gehörte Satz „Mit der GmbH spare ich Sozialversicherung“ stimmt so pauschal nicht. In manchen Konstellationen lässt sich die SV-Last durch geschickte Gestaltung des Geschäftsführergehalts optimieren – das erfordert aber eine individuelle Berechnung.
Wann lohnt sich die GmbH? Die Entscheidungskriterien
Häufige Fehler bei der Rechtsformwahl
Sonderfall: Die FlexCo als dritte Option
Seit 1. Jänner 2024 gibt es mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo/FlexKapG) eine neue Rechtsform, die auf der GmbH aufbaut. Das Stammkapital beträgt ebenfalls 10.000 Euro, aber es gibt einige Besonderheiten: Die Mindeststammeinlage pro Gesellschafter beträgt nur 1 Euro (statt 70 Euro bei der GmbH). Es gibt sogenannte Unternehmenswert-Anteile (UWA) – stimmrechtslose Anteile, die steuerlich begünstigt für Mitarbeiterbeteiligungen eingesetzt werden können. Und die Anteilsübertragung ist vereinfacht: Es genügt ein Rechtsanwalts- oder Notariatsakt (kein zwingender Notariatsakt).
Für klassische Gründungen bleibt die GmbH die bewährtere Wahl: Die Rechtsprechung ist etablierter, Vertragspartner und Banken kennen die Rechtsform. Wer allerdings Mitarbeiterbeteiligungen plant oder ein Start-up mit mehreren Investorenrunden aufbaut, sollte die FlexCo als Alternative prüfen. Der Wechsel von GmbH zu FlexCo ist jederzeit formwechselnd und steuerneutral möglich.
Vom Einzelunternehmen zur GmbH: Wie funktioniert der Umstieg?
Wer als Einzelunternehmer erfolgreich wächst und die Schwelle erreicht, ab der die GmbH Vorteile bietet, kann den Betrieb in eine GmbH einbringen. Das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) ermöglicht eine steuerneutrale Einbringung nach Art. III. Dabei wird das Einzelunternehmen als Sacheinlage in eine neu gegründete oder bestehende GmbH überführt – ohne dass die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen.
Der Umstieg erfordert sorgfältige Planung: Es gibt Stichtags- und Fristregeln, der Einbringungsvertrag muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, und die Bewertung der eingebrachten Vermögenswerte muss dokumentiert werden. Gerade bei Immobilien, Beteiligungen oder hohen stillen Reserven im Anlagevermögen ist anwaltliche und steuerliche Beratung unerlässlich.
Checkliste: Die richtige Rechtsform finden
Das Wichtigste auf einen Blick
Wie wir Ihnen helfen können
Die Rechtsformwahl ist eine der folgenreichsten Entscheidungen am Anfang einer Unternehmerkarriere – und sie lässt sich auch später noch korrigieren. Wir beraten Sie zur optimalen Rechtsform, erstellen die notwendigen Vergleichsrechnungen in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung und begleiten Sie bei der Gründung oder Umgründung. Ob Gesellschaftsvertrag, Firmenbuchanmeldung oder steuerneutrale Einbringung: Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die optimale Rechtsform hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.