Boot oder Yacht in Kroatien kaufen: rechtliche Prüfung vor der Unterschrift

Kroatien gehört zu den beliebtesten Revieren für österreichische Boots- und Yachtbesitzer. Wer ein gebrauchtes Boot oder eine Yacht direkt vor Ort kaufen möchte, betritt rechtlich anspruchsvolles Terrain: kroatisches Registerrecht, offene Pfandrechte aus früheren Finanzierungen, ungeklärte Eigentumsketten und steuerliche Fallstricke rund um die EU-Mehrwertsteuer können aus dem Traumboot eine kostspielige Angelegenheit machen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Prüfschritte österreichische Käufer vor der Unterschrift durchlaufen sollten – und wie eine anwaltliche Begleitung mit Beratung auf Kroatisch den Kaufprozess strukturiert absichert.

Sie möchten ein Boot oder eine Yacht in Kroatien kaufen? Beschreiben Sie das geplante Geschäft und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch. Wir prüfen Vertrag, Eigentumskette und Koordinationsbedarf. Jetzt anfragen ↓

Rechtliche Ausgangslage: Was beim Bootskauf in Kroatien gilt

Kroatien ist seit 2013 EU-Mitglied. Das bedeutet: Die Grundregeln des Binnenmarkts gelten, die Rechtslage für einen Bootskauf richtet sich aber nach kroatischem Recht, insbesondere dem Pomorski zakonik (kroatisches Seerecht). Das kroatische Seerecht regelt, wer Eigentümer eines eingetragenen Wasserfahrzeugs ist, welche Lasten auf dem Boot haften können und welche Behörde für die Registrierung zuständig ist.

Als österreichischer Käufer stehen Sie vor einer Situation, die sich in einem wesentlichen Punkt von einem Immobilienkauf unterscheidet: Das Boot ist mobil. Es kann heute in einer kroatischen Marina liegen, morgen in einer anderen. Welches Register zuständig ist, welche Flagge das Boot führt und in welchem Rechtsrahmen eine eventuelle Streitigkeit abgewickelt würde – das sind keine selbstverständlichen Fragen. Sie müssen vor dem Kauf beantwortet sein.

Kleinere Wasserfahrzeuge (kroatisch: brodica) werden beim zuständigen Lučka kapetanija – dem kroatischen Hafenkapitänamt – registriert. Größere Fahrzeuge und Yachten, die als jahta klassifiziert sind, werden im Upisnik brodova i jahti (Register der Schiffe und Yachten) erfasst. Je nach Größe und Verwendungszweck des Bootes gelten unterschiedliche Formalitäten für den Eigentumsübergang. Welche Kategorie auf Ihr Wunschboot zutrifft, sollte als erster Schritt geklärt werden.

Der Bootskauf in Kroatien – sechs Prüfschritte im Überblick
Von der Registerprüfung bis zur Übergabe
1
Registerprüfung beim Hafenkapitänamt
Registerauszug anfordern, eingetragenen Eigentümer feststellen, Bootskategorie klären.
2
Lastenprüfung: Pfandrechte und maritime Forderungen
Schiffshypotheken und gesetzliche Pfandrechte (maritime Liens) identifizieren und klären.
3
Steuerliche Prüfung: VAT-Status und Abgaben
EU-Mehrwertsteuerstatus feststellen, Einfuhrumsatzsteuer-Risiko bei Drittlandbooten bewerten.
4
Technische Prüfung: Survey und CE-Konformität
Unabhängigen Bootsgutachter beauftragen, CE-Zertifizierung und Servicenachweise prüfen.
5
Vertrag und Kaufpreisabwicklung
Schriftlichen Kaufvertrag aushandeln, Zahlungsabwicklung und Treuhandregelung klären.
6
Übergabe und Umregistrierung
Übergabeprotokoll erstellen, alle Dokumente übernehmen, Registrierung beim Hafenkapitänamt veranlassen.

Eigentumskette, Register und Flagge prüfen

Die wichtigste Frage vor jedem Bootskauf lautet: Gehört das Boot tatsächlich dem Verkäufer? Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Gerade bei gebrauchten Booten, die mehrfach den Besitzer gewechselt haben, können Registereinträge und tatsächliche Eigentumsverhältnisse auseinanderklaffen – etwa wenn frühere Eigentumsübertragungen nicht ordnungsgemäß beim Hafenkapitänamt vermerkt wurden.

Das kroatische Bootsregister

Beim zuständigen kroatischen Lučka kapetanija (Hafenkapitänamt) ist ein offizieller Registerauszug (izvadak iz upisnika) zu beantragen. Dieser Auszug gibt Auskunft darüber, wer als Eigentümer eingetragen ist, ob Schiffshypotheken (brodarska hipoteka) bestehen und welche weiteren Einträge das Boot betreffen. Ohne diesen Auszug kauft man im Dunkeln.

Das Register enthält auch Angaben zur Bootsgröße, zum Baujahr, zur Maschinenleistung und zur Flagge. Stimmen diese Daten nicht mit dem überein, was der Verkäufer angibt, ist Vorsicht geboten. Abweichungen können auf nicht gemeldete Umbauten, fehlerhafte frühere Eintragungen oder – im schlimmsten Fall – auf ein gestohlenes Fahrzeug hinweisen.

Eigentumsnachweis und Flagge

Die kroatische Flagge berechtigt zur Nutzung des Bootes in kroatischen Hoheitsgewässern. Will ein österreichischer Käufer das Boot langfristig in Österreich (z. B. auf Binnengewässern) nutzen, muss er eine österreichische Zulassung erwirken – oder das Boot bleibt unter kroatischer Flagge für den Betrieb in der Adria. Beide Wege sind möglich, haben aber unterschiedliche Anforderungen an Dokumentation und Zulassung. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom geplanten Nutzungsprofil ab und sollte vorab geklärt werden.

Drei Kernbereiche der Registerprüfung
Vor dem Kauf eines Boots in Kroatien zwingend prüfen
01
Eigentumsnachweis
Register

Registerauszug beim Hafenkapitänamt einholen. Stimmt der eingetragene Eigentümer mit dem Verkäufer überein?

Fehlende Eintragungen früherer Eigentumsübertragungen sind häufig.
02
Belastungen
Lasten

Schiffshypotheken und gesetzliche Pfandrechte aus dem Registerauszug herauslesen und klären, ob sie gelöscht sind.

Ungelöschte Hypotheken gehen auf den Käufer über.
03
Flagge und Nutzung
Flagge

Welche Flagge trägt das Boot? Kroatisch, EU (anderer Staat), Drittland? Das bestimmt den Zulassungsweg nach dem Kauf.

Für Österreich-Betrieb gesonderte Zulassung prüfen.

Belastungen, Pfandrechte und Umsatzsteuer

Ein Boot trägt nicht nur das mit, was im Register steht. Das kroatische Seerecht kennt – wie die meisten europäischen Seerechtssysteme – gesetzliche Schiffspfandrechte (brodski privilegiji), die von Gesetzes wegen auf dem Fahrzeug haften, ohne dass sie im Register eingetragen sein müssen. Diese maritime Liens entstehen etwa aus Forderungen von Schiffsbesatzung, aus Bergelohn oder aus Hafengebühren und können unter Umständen vorrangig vor einer eingetragenen Schiffshypothek befriedigt werden. Für einen Käufer bedeutet das: Auch ein registerrechtlich „sauber“ aussehendes Boot kann mit solchen vorrangigen Lasten belegt sein.

Aus der Praxis wissen wir, dass offene Liegegebühren in Marinas und unbezahlte Treibstoffrechnungen häufig hinter solchen Forderungen stecken. Ein Gespräch mit der Marina vor dem Kauf, ob noch Außenstände bestehen, ist kein Luxus – es ist Pflicht. Ob und wie solche Forderungen im Einzelfall auf den Käufer übergehen, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und der kroatischen Rechtslage ab; lassen Sie sich hierzu beraten.

Umsatzsteuer beim Bootskauf – die entscheidende Frage

Die Umsatzsteuerfrage ist eines der häufigsten Missverständnisse beim Bootskauf in Kroatien. Ob beim Kauf Mehrwertsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: wer der Verkäufer ist und ob das Boot seinen EU-Umsatzsteuerstatus bereits abgeschlossen hat.

EU-Boot mit USt-Nachweis
Kauf innerhalb der EU, VAT bezahlt

Wurde das Boot innerhalb der EU erstmals mit Mehrwertsteuer in den Verkehr gebracht und liegt ein entsprechender Nachweis vor, fällt beim Weiterverkauf von Privatperson an Privatperson in der Regel keine weitere Umsatzsteuer an.

Wichtig: Den USt-Nachweis im Original anfordern und prüfen lassen. Fehlende oder gefälschte Nachweise sind ein typisches Problem.
Boot ohne EU-USt-Nachweis
Drittland-Herkunft oder fehlende Dokumentation

Fehlt der Nachweis, dass das Boot ordnungsgemäß in die EU eingeführt und verzollt wurde (sog. T2L-Nachweis oder gleichwertiger Beleg), drohen beim Grenzübertritt in andere EU-Gewässer Einfuhrumsatzsteuer und Zoll – auch wenn das Boot jahrelang in Kroatien lag.

Achtung: In Österreich beträgt die Einfuhrumsatzsteuer derzeit 20 %. Ohne Klärung vor dem Kauf kann das eine erhebliche Nachzahlung bedeuten.

Kauft man von einem kroatischen Unternehmen (z. B. einem Yachthändler), gilt kroatische Mehrwertsteuer (derzeit 25 %) auf den Kaufpreis. Kauft man von einer Privatperson, entfällt die kroatische Mehrwertsteuer auf der Verkäuferseite – aber das Boot muss trotzdem seinen EU-Status belegt haben. Die genaue steuerliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; eine Steuerberatung oder anwaltliche Prüfung vor der Unterzeichnung ist ratsam.

Typische Kostenpositionen beim Bootskauf in Kroatien
Überblick für österreichische Käufer (Stand: Juni 2026)
Position Wer schuldet Hinweis
Kaufpreis Käufer Verhandelbar; Survey-Ergebnis als Basis nutzen
Kroatische Mehrwertsteuer Käufer (bei Kauf vom Unternehmen) Derzeit 25 %; bei Privatkauf und EU-USt-Nachweis entfällt
Einfuhrumsatzsteuer (AT) Käufer (wenn kein EU-Status) Bis zu 20 % in Österreich; nur bei fehlendem T2L-Nachweis
Umregistrierungsgebühren (HR) Käufer Beim Lučka kapetanija; Höhe je nach Fahrzeugklasse prüfen lassen
Survey / Gutachterbefund Käufer Variiert je nach Bootsgröße und Gutachter
Anwaltliche Prüfung Käufer Einmalige Investition gegen multiple Risiken
Hinweis: Steuer- und Gebührensätze können sich ändern. Die Angaben sind ohne Gewähr; lassen Sie die steuerliche Situation Ihres konkreten Kaufs prüfen.

Technischer Zustand, Survey und CE-Konformität

Der Preis allein sagt nichts über den Zustand eines Bootes aus. Gerade gebrauchte Yachten und Motorboote können verdeckte Schäden aufweisen, die erst nach dem Kauf – und damit auf Kosten des Käufers – sichtbar werden. Deshalb gilt als Grundregel: Kein Bootskauf ohne unabhängigen Gutachterbefund.

Ein qualifizierter Bootsgutachter (auch als marine surveyor bezeichnet) beurteilt den Rumpf, die Antriebsanlage, die Elektrik, die Sicherheitsausrüstung und den allgemeinen Zustand des Bootes. Besonders aussagekräftig ist ein Gutachten, das das Boot außer Wasser beurteilt – beim sogenannten Slipping wird das Boot an Land gebracht und der Rumpf von unten besichtigt. Strukturelle Schäden, Osmosebläschen oder Defekte am Ruder sind aus dem Wasser heraus nicht erkennbar. Der Survey kostet Geld, schützt aber vor weit teureren Überraschungen.

Zur CE-Konformität: Für Freizeitfahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, ist eine CE-Kennzeichnung nach der EU-Freizeitfahrzeugrichtlinie (Richtlinie 2013/53/EU bzw. Vorgängerrichtlinie 94/25/EG) vorgeschrieben. Die Konformitätserklärung des Herstellers verbleibt beim Boot – sie ist nicht personengebunden, aber dokumentenmäßig nachweisbar. Fehlt die CE-Kennzeichnung bei einem neueren Boot oder ist die Konformitätserklärung nicht vorhanden, kann das in bestimmten EU-Gewässern zu Nutzungsproblemen führen und sollte vor dem Kauf angesprochen werden.

Praxistipp: Survey als Verhandlungsbasis nutzen

Das Ergebnis eines unabhängigen Surveys ist nicht nur eine technische Information – es ist ein Verhandlungsinstrument. Stellt der Gutachter Mängel fest, können diese als Grundlage für eine Kaufpreisreduktion oder für Gewährleistungsklauseln im Kaufvertrag dienen. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen der Survey den Kaufpreis erheblich gesenkt hat – und Fälle, in denen das Ergebnis dazu geführt hat, vom Kauf gänzlich Abstand zu nehmen. Wer den Survey spart, spart am falschen Ende.

Marina, Liegeplatz und Konzessionsvertrag

Viele Boote werden mit dem Hinweis vermarktet, dass ein Liegeplatz in einer kroatischen Marina mitverkauft werde. Das klingt attraktiv – und kann der Kaufpreis rechtfertigen. Die Realität ist allerdings eine andere: Marinas in Kroatien betreiben ihre Anlage auf der Grundlage staatlich erteilter Konzessionen. Der Liegevertrag läuft zwischen dem Bootseigentümer und der Marina. Er ist in der Regel nicht automatisch auf einen neuen Eigentümer übertragbar.

Was das in der Praxis bedeutet: Wechselt das Boot den Eigentümer, muss der Käufer mit der Marina einen neuen Liegevertrag aushandeln. Die Marina ist nicht verpflichtet, denselben Platz zu denselben Konditionen anzubieten. Gerade in stark nachgefragten Marinas (Split, Šibenik, Dubrovnik) können Wartelisten lang und Plätze knapp sein. Wer also darauf baut, den Liegeplatz des Verkäufers einfach zu übernehmen, riskiert, nach dem Kauf ohne Heimathafen dazustehen.

Außerdem sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob gegenüber der Marina noch offene Verbindlichkeiten bestehen – Jahresgebühren, Stromkosten oder sonstige Leistungen. Je nach Vertragsgestaltung könnten solche Rückstände zunächst am Boot „hängen“ oder zumindest Verhandlungsgegenstand beim neuen Liegevertrag werden. Lassen Sie sich den Stand der Marina-Verbindlichkeiten schriftlich vom Verkäufer bestätigen und von der Marina direkt verifizieren.

Kaufpreiszahlung, Treuhandabwicklung und Übergabe

Beim internationalen Bootskauf stellt sich die Frage nach dem richtigen Zahlungszeitpunkt besonders scharf. Zahlt der Käufer den vollen Kaufpreis, bevor die Umregistrierung beim Hafenkapitänamt abgeschlossen ist, trägt er das Risiko, dass der Eigentumsübergang scheitert – sei es wegen einer auftauchenden Belastung, sei es wegen einer behördlichen Verzögerung. Zahlt er erst nach der Umregistrierung, läuft der Verkäufer Gefahr, nicht gesichert zu sein.

Die elegante Lösung für dieses klassische Käufer-Verkäufer-Dilemma ist die treuhändische Kaufpreisabwicklung: Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto eines Rechtsanwalts überwiesen und erst dann an den Verkäufer freigegeben, wenn die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß abgeschlossen und dokumentiert ist. Der Käufer weiß, dass sein Geld erst fließt, wenn das Boot wirklich ihm gehört. Der Verkäufer weiß, dass das Geld tatsächlich vorhanden ist. Dieses Modell ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit internationalem Kaufpreis dringend zu empfehlen.

Für die inhaltliche Gestaltung des Kaufvertrags gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts: Parteien, Kaufgegenstand (mit genauen Identifikationsmerkmalen: HIN-Nummer, Motorseriennummer, Flagge, Register), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsvereinbarung oder -ausschluss, Übergabedatum und Übergabeort sowie eine Klausel zur anwendbaren Rechtsordnung und Streitbeilegung. Bei einem Boot in Kroatien ist es sinnvoll, den Vertrag zumindest zweisprachig zu verfassen – auf Deutsch und auf Kroatisch – um Interpretationsspielräume bei kroatischen Behörden zu vermeiden.

Was bei der Übergabe vorliegen muss

Die Übergabe ist kein bürokratischer Formalakt – sie ist der Moment, in dem alle offenen Punkte final dokumentiert werden. Ein Übergabeprotokoll schützt beide Seiten und ist im Streitfall wertvolles Beweismittel.

Pflichtpunkte im Übergabeprotokoll
Was das Protokoll zwingend festhalten muss
1
Bootsidentifikation – HIN-Nummer (Hull Identification Number), Baujahr, Motorstunden, amtliches Kennzeichen.
2
Inventarliste – Vollständiges Verzeichnis aller übernommenen Ausrüstungsgegenstände (Navigation, Sicherheitsausrüstung, Zubehör).
3
Tankstände – Diesel- oder Benzintank, Frischwassertank, Abwassertank zum Übergabezeitpunkt.
4
Sicherheitsausrüstung – Zustand und Prüfdatum von Rettungsinseln, Feuerlöschern, Rettungswesten, Signalmittel.
5
Schlüssel und Zugangsdaten – Alle Schlüssel, Fernbedienungen, Codes für Zündung, Bugstrahlruder, ggf. Bilgenpumpe.
6
Unterschriften und Datum – Käufer und Verkäufer, Datum, Ort der Übergabe, ggf. Zeuge. Zweisprachig empfehlenswert.
Dokumente-Checkliste: Was der Verkäufer übergeben muss
Zulassungszeugnis – kroatisch: lisnica plovila; für größere Boote: svjedodžba o sposobnosti broda.
Kaufvertrag im Original – unterschrieben, zweisprachig (kroatisch/deutsch) empfohlen.
EU-Umsatzsteuernachweis (T2L oder gleichwertig) – falls vorhanden; bei Booten aus dem EU-Außenraum Einfuhrdokumente.
CE-Konformitätserklärung – bei Booten, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden.
Serviceheft und Wartungsnachweise – für Motor, Segel, Elektronik; so vollständig wie vorhanden.
Funklizenz – die Schiffsfunkkonzession (dozvola za brodsku postaju) muss auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.
Übergabeprotokoll – unterschrieben, mit Inventarliste, Tankständen, Zustandsvermerken.

Häufige Fehler beim Bootskauf in Kroatien

Der Begeisterung für ein Boot steht manchmal die nüchterne Risikobetrachtung im Weg. Die folgenden Fehler begegnen uns in der Praxis immer wieder – und sie sind fast immer vermeidbar.

X
Kauf ohne Registerprüfung
Der Registerauszug beim Hafenkapitänamt wird ausgelassen, weil der Verkäufer die Dokumente „gleich mitbringt“. Fehlende oder veraltete Eintragungen bleiben unentdeckt – und mit ihnen Pfandrechte oder Eigentümerstreitigkeiten.
X
VAT-Status wird falsch eingeschätzt
Der Käufer geht davon aus, dass ein in Kroatien liegendes Boot automatisch seinen EU-Umsatzsteuerstatus hat. Fehlt der T2L-Nachweis, drohen beim Grenzübertritt Nachforderungen von bis zu 20 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis.
X
Kein Survey vor dem Kauf
Das Boot wirkt äußerlich einwandfrei. Osmoseschäden am Rumpf, veraltete Sicherheitsausrüstung oder ein verschlissener Motor werden erst nach der Übergabe offensichtlich – auf Kosten des Käufers.
X
Marina-Vertrag als übertragbar angenommen
Der Verkäufer stellt den Liegeplatz als Teil des Kaufs dar. Tatsächlich muss der Käufer mit der Marina einen eigenen Vertrag aushandeln – ohne Anspruch auf denselben Platz oder dieselben Konditionen.
X
Zahlung ohne gesicherten Eigentumsübergang
Der Kaufpreis wird vor der Registrierungsbestätigung überwiesen. Scheitert die Umregistrierung – etwa wegen einer auftauchenden Schiffshypothek –, sitzt der Käufer ohne Boot und ohne Geld da.

Das Wichtigste beim Bootskauf auf einen Blick

Das Wichtigste beim Bootskauf auf einen Blick
1
Registerauszug beim kroatischen Hafenkapitänamt (Lučka kapetanija) einholen – vor Vertragsunterzeichnung, nicht danach.
2
Pfandrechte und maritime Liens klären – auch wenn im Register nichts eingetragen ist, können gesetzliche Schiffspfandrechte haften.
3
EU-Umsatzsteuerstatus des Bootes prüfen – ein T2L-Nachweis oder gleichwertiger Beleg schützt vor Einfuhrumsatzsteuer bei späterer Überführung.
4
Survey durch unabhängigen Bootsgutachter beauftragen – möglichst mit Slipping (Boot außer Wasser) für vollständige Rumpfbeurteilung.
5
Liegeplatz separat mit der Marina verhandeln – ein Liegeplatz ist kein Teil des Bootes und geht nicht automatisch auf den Käufer über.
6
Kaufpreiszahlung über Treuhandkonto abwickeln – schützt den Käufer bis zur bestätigten Eigentumsübertragung und dokumentiert den Ablauf verlässlich.

Häufige Fragen zum Bootskauf in Kroatien

Muss ich als österreichischer Staatsbürger ein in Kroatien gekauftes Boot in Österreich anmelden?
Ob und wie eine Österreich-Anmeldung erforderlich ist, hängt davon ab, wo das Boot hauptsächlich genutzt wird. Für Fahrten ausschließlich in kroatischen Hoheitsgewässern genügt in der Regel die kroatische Registrierung. Plant man das Boot auch in Österreich (z. B. auf Binnengewässern wie dem Traunsee oder Wolfgangsee) zu verwenden, braucht man eine österreichische Zulassung nach den jeweiligen Landesschifffahrtsgesetzen. Beide Registrierungen gleichzeitig zu führen ist in der Regel nicht zulässig. Die konkrete Lösung hängt von Ihrem Nutzungsprofil ab – lassen Sie sich vorab beraten.
Fällt beim Kauf eines gebrauchten Boots in Kroatien Umsatzsteuer an?
Das hängt vom Verkäufer und der Herkunft des Boots ab. Kauft man von einer Privatperson und das Boot hat nachweislich seinen EU-Umsatzsteuerstatus (T2L oder Vorsteuerabzugsdokumentation), fällt beim Weiterverkauf keine weitere Mehrwertsteuer an. Kauft man von einem kroatischen Unternehmen, gilt kroatische Mehrwertsteuer (derzeit 25 %). Liegt kein EU-Umsatzsteuernachweis vor oder stammt das Boot ursprünglich aus einem Drittland, können Einfuhrumsatzsteuer und Zoll anfallen. Die konkrete Steuersituation sollte vor der Unterschrift fachkundig geprüft werden.
Welche Dokumente muss der Verkäufer beim Bootskauf in Kroatien übergeben?
Mindestens: das Zulassungszeugnis (lisnica plovila), einen schriftlichen Kaufvertrag sowie Nachweise über bezahlte Steuern und Abgaben. Bei neueren Booten (nach 1998) ist die CE-Konformitätserklärung relevant. Funklizenz, Serviceheft, Inventarliste und das Übergabeprotokoll gehören zur vollständigen Dokumentation. Je nach Bootsgröße und Registertyp können weitere Dokumente erforderlich sein – lassen Sie sich vor der Übergabe beraten, was in Ihrem Fall zwingend vorliegen muss.

Jetzt unverbindlich anfragen

Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Sie Ihre Situation. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Schritt 1 von 3Ihre Kontaktdaten

Wie wir Ihnen helfen können

Ein Boot oder eine Yacht in Kroatien zu kaufen ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll – besonders, wenn der Kaufprozess grenzüberschreitend abläuft und Register, Behörden und Vertragspartner in Kroatien einzubinden sind. Rechtsanwältin Mirela Saric steht für deutsch- und serbokroatischsprachige Mandanten als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie spricht Bosnisch, Kroatisch und Serbisch fließend und kann die Kommunikation mit kroatischen Stellen, Notaren und Vertragspartnern sprachlich wie inhaltlich koordinieren.

Dabei ersetzt die Kanzlei keine kroatischen Behörden und keine kroatische Notarin – aber sie prüft Verträge, Registerdokumente und steuerliche Unterlagen aus österreichischer Mandantenperspektive, bindet notwendige kroatische Stellen strukturiert ein und begleitet die gesamte Transaktion vom ersten Angebot bis zur abgeschlossenen Übergabe. Mehr zur Rechtsberatung auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch finden Sie auf unserer Sprachenseite.

Interessiert Sie außerdem der Kauf einer Immobilie in Kroatien? In einem eigenen Beitrag zu Kaufnebenkosten und Planungstipps beim Immobilienkauf in Kroatien haben wir die wesentlichen Fragen für österreichische Immobilienkäufer zusammengestellt. Das Immobilienrecht ist einer unserer Schwerpunkte; für Fragen rund um Kaufverträge und Treuhandabwicklung stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.