- Was bedeutet Elektronische Zustellung (E-Zustellung)?
- Was ist das Recht auf elektronischen Verkehr?
- Ist eine Teilnahme am sogenannten „Elektronischen Verkehr“ verpflichtend?
- Wer gilt als Unternehmen gemäß dem E-Government-Gesetz?
- Wird eine Nicht-Teilnahme am „Elektronischen Verkehr“ bestraft?
- Gibt es Ausnahmen von der Teilnahmeverpflichtung?
- Kann man der E-Zustellung widersprechen?
- Wie kann ein solcher Widerspruch erfolgen?
- Was ist das Teilnahmeverzeichnis?
Was bedeutet Elektronische Zustellung (E-Zustellung)?
- Bei der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) handelt es sich um die elektronische Übermittlung beziehungsweise Bereitstellung behördlicher Schriftstücke.
- Hat man sich für die elektronische Zustellung registriert (dies erfolgt über oesterreich.gv.at), ist man für den Versender sofort „adressierbar“ und erhält keine Zustellungen mehr per Post.
- Hat man sich noch nicht für die elektronische Zustellung registriert, bekommt man seine Dokumente weiterhin postalisch.
- Achtung: Beispielsweise gilt die Übermittlung von einem Reisepass als nicht geeignet für die eZustellung. Dieser wird weiterhin vom Briefträger gebracht.
Was ist das Recht auf elektronischen Verkehr?
- Gemäß dem E-Government-Gesetz wurde ab 01.01.2020 das Recht auf elektronischen Verkehr für BürgerInnen im Zusammenhang mit Gerichten und Verwaltungsbehörden eingeführt, für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind.
- Ausnahmen bilden beispielsweise die Zustellung von Reisepässen oder Originialdokumente in Papierform
Ist eine Teilnahme am sogenannten „Elektronischen Verkehr“ verpflichtend?
- Ja, es ist für Unternehmen sind seit dem 01.01.2020 verpflichtet, an der eZustellung teilzunehmen.
Wer gilt als Unternehmen gemäß dem E-Government-Gesetz?
- Hier verweist E-Government-Gesetz verweist auf §3 Z 20 des Bundesstatistikgesetz. Der Begriff des Unternehmers wird hier wie folgt definiert:
- alle natürlichen Personen (bspw. Freiberufler)
- juristische Personen
- Personengesellschaften (bspw. OG, KG)
- Personengemeinschaften und Vereinigungen mit Sitz in Österreich, die Dienstleistungen oder landwirtschaftliche Dienste gegen Entgelt anbieten
- Hier finden Sie das Bundesstatistikgesetz.
- Hier verweist E-Government-Gesetz verweist auf §3 Z 20 des Bundesstatistikgesetz. Der Begriff des Unternehmers wird hier wie folgt definiert:
Wird eine Nicht-Teilnahme am „Elektronischen Verkehr“ bestraft?
- Derzeit liegen bezüglich einer Bestrafung aufgrund einer Nicht-Teilnahme keinerlei Information vor.
Gibt es Ausnahmen von der Teilnahmeverpflichtung?
- Ja, alle Unternehmen nicht zur Abgabe einer UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) verpflichtet sind aufgrund der Unterschreitung der Umsatzgrenze. Diese müssen nicht an der Elektronischen Zustellung teilnehmen.
Kann man der E-Zustellung widersprechen?
- Ja, oben genannte Unternehmen, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind. Diese können einer elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken widersprechen.
Wie kann ein solcher Widerspruch erfolgen?
- Meist erfolgt ein solcher Widerspruch durch die Abmeldung des Unternehmens vom Teilnehmerverzeichnis, welcher postalisch an das Bundesrechenzentrum geschickt werden kann.
- Die Folge des Widerspruchs ist der bisherige Kontakt mit dem Unternehmen auf dem Postweg.
Was ist das Teilnahmeverzeichnis?
- Im Teilnahmeverzeichnis werden alle Personen, Unternehmen und Behörden aufgelistet, die sich bei der elektronischen Zustellung registriert haben.
- Um zu prüfen, ob man dem Empfänger erreichbar für eine elektronische Zustellung des Schriftstück ist , wird das Verzeichnis vor Absendung von den zustellenden Behörden geprüft.
Das Teilnahmeverzeichnis gibt ebenfalls Auskunft in welchem Dateiformat die Dokumente zugestellt werden können.
Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass:
- die elektronische Zustellung die Übermittlung behördliche Dokumente beinhalten
- seit 01.01.2020 für in §3 Z Bundesstatistikgesetz genannten Unternehmen die Teilnahme an der eZustellung verpflichtend ist
- nur Unternehmen ausgenommen sind, die keine UVA anmelden müssen aufgrund Unterschreitung der Umsatzgrenze
- genaue diese Unternehmen der eZustellung widersprechen können und folglich weiterhin auf dem Postwege kontaktiert werden
- im Teilnahmeverzeichnis jegliche Empfänger aufgelistet sind, die für eine elektronische Zustellung erreichbar sind.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.
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