Ein Mensch hinterlässt heute mehr digitale Spuren als physische Akten. iCloud-Fotos, Google-Drive-Dokumente, Facebook-Erinnerungen, WhatsApp-Chats, Online-Banking-Postfächer und Abonnements bilden zusammen den digitalen Nachlass. Für Angehörige ist das Thema oft erstmals nach dem Todesfall sichtbar – und sie stoßen auf gesperrte Geräte, verschlüsselte Konten und Plattformen mit teils undurchsichtigen Verfahren. Dieser Leitfaden zeigt, was Erben in Österreich rechtlich verlangen können, welche Vorsorge-Werkzeuge Apple, Google und Meta bereitstellen und welche Schritte im Verlassenschaftsverfahren funktionieren.
Der digitale Nachlass im österreichischen Erbrecht
Mit dem Tod tritt der Erbe nach § 547 ABGB unmittelbar in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein – Universalsukzession heißt dieses Grundprinzip. Es gilt für die Liegenschaft, das Bankkonto und auch für vertragliche Ansprüche gegen Apple, Google oder Meta. Der Bundesgerichtshof hat in seinem viel beachteten Urteil zum Facebook-Konto (BGH III ZR 183/17) festgehalten, dass auch höchstpersönliche Inhalte grundsätzlich in den Nachlass fallen. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 6 Ob 35/22w eine ähnliche Linie für Österreich bestätigt.
Damit ist die rechtliche Grundlage klar: Erben dürfen den Zugang zu Konten verlangen, auch wenn sich der Erblasser zu Lebzeiten dort verschlüsselt geäußert hat. Auf der praktischen Ebene scheitert das Ergebnis aber häufig an drei Hürden: an den Geschäftsbedingungen der Anbieter, an technischen Sperren (2FA, Geräte-PIN) und an der DSGVO, die selbst nach dem Tod noch Wirkung auf Dritte hat, die in den Konten erwähnt sind. Der Erbnachweis – Einantwortungsbeschluss oder Europäisches Nachlasszeugnis – ist deshalb der zentrale Schlüssel.
Dieser Beitrag setzt den Fokus bewusst auf die drei wichtigsten Konto-Ökosysteme – Apple-ID, Google-Konto und die Meta-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp – sowie auf die Frage, was Erben bei Kommunikationsdaten konkret bekommen und was nicht. Für die übergreifenden Grundlagen, die Aufnahme digitaler Werte ins Inventar und das Europäische Nachlasszeugnis verweisen wir auf unseren Vorsorge-Leitfaden digitaler Nachlass und auf die Aufstellung im Verlassenschaftsverfahren.
Welche Konten und Daten überhaupt vererblich sind
Für die Plattform-Logik unten genügt eine kurze Einordnung: Vermögenswerte mit Geldcharakter (Guthaben, Krypto, Domains) sind klar erblich – die Details haben wir im Beitrag zu Kryptowährungen im Nachlass behandelt. Nutzungsgebundene Profile wie Apple-ID, Google-Konto, Facebook, Instagram oder WhatsApp sind grundsätzlich ebenfalls erblich, ihr Zugang hängt aber von der Kooperation des Anbieters ab. Höchstpersönliche Kommunikationsinhalte – Chats, E-Mails, Sprachnachrichten – sind rechtlich besonders sensibel und im nächsten Schritt der zentrale Engpass für Erben.
Die DSGVO endet nach Erwägungsgrund 27 der Verordnung mit dem Tod der betroffenen Person. Nationale Gesetzgeber können aber Regelungen treffen – in Österreich gibt es keine spezielle Norm zum digitalen Nachlass, sodass die allgemeinen erbrechtlichen Regeln zur Anwendung kommen. Anders als beim Bankkonto, bei dem § 38 BWG das Bankgeheimnis lockert (siehe unseren Beitrag zum Konto des Verstorbenen), gibt es bei Tech-Konzernen kein gesetzlich definiertes Verfahren – jeder Anbieter setzt eigene Regeln.
Apple-ID und iCloud: Der Legacy Contact
Apple hat im Dezember 2021 mit iOS 15.2 den Nachlasskontakt eingeführt. Jeder Nutzer kann bis zu fünf Personen vorab als Legacy Contact festlegen. Die Plattform generiert pro Kontakt einen einmaligen Zugriffsschlüssel, den der Erblasser dem Vertrauten zukommen lässt – am besten ausgedruckt. Im Todesfall genügt es dann, den Schlüssel zusammen mit einer Sterbeurkunde an Apple zu übermitteln. Innerhalb weniger Tage erhält der Nachlasskontakt Zugriff auf iCloud-Daten (Fotos, Notizen, iMessage, Backups), nicht jedoch auf Schlüsselbund-Passwörter und nicht auf In-App-Käufe oder Apple-Pay-Daten.
Hat der Erblasser keinen Legacy Contact eingerichtet, wird der Weg deutlich beschwerlicher. Apple verlangt in diesem Fall einen Gerichtsbeschluss, der konkret den Erben benennt und ausdrücklich auf das Apple-Konto Bezug nimmt. In Österreich ist das in der Regel der Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts, gegebenenfalls ergänzt um eine ausdrückliche Anordnung. Apple prüft die Dokumente in Cupertino, sodass beglaubigte Übersetzungen üblich sind. Realistische Bearbeitungszeiten liegen bei mehreren Monaten.
Drei technische Begriffe entscheiden in der Apple-Welt darüber, ob die Erben überhaupt weiterkommen: der Zugangsschlüssel (Access Key), den der Legacy Contact erhält, der Wiederherstellungsschlüssel (Recovery Key), den der Erblasser für sein Apple-Konto eingerichtet haben kann, und die Aktivierungssperre (Activation Lock) auf iPhone, iPad und Mac. Ohne Zugangs- oder Wiederherstellungsschlüssel bleibt iCloud verschlossen; ohne Apple-ID-Kennwort hängt die Aktivierungssperre, sodass das Gerät selbst nach einem Reset für die Erben unbrauchbar ist. Apple kann die Aktivierungssperre nur mit Eigentumsnachweis (Originalrechnung, IMEI/Seriennummer) und nicht über das normale Nachlassverfahren entfernen.
Auch wenn der Nachlasskontakt aktiv ist, gibt Apple nicht alles heraus: iCloud-Fotos, iCloud-Drive-Dateien, Notizen, Erinnerungen, Safari-Lesezeichen und Geräte-Backups werden freigeschaltet. Nicht geliefert werden gespeicherte Passwörter aus dem iCloud-Schlüsselbund, Apple-Pay-Daten, Daten gekaufter Medien und – als wichtige Grenze für Kommunikationsdaten – laufende iMessage- und FaceTime-Konversationen, soweit sie nicht im Backup mitgesichert sind. Wer iMessage-Verläufe vollständig sehen will, ist auf das entsperrte Gerät oder ein lokal gespeichertes Backup angewiesen.
Google-Konto und der Inactive Account Manager
Google bietet seit 2013 den Kontoinaktivitäts-Manager (Inactive Account Manager) an. Nutzer legen darin fest, nach welcher Frist – wählbar zwischen drei und achtzehn Monaten ohne Anmeldung – das Konto als inaktiv gilt. Für diesen Fall können sie bis zu zehn Vertrauenspersonen benennen, die wahlweise eine letzte Nachricht erhalten oder Zugriff auf ausgewählte Datenkategorien (Drive, Gmail, Photos, YouTube, Kalender). Zusätzlich lässt sich anordnen, dass das Konto nach Ablauf der Frist endgültig gelöscht wird.
Wer keinen Inactive Account Manager eingerichtet hat, gibt seinen Erben ein deutlich aufwendigeres Verfahren: Über das offizielle Antragsformular auf der Google-Hilfeseite reichen Angehörige Sterbeurkunde, Ausweiskopie und einen Nachweis der Erbenstellung ein. Google entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang Datenzugriff gewährt wird – die Entscheidungspraxis ist konservativ. Häufig wird statt eines Logins ein Datenexport in Form eines Google-Takeout-Pakets bereitgestellt.
Das Google-Konto bündelt mehrere Dienste, deren Inhalte sich für Erben deutlich unterscheiden: Gmail enthält die laufende E-Mail-Korrespondenz und ist damit aus Kommunikations- und Datenschutzsicht der heikelste Posten; Google Drive beherbergt Dokumente, oft auch Vollmachten, Verträge und steuerliche Unterlagen; Google Fotos umfasst das gesamte Bildarchiv des Smartphones; YouTube kann monetarisierte Kanäle oder private Playlists führen; dazu kommen Kalender, Kontakte, Standortverlauf und Android-Backups. Im Takeout-Paket erhalten die Erben diese Daten als ZIP-Archive in offenen Formaten (mbox für E-Mail, MP4/JPG für Medien, ICS für Kalender) – aber keinen aktiven Login. Eine vollständige Kontolöschung kann zusätzlich beantragt werden, sie ist endgültig und löscht auch verknüpfte YouTube-Kanäle und Werbe-Einnahmen.
Im Supportprozess prüft das Google-Team in mehreren Stufen: Zuerst wird die Identität des Antragstellers verifiziert, dann der Erbnachweis gegen die im Konto hinterlegten Daten abgeglichen, und erst danach wird die Datenfreigabe bewertet. Antworten erfolgen ausschließlich per E-Mail; ein telefonischer Kontakt ist nicht vorgesehen. Die Bearbeitung dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen, kann sich bei Rückfragen aber deutlich verlängern.
| Plattform | Werkzeug | Was Erben erhalten |
|---|---|---|
| Apple | Legacy Contact (iOS 15.2+) | iCloud-Daten ohne Schlüsselbund |
| Inactive Account Manager | Datenexport, ggf. Login-Zugang | |
| Facebook/Instagram | Nachlasskontakt seit 2015 | Verwaltung des Gedenkprofils |
| Keine eigene Vorsorge | Löschung nach 120 Tagen Inaktivität | |
| Microsoft | Custodian Process | DVD mit Datenexport (postalisch) |
Facebook, Instagram und WhatsApp
Facebook und Instagram
Meta kennt für Facebook und Instagram zwei Wege: den Gedenkzustand (englisch Memorialization) und die endgültige Löschung. Im Gedenkzustand bleibt das Profil sichtbar, erhält den Vermerk „In Erinnerung an“, neue Anmeldungen werden gesperrt und das Konto erscheint nicht mehr in Geburtstagserinnerungen oder „Personen, die du kennen könntest“-Vorschlägen. Der Nachlasskontakt (Legacy Contact), den der Erblasser zu Lebzeiten in den Facebook-Einstellungen festlegen kann, übernimmt im Gedenkzustand begrenzte Verwaltungsrechte: Er ändert Titel- und Profilbild, pinnt einen letzten Beitrag, verwaltet Freundschaftsanfragen und kann auf Wunsch einen Datenexport der öffentlich geteilten Inhalte herunterladen. Voller Login, Nachrichten-Inbox und private Chats bleiben gesperrt – das ist der zentrale Unterschied zum Apple Legacy Contact.
Hat der Verstorbene keinen Nachlasskontakt eingerichtet, müssen Angehörige den Gedenkzustand oder die Löschung über ein Online-Formular beantragen und folgende Nachweise hochladen: Sterbeurkunde, eigenen Lichtbildausweis und einen Verwandtschafts- oder Erbnachweis. Bei Instagram läuft das Verfahren parallel über ein eigenes Hilfeformular; ein Datenexport ist hier nur ausnahmsweise möglich, weil Instagram-Inhalte standardmäßig nicht öffentlich geteilt sind. In jedem Fall lohnt sich vor der Löschung der Antrag auf einen Export, damit Familienfotos und Erinnerungen gesichert werden.
Ein vollständiger Datenzugriff auf private Direktnachrichten und Messenger-Inhalte ist über Meta praktisch nicht erreichbar. Die Plattform verweist konsequent auf die Notwendigkeit eines US-amerikanischen Gerichtsbeschlusses (Stored Communications Act), was für die meisten österreichischen Familien unverhältnismäßig wäre – und sich auch in den von uns betreuten Fällen nicht rentiert hat.
WhatsApp ist die Plattform, bei der Vorsorge fast nicht möglich ist. Chats werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und liegen nicht serverseitig vor. Das Konto wird automatisch gelöscht, wenn 120 Tage keine Anmeldung erfolgt. Für Erben heißt das: Was nicht lokal als Backup auf dem Smartphone des Verstorbenen oder verschlüsselt in iCloud bzw. Google Drive abgelegt ist, bleibt unzugänglich. Gerichte können keine Entschlüsselung anordnen.
Bei laufender Kommunikation – WhatsApp- und Messenger-Chats, Signal, Telegram, aber auch E-Mail-Postfächern – stoßen Erben zusätzlich auf das Kommunikationsgeheimnis. Es schützt nicht den Verstorbenen, sondern die noch lebenden Gesprächspartner: Was eine Freundin oder ein Geschäftspartner geschrieben hat, sind ihre personenbezogenen Daten im Sinn der DSGVO; das Fernmeldegeheimnis nach § 93 TKG und der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz nach § 16 ABGB wirken über den Tod hinaus. Praktisch heißt das: Erben dürfen Korrespondenz sichten, soweit sie Vermögen oder Verbindlichkeiten betrifft, sollten aber rein private Chatverläufe nicht öffentlich machen oder an Dritte weitergeben.
Aus dem Kommunikationsgeheimnis ergibt sich der wichtigste Unterschied bei der Datenbeschaffung: Gerätezugang (Smartphone, Tablet, Notebook) liefert in der Regel den vollständigen Inhalt, weil dort die lokal entschlüsselten Nachrichten liegen – allerdings nur, wenn Code oder Biometrie zu Lebzeiten gesichert wurden. Provider-Zugang (Telekom-Anbieter, E-Mail-Hoster, Messaging-Dienst) liefert je nach Anbieter Metadaten, Verkehrsdaten oder maximal verschlüsselte Backups – Inhalte praktisch nie. Wer also Hoffnung hat, dass Magenta, A1, Drei oder ein E-Mail-Provider Chatverläufe herausgibt, wird enttäuscht: Sie haben sie schlicht nicht im Klartext.
Microsoft, X, LinkedIn und andere Dienste
Microsoft bietet den sogenannten Custodian Process: Erben senden Sterbeurkunde, Identitätsnachweis und Erbnachweis per Post; Microsoft liefert dann auf DVD oder als Download-Link einen Export der Outlook-Mails, OneDrive-Inhalte und Skype-Chats. Login-Zugriff wird grundsätzlich nicht gewährt.
LinkedIn lässt Profile auf Antrag entweder löschen oder als Gedenkprofil führen. X (vormals Twitter) ermöglicht ausschließlich die Löschung – ein Datenzugriff ist nicht vorgesehen. Streaming-Dienste wie Netflix oder Spotify enden mit dem Tod des Kontoinhabers; Abonnements müssen gekündigt werden, sonst belasten sie das Bankkonto weiter. Ein bedeutsamer Sonderfall sind Krypto-Börsen und Wallets, die wir gesondert behandelt haben.
Domains und Hosting-Verträge sind als reine Vermögenswerte einfacher: Sie werden vom Domain-Registrar übertragen, sobald der Einantwortungsbeschluss vorliegt. Bei .at-Domains übernimmt nic.at die Umschreibung, sobald der Erbe legitimiert ist.
Vorsorge: Vom Verzeichnis bis zur Testamentsklausel
Wer Angehörigen Aufwand und Schmerz ersparen will, sorgt zu Lebzeiten vor. Ein durchdachtes Konzept aus drei Bausteinen genügt für die meisten Konstellationen.
- ✓ Apple Legacy Contact einrichten und Zugriffsschlüssel an Vertrauensperson übergeben.
- ✓ Google Inactive Account Manager konfigurieren – Frist und Vertrauenspersonen festlegen.
- ✓ Facebook-/Instagram-Nachlasskontakt benennen oder Löschung vorab anordnen.
- ✓ Passwort-Manager (1Password, KeePass, Bitwarden) mit Notfallzugang einrichten.
- ✓ Konten-Verzeichnis ohne Passwörter erstellen und an Aufbewahrungsort des Testaments hinterlegen.
- ✓ 2FA-Backup-Codes mit Notfallplan dokumentieren.
- ✓ Testamentsklausel zum digitalen Nachlass mit klarer Anordnung (Erhalt, Löschung, Vermächtnis) aufnehmen.
Das zentrale Werkzeug bleibt der Passwortmanager mit Notfallzugang: 1Password („Recovery Kit“ plus „Family Organizer“), Bitwarden („Emergency Access“) und KeePass (Schlüsseldatei plus hinterlegtes Master-Passwort beim Notar oder Anwalt) bieten Modelle, mit denen eine Vertrauensperson zeitverzögert auf alle gespeicherten Zugänge zugreifen kann. Wer einen Passwortmanager bereits nutzt, sollte die Notfallfunktion konkret konfigurieren – nicht nur „irgendwann später“ planen.
Eine Testamentsklausel zum digitalen Nachlass sollte Anordnungen zur Datensicherung, zur Löschung höchstpersönlicher Inhalte und zur Behandlung wirtschaftlich werthaltiger Konten (Domain-Portfolios, Streaming-Bibliotheken, virtuelle Sammlungen) treffen. Sinnvoll ist die Benennung eines digitalen Vollstreckers, der die technischen Begriffe versteht und im Zweifel den Login-Zugang temporär übernehmen darf, bevor das Material an die Erben verteilt wird. Eine ergänzende Vorsorgevollmacht kann zudem den Zugriff auf laufende Konten schon vor dem Tod regeln, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr handlungsfähig ist.
Häufige Fehler bei der Abwicklung
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Das Wichtigste auf einen Blick
- ▸Universalsukzession nach § 547 ABGB erfasst auch Online-Konten – BGH III ZR 183/17 und OGH 6 Ob 35/22w bestätigen die Vererblichkeit.
- ▸Apple Legacy Contact, Google Inactive Account Manager und Meta-Nachlasskontakt sind Vorsorge-Werkzeuge, die Familien Monate erparen.
- ▸Ohne Vorsorge brauchen Erben den Einantwortungsbeschluss – internationale Anbieter verlangen oft das Europäische Nachlasszeugnis.
- ▸WhatsApp ist wegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung praktisch nicht zugänglich – nur lokale Backups helfen.
- ▸Testamentsklauseln, Passwort-Manager-Notfallzugang und ein Konten-Verzeichnis sind die wirksamsten Werkzeuge der Vorsorge.
Jetzt unverbindlich anfragen
Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Sie Ihre Situation. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Wie wir Ihnen helfen können
Brandauer Rechtsanwälte begleitet Erben durch die Klärung digitaler Nachlässe und Erblasser bei der Vorsorge. Wir koordinieren die Korrespondenz mit Apple, Google, Meta und Microsoft, organisieren die nötigen Beglaubigungen, beantragen erforderlichenfalls Gerichtsbeschlüsse und gestalten Testamentsklauseln zum digitalen Nachlass. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir zeigen die nächsten Schritte konkret auf. Stand: Juni 2026.