Kaufvertrag in Kroatien auf Deutsch prüfen lassen: Sprachrisiko, Vollmacht und Koordination

Österreichische Käufer erhalten von kroatischen Verkäufern oder Maklern oft einen zweisprachigen Vertrag – Kroatisch auf der linken Seite, Deutsch auf der rechten. Die Annahme, dass damit alles geklärt ist, trügt: Rechtlich maßgeblich ist in Kroatien die kroatischsprachige Version. Jede Klausel, jede Frist, jeder Verfallsmechanismus gilt so, wie er auf Kroatisch formuliert ist – nicht so, wie ihn die Übersetzung wiedergibt. Dieser Beitrag erklärt, wo die größten Risiken bei kroatischen Kaufverträgen, Vorverträgen, Reservierungsvereinbarungen und Vollmachten liegen – und was eine anwaltliche Prüfung aus österreichischer Mandantenperspektive konkret leistet.

Liegt Ihnen ein kroatischer Kaufvertrag, Vorvertrag oder eine Vollmacht vor? Laden Sie den Entwurf hoch und schildern Sie kurz, worum es geht. Wir prüfen Sprache, Klauseln und Koordinationsbedarf vor der Unterschrift. Jetzt anfragen ↓

Warum zweisprachige Verträge kein Garant für Sicherheit sind

Kroatien ist seit 2013 EU-Mitglied. Österreichische Staatsangehörige können seitdem Immobilien und Boote in Kroatien erwerben, ohne die Beschränkungen, die zuvor für Ausländer galten. Die rechtliche Erleichterung beim Erwerb verleitet aber dazu, den rechtlichen Rahmen selbst für einfacher zu halten, als er ist. Das Recht ist kroatisch, die Verfahrenssprache vor Gerichten und Behörden ist kroatisch, und Disputes werden nach kroatischem Recht entschieden.

Ein zweisprachiger Vertrag enthält beide Sprachversionen – aber welche gilt bei Widersprüchen? In der Regel bestimmt der Vertrag selbst, welche Fassung maßgeblich ist. Steht dort nichts, entscheidet im Streitfall ein kroatisches Gericht. Dieses wird nach der kroatischen Version urteilen – und diese ist nicht zwingend identisch mit dem, was die deutsche Übersetzung vermittelt. Rechtsbegriffe übersetzen sich nicht eins zu eins. Das kroatische „jamstvo“ (Gewährleistung) funktioniert nach anderen Regeln als die österreichische Gewährleistung nach dem ABGB. Die „kapara“ (eine Art Reuegeld beim Vorvertrag) greift nach anderen Mechanismen als der österreichische Schadenersatz bei Nichterfüllung. Wer sich auf die Übersetzung verlässt, liest das Recht seines Heimatlandes in einen fremden Vertragstext hinein.

Eine anwaltliche Vertragsprüfung leistet etwas anderes als eine Übersetzung: Sie bewertet den kroatischen Originaltext auf seine rechtliche Wirkung, identifiziert Klauseln, die für den Käufer ungünstig formuliert sind, und zeigt auf, was ergänzt oder geändert werden sollte. Rechtsanwältin Mirela Saric berät auf Deutsch sowie auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch – sie liest den kroatischen Originaltext und identifiziert Risikoklauseln, ohne auf eine Übersetzung angewiesen zu sein. Für allgemeine Fragen zur Kaufvertragsprüfung und zum Treuhandmodell bietet unsere Schwerpunktseite Kaufvertrag & Treuhandschaft weiteren Überblick.

Vergleich
Übersetzung vs. Anwaltliche Prüfung
Übersetzung
Was sie leistet – und was nicht

Macht den Text verständlich. Hilft dem Käufer, den Inhalt nachzuvollziehen. Gibt aber keine rechtliche Einschätzung: Was bedeutet diese Klausel nach kroatischem Recht? Ist die Kapara-Regelung marktüblich? Fehlt ein wichtiger Schutz?

Achtung: Rechtsbegriffe klingen vertraut, meinen aber oft etwas anderes als im österreichischen Recht.
Anwaltliche Prüfung
Was sie darüber hinaus leistet

Bewertet den kroatischen Originaltext rechtlich. Identifiziert ungünstige Klauseln, fehlende Regelungen und kroatische Spezifika (kapara, jamstvo, Grundbuchverfahren). Zeigt konkreten Handlungsbedarf vor der Unterschrift.

Vorteil: Einschätzung auf Basis des kroatischen Rechts – nicht des österreichischen Rechtsverständnisses.

Vorvertrag, Reservierung und Anzahlung: Die drei Etappen

Wer in Kroatien eine Immobilie, ein Apartment oder ein Boot kaufen will, durchläuft in der Regel drei Vertragsstufen. Austrian Käufer sind oft überrascht, wie früh verbindliche Verpflichtungen entstehen – und wie schnell eine Anzahlung in eine rechtlich schwer rückholbare Zahlung wird.

Reservierungsvereinbarung (Rezervacijski ugovor)

Der erste Schritt ist häufig eine Reservierungsvereinbarung. Sie soll das Objekt für einen begrenzten Zeitraum reservieren, damit der Käufer Finanzierung, Besichtigung oder rechtliche Prüfung abschließen kann. Ob die Reservierungsgebühr bei Nichteinigung zurückgezahlt wird, hängt ausschließlich vom Wortlaut des Dokuments ab – nicht von seiner Überschrift. Ein als „Rezervacija“ bezeichnetes Dokument kann, je nach Inhalt, die Bindungswirkung eines Vorvertrags haben.

Vorvertrag (Predugovor)

Der Predugovor ist rechtsverbindlich. Mit seiner Unterzeichnung verpflichten sich Käufer und Verkäufer, den Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen. Typischerweise wird beim Predugovor eine Kapara fällig – in der Praxis oft rund zehn Prozent des Kaufpreises, wobei der genaue Betrag verhandelbar ist. Die Kapara funktioniert als wechselseitiges Reuegeld: Zieht der Käufer ohne berechtigten Grund zurück, verfällt sie. Zieht der Verkäufer zurück, schuldet er in der Regel das Doppelte zurück.

Was in einem Predugovor zwingend geprüft werden sollte: die genaue Beschreibung des Kaufobjekts (Grundbuchstelle, Katasterparzellenbezeichnung), die Kaufpreisvereinbarung und Zahlungsmodalitäten, die Frist für den Hauptvertrag, Bedingungen für einen berechtigten Rücktritt und die Regelung zur Kapara. Ein Predugovor mit vagen Formulierungen schafft Spielraum für spätere Streitigkeiten – zu Lasten desjenigen, der die Klausel nicht selbst formuliert hat.

Kaufvertrag (Ugovor o kupoprodaji)

Der Hauptvertrag wird vor einem kroatischen Notar (javni bilježnik) unterzeichnet. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und veranlasst die Eintragung ins kroatische Grundbuch (Zemljišna knjiga). Er prüft dabei die formalen Voraussetzungen, nicht die inhaltlichen Interessen des Käufers. Ein inhaltlich ungünstiger Kaufvertrag ist trotz Notarunterschrift gültig.

Zu beachten: Beim Kauf von Booten (plovila) oder Schiffen (brodovi), die in kroatischen Registern eingetragen werden sollen, gelten eigene kroatische Regelungen. Das Schiffsregister unterscheidet sich vom Grundbuch; die zuständigen Behörden und Verfahrensschritte weichen ab. Was beim Immobilienkauf gilt, gilt nicht zwingend beim Bootskauf. Zu den typischen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Kroatien hat die Kanzlei bereits einen eigenen Beitrag veröffentlicht: Immobilienkauf in Kroatien: Kaufnebenkosten und Tipps zur Planung.

Infografik
Die drei Vertragsstufen beim kroatischen Kauf
Von der Reservierung bis zum Grundbucheintrag
1
Rezervacijski ugovor
Reservierung

Reserviert das Objekt für begrenzte Zeit. Bindungswirkung hängt vom Inhalt ab – nicht von der Überschrift.

Reservierungsgebühr: Rückzahlbarkeit vertraglich klären.
2
Predugovor
Vorvertrag

Rechtsverbindlich. Kapara-Zahlung (oft 10 %). Rücktritt kostet: Käufer verliert Kapara, Verkäufer zahlt doppelt.

Prüfung des Originaltexts ist hier genauso wichtig wie beim Hauptvertrag.
3
Ugovor o kupoprodaji
Kaufvertrag

Vor Notar unterzeichnet. Grundlage für Grundbucheintrag. Restkaufpreis fällig. Übergabe des Objekts.

Notar prüft Form – nicht die inhaltlichen Interessen des Käufers.

Vollmacht, OIB und Vertretung: Was zu beachten ist

Zwei praktische Hindernisse tauchen bei österreichischen Käufern immer wieder auf: fehlende Vollmachten und ein fehlender OIB. Beides lässt sich lösen – aber nicht kurzfristig und nicht ohne kroatische Verfahrensschritte.

OIB – die kroatische Steuernummer

Der OIB (Osobni identifikacijski broj) ist die persönliche Steuernummer in Kroatien. Jeder, der an einer kroatischen Immobilientransaktion beteiligt ist, benötigt einen OIB – Käufer wie Verkäufer. Für ausländische Staatsangehörige wird der OIB beim kroatischen Finanzamt (Porezna uprava) beantragt. Das Verfahren ist in der Regel unkompliziert, muss aber rechtzeitig vor dem Notartermin abgeschlossen sein. Wer erst beim Notartermin merkt, dass der OIB fehlt, riskiert eine Verschiebung – mit möglichen vertraglichen Folgen, wenn Fristen im Predugovor laufen.

Punomoć – die Vollmacht im kroatischen Recht

Käufer, die nicht persönlich bei jedem Schritt anwesend sein können, bevollmächtigen eine Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt durch eine Punomoć. Die Punomoć muss den Umfang der Vertretungsmacht präzise beschreiben: Darf der Bevollmächtigte den Predugovor unterzeichnen? Den Hauptvertrag? Zahlungen leisten? Anträge beim Grundbuch stellen? Eine allgemein gehaltene Punomoć kann für einen konkreten Schritt unzureichend sein – mit der Folge, dass der Schritt nicht rechtsverbindlich vollzogen werden kann.

Hinzu kommt: Eine in Österreich errichtete Vollmacht muss für den Einsatz in Kroatien in der Regel mit der Haager Apostille versehen werden. Die Apostillierung erfolgt durch die zuständige österreichische Behörde und braucht Zeit. Auch die Vollmacht des Verkäufers sollte geprüft werden, wenn nicht der Eigentümer selbst unterschreibt – der Umfang der Vertretungsmacht auf Verkäuferseite ist genauso relevant wie auf Käuferseite.

Rechtsanwältin Mirela Saric prüft Punomoć-Dokumente auf ausreichenden Umfang für die konkret geplanten Schritte und klärt, ob Apostille und Form für den kroatischen Einsatz ausreichend sind. Wer eine Auslandsimmobilie nicht kauft, sondern erbt, findet zusätzliche Informationen in unserem Beitrag zu Immobilie im Ausland erben nach österreichischem internationalem Erbrecht.

Was eine kroatische Punomoć enthalten muss
Mindestinhalt für eine wirksame Vertretungsvollmacht
1
Vollständige Identifikation – Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und OIB des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
2
Genaue Beschreibung des Kaufobjekts – Grundstücksnummer, Katastergemeinde, Lage; bei Booten: Schiffsnamen, Registernummer.
3
Aufzählung der erlaubten Handlungen – Vorvertrag unterzeichnen, Hauptvertrag unterzeichnen, Kaufpreis leisten, Grundbucheintrag beantragen. Jeder Schritt einzeln benennen.
4
Gültigkeitszeitraum – Bis wann ist die Vollmacht gültig? Offene Dauervollmachten sind für kroatische Behörden oft problematisch.
5
Apostille (bei in Österreich errichteten Vollmachten) – Für den Einsatz in Kroatien ist die Haager Apostille erforderlich. Beantragung beim Bezirksgericht oder der Bezirkshauptmannschaft.

Gewährleistung, Lastenfreiheit und Grundbuchstand

Bevor ein Vorvertrag oder Kaufvertrag unterzeichnet wird, sollte das kroatische Grundbuch (Zemljišna knjiga) eingesehen werden. Das Grundbuch dokumentiert Eigentümer, Grundstücksgrenzen, Hypotheken (hipoteka), Grunddienstbarkeiten (služnost) und sonstige Belastungen (teret). Wer diesen Schritt überspringt, kann nach dem Kauf mit Überraschungen konfrontiert sein, gegen die der vertragliche Schutz begrenzt ist.

Der Grundbuchauszug (Izvadak iz Zemljišne knjige)

Das kroatische Grundbuch ist über das öffentliche Informationssystem der kroatischen Justiz online abrufbar. Der Auszug zeigt in drei Teilen: im Besitzblatt (Posjedovni list) die Katasterdaten und Grundstücksbezeichnung, im Eigentumsblatt (Vlastovnica) die eingetragenen Eigentümer, und im Lastenblatt (Teretovnica) alle Belastungen – Hypotheken, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten.

Lastenfreiheit zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung ist in der Regel Vertragsziel – aber die Formulierung im Kaufvertrag entscheidet, was konkret geschuldet wird und bis wann Löschungen zu erfolgen haben. Häufiges Szenario: Der Verkäufer hat eine Hypothek auf dem Objekt und erklärt, diese werde mit dem Kaufpreis abgelöst. Ohne entsprechende Vertragsklausel – Löschungszusage der Bank vor Kaufpreiszahlung oder Treuhandkonstruktion – zahlt der Käufer und hofft. Das ist kein akzeptables Risiko.

Kroatisches Gewährleistungsrecht (jamstvo) schützt den Käufer bei verborgenen Mängeln, aber Kaufverträge enthalten mitunter weitreichende Gewährleistungsausschlüsse. Was auf Kroatisch ausgeschlossen wurde, gilt ausgeschlossen – unabhängig davon, was die deutsche Übersetzung nahelegt.

Grundbuchprüfung: Was im Auszug zu prüfen ist
Gezielter Blick in die Zemljišna knjiga vor der Unterzeichnung
Prüfpunkt Bedeutung Risiko bei Problem
Eigentümer eingetragen? Stimmt der Verkäufer mit dem Grundbuchstand überein? Kauf von Nichtberechtigtem möglich
Hypothek (hipoteka)? Bestehen Pfandrechte der Bank auf dem Objekt? Käufer erwirbt belastetes Objekt
Dienstbarkeiten (služnost)? Wegerechte, Leitungsrechte, Nutzungsrechte Dritter Einschränkung der eigenen Nutzung
Sonstige Belastungen? Vorkaufsrechte, Veräußerungsverbote, Zwangsvollstreckungsvermerke Transaktion kann scheitern oder angefochten werden
Übereinstimmung mit Vertrag? Entsprechen Parzellennummer und Fläche dem Kaufvertragsgegenstand? Abweichung kann zu Nachträgen zwingen
Stand: Grundbuchprüfung vor Abschluss jedes Vertragsschritts – nicht nur vor dem Hauptvertrag.
Praxistipp: Grundbuchauszug vor der Kapara-Zahlung

Der Grundbuchauszug (Izvadak iz Zemljišne knjige) ist über die öffentliche Datenbank des kroatischen Justizministeriums ohne Behördengang abrufbar. In der Kanzleipraxis empfehlen wir, den Auszug nicht erst beim Hauptvertrag, sondern bereits vor der Kapara-Zahlung einzusehen. Wer erst nach dem Predugovor merkt, dass eine Hypothek lastet, hat bereits Geld bezahlt und muss mit dem Verkäufer über Ablösung verhandeln – aus einer geschwächten Position.

Kaufpreis, Zahlungsfluss und Treuhandlogik

Ein zentrales Risiko beim kroatischen Kauf betrifft den Zahlungsfluss: Wann zahlt der Käufer, und was erhält er dafür? Das österreichische Modell der Treuhandschaft – bei dem ein Rechtsanwalt oder Notar den Kaufpreis hält, bis alle Bedingungen erfüllt sind – gibt es in Kroatien nicht als standardisiertes Verfahren. Die Zahlungssicherung muss daher im Vertrag selbst konstruiert werden.

Der typische Zahlungsablauf in Kroatien: Eine Reservierungszahlung bei Abschluss der Reservierungsvereinbarung, die Kapara bei Unterzeichnung des Predugovor, und der Restkaufpreis bei Unterzeichnung des Hauptvertrags. Das Kernproblem: Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt erst nach dem Notartermin – mit einem Zeitversatz, der je nach Auslastung des Grundbuchs variiert. Zwischen vollständiger Kaufpreiszahlung und Grundbucheintrag gibt es ein Fenster, in dem der Käufer bezahlt hat, aber noch nicht als Eigentümer eingetragen ist.

Wie dieses Zeitfenster vertraglich abgesichert wird – durch bedingte Zahlungsvereinbarungen, Löschungsverpflichtungen der Bank, Einschaltung eines kroatischen Notars als treuhändische Stelle oder andere Konstruktionen – ist ein Kernpunkt der Vertragsprüfung. Was im österreichischen Kontext die Treuhandschaft leistet, muss im kroatischen Kontext individuell verhandelt und formuliert werden. Die allgemeine Logik der Treuhandschaft bei Kaufverträgen erläutert unsere Schwerpunktseite zur Treuhandschaft.

Ein weiterer Punkt, der im Predugovor und im Hauptvertrag geregelt sein muss: Übergabezeitpunkt und Übergabezustand. Wann genau wird das Objekt übergeben? In welchem Zustand? Was passiert, wenn die Übergabe sich verzögert? Was wenn Mobiliar oder Einrichtung mitverkauft wurde und bei der Übergabe fehlt? Diese Fragen sind nicht automatisch geregelt – sie müssen im kroatischen Vertragstext stehen.

Ablauf
Zahlungsfluss beim kroatischen Immobilienkauf
1
Reservierungszahlung

Bei Abschluss der Rezervacija. Betrag und Rückzahlbedingungen müssen im Dokument stehen. Bindungswirkung prüfen.

2
Kapara bei Predugovor

Typisch: ca. 10 % des Kaufpreises. Reuegeldwirkung: Käufer verliert bei Rücktritt ohne Grund, Verkäufer zahlt das Doppelte zurück.

Achtung: Ab diesem Punkt ist der Käufer vertraglich gebunden. Prüfung des Predugovor vor Kapara-Zahlung.
3
Restkaufpreis beim Hauptvertrag

Fällig bei oder nach Unterzeichnung des Ugovor o kupoprodaji. Zahlungsbedingungen und Sicherungsmechanismen müssen vertraglich geregelt sein.

4
Übergabe des Objekts

Zeitpunkt und Zustand vertraglich definieren. Übernahmeprotokoll empfehlenswert. Ausstehende Pflichten des Verkäufers absichern.

5
Grundbucheintrag (Zemljišna knjiga)

Erfolgt nach dem Notartermin mit Verzögerung. Erst mit Eintragung ist der Käufer als Eigentümer im Register ausgewiesen. Zwischenzeitraum vertraglich absichern.

Typische Fehler beim kroatischen Kaufvertrag

In der Beratungspraxis mit kroatischen Transaktionen wiederholen sich bestimmte Fehler. Die folgenden gehören zu den häufigsten – und zu den teuersten.

Fehlerquellen
6 häufige Fehler beim kroatischen Kaufvertrag
X
Nur die Übersetzung gelesen – nicht den kroatischen Originaltext
Die Übersetzung gibt den Inhalt wieder, nicht die rechtliche Wirkung nach kroatischem Recht. Wer ausschließlich die deutsche Version liest, übersieht Klauseln, die im Original anders formuliert sind oder eine andere Bedeutung haben.
X
Reservierungsgebühr bezahlt, ohne die Bindungswirkung zu prüfen
Nicht jede Reservierungsvereinbarung ist unverbindlich. Manche Dokumente mit dem Titel „Rezervacija“ enthalten alle Merkmale eines Predugovor und sind entsprechend bindend – und die Zahlung entsprechend schwer rückholbar.
X
Kapara überwiesen, ohne den Predugovor prüfen zu lassen
Nach der Kapara-Zahlung ist der Käufer gebunden. Ein ungünstiger Predugovor lässt sich nach der Zahlung kaum mehr ändern. Die Prüfung des Vorvertrags muss vor – nicht nach – der Anzahlung erfolgen.
X
OIB nicht rechtzeitig beantragt
Der kroatische OIB muss vor dem Notartermin vorliegen. Wer die Beantragung zu spät startet, riskiert eine Terminverschiebung – die je nach Predugovor-Frist zu Vertragsproblemen führen kann.
X
Vollmacht zu allgemein formuliert für den konkreten Schritt
Eine Punomoć, die nicht ausdrücklich den Predugovor oder den Hauptvertrag nennt, kann für diese Schritte rechtlich unzureichend sein. Kroatische Notare verlangen ausreichend spezifizierte Vollmachten.
X
Grundbuch nicht geprüft – Hypothek erst nach Kaufpreiszahlung bekannt
Der Grundbuchauszug ist öffentlich und kostenlos zugänglich. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, ein mit Hypotheken oder Dienstbarkeiten belastetes Objekt zu kaufen – ohne vertraglichen Schutz, wenn der Kaufvertrag Gewährleistungsausschlüsse enthält.

Checkliste vor der Unterschrift

Folgende Punkte sollten vor der Unterzeichnung eines kroatischen Kaufvertrags, Vorvertrags oder einer Reservierungsvereinbarung abgehakt sein – unabhängig davon, ob es sich um eine Immobilie, ein Apartment, ein Grundstück oder ein Boot handelt.

Checkliste: Vor der Unterzeichnung in Kroatien
Kroatischer Originaltext liegt vor – nicht nur die Übersetzung. Beide Versionen vergleichen.
Grundbuchauszug (Zemljišna knjiga) eingeholt – Eigentümer, Hypotheken, Dienstbarkeiten geprüft.
OIB vorhanden – oder Beantragung eingeleitet mit ausreichend Vorlaufzeit vor dem Notartermin.
Kapara-Regelung und Rücktrittsfolgen – klar formuliert und verstanden. Welche Voraussetzungen berechtigen zum Rücktritt ohne Verlust?
Vollmacht (Punomoć) geprüft – ausreichend spezifisch, Apostille vorhanden (bei in Österreich errichteten Vollmachten).
Zahlungsmodalitäten und Sicherung – Wann welcher Betrag, unter welchen Bedingungen, mit welcher Absicherung vor dem Grundbucheintrag?
Übergabezeitpunkt und -zustand – vertraglich geregelt, mit Konsequenzen bei Verzug.
Anwaltliche Prüfung des kroatischen Originaltexts – durch jemanden, der das Kroatische rechtlich einordnen kann, nicht nur übersetzen.

Häufige Fragen zum Kaufvertrag in Kroatien

Kann ich als Österreicher in Kroatien direkt eine Immobilie oder ein Boot kaufen?
Österreichische Staatsangehörige sind als EU-Bürger grundsätzlich berechtigt, in Kroatien Immobilien zu erwerben – ohne die Beschränkungen, die vor dem EU-Beitritt 2013 galten. Der Erwerb erfordert jedoch kroatische Verfahrensschritte: Notar, OIB, Grundbucheintrag. Die rechtliche Abwicklung folgt kroatischem Recht. Beim Kauf von Booten gelten gesonderte Registervorschriften, die sich vom Immobilienerwerb unterscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Vorvertrag und Kaufvertrag in Kroatien?
Der Predugovor (Vorvertrag) ist bereits rechtsverbindlich und enthält in der Regel eine Kapara-Zahlung. Er verpflichtet beide Seiten, den Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen. Der Ugovor o kupoprodaji (Kaufvertrag) ist der eigentliche Veräußerungsvertrag, der vor dem kroatischen Notar unterzeichnet wird und die Grundlage für die Eintragung im Grundbuch (Zemljišna knjiga) bildet. Wer den Predugovor ohne Prüfung unterzeichnet, ist genauso gebunden wie beim Hauptvertrag.
Brauche ich für den Kaufvertrag in Kroatien einen österreichischen Rechtsanwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist in der Regel ein kroatischer Notar für die Beurkundung. Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend, aber eine anwaltliche Prüfung aus österreichischer Mandantenperspektive – durch jemanden, der das kroatische Original lesen und rechtlich einordnen kann – ist vor jeder Unterschrift sinnvoll. Das gilt besonders für den Predugovor, in dem schon vor dem Hauptvertrag wesentliche Bedingungen, Fristen und Zahlungsverpflichtungen festgelegt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick
1
Der kroatische Vertragstext ist rechtsmaßgeblich. Die deutsche Übersetzung ist eine Orientierungshilfe – keine Grundlage für eine rechtliche Einschätzung.
2
Der Predugovor ist rechtsverbindlich. Bei unbegründetem Rücktritt verfällt die Kapara. Eine Prüfung vor der Unterzeichnung ist genauso wichtig wie beim Hauptvertrag.
3
OIB und Punomoć müssen rechtzeitig geregelt sein. Beides hängt von kroatischen Verfahren ab und lässt sich nicht kurzfristig improvisieren.
4
Der Grundbuchauszug (Zemljišna knjiga) ist vor der Kapara-Zahlung zu prüfen. Hypotheken, Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen müssen vor dem Kauf bekannt sein.
5
Der Zahlungsfluss muss vertraglich abgesichert sein. Das kroatische Recht kennt kein standardisiertes Treuhandmodell wie Österreich – die Sicherungskonstruktion muss im Kaufvertrag stehen.

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Rechtsanwältin Mirela Saric berät österreichische Käufer, die einen kroatischen Kaufvertrag, Vorvertrag, eine Reservierungsvereinbarung oder eine Vollmacht prüfen lassen möchten. Sie liest den kroatischen Originaltext, bewertet Klauseln auf ihre rechtliche Wirkung nach kroatischem Recht und koordiniert, was aus österreichischer Mandantenperspektive vor der Unterschrift zu klären ist. Das gilt für Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Boote.

Die Kanzlei Brandauer übernimmt keine kroatische Notarfunktion und ersetzt keine kroatischen Behörden. Sie bietet anwaltliche Einschätzung und Koordination auf der Mandantenseite – sprachlich und rechtlich. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Vertragsentwurf zur Prüfung vorlegen möchten. Wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die konkreten nächsten Schritte auf.