Zweitwohnsitz in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Wer in Österreich einen Zweitwohnsitz nutzt, muss mehr beachten als nur die Anmeldung beim Meldeamt. Seit 2023 erheben immer mehr Gemeinden – gerade im Bundesland Salzburg – empfindliche Abgaben auf Zweitwohnungen. Gleichzeitig schränkt das Grundverkehrsrecht den Erwerb von Liegenschaften als Freizeitwohnsitz massiv ein. Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten und Kosten mit einem Zweitwohnsitz verbunden sind, welche Sonderregeln in Salzburg gelten und wie Sie teure Fehler von Anfang an vermeiden. Stand: April 2026.

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Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz – die Abgrenzung

Im österreichischen Melderecht existieren zwei melderechtliche Kategorien: der Hauptwohnsitz und der weitere Wohnsitz (Nebenwohnsitz). Das Meldegesetz 1991 (MeldeG) definiert den Hauptwohnsitz als jenen Ort, an dem sich eine Person „in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen“ (§ 1 Abs 7 MeldeG). Entscheidend ist also nicht die bloße Anmeldung, sondern die tatsächliche Lebensführung: Wo arbeiten Sie? Wo leben Ihre Familie, Ihre Freunde? Wo verbringen Sie den Großteil Ihrer Zeit?

Ein Nebenwohnsitz – im Alltag oft als Zweitwohnsitz bezeichnet – ist ein weiterer Wohnsitz im Sinn des § 1 Abs 6 MeldeG, der nicht Hauptwohnsitz nach § 1 Abs 7 MeldeG ist. Das kann eine Wohnung am Arbeitsort sein, ein Studiendomizil oder ein Ferienhaus. In Österreich darf jede Person beliebig viele Nebenwohnsitze anmelden. Allerdings darf es nur einen einzigen Hauptwohnsitz geben.

Infografik
Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
🏠
Hauptwohnsitz

Mittelpunkt der Lebensbeziehungen – Arbeit, Familie, soziales Umfeld.

Nur einer erlaubt – bei Meldung eines neuen Hauptwohnsitzes muss der alte umgemeldet werden.

→ Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen, Zugang zu Kindergärten und Schulen, Wohnbauförderung

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Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)

Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen – Studium, Arbeit, Freizeit.

Mehrere erlaubt – aber jeder einzelne löst Meldepflicht und eventuell Abgabenpflicht aus.

→ Kein Wahlrecht bei Gemeinderatswahl, kein Anspruch auf Wohnbauförderung, kein ORF-Beitrag seit 2024

Daneben gibt es den Begriff des Freizeitwohnsitzes. Dieser stammt nicht aus dem Melderecht, sondern aus den Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetzen der Bundesländer. Ein Freizeitwohnsitz ist eine Wohnung, die weder als Hauptwohnsitz noch als sonstiger dauerhafter Wohnsitz dient, sondern vorwiegend der Erholung. Die Unterscheidung ist relevant, weil für Freizeitwohnsitze in vielen Bundesländern besondere Beschränkungen und höhere Abgaben gelten – insbesondere in Salzburg und Tirol.

Meldepflicht: Anmeldung, Fristen und Unterlagen

Sobald Sie in Österreich eine Wohnung beziehen – ob als Hauptwohnsitz oder als Nebenwohnsitz – sind Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich anzumelden. Die Frist dafür beträgt drei Tage ab dem tatsächlichen Einzug (§ 3 Abs 1 MeldeG). Dasselbe gilt für die Abmeldung: Innerhalb von drei Tagen nach dem Auszug müssen Sie sich beim zuständigen Meldeamt abmelden. Wer seine Meldepflicht und die damit verbundenen Fristen genauer kennenlernen will, findet in unserem eigenen Beitrag eine detaillierte Anleitung.

📋 Anmeldung Schritt für Schritt
So melden Sie Ihren Zweitwohnsitz korrekt an
1
Meldezettel besorgen – Das Formular erhalten Sie beim Gemeindeamt, bei der Bezirkshauptmannschaft oder als Download auf oesterreich.gv.at.
2
Meldezettel ausfüllen – Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Adresse der neuen Unterkunft. Wichtig: Angeben, ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
3
Unterschrift des Unterkunftgebers – Der Vermieter oder Eigentümer bestätigt, dass er Ihnen die Unterkunft gewährt. Ohne diese Unterschrift nimmt das Meldeamt den Zettel nicht an.
4
Persönlich oder online einreichen – Mit Meldezettel, Lichtbildausweis und gegebenenfalls Reisepass zum Meldeamt. Alternativ: Online-Anmeldung mit ID Austria.
5
Bestätigung erhalten – Sie bekommen einen gestempelten Meldezettel zurück. Bewahren Sie diesen sorgfältig auf – er dient als Nachweis der korrekten Anmeldung.

Wer die Dreitagesfrist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt im Erstfall bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro (§ 22 Abs 1 MeldeG). In der Praxis reagieren die Gemeinden zunehmend strenger, vor allem dort, wo Zweitwohnsitze als Problem wahrgenommen werden – etwa in beliebten Salzburger Tourismuskommunen.

Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht, wenn Sie sich weniger als zwei Monate unentgeltlich in einer Wohnung aufhalten, in der Sie nicht bereits gemeldet sind. Für Pensionen, Hotels und ähnliche Beherbergungsbetriebe gelten eigene Regelungen.

💡 Praxistipp: Statuswechsel nicht vergessen

Ändert sich der Status Ihrer Wohnung – etwa weil aus einem Nebenwohnsitz Ihr neuer Hauptwohnsitz wird – ist das ein eigener Meldevorgang mit einmonatiger Frist. Erledigen Sie das idealerweise zusammen mit der Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes. So vermeiden Sie Strafen und Ungereimtheiten im Zentralen Melderegister.

Zweitwohnsitzabgabe in Österreich – wer zahlt wie viel?

Österreich kennt keine bundesweite Zweitwohnsitzsteuer. Stattdessen ermächtigen die einzelnen Bundesländer ihre Gemeinden, eine Zweitwohnsitz- oder Freizeitwohnsitzabgabe einzuheben. Die Höhe, die Berechnungsmethode und die Ausnahmen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, teils erheblich. Wer die Abgaben unterschätzt, riskiert Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen. Eine ausführliche Darstellung aller Bundesländer-Regelungen finden Sie in unserem Beitrag zur Zweitwohnsitzabgabe in Österreich.

Salzburg: Das Salzburger Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (ZWAG)

In Salzburg regelt das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (ZWAG), das seit 1. Jänner 2023 gilt, die Abgabenpflicht. Die Gemeinden sind ermächtigt, per Verordnung eine jährliche Abgabe auf Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen festzusetzen. Die Höhe richtet sich nach der Nutzfläche der Wohnung und der Dauer der Nutzung als Zweitwohnsitz (in angefangenen Kalendermonaten).

💰 Wie sich die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe bestimmt

Das Salzburger ZWAG gibt einen gesetzlichen Rahmen vor: Die jährliche Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung gestaffelt und nach oben hin begrenzt. Den konkreten Satz innerhalb dieses Rahmens legt jede Gemeinde durch eigene Verordnung fest – er kann von Gemeinde zu Gemeinde deutlich abweichen.

Für die Höhe maßgeblich sind vor allem drei Faktoren: die Nutzfläche der Wohnung, die Dauer der Nutzung als Zweitwohnsitz (in angefangenen Kalendermonaten) und die Verordnung der jeweiligen Gemeinde. Für die größte Nutzflächenstufe sieht das Gesetz eine Obergrenze von bis zu 2.500 Euro pro Jahr vor. Leerstehende Wohnungen unterliegen einer gesondert geregelten Leerstandsabgabe mit eigenen Sätzen.

Den exakten Betrag für eine bestimmte Wohnung sollten Sie immer anhand der aktuellen Verordnung der betroffenen Gemeinde prüfen, da die Sätze innerhalb des gesetzlichen Rahmens lokal festgelegt werden.

Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer der Wohnung – nicht der Nutzer. Das Aufnehmen oder Auflassen eines Zweitwohnsitzes muss der Abgabenbehörde (Gemeinde) innerhalb eines Monats unaufgefordert angezeigt werden. Darüber hinaus ist bis 15. Februar des Folgejahres eine Abgabenerklärung einzureichen. Wer das versäumt, muss mit Schätzungsbescheiden und Verspätungszuschlägen rechnen.

Andere Bundesländer im Vergleich

In Tirol besteht mit dem Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz ein ähnliches Modell. Die Steiermark hat 2024 eine Leerstandsabgabe eingeführt. Wien erhebt keine eigene Zweitwohnsitzsteuer; Niederösterreich und Oberösterreich überlassen die Regelung den Gemeinden – bislang nutzen nur wenige davon Gebrauch. Vorarlberg kennt eine Freizeitwohnsitzpauschale. Das Burgenland und Kärnten haben die Gesetzgebungskompetenz, setzen sie aber kaum um. Der Trend geht allerdings klar in Richtung flächendeckender Abgaben, weil die Gemeinden den Druck steigender Wohnungsknappheit spüren.

Grundverkehrsrecht: Wann Sie eine Liegenschaft als Zweitwohnsitz nutzen dürfen

Der Erwerb einer Immobilie in Österreich unterliegt nicht nur dem Kaufvertragsrecht, sondern auch dem Grundverkehrsrecht – und dieses ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat sein eigenes Grundverkehrsgesetz mit teils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. In Salzburg ist das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (Sbg GVG 2023) maßgeblich, das seit 1. März 2023 in Kraft ist.

Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023: Die wichtigsten Beschränkungen

Das Sbg GVG 2023 verfolgt ein klares Ziel: Wohnraum soll vorrangig der ansässigen Bevölkerung zugutekommen – nicht als Feriendomizil dienen. Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Baugrundstücken in Salzburg ist daher anzeigepflichtig. Der Erwerber muss in einer Erklärung bestätigen, dass er die Wohnung als Hauptwohnsitz oder als Erweiterung eines bestehenden Hauptwohnsitzes nutzen wird. Eine Nutzung als Freizeitwohnsitz ist bei neuen Erwerbsvorgängen grundsätzlich nicht zulässig.

Infografik
Drei Kategorien im Salzburger Grundverkehr
Welche Regeln gelten für Ihren Liegenschaftserwerb?
🟢
Hauptwohnsitz
Erklärungspflichtig

Erwerb möglich nach Abgabe einer Erklärung beim Bürgermeister. Keine Genehmigung erforderlich.

Nutzungspflicht: Bezug als Hauptwohnsitz binnen angemessener Frist.

🟡
Bestandsschutz
Eingeschränkt

Wohnungen, die vor dem 1.3.1993 als Freizeitwohnsitz genutzt wurden, genießen Bestandsschutz.

Weitergabe nur an nahe Angehörige möglich – bei Verkauf an Dritte: Hauptwohnsitzpflicht.

🔴
Neuer Freizeitwohnsitz
Verboten

Die Begründung neuer Freizeitwohnsitze ist in Salzburg seit 1993 grundsätzlich untersagt.

Verstöße: Verwaltungsstrafe und Verpflichtung zur Aufgabe der rechtswidrigen Nutzung.

Für Ausländer (Nicht-EU/EWR-Bürger) gelten zusätzliche Hürden. Sie benötigen eine Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. EU- und EWR-Bürger sind Inländern grundsätzlich gleichgestellt – aber die Beschränkungen für Freizeitwohnsitze gelten auch für sie. Wer sich als Ausländer über den Grunderwerb in Österreich informieren möchte, findet in unserem Beitrag alle Details zum Genehmigungsverfahren.

Verstöße gegen das Grundverkehrsrecht haben ernsthafte Konsequenzen. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat in mehreren Erkenntnissen bestätigt, dass die unzulässige Nutzung einer Wohnung als Freizeitwohnsitz mit Geldbußen geahndet wird – in einem aktuellen Fall, den wir in einem eigenen Beitrag zur Geldbuße für Zweitwohnsitz in Salzburg analysiert haben, ging es um die Frage, ob eine vor 2019 gemeldete Nutzung nachträglich bestraft werden kann. Eine umfassende Aufarbeitung der Salzburger Rechtslage – Positiverklärung, Bußgeldpraxis und aktuelle LVwG-Rechtsprechung 2026 – finden Sie in unserem Schwerpunktbeitrag Zweitwohnsitz Salzburg 2026.

Steuerliche Folgen eines Zweitwohnsitzes

Ein Zweitwohnsitz in Österreich hat nicht nur melde- und abgabenrechtliche, sondern auch einkommensteuerliche Auswirkungen. Das betrifft vor allem Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat haben.

Unbeschränkte Steuerpflicht durch Wohnsitz

Nach § 1 Abs 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Wohnsitz liegt vor, wenn eine Person über eine Wohnung verfügt, die sie „offensichtlich über einen längeren Zeitraum immer wieder“ nutzt. Dabei genügt bereits ein Zweitwohnsitz – er muss nicht der Hauptwohnsitz sein. Die Wohnung muss allerdings den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein; ein Hotelzimmer oder eine reine Abstellkammer reicht nicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet: Österreich besteuert das gesamte Welteinkommen. Für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland und Zweitwohnsitz in Österreich kommt es daher regelmäßig zu Doppelbesteuerungsfragen, die nur anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) gelöst werden können.

Die Zweitwohnsitzverordnung: Die 70-Tage-Regel

Eine wichtige Erleichterung bietet die sogenannte Zweitwohnsitzverordnung des Bundesministeriums für Finanzen. Sie bestimmt, dass ein Wohnsitz in Österreich für bestimmte Personen nur dann als begründet gilt, wenn die inländische Wohnung an mehr als 70 Tagen im Kalenderjahr genutzt wird. Voraussetzung ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegt.

Infografik
Steuerpflicht bei Zweitwohnsitz – Entscheidungsbaum
1
Wohnsitz in Österreich?
Verfügen Sie über eine Wohnung, die Sie regelmäßig nutzen (auch als Zweitwohnsitz)?
2
Lebensmittelpunkt im Ausland?
Liegt Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen seit mindestens 5 Jahren außerhalb Österreichs?
?
Nutzung an mehr als 70 Tagen pro Jahr?
Das ist die entscheidende Schwelle der Zweitwohnsitzverordnung.
Ja → Unbeschränkte Steuerpflicht
Welteinkommen wird in Österreich besteuert. DBA prüfen!
Nein → Keine Steuerpflicht
Kein inländischer Wohnsitz im Sinne des EStG.

Neben der Einkommensteuer ist auch die Grunderwerbsteuer relevant: Beim Erwerb der Zweitwohnung fällt die reguläre Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises an – zuzüglich der Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 %. Der ORF-Beitrag fällt seit Jänner 2024 für reine Nebenwohnsitze nicht mehr an – eine spürbare Entlastung gegenüber der früheren GIS-Regelung.

💡 Praxistipp: 70-Tage-Dokumentation führen

Wenn Sie einen Zweitwohnsitz in Österreich halten, aber Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, sollten Sie Ihre Aufenthaltstage in Österreich genau dokumentieren. Führen Sie ein einfaches Aufenthaltsprotokoll mit Datum, Ankunft und Abreise. Im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt liegt die Beweislast bei Ihnen. Ohne Dokumentation gehen die Behörden im Zweifel von mehr als 70 Tagen aus – mit der Folge unbeschränkter Steuerpflicht auf Ihr Welteinkommen.

Sonderfälle aus der Praxis

Zweitwohnsitz für Berufspendler

Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhält – etwa eine Wohnung in Salzburg neben dem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde – ist in den meisten Bundesländern von der Zweitwohnsitzabgabe befreit. In Tirol ist die Befreiung gesetzlich verankert. In Salzburg hängt sie von der jeweiligen Gemeindeverordnung ab. Steuerlich können die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden – allerdings nur befristet, wenn der Umzug zumutbar wäre.

Touristische Vermietung statt Eigennutzung

Manche Eigentümer versuchen, die Zweitwohnsitzbeschränkungen zu umgehen, indem sie ihre Wohnung touristisch vermieten. Doch auch hier gelten strenge Regeln: In Salzburg braucht die gewerbliche touristische Vermietung eine Bewilligung nach der Gewerbeordnung und – je nach Widmung – eine raumordnungsrechtliche Genehmigung. Wer ohne Bewilligung vermietet, riskiert Verwaltungsstrafen und die Rückführung in die Wohnnutzung. Die Details zur touristischen Vermietung in Salzburg haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Erbschaft und Schenkung einer Zweitwohnung

Wird eine Wohnung, die bisher als Zweitwohnsitz genutzt wurde, vererbt oder verschenkt, müssen die Erben die grundverkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllen. In Salzburg bedeutet das: Entweder der Erbe begründet dort einen Hauptwohnsitz oder er gibt die Nutzung als Zweitwohnung auf. Eine Ausnahme besteht nur bei Altbestand (Nutzung vor 1. März 1993), bei dem die Weitergabe an nahe Angehörige möglich bleibt. Bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie fällt zudem Grunderwerbsteuer an – bemessen nach dem Grundstückswert laut Pauschalwertmodell.

EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

EU- und EWR-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Die Beschränkungen für Freizeitwohnsitze gelten aber auch für sie. Ein deutscher Staatsbürger, der eine Wohnung in Salzburg kaufen möchte, muss dieselbe Hauptwohnsitzerklärung abgeben wie ein Österreicher. Drittstaatsangehörige benötigen darüber hinaus eine ausdrückliche Genehmigung durch die Grundverkehrskommission – das Verfahren kann mehrere Monate dauern. Die allgemeinen Schwerpunkte rund um Immobilienrecht in Salzburg finden Sie auf unserer Schwerpunktseite.

Häufige Fehler beim Zweitwohnsitz

In unserer Kanzleipraxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehler im Zusammenhang mit Zweitwohnsitzen. Die folgenden fünf kosten betroffene Eigentümer und Nutzer regelmäßig Geld und Nerven.

Anmeldung vergessen oder zu spät eingereicht

Die Dreitagesfrist wird oft unterschätzt. Gerade wer nur gelegentlich in der Zweitwohnung ist, vergisst die Anmeldung. Folge: Geldstrafe bis 726 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro.

Abgabenerklärung nicht eingereicht

In Salzburg muss die Abgabenerklärung bis 15. Februar des Folgejahres bei der Gemeinde sein. Viele Eigentümer wissen das nicht. Die Gemeinde schätzt dann die Abgabe und verhängt Verspätungszuschläge.

Hauptwohnsitzerklärung im Kaufvertrag nicht ernst genommen

Manche Käufer unterschreiben die Erklärung, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen – und nutzen sie dann als Ferienwohnung. Das ist kein Kavaliersdelikt: Die Gemeinde prüft, und bei festgestelltem Verstoß drohen Verwaltungsstrafen und die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts.

70-Tage-Grenze nicht dokumentiert

Personen mit Lebensmittelpunkt im Ausland verlassen sich darauf, „selten genug“ in Österreich zu sein. Ohne schriftliche Dokumentation der Aufenthaltstage ist im Streitfall aber nichts beweisbar – das Finanzamt nimmt dann unbeschränkte Steuerpflicht an.

Grundverkehrsrecht beim Kauf ignoriert

Der Kaufvertrag wird notariell beglaubigt, die Grundbucheintragung beantragt – aber die grundverkehrsrechtliche Erklärung fehlt. Ohne sie wird die Eintragung vom Grundbuchgericht abgelehnt. Der gesamte Kaufprozess verzögert sich, und im schlimmsten Fall platzt der Kauf.

Checkliste: Zweitwohnsitz in Österreich richtig anlegen

✅ Checkliste: Zweitwohnsitz in Österreich
☑️ Grundverkehrsrecht prüfen – Darf die Liegenschaft als Zweitwohnsitz genutzt werden? Widmung und Landesgesetz prüfen (in Salzburg: Sbg GVG 2023).
☑️ Kaufvertrag mit Erklärung – Hauptwohnsitzerklärung oder Nachweis über zulässige Zweitwohnsitznutzung (Bestandsschutz, gewidmetes Zweitwohnungsgebiet) vorbereiten.
☑️ Anmeldung innerhalb von 3 Tagen – Meldezettel ausfüllen, Unterkunftgeber-Unterschrift einholen, beim Meldeamt oder online einreichen.
☑️ Zweitwohnsitzabgabe klären – Bei der Gemeinde nachfragen, ob eine Abgabe erhoben wird. Anzeigepflicht (1 Monat) beachten und Abgabenerklärung fristgerecht einreichen.
☑️ Steuerliche Auswirkungen prüfen – Insbesondere bei Lebensmittelpunkt im Ausland: 70-Tage-Regel, Doppelbesteuerungsabkommen, Aufenthaltsdokumentation.
☑️ Versicherungen anpassen – Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz abschließen. Bestehende Polizzen auf Deckung prüfen.
☑️ Nutzungsänderungen melden – Wird der Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz oder umgekehrt? Innerhalb eines Monats ummelden. Gleiches gilt für die Aufgabe des Zweitwohnsitzes.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Meldepflicht: Jeder Zweitwohnsitz muss innerhalb von 3 Tagen nach Einzug beim Meldeamt angemeldet werden. Strafe bei Verstoß: bis 726 €, im Wiederholungsfall bis 2.180 €.
2. Abgaben: Immer mehr Gemeinden erheben Zweitwohnsitzabgaben. In Salzburg bis zu 2.500 €/Jahr je nach Nutzfläche (ZWAG). Abgabenerklärung bis 15. Februar des Folgejahres.
3. Grundverkehrsrecht: In Salzburg sind neue Freizeitwohnsitze verboten. Beim Kauf müssen Sie erklären, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen. Verstöße werden bestraft.
4. Steuern: Ein Zweitwohnsitz kann unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich auslösen. Ausnahme: 70-Tage-Regel bei mindestens 5 Jahren Lebensmittelpunkt im Ausland.
5. ORF-Beitrag: Seit Jänner 2024 kein ORF-Beitrag mehr für reine Nebenwohnsitze.
6. Beratung: Vor dem Kauf einer Zweitwohnung unbedingt die grundverkehrs-, abgaben- und steuerrechtliche Situation im konkreten Bundesland und der konkreten Gemeinde klären lassen.

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Ob Sie eine Wohnung in Salzburg als Zweitwohnsitz nutzen möchten, bereits eine Zweitwohnsitzabgabe erhalten haben oder wissen wollen, ob ein geplanter Immobilienkauf grundverkehrsrechtlich überhaupt möglich ist – wir unterstützen Sie. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Meldepflicht, Zweitwohnsitzabgabe, Grundverkehrsrecht und steuerliche Implikationen. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.