Die Gründung einer GmbH in Österreich ist mit Kosten verbunden, die viele Gründer unterschätzen. Zwischen Stammkapital, Notariatsakt, Firmenbucheintragung und Rechtsanwaltshonorar kommen schnell mehrere Zehntausend Euro zusammen. Seit 2024 steht mit der FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) zudem eine neue Rechtsform zur Verfügung, die mit deutlich geringerem Kapitaleinsatz auskommt. Dieser Beitrag schlüsselt sämtliche Gründungskosten für 2026 auf, vergleicht GmbH und FlexCo und zeigt, wo Sie durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) und die Gründungsprivilegierung sparen können.
Stammkapital: GmbH vs. FlexCo im Vergleich
Der größte Einzelposten bei einer GmbH-Gründung ist das Stammkapital. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) schreibt ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro vor. Davon müssen bei der Gründung mindestens 17.500 Euro bar eingezahlt werden (§ 6 Abs 1 GmbHG). Die zweite Hälfte kann als Einzahlungsverpflichtung stehen bleiben, muss aber bei Bedarf nachgeschossen werden.
Wer dieses Kapital nicht aufbringen will oder kann, hat zwei Alternativen: die Gründungsprivilegierung oder die seit 1. Jänner 2024 verfügbare FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft nach dem FlexKapGG). Bei der Gründungsprivilegierung reduziert sich das Stammkapital auf 10.000 Euro mit einer Mindesteinzahlung von 5.000 Euro – allerdings nur befristet auf zehn Jahre. Die FlexCo setzt das Mindeststammkapital dauerhaft bei 10.000 Euro an (Mindesteinzahlung ebenfalls 5.000 Euro).
| Kostenposition | GmbH regulär | GmbH privileg. | FlexCo |
|---|---|---|---|
| Stammkapital (gesamt) | 35.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| Mindesteinzahlung | 17.500 € | 5.000 € | 5.000 € |
| Notariatsakt / Beglaubigung | 1.000–2.500 € | 1.000–2.500 € | 200–500 €* |
| Firmenbucheintragung | 280 € | 280 € | 280 € |
| Rechtsanwalt (Vertrag + Beratung) | 1.500–4.000 € | 1.500–4.000 € | 1.500–4.000 € |
| Gewerbeanmeldung | ca. 50 € | ca. 50 € | ca. 50 € |
| Gesamtkosten (ohne Kapital) | ca. 2.830–6.830 € | ca. 2.830–6.830 € | ca. 2.030–4.830 € |
| Gesamtkosten (mit Mindesteinzahlung) | ca. 20.330–24.330 € | ca. 7.830–11.830 € | ca. 7.030–9.830 € |
Die Differenz ist erheblich. Wer eine reguläre GmbH gründet, muss am Tag der Gründung mindestens rund 20.000 Euro bereithalten. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH oder FlexCo reichen etwa 7.000 bis 10.000 Euro. Das kann gerade für Start-ups und Einzelgründer den Unterschied ausmachen.
Kostenübersicht: Alle Posten der GmbH-Gründung 2026
Notariatsakt und Beglaubigung
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden (§ 4 Abs 3 GmbHG). Die Kosten richten sich nach der Komplexität und dem Stammkapital. Für einen Standard-Gesellschaftsvertrag mit einem Stammkapital von 35.000 Euro liegen die Notariatskosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Bei höherem Stammkapital oder komplexen Regelungen (Syndikatsvertrag, Vorkaufsrechte, Vinkulierung) steigen die Kosten entsprechend.
Die FlexCo bietet hier einen Kostenvorteil: Wird der gesetzliche Mustergesellschaftsvertrag nach § 3 Abs 2 FlexKapGG verwendet, genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften. Das kostet nur etwa 200 bis 500 Euro. Der Mustervertrag ist allerdings ein Standardwerk ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Wer besondere Regelungen braucht, muss auch bei der FlexCo einen individuellen Vertrag im Notariatsakt errichten lassen.
Firmenbucheintragung
Die Eintragung ins Firmenbuch ist zwingend – ohne sie existiert die Gesellschaft rechtlich nicht. Die Kosten setzen sich aus der Eingabegebühr (250 Euro) und der Eintragungsgebühr (30 Euro) zusammen, also insgesamt 280 Euro. Für Neugründer kann diese Gebühr über das NeuFöG entfallen (dazu mehr im Abschnitt zu den NeuFöG-Befreiungen).
Rechtsanwaltskosten
Ein Rechtsanwalt übernimmt typischerweise die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die Beratung zur Rechtsformwahl, die Vorbereitung der Firmenbuchanmeldung und gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung. Je nach Umfang liegen die Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Bei Standardgründungen mit einem Gesellschafter und einfachem Vertrag bewegt man sich eher am unteren Ende. Komplexe Gründungen mit mehreren Gesellschaftern, Geschäftsführerregelungen und Syndikatsverträgen können den oberen Rahmen erreichen oder überschreiten.
In unserer Praxis erleben wir oft, dass Gründer am Rechtsanwalt sparen wollen und dafür einen Mustervertrag aus dem Internet verwenden. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken: Fehlende Nachfolgeregelungen, unklare Gewinnverteilung oder mangelhafte Wettbewerbsklauseln führen später häufig zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern.
Gewerbeanmeldung und sonstige Kosten
Für die Gewerbeanmeldung fallen rund 50 Euro an (Verwaltungsabgabe). Hinzu kommen je nach Geschäftsmodell weitere Kosten: ein Bankkonto für die Kapitaleinzahlung (Kontoeröffnungsgebühren variieren je nach Bank), eventuell eine Firmenstampiglie und ein eventuell die UID-Nummer-Beantragung beim Finanzamt.
Gründungsprivilegierung: 25.000 Euro weniger Kapital
Die Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG erlaubt es, das Stammkapital auf 10.000 Euro festzusetzen, wovon nur 5.000 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Das spart im Vergleich zur regulären GmbH-Gründung 25.000 Euro an Stammkapital und 12.500 Euro an sofortiger Liquidität.
Die Gründungsprivilegierung ist auf zehn Jahre befristet. Nach Ablauf muss das Stammkapital auf den regulären Betrag von 35.000 Euro aufgestockt werden. Die Gesellschafter können die Privilegierung auch vorher beenden, etwa wenn die Gesellschaft wirtschaftlich gut dasteht und das höhere Stammkapital bei Kreditverhandlungen oder gegenüber Geschäftspartnern Vertrauen schaffen soll.
Ob die Gründungsprivilegierung 2026 noch die beste Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Seit der FlexCo-Einführung am 1. Jänner 2024 gibt es eine dauerhafte Alternative mit 10.000 Euro Stammkapital – ohne Zehnjahres-Frist. Allerdings unterscheiden sich GmbH und FlexCo in weiteren Punkten, die wir im nächsten Abschnitt gegenüberstellen.
FlexCo vs. GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?
Die FlexCo wurde geschaffen, um die Lücke zwischen der kostspieligen GmbH und den Anforderungen von Start-ups und jungen Unternehmen zu schließen. Die Rechtsform baut auf dem GmbH-Recht auf, weicht aber in einigen Punkten bewusst davon ab. Wer die GmbH-Gründung mit der FlexCo vergleicht, sollte nicht nur die Gründungskosten betrachten, sondern auch die strukturellen Unterschiede kennen.
Ein besonderer Vorteil der FlexCo liegt in den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen (UWA). Damit können Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt werden, ohne dass ihnen echte Gesellschaftsanteile übertragen werden müssen. Für Start-ups, die Fachkräfte mit Beteiligungsprogrammen binden wollen, ist das ein starkes Argument.
Für klassische Gewerbebetriebe, Immobiliengesellschaften und etablierte Unternehmen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl. Die Rechtsform ist seit über hundert Jahren erprobt, Banken und Geschäftspartner kennen sie, und die Rechtsprechung zu nahezu allen Fragestellungen ist gefestigt. Einen umfassenden Vergleich der Rechtsformen finden Sie auch in unserem Beitrag Einzelunternehmen oder GmbH.
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt
Die Gründung einer GmbH oder FlexCo folgt einem festen Ablauf. Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der Eintragung ins Firmenbuch vergehen bei reibungslosem Verlauf zwei bis vier Wochen. Verzögerungen entstehen vor allem dann, wenn Unterlagen fehlen oder der Gesellschaftsvertrag mehrfach überarbeitet werden muss.
NeuFöG: Diese Gebühren entfallen für Neugründer
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Gründer von einer Reihe von Abgaben und Gebühren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Neugründung handelt – also um die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur und nicht um eine bloße Umgründung. Die NeuFöG-Erklärung wird bei der Firmenbuchanmeldung vorgelegt. Zuständig für die Ausstellung ist die Wirtschaftskammer.
Zusätzlich zu den NeuFöG-Befreiungen gilt 2026 der temporär erhöhte Investitionsfreibetrag (IFB) von 20 Prozent (statt regulär 10 Prozent). Das betrifft zwar nicht die Gründungskosten direkt, kann aber bei der Erstinvestition ins Unternehmen (Büroausstattung, Maschinen, IT) eine spürbare Steuerersparnis bringen.
Checkliste: Unterlagen für die Gründung
Bevor Sie zum Notar gehen, sollten alle Unterlagen vorbereitet sein. Fehlende Dokumente verzögern den Prozess und verursachen zusätzliche Kosten, etwa durch einen zweiten Notartermin.
Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung
Bestimmte Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder. Sie kosten Zeit, Geld und manchmal die Geschäftsbeziehung zwischen den Gesellschaftern. Hier die sechs häufigsten.
Sonderfälle in der Praxis
Einpersonen-GmbH: Besonderheiten für Alleingesellschafter
Bei der Einpersonen-GmbH ist ein Gesellschafter zugleich alleiniger Geschäftsführer. Das vereinfacht die Entscheidungsfindung, birgt aber ein Haftungsrisiko: Ohne Aufsichtsorgan besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer-Gesellschafter private und geschäftliche Sphäre vermischt. Gerichte können in solchen Fällen den „Durchgriff“ auf das Privatvermögen anordnen. Gerade bei Einpersonen-GmbHs lohnt sich ein sauber strukturierter Gesellschaftsvertrag mit klaren Regelungen zu Eigengeschäften.
Sacheinlagen statt Bareinlagen
Statt Bargeld können Gesellschafter auch Sachwerte (Liegenschaften, Maschinen, Patente) als Stammeinlage einbringen. Dafür ist ein Sacheinlagenbericht eines Wirtschaftsprüfers erforderlich (§ 6a GmbHG), der die Werthaltigkeit bestätigt. Die Kosten für den Prüfungsbericht liegen je nach Komplexität bei 2.000 bis 5.000 Euro – ein zusätzlicher Posten, der bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss.
Umwandlung einer bestehenden Rechtsform
Wer bereits als Einzelunternehmer oder GesbR tätig ist und in eine GmbH oder FlexCo umwandeln will, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Buchwertfortführung nach Art III UmgrStG nutzen. Damit lassen sich stille Reserven steuerneutral in die neue Gesellschaft übertragen. Die NeuFöG-Befreiung gilt in diesem Fall allerdings nicht, da es sich nicht um eine Neugründung im Sinne des Gesetzes handelt. Umgründungen erfordern eine gründliche steuerliche Planung – hier sollten Sie sich von einem spezialisierten Unternehmensrechtsexperten beraten lassen.
Häufige Fragen zu Gründungskosten
Das Wichtigste auf einen Blick
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Einzelfall abweichen. Stand: April 2026.
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