Gründungskosten GmbH Österreich 2026 (inkl. FlexCo-Vergleich)

Die Gründung einer GmbH in Österreich ist mit Kosten verbunden, die viele Gründer unterschätzen. Zwischen Stammkapital, Notariatsakt, Firmenbucheintragung und Rechtsanwaltshonorar kommen schnell mehrere Zehntausend Euro zusammen. Seit 2024 steht mit der FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) zudem eine neue Rechtsform zur Verfügung, die mit deutlich geringerem Kapitaleinsatz auskommt. Dieser Beitrag schlüsselt sämtliche Gründungskosten für 2026 auf, vergleicht GmbH und FlexCo und zeigt, wo Sie durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) und die Gründungsprivilegierung sparen können.

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Stammkapital: GmbH vs. FlexCo im Vergleich

Der größte Einzelposten bei einer GmbH-Gründung ist das Stammkapital. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) schreibt ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro vor. Davon müssen bei der Gründung mindestens 17.500 Euro bar eingezahlt werden (§ 6 Abs 1 GmbHG). Die zweite Hälfte kann als Einzahlungsverpflichtung stehen bleiben, muss aber bei Bedarf nachgeschossen werden.

Wer dieses Kapital nicht aufbringen will oder kann, hat zwei Alternativen: die Gründungsprivilegierung oder die seit 1. Jänner 2024 verfügbare FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft nach dem FlexKapGG). Bei der Gründungsprivilegierung reduziert sich das Stammkapital auf 10.000 Euro mit einer Mindesteinzahlung von 5.000 Euro – allerdings nur befristet auf zehn Jahre. Die FlexCo setzt das Mindeststammkapital dauerhaft bei 10.000 Euro an (Mindesteinzahlung ebenfalls 5.000 Euro).

💰 Kostenübersicht: GmbH regulär vs. gründungsprivilegiert vs. FlexCo
Kostenposition GmbH regulär GmbH privileg. FlexCo
Stammkapital (gesamt) 35.000 € 10.000 € 10.000 €
Mindesteinzahlung 17.500 € 5.000 € 5.000 €
Notariatsakt / Beglaubigung 1.000–2.500 € 1.000–2.500 € 200–500 €*
Firmenbucheintragung 280 € 280 € 280 €
Rechtsanwalt (Vertrag + Beratung) 1.500–4.000 € 1.500–4.000 € 1.500–4.000 €
Gewerbeanmeldung ca. 50 € ca. 50 € ca. 50 €
Gesamtkosten (ohne Kapital) ca. 2.830–6.830 € ca. 2.830–6.830 € ca. 2.030–4.830 €
Gesamtkosten (mit Mindesteinzahlung) ca. 20.330–24.330 € ca. 7.830–11.830 € ca. 7.030–9.830 €
* FlexCo: Bei Verwendung des Mustergesellschaftsvertrags genügt eine notarielle Beglaubigung statt eines Notariatsakts. Alle Beträge verstehen sich als Richtwerte inkl. USt (Stand: April 2026).

Die Differenz ist erheblich. Wer eine reguläre GmbH gründet, muss am Tag der Gründung mindestens rund 20.000 Euro bereithalten. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH oder FlexCo reichen etwa 7.000 bis 10.000 Euro. Das kann gerade für Start-ups und Einzelgründer den Unterschied ausmachen.

Kostenübersicht: Alle Posten der GmbH-Gründung 2026

Notariatsakt und Beglaubigung

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden (§ 4 Abs 3 GmbHG). Die Kosten richten sich nach der Komplexität und dem Stammkapital. Für einen Standard-Gesellschaftsvertrag mit einem Stammkapital von 35.000 Euro liegen die Notariatskosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Bei höherem Stammkapital oder komplexen Regelungen (Syndikatsvertrag, Vorkaufsrechte, Vinkulierung) steigen die Kosten entsprechend.

Die FlexCo bietet hier einen Kostenvorteil: Wird der gesetzliche Mustergesellschaftsvertrag nach § 3 Abs 2 FlexKapGG verwendet, genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften. Das kostet nur etwa 200 bis 500 Euro. Der Mustervertrag ist allerdings ein Standardwerk ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Wer besondere Regelungen braucht, muss auch bei der FlexCo einen individuellen Vertrag im Notariatsakt errichten lassen.

Firmenbucheintragung

Die Eintragung ins Firmenbuch ist zwingend – ohne sie existiert die Gesellschaft rechtlich nicht. Die Kosten setzen sich aus der Eingabegebühr (250 Euro) und der Eintragungsgebühr (30 Euro) zusammen, also insgesamt 280 Euro. Für Neugründer kann diese Gebühr über das NeuFöG entfallen (dazu mehr im Abschnitt zu den NeuFöG-Befreiungen).

Rechtsanwaltskosten

Ein Rechtsanwalt übernimmt typischerweise die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die Beratung zur Rechtsformwahl, die Vorbereitung der Firmenbuchanmeldung und gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung. Je nach Umfang liegen die Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Bei Standardgründungen mit einem Gesellschafter und einfachem Vertrag bewegt man sich eher am unteren Ende. Komplexe Gründungen mit mehreren Gesellschaftern, Geschäftsführerregelungen und Syndikatsverträgen können den oberen Rahmen erreichen oder überschreiten.

In unserer Praxis erleben wir oft, dass Gründer am Rechtsanwalt sparen wollen und dafür einen Mustervertrag aus dem Internet verwenden. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken: Fehlende Nachfolgeregelungen, unklare Gewinnverteilung oder mangelhafte Wettbewerbsklauseln führen später häufig zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern.

Gewerbeanmeldung und sonstige Kosten

Für die Gewerbeanmeldung fallen rund 50 Euro an (Verwaltungsabgabe). Hinzu kommen je nach Geschäftsmodell weitere Kosten: ein Bankkonto für die Kapitaleinzahlung (Kontoeröffnungsgebühren variieren je nach Bank), eventuell eine Firmenstampiglie und ein eventuell die UID-Nummer-Beantragung beim Finanzamt.

Gründungsprivilegierung: 25.000 Euro weniger Kapital

Die Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG erlaubt es, das Stammkapital auf 10.000 Euro festzusetzen, wovon nur 5.000 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Das spart im Vergleich zur regulären GmbH-Gründung 25.000 Euro an Stammkapital und 12.500 Euro an sofortiger Liquidität.

Die Gründungsprivilegierung ist auf zehn Jahre befristet. Nach Ablauf muss das Stammkapital auf den regulären Betrag von 35.000 Euro aufgestockt werden. Die Gesellschafter können die Privilegierung auch vorher beenden, etwa wenn die Gesellschaft wirtschaftlich gut dasteht und das höhere Stammkapital bei Kreditverhandlungen oder gegenüber Geschäftspartnern Vertrauen schaffen soll.

💡 Praxistipp: Gründungsprivilegierung rechtzeitig planen
Wer die Gründungsprivilegierung nutzt, sollte den Zehnjahres-Horizont im Blick behalten. In unserer Praxis empfehlen wir, schon im Gesellschaftsvertrag eine Regelung aufzunehmen, wie die Kapitalaufstockung nach Ablauf finanziert wird – etwa durch thesaurierte Gewinne. So vermeiden Sie Überraschungen und Liquiditätsengpässe in Jahr elf.

Ob die Gründungsprivilegierung 2026 noch die beste Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Seit der FlexCo-Einführung am 1. Jänner 2024 gibt es eine dauerhafte Alternative mit 10.000 Euro Stammkapital – ohne Zehnjahres-Frist. Allerdings unterscheiden sich GmbH und FlexCo in weiteren Punkten, die wir im nächsten Abschnitt gegenüberstellen.

FlexCo vs. GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

Die FlexCo wurde geschaffen, um die Lücke zwischen der kostspieligen GmbH und den Anforderungen von Start-ups und jungen Unternehmen zu schließen. Die Rechtsform baut auf dem GmbH-Recht auf, weicht aber in einigen Punkten bewusst davon ab. Wer die GmbH-Gründung mit der FlexCo vergleicht, sollte nicht nur die Gründungskosten betrachten, sondern auch die strukturellen Unterschiede kennen.

Infografik
GmbH vs. FlexCo – Gegenüberstellung
GmbH
Bewährter Standard seit 1906
Stammkapital: 35.000 € (privileg.: 10.000 €)
Mindesteinzahlung: 17.500 € (privileg.: 5.000 €)
Errichtungsform: Notariatsakt (Pflicht)
Mindeststammeinlage: 70 € pro Gesellschafter
Mitarbeiterbeteiligung: Nur über Treuhand
Anteilsabtretung: Notariatsakt erforderlich
Vorteil: Hohe Bekanntheit und Akzeptanz bei Banken, Geschäftspartnern und im Rechtsverkehr.
FlexCo
Seit 1. Jänner 2024 verfügbar
Stammkapital: 10.000 € (dauerhaft)
Mindesteinzahlung: 5.000 €
Errichtungsform: Beglaubigung bei Mustervertrag
Mindeststammeinlage: 1 € pro Gesellschafter
Mitarbeiterbeteiligung: Unternehmenswert-Anteile (UWA)
Anteilsabtretung: Privatschriftlich möglich
Achtung: Noch junge Rechtsform – weniger Rechtsprechung und Erfahrungswerte als bei der GmbH.

Ein besonderer Vorteil der FlexCo liegt in den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen (UWA). Damit können Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt werden, ohne dass ihnen echte Gesellschaftsanteile übertragen werden müssen. Für Start-ups, die Fachkräfte mit Beteiligungsprogrammen binden wollen, ist das ein starkes Argument.

Für klassische Gewerbebetriebe, Immobiliengesellschaften und etablierte Unternehmen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl. Die Rechtsform ist seit über hundert Jahren erprobt, Banken und Geschäftspartner kennen sie, und die Rechtsprechung zu nahezu allen Fragestellungen ist gefestigt. Einen umfassenden Vergleich der Rechtsformen finden Sie auch in unserem Beitrag Einzelunternehmen oder GmbH.

Der Gründungsprozess Schritt für Schritt

Die Gründung einer GmbH oder FlexCo folgt einem festen Ablauf. Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der Eintragung ins Firmenbuch vergehen bei reibungslosem Verlauf zwei bis vier Wochen. Verzögerungen entstehen vor allem dann, wenn Unterlagen fehlen oder der Gesellschaftsvertrag mehrfach überarbeitet werden muss.

Ablauf
Gründungsprozess GmbH / FlexCo
1
Rechtsformwahl und Beratung
GmbH, gründungsprivilegierte GmbH oder FlexCo? Klärung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Rechtsanwalt.
2
Gesellschaftsvertrag erstellen
Individueller Vertrag oder Mustervertrag (nur FlexCo). Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Abtretung, Nachfolge.
3
Notariatsakt / Beglaubigung
Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Notar. Bei der FlexCo mit Mustervertrag: nur Unterschriftsbeglaubigung.
4
Stammkapital einzahlen
Eröffnung eines Bankkontos auf die Gesellschaft und Einzahlung des Stammkapitals (mindestens die Hälfte). Die Bank bestätigt die Einzahlung schriftlich.
5
Firmenbuchanmeldung
Einreichung beim zuständigen Firmenbuchgericht (in Salzburg: Landesgericht Salzburg). Unterlagen: Gesellschaftsvertrag, Bankbestätigung, Geschäftsführererklärung, NeuFöG-Erklärung.
6
⏳ Wartezeit: Firmenbuchgericht prüft
In der Regel 1–2 Wochen. Bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen kann es länger dauern.
Eintragung und Gewerbeanmeldung
Die GmbH/FlexCo existiert ab Eintragung im Firmenbuch. Danach: Gewerbeanmeldung, Finanzamt-Registrierung (Steuernummer, UID), SVS-Anmeldung der Geschäftsführer.

NeuFöG: Diese Gebühren entfallen für Neugründer

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Gründer von einer Reihe von Abgaben und Gebühren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Neugründung handelt – also um die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur und nicht um eine bloße Umgründung. Die NeuFöG-Erklärung wird bei der Firmenbuchanmeldung vorgelegt. Zuständig für die Ausstellung ist die Wirtschaftskammer.

📋 NeuFöG-Befreiungen bei der Gesellschaftsgründung
Neugründungs-Förderungsgesetz – Befreiungen auf einen Blick
1
Firmenbuchgebühren
Eingabe- und Eintragungsgebühr (280 €) entfallen vollständig.
2
Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben
Gebühren für Eingaben an Behörden im Zusammenhang mit der Gründung.
3
Grunderwerbsteuer (bei Sacheinlage)
Befreiung von der Grunderwerbsteuer, wenn eine Liegenschaft als Sacheinlage eingebracht wird.
4
Lohnnebenkosten (erste 12 Monate)
Befreiung von Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer für die ersten 12 Monate, begrenzt auf die ersten drei Dienstnehmer.
5
Gewerbeanmeldungsgebühren
Die Verwaltungsabgabe für die Gewerbeanmeldung (ca. 50 €) entfällt.

Zusätzlich zu den NeuFöG-Befreiungen gilt 2026 der temporär erhöhte Investitionsfreibetrag (IFB) von 20 Prozent (statt regulär 10 Prozent). Das betrifft zwar nicht die Gründungskosten direkt, kann aber bei der Erstinvestition ins Unternehmen (Büroausstattung, Maschinen, IT) eine spürbare Steuerersparnis bringen.

💡 Praxistipp: NeuFöG-Erklärung nicht vergessen
Die NeuFöG-Befreiung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen die NeuFöG-Erklärung bei der WKO beantragen und bei der Firmenbuchanmeldung vorlegen. Auch bei der Gewerbeanmeldung und beim Finanzamt ist die Erklärung vorzulegen. Ohne die Erklärung zahlen Sie alle Gebühren zum regulären Tarif – eine nachträgliche Erstattung ist schwierig.

Checkliste: Unterlagen für die Gründung

Bevor Sie zum Notar gehen, sollten alle Unterlagen vorbereitet sein. Fehlende Dokumente verzögern den Prozess und verursachen zusätzliche Kosten, etwa durch einen zweiten Notartermin.

✅ Checkliste: Gründungsunterlagen GmbH / FlexCo
☑️
Gesellschaftsvertrag – Entwurf vom Rechtsanwalt oder Mustervertrag (nur FlexCo). Inhalt: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Geschäftsführung.
☑️
Ausweise aller Gesellschafter – Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Bei juristischen Personen als Gesellschafter: Firmenbuchauszug und Vertretungsnachweis.
☑️
Geschäftsführer-Erklärung – Erklärung des/der Geschäftsführer(s) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 15 GmbHG). Musterunterschrift für das Firmenbuch.
☑️
Bankbestätigung – Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung.
☑️
NeuFöG-Erklärung – Von der WKO ausgestellt. Für Neugründer: Befreiung von Firmenbuchgebühren, Stempelgebühren und weiteren Abgaben.
☑️
Firmenwortlaut prüfen – Vorab beim Firmenbuchgericht oder über die WKO prüfen, ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist. Verwechslungsgefahr mit bestehenden Firmen kann zur Ablehnung führen.
☑️
Geschäftsanschrift – Nachweis über den Sitz der Gesellschaft (Mietvertrag, Nutzungsvereinbarung oder Eigentumsurkunde).
☑️
Gewerbeberechtigung – Sofern ein reglementiertes Gewerbe ausgeübt wird: Befähigungsnachweis des gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung

Bestimmte Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder. Sie kosten Zeit, Geld und manchmal die Geschäftsbeziehung zwischen den Gesellschaftern. Hier die sechs häufigsten.

Mustervertrag ohne Anpassung verwenden
Internet-Vorlagen berücksichtigen weder die konkreten Verhältnisse noch das österreichische Recht vollständig. Fehlende Regelungen zu Abfindung, Kündigung oder Nachfolge führen bei Konflikten zu teuren Gerichtsverfahren.
NeuFöG-Erklärung vergessen
Ohne die rechtzeitige Vorlage der NeuFöG-Erklärung zahlen Sie alle Gründungsgebühren zum vollen Tarif. Eine nachträgliche Befreiung ist in der Praxis kaum durchsetzbar.
Stammkapital zu knapp kalkulieren
Das Stammkapital fließt nicht ins Firmenbuch und verschwindet – es steht der Gesellschaft als Betriebsmittel zur Verfügung. Wer genau den Mindestbetrag einzahlt und sofort Ausgaben hat, riskiert eine Unterbilanz oder gar eine Insolvenzgefahr.
Geschäftsführerhaftung unterschätzen
Anders als oft angenommen schützt die GmbH-Struktur den Geschäftsführer nicht automatisch vor persönlicher Haftung. Bei Pflichtverletzungen (z. B. verspäteter Insolvenzantrag, Abgabenverkürzung) haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen.
Firmenwortlaut nicht vorab prüfen
Wird der gewünschte Firmenname vom Firmenbuchgericht wegen Verwechslungsgefahr abgelehnt, muss der Gesellschaftsvertrag geändert und ein neuer Notartermin vereinbart werden. Das kostet Zeit und Geld.
Gründungsprivilegierung vs. FlexCo nicht abwägen
Viele Gründer wählen automatisch die gründungsprivilegierte GmbH, ohne die FlexCo als Alternative zu prüfen. Dabei bietet die FlexCo dasselbe niedrige Stammkapital ohne Zehnjahres-Befristung – und zusätzliche Vorteile wie die vereinfachte Anteilsabtretung.

Sonderfälle in der Praxis

Einpersonen-GmbH: Besonderheiten für Alleingesellschafter

Bei der Einpersonen-GmbH ist ein Gesellschafter zugleich alleiniger Geschäftsführer. Das vereinfacht die Entscheidungsfindung, birgt aber ein Haftungsrisiko: Ohne Aufsichtsorgan besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer-Gesellschafter private und geschäftliche Sphäre vermischt. Gerichte können in solchen Fällen den „Durchgriff“ auf das Privatvermögen anordnen. Gerade bei Einpersonen-GmbHs lohnt sich ein sauber strukturierter Gesellschaftsvertrag mit klaren Regelungen zu Eigengeschäften.

Sacheinlagen statt Bareinlagen

Statt Bargeld können Gesellschafter auch Sachwerte (Liegenschaften, Maschinen, Patente) als Stammeinlage einbringen. Dafür ist ein Sacheinlagenbericht eines Wirtschaftsprüfers erforderlich (§ 6a GmbHG), der die Werthaltigkeit bestätigt. Die Kosten für den Prüfungsbericht liegen je nach Komplexität bei 2.000 bis 5.000 Euro – ein zusätzlicher Posten, der bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss.

Umwandlung einer bestehenden Rechtsform

Wer bereits als Einzelunternehmer oder GesbR tätig ist und in eine GmbH oder FlexCo umwandeln will, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Buchwertfortführung nach Art III UmgrStG nutzen. Damit lassen sich stille Reserven steuerneutral in die neue Gesellschaft übertragen. Die NeuFöG-Befreiung gilt in diesem Fall allerdings nicht, da es sich nicht um eine Neugründung im Sinne des Gesetzes handelt. Umgründungen erfordern eine gründliche steuerliche Planung – hier sollten Sie sich von einem spezialisierten Unternehmensrechtsexperten beraten lassen.

Häufige Fragen zu Gründungskosten

Was kostet eine GmbH-Gründung in Österreich insgesamt?
Ohne Stammkapital liegen die reinen Gründungskosten (Notar, Firmenbuch, Rechtsanwalt, Gewerbe) bei etwa 2.800 bis 6.800 Euro. Dazu kommt die Mindesteinzahlung auf das Stammkapital: 17.500 Euro bei der regulären GmbH, 5.000 Euro bei der gründungsprivilegierten GmbH oder FlexCo. Neugründer können über das NeuFöG mehrere hundert Euro an Gebühren einsparen.
Kann ich eine GmbH auch ohne Notar gründen?
Nein. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss zwingend in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Bei der FlexCo gibt es eine Erleichterung: Wenn der gesetzliche Mustergesellschaftsvertrag verwendet wird, genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften. Ein Notar ist aber auch bei der FlexCo erforderlich.
Lohnt sich die FlexCo gegenüber der gründungsprivilegierten GmbH?
Für Start-ups und Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligungen planen, bietet die FlexCo klare Vorteile: dauerhaft niedriges Stammkapital ohne Zehnjahres-Frist, Unternehmenswert-Anteile und vereinfachte Anteilsabtretung. Für klassische Gewerbebetriebe und Gesellschaften mit wenig Veränderungsbedarf bei der Gesellschafterstruktur bleibt die GmbH die bewährtere Wahl.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Die Gründungskosten einer GmbH in Österreich (ohne Stammkapital) liegen 2026 bei circa 2.800 bis 6.800 Euro – je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags und Rechtsanwaltshonorar.
2. Das reguläre Stammkapital beträgt 35.000 Euro (Mindesteinzahlung 17.500 Euro). Mit Gründungsprivilegierung oder FlexCo genügen 10.000 Euro (Mindesteinzahlung 5.000 Euro).
3. Die Gründungsprivilegierung ist auf zehn Jahre befristet. Die FlexCo bietet dasselbe niedrige Stammkapital dauerhaft und zusätzlich Vorteile bei Mitarbeiterbeteiligung und Anteilsabtretung.
4. Das NeuFöG befreit Neugründer von Firmenbuchgebühren, Stempelgebühren, Gewerbeanmeldungsgebühren und Lohnnebenkosten (12 Monate). Die NeuFöG-Erklärung muss bei der WKO beantragt und bei der Anmeldung vorgelegt werden.
5. Die Rechtsformwahl zwischen GmbH und FlexCo hängt vom Einzelfall ab. Klassische Gewerbebetriebe profitieren von der Bekanntheit der GmbH, Start-ups und technologiegetriebene Unternehmen von der Flexibilität der FlexCo.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Einzelfall abweichen. Stand: April 2026.

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