Immobilienkauf Nebenkosten 2026 in Österreich – Grunderwerbsteuer, Eintragung, Maklerprovision, Vertrag, Treuhand

Beim Immobilienkauf in Österreich kommen 2026 realistisch 10–12 Prozent vom Kaufpreis als Nebenkosten zusätzlich auf Sie zu – sechs Kostenblöcke, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Wer 600.000 Euro für ein Haus in Salzburg-Land kalkuliert, zahlt am Ende rund 666.000 Euro an Bank und Notarschreibtisch. Dieser Komplettüberblick führt alle Positionen zusammen: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Maklerprovision, Vertragserrichtungs-Honorar, Treuhandgebühr und Bankkosten. Drei realistische Beispielrechnungen für 350.000, 600.000 und 1,2 Millionen Euro zeigen, womit Sie konkret rechnen müssen – mit den aktuellen Sätzen 2026 und allen Verweisen auf unsere Themenseiten zu den einzelnen Kostenblöcken.

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Was sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf 2026 – Faustformel und Übersicht

Nebenkosten beim Immobilienkauf sind alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, bis Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. In Österreich verteilen sich diese Kosten 2026 auf sechs Hauptblöcke: Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), Eintragungsgebühr Eigentum (1,1 Prozent), Pfandrechtseintragung (1,2 Prozent der Hypothekarsumme), Maklerprovision (typischerweise 3 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer je Seite), Vertragserrichtungs-Honorar (Pauschale 1.500 bis 4.500 Euro) und Treuhandgebühr (0,8 bis 1,5 Prozent vom Kaufpreis). Hinzu kommen oft übersehene kleinere Posten wie Bewertungsgutachten, Energieausweis und Bankgebühren.

Als Faustformel gilt: Bei einer fremdfinanzierten Immobilie liegen die Nebenkosten 2026 zwischen 10 und 12 Prozent des Kaufpreises. Bei kleinen Wohnungen unter 200.000 Euro können fixe Bestandteile prozentual stärker durchschlagen, sodass auch 13 bis 14 Prozent möglich sind. Bei sehr hohen Kaufpreisen sinkt die Quote tendenziell, weil pauschale Honorare kleiner werden. Eine ergänzende Vertiefung zur Kostenstruktur finden Sie auf unserer ergänzenden Themenseite zu den Kaufnebenkosten 2025/2026.

Infografik
Nebenkosten Immobilienkauf 2026 – die sechs Blöcke
Anteilige Verteilung bei einem fremdfinanzierten Kauf von 600.000 Euro
Block 1
Grunderwerbsteuer
3,5 %
vom Kaufpreis – größter Einzelposten
Block 2
Eintragungsgebühren
1,1 % + 1,2 %
Eigentum vom Kaufpreis, Pfandrecht von der Hypothek
Block 3
Maklerprovision
3 % + USt
je Seite – Höchstprovision laut ImmMV
Block 4
Vertragserrichtung
1.500–4.500 €
Pauschal je nach Kaufpreis
Block 5
Treuhand
0,8–1,5 %
vom Kaufpreis – gestaffelt
Block 6
Bank, Bewertung, Sonstiges
1.500–3.500 €
Bewertungsgutachten, Energieausweis, Bankspesen
Faustformel 2026: 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Bei kleinen Wohnungen tendenziell höher, bei sehr großen Volumen leicht niedriger.

Drei Beispielrechnungen – 350.000, 600.000 und 1,2 Mio Euro

Damit die Faustformel greifbarer wird, finden Sie hier drei realistische Konstellationen aus unserer Praxis. Die Werte sind gerundet und beziehen sich auf typische Salzburger Vermarktungsfälle 2026. Alle Maklerprovisionen sind auf Käuferseite mit 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer kalkuliert; bei einseitiger Beauftragung kann der Wert auch niedriger ausfallen.

Beispielrechnungen
Nebenkosten in drei Konstellationen
Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Anlageobjekt
Wohnung 350.000 €
Salzburg-Stadt, Erstkäuferin
Grunderwerbsteuer 3,5 %12.250 €
Eintragung Eigentum 1,1 %3.850 €
Pfandrecht 1,2 % (300.000)3.600 €
Makler 3 % + 20 % USt12.600 €
Vertragserrichtung pauschal2.500 €
Treuhand 1,2 %4.200 €
Bank, Bewertung1.800 €
Summe Nebenkosten40.800 €
11,7 % vom Kaufpreis
Haus 600.000 €
Salzburg-Land, Zweitkäufer
Grunderwerbsteuer 3,5 %21.000 €
Eintragung Eigentum 1,1 %6.600 €
Pfandrecht 1,2 % (450.000)5.400 €
Makler 3 % + 20 % USt21.600 €
Vertragserrichtung pauschal3.500 €
Treuhand 1,0 %6.000 €
Bank, Bewertung2.650 €
Summe Nebenkosten66.750 €
11,1 % vom Kaufpreis
Anlage 1.200.000 €
Vermögender Mandant
Grunderwerbsteuer 3,5 %42.000 €
Eintragung Eigentum 1,1 %13.200 €
Pfandrecht 1,2 % (700.000)8.400 €
Makler 3 % + 20 % USt43.200 €
Vertragserrichtung pauschal5.500 €
Treuhand 0,9 %10.800 €
Bank, Gutachten2.500 €
Summe Nebenkosten125.600 €
10,5 % vom Kaufpreis

Sie sehen: Die Nebenkosten-Quote sinkt mit steigendem Kaufpreis leicht – von 11,7 Prozent bei 350.000 Euro auf 10,5 Prozent bei 1,2 Millionen Euro. Der Grund liegt in den fixen und pauschalen Bestandteilen, die prozentual stärker durchschlagen, wenn die Bemessungsgrundlage klein ist. Wer sehr knapp finanziert, sollte diese Quote vorab mit der Bank besprechen, bevor der Kaufanbot unterzeichnet wird.

Grunderwerbsteuer – die größte Position

Die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ist die mit Abstand größte Nebenkosten-Position beim entgeltlichen Immobilienerwerb. Beim klassischen Kauf gilt nach § 4 Abs 1 GrEStG ein Standardsatz von 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Bei unentgeltlichen Erwerben innerhalb der Familie (Schenkung, Erbschaft) greift dagegen ein Stufentarif nach § 4 Abs 2 GrEStG: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent zwischen 250.000 und 400.000 Euro und 3,5 Prozent darüber. Die vollständigen Mechanismen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf unserer Themenseite zur Grunderwerbsteuer für Käufer.

Stufentarif
Grunderwerbsteuer 2026 – Tarife im Überblick
Standardsatz und Stufentarif nach § 4 GrEStG
Erwerbsart
Steuersatz
Bemessungsgrundlage
Entgeltlicher Kauf (klassisch)
3,5 %
Kaufpreis
Stufe 1 – unentgeltlich Familie
0,5 %
bis 250.000 €
Stufe 2 – unentgeltlich Familie
2,0 %
250.000 – 400.000 €
Stufe 3 – unentgeltlich Familie
3,5 %
über 400.000 €
Befreiungen (§ 7 GrEStG, Ersterwerb)
teilweise
je nach Konstellation

Für 2026 sind insbesondere die Befreiungstatbestände nach § 7 GrEStG relevant. Sie reichen vom Erwerb von Todes wegen innerhalb des Familienkreises bei landwirtschaftlicher Liegenschaftsfortführung bis zum gerichtlichen Vergleich. Eine kompakte Übersicht aller Befreiungen 2026 finden Sie auf der Themenseite zu den Grunderwerbsteuer-Befreiungen 2026. Wer 2026 erstmals Wohnraum bis zu bestimmten Schwellenwerten entgeltlich erwirbt, profitiert zusätzlich von einer eigenen Begünstigung. Die Mechanismen dazu erklären wir auf der Themenseite zur Ersterwerb-Befreiung 2026.

In der Praxis ist die Grunderwerbsteuer immer dann ein Streitpunkt, wenn der angegebene Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt – etwa bei familiennahen Verkäufen. Das Finanzamt kann dann den dreifachen Einheitswert oder einen geschätzten Verkehrswert ansetzen. Vor jeder familiennahen Übertragung sollten Sie daher die Bemessungsgrundlage und die geeignete Vertragsgestaltung anwaltlich abklären.

Eintragungsgebühren – Eigentum 1,1 % und Pfandrecht 1,2 %

Die zweite große Kostenposition sind die Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Sie zerfallen in zwei Teile: die Eigentumseintragung nach TP 9 lit b GGG mit 1,1 Prozent vom Kaufpreis (oder dreifachen Einheitswert bei unentgeltlichem Erwerb) und die Pfandrechtseintragung nach TP 9 lit c GGG mit 1,2 Prozent der Hypothekarsumme – also nicht des Kaufpreises, sondern jenes Betrags, den die Bank tatsächlich ins Grundbuch einträgt.

Berechnungsbeispiele
Eintragungsgebühren konkret berechnet
Drei Konstellationen mit unterschiedlicher Hypothekarsumme
Position
350.000 €
600.000 €
1.200.000 €
Eigentumseintragung 1,1 % vom Kaufpreis
3.850 €
6.600 €
13.200 €
Pfandrecht 1,2 % der Hypothekarsumme
3.600 € (300.000)
5.400 € (450.000)
8.400 € (700.000)
Anmerkung Rangordnung (Antragspauschale)
76 €
76 €
76 €
Summe Eintragungs-Block
7.526 €
12.076 €
21.676 €

Praktischer Tipp: Die Pfandrechtseintragung richtet sich ausschließlich nach der eingetragenen Hypothekarsumme. Wer die Hypothek über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf hinaus aufbläht (etwa für künftige Renovierungen mit „Sicherheitsmarge“), zahlt am Tag der Eintragung sofort 1,2 Prozent von dieser Marge mit. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob die Eintragung bedarfsgenau erfolgen kann.

Für 2026 gibt es weiterhin die Eintragungsgebührenbefreiung nach § 26a GGG für bestimmte Fallkonstellationen (Familienkreis, Hofübergabe). Eine Übersicht zur aktuellen Befreiungslage finden Sie auf unserer Themenseite zur Grundbuchgebührenbefreiung 2024–2026. Wer eine Pfandrechtseintragung im Zusammenhang mit einer Wohnraumförderung plant, sollte zusätzlich die Möglichkeiten der Befreiung von der Pfandrechtseintragungsgebühr prüfen lassen – das spart bei größeren Hypotheken schnell mehrere Tausend Euro.

Maklerprovision – Höchstsätze 2026 und Bestellerprinzip

Die Maklerprovision ist 2026 weiterhin durch die Immobilienmakler-Verordnung (ImmMV) gedeckelt: bei Kauf maximal 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer je Vertragsseite. Das Bestellerprinzip nach § 17a MaklerG, das seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist, gilt allerdings nur bei Wohnungsmietverträgen – nicht beim Kauf. Beim klassischen Immobilienkauf können beide Seiten – Käufer und Verkäufer – die Maklerin oder den Makler beauftragen, und beide Seiten zahlen Provision. Den vollständigen Leitfaden finden Sie auf unserer Themenseite zur Maklerprovision 2026.

Vergleich
Bestellerprinzip – Miete versus Kauf
Wer trägt die Maklerprovision 2026?
Wohnungsmiete
§ 17a MaklerG seit 01.07.2023
Besteller zahlt – meist der Vermieter.
Höchstprovision zwei Bruttomonatsmieten.
Mieter zahlt nur, wenn er selbst initiativ den Makler beauftragt hat.
Schutz für Mieter, klare Auftraggeberregel.
Immobilienkauf
Klassisches Provisionsmodell
Beide Seiten können beauftragen und beide zahlen Provision.
Höchstprovision 3 % je Seite zuzüglich 20 % USt.
Bei höherem Volumen (B2B) sind Sondervereinbarungen möglich.
Achtung: Bestellerprinzip gilt hier nicht.

Wann genau die Provision fällig wird, ist immer wieder Streitpunkt. Grundsätzlich entsteht der Provisionsanspruch nach § 6 MaklerG mit dem Abschluss des Hauptvertrags – nicht schon mit der Besichtigung oder dem Kaufanbot. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt, fällt regelmäßig auch keine Provision an. Die Details und typische Streitfälle erklären wir in der Themenseite zur Fälligkeit der Maklerprovision. Bei gewerblichen Käufern und sehr großen Volumina spielen außerdem die Höchstprovisionsregeln nach B2B- versus B2C-Konstellation eine Rolle.

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Praxistipp – Provision verhandeln Die 3-Prozent-Schwelle ist nicht in Stein gemeißelt. Bei höheren Kaufpreisen (ab etwa 800.000 Euro) und bei Anlageobjekten verhandeln Käuferinnen und Käufer regelmäßig auf 2 bis 2,5 Prozent. Wer frühzeitig signalisiert, mit Anwaltsbegleitung zu kaufen, hat in unserer Praxis oft bessere Ausgangspositionen am Verhandlungstisch.

Vertragserrichtungs-Honorar – Anwalt oder Notar?

Der Kaufvertrag muss in Österreich von einer rechtsberatenden Berufsperson errichtet werden – das kann eine Rechtsanwältin oder ein Notar sein. Die Wahlfreiheit ist nach § 31 NO und § 8 RAO gesetzlich verankert: Käufer und Verkäufer einigen sich auf eine Seite, die den Vertrag entwirft, beglaubigen lässt und beim Grundbuch einreicht. Beide Berufsstände sind gleich qualifiziert, unterscheiden sich aber in Schwerpunkt und Honorarstruktur. Eine vergleichende Vertiefung finden Sie auf unserer Themenseite zur Vertragserrichtung Anwalt versus Notar.

Gegenüberstellung
Vertragserrichtung – Anwalt versus Notar
Honorarrahmen, Schwerpunkte, Wahlfreiheit
Rechtsanwalt
§ 16 RAO, AHK § 5 Z 1
Pauschalhonorar typisch 1.500–4.500 € netto je nach Kaufpreis.
Schwerpunkt strittige Themen, Lastenfreistellung, atypische Konstellationen.
Treuhand über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eAT).
Vermögensschadenshaftpflicht laut RAO.
Notar
§ 14 NO, NTG
Pauschalhonorar ähnlich, teilweise nach Notariatstarif.
Schwerpunkt unstrittige Standardfälle, Erbverträge, Beglaubigungen.
Treuhand über das Notar-Treuhandregister.
Beglaubigung der Unterschriften aus einer Hand.
Wahlfreiheit: Käufer und Verkäufer können sich frei einigen – kein Berufsstand hat Vorrang. Honorar ist je nach Komplexität verhandelbar.

Eine Daumenregel: Bei Standardfällen (klare Eigentümersituation, normaler Kaufpreis, einfache Finanzierung) sind die Honorare beider Berufsstände vergleichbar. Bei strittigen Konstellationen – etwa Lastenfreistellungs-Komplikationen, Familienauseinandersetzungen oder gewerblichen Strukturen – wählen unsere Mandantinnen und Mandanten häufig die anwaltliche Vertragserrichtung, weil die Vertretungsbefugnis im Streitfall dann nahtlos weiterläuft. Was eine anwaltliche Begleitung beim Immobilienkauf konkret leistet, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag zur Anwaltsbegleitung beim Immobilienkauf.

Treuhandschaft – Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Die Treuhandschaft ist beim Immobilienkauf in Österreich praktisch immer Standard. Die rechtsberatende Berufsperson (Anwältin oder Notar) übernimmt das Geld vom Käufer und gibt es erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Vertrag rechtsgültig unterzeichnet, Grunderwerbsteuer gezahlt, Pfandrechte des Verkäufers aus dem Grundbuch gelöscht, Eigentumsumschreibung beim Grundbuchgericht eingereicht. Die Treuhandgebühr liegt 2026 typischerweise zwischen 0,8 und 1,5 Prozent vom Kaufpreis – oft gestaffelt, sodass größere Volumina anteilig günstiger werden. Die Themenseite zur Treuhandschaft beim Immobilienkauf erklärt die Mechanik im Detail.

Ablauf
Treuhandabwicklung – Geldfluss in fünf Schritten
Vom Vertrag bis zur Eigentumsumschreibung
1
Vertragsunterzeichnung und Geldwäsche-Prüfung – Identifizierung beider Parteien nach FM-GwG, Eintrag in Treuhandregister.
2
Käufer überweist Kaufpreis auf das Anderkonto der Treuhänderin – nicht direkt an den Verkäufer.
3
Lastenfreistellung – Pfandrechte des Verkäufers werden mit dessen Bank parallel gelöscht.
4
Grundbuchsantrag – Eigentum auf Käufer, neue Pfandrechte für die finanzierende Bank werden eingereicht.
5
Auszahlung an Verkäufer – sobald die Eigentumsumschreibung gesichert ist, wird das Geld freigegeben.

Welche typischen Streitpunkte und Sicherungsmechanismen es bei der Praxis-Abwicklung gibt – etwa bei verzögerter Eintragung oder ausbleibender Lastenfreistellung – erklären wir auf der Themenseite zur Treuhandabwicklung mit Geldfluss und Sicherheiten. Beachten Sie zusätzlich die strengen Anforderungen aus der Geldwäsche-Prävention nach FM-GwG: Die Treuhänderin muss beide Parteien identifizieren und verdächtige Konstruktionen melden. Eine kompakte Einführung dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Geldwäsche-Prävention in der Immobilientreuhand.

Grundbuch – Rangordnung, Lastenfreistellung und technische Gebühren

Neben den prozentualen Eintragungsgebühren fallen beim Grundbuchverfahren mehrere kleinere Posten an. Die Anmerkung der Rangordnung nach §§ 53 ff GBG sichert dem Käufer den Vorrang gegenüber späteren Eintragungen für maximal ein Jahr und kostet eine Antragspauschale von rund 76 Euro. Die Vormerkung dient als bedingte Eintragung, wenn formale Voraussetzungen noch fehlen. Beide Mechanismen sind taktische Werkzeuge in der Vertragspraxis – ihre richtige Reihenfolge entscheidet über den Schutz des Käufers.

Zeitstrahl
Grundbuchverfahren – die wichtigsten Schritte
Vom Kaufanbot bis zur grundbücherlichen Durchführung
Tag 0 – Kaufanbot unterzeichnet
Vertragsentwurf wird vorbereitet, Identifizierung läuft.
Woche 2–4 – Anmerkung Rangordnung
Sichert dem Käufer für ein Jahr den Vorrang im Grundbuch (76 € Antragspauschale).
Woche 4–8 – Vertragsunterzeichnung und Treuhandüberweisung
Käufer überweist auf das Treuhandkonto.
Woche 8–12 – Lastenfreistellung
Pfandrechte der Verkäufer-Bank werden parallel gelöscht.
Woche 12–16 – Eintragung Eigentum
Grundbuchgericht trägt Käufer als neuen Eigentümer ein, Treuhand wird ausgezahlt.

Vertiefend zur Anmerkung der Rangordnung – einer der wichtigsten Schutzmechanismen für Käuferinnen und Käufer – haben wir die Themenseite zur Rangordnung im Grundbuch aufgesetzt. Wer eine bereits belastete Immobilie kauft, sollte zusätzlich die Themenseite zur Lastenfreistellung beim Immobilienkauf studieren – hier scheitern in der Praxis viele Verkäufe an unklaren Pfandrechtsabläsen.

Versteckte Nebenkosten – Bewertung, Energieausweis, Bank

Neben den großen Blöcken gibt es eine Reihe kleinerer Posten, die in vielen Inseraten und Rechner-Tools übergangen werden. Sie addieren sich aber schnell zu mehreren Tausend Euro – besonders wenn Sie fremdfinanzieren.

Checkliste
Oft vergessene Nebenkosten
Diese Posten sollten Sie zusätzlich einkalkulieren
Bewertungsgutachten der Bank: 350 bis 1.500 Euro – die Bank verlangt für jede Hypothek eine eigene Bewertung. Manchmal verrechenbar mit dem Kreditvertrag.
Energieausweis: 200 bis 600 Euro – grundsätzlich Pflicht des Verkäufers (§ 4 EAVG), in der Praxis aber oft Verhandlungspunkt.
Bankgebühren und Bearbeitung: typischerweise 1 bis 3 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungspauschale; dazu kommen Kontoführung und Tilgungsträgerkosten.
Beglaubigungskosten: Notarielle Unterschriftsbeglaubigungen je 30 bis 60 Euro pro Unterschrift; bei mehreren Parteien addiert sich das.
Übergabe und Umzug: Außerhalb des engeren Nebenkostenbegriffs, in der Gesamtkalkulation aber relevant – Möbeltransport, Schlüsselservice, allfällige Sanierungen vor Bezug.
Versicherung und laufende Steuern: Eigenheim-Bündelversicherung, Grundsteuer (gemeindlich), gegebenenfalls Wohnbauförderungs-Rückzahlung beim Vorbesitz.

In Summe sollten Sie für diese Posten je nach Konstellation 1.500 bis 3.500 Euro zusätzlich einplanen. Bei sehr alten Liegenschaften oder besonderen Bewertungsfragen (Zinshäuser, Sondernutzungsrechte) kann der Bewertungsteil deutlich höher ausfallen.

Sonderfälle – Bauträger-Kauf, Share Deal, Ausländergrunderwerb

Drei Konstellationen weichen vom Standard-Schema deutlich ab und erfordern eine eigene Kostenkalkulation.

Sonderkonstellationen
Drei Sonderfälle mit eigener Logik
Bauträger-Kauf, Share Deal, Ausländergrunderwerb
Bauträger-Kauf (BTVG)
Treuhand mit Baufortschrittszahlungen, eigene Sicherungsmodelle nach Bauträgervertragsgesetz, oft Sonderpauschalen für die Vertragsabwicklung. Statt einer Treuhand-Tranche zahlt der Käufer in Etappen.
Share Deal
Statt der Liegenschaft werden Anteile an der Eigentümer-Gesellschaft übertragen. Mit der Reform des BBG 2025 gilt eine 75-Prozent-Schwelle für die Grunderwerbsteuer. Beratung erforderlich, ab welchem Volumen sich der Aufwand lohnt.
Ausländergrunderwerb
In Salzburg gilt das Salzburger Grundverkehrsgesetz: Erwerber aus Drittstaaten benötigen eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Zusätzliche Verfahrenskosten und Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten.

Wer eine vom Bauträger errichtete Wohnung oder ein Reihenhaus kauft, sollte sich vor Vertragsunterzeichnung mit den BTVG-Spezifika vertraut machen. Eine vertiefende Themenseite finden Sie unter Bauträger-Kauf nach BTVG mit Treuhandabwicklung und Baufortschrittszahlungen. Mandanten aus dem Ausland, die eine Salzburger Liegenschaft erwerben möchten, finden auf der Themenseite zum Ausländergrunderwerb in Österreich alle Informationen zum Genehmigungsverfahren und den zusätzlichen Kostenpositionen.

Häufige Fragen zu Nebenkosten beim Immobilienkauf

Wie viel Nebenkosten muss ich beim Hauskauf 2026 wirklich einkalkulieren?
Realistisch sind 10 bis 12 Prozent vom Kaufpreis. Bei kleinen Wohnungen unter 200.000 Euro können die fixen Bestandteile prozentual stärker durchschlagen, sodass auch 12 bis 14 Prozent möglich sind. Bei sehr großen Volumen sinkt die Quote leicht unter 11 Prozent.
Kann ich Nebenkosten vom Kaufpreis herunterhandeln oder über den Verkäufer abwälzen?
Die Maklerprovision ist teilweise verhandelbar – besonders ab größeren Kaufpreisen. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sind dagegen gesetzlich fix und nicht verhandelbar. Vertrags- und Treuhandkosten können je nach Komplexität individuell vereinbart werden.
Was passiert, wenn die Bank den Hypothekarkredit größer ansetzt als ich brauche?
Die Pfandrechtseintragungsgebühr richtet sich nach der eingetragenen Hypothekarsumme – nicht nach dem ausgenutzten Kredit. Wer eine zu große Hypothek einträgt, zahlt 1,2 Prozent von der Differenz unnötig mit. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob die Eintragung bedarfsgenau erfolgen kann.
Welche Nebenkosten sind bei einem Bauträger-Kauf anders?
Bei einem Kauf nach Bauträgervertragsgesetz wird der Kaufpreis nicht in einer Tranche überwiesen, sondern gemäß Baufortschritt freigegeben. Die Treuhand übernimmt dabei eine besondere Sicherungsfunktion. Häufig fallen Sonderpauschalen für die BTVG-konforme Vertragsabwicklung an. Details auf unserer Themenseite zum Bauträger-Kauf.

Das Wichtigste auf einen Blick

📋 Komplettüberblick Nebenkosten 2026
Faustformel: 10 bis 12 Prozent vom Kaufpreis – sechs Hauptblöcke addieren sich.
Größte Position: Grunderwerbsteuer mit 3,5 Prozent (Standardsatz) plus Eintragungsgebühr Eigentum 1,1 Prozent.
Oft unterschätzt: Pfandrecht 1,2 Prozent von der Hypothek (nicht vom Kaufpreis) und Maklerprovision 3 Prozent zuzüglich USt je Seite.
Verhandelbar: Maklerprovision ab höheren Volumen, Vertrags- und Treuhandhonorar individuell.
Fix: Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr – gesetzliche Sätze.
Sonderfälle: Bauträger-Kauf, Share Deal und Ausländergrunderwerb haben eigene Kostenlogik.
Versteckte Posten: Bewertungsgutachten, Energieausweis, Bankgebühren – zusammen 1.500 bis 3.500 Euro.

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Wie wir Ihnen beim Immobilienkauf helfen können

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf 2026 betragen realistisch 10 bis 12 Prozent vom Kaufpreis – wer die einzelnen Blöcke kennt, vermeidet Überraschungen bei Vertragsunterzeichnung und Bank-Auszahlung. Wir prüfen Ihre Kauf-Konstellation, errichten den Vertrag und übernehmen die Treuhand-Abwicklung gemäß Geldwäsche-Prävention; bei größeren Volumen prüfen wir auch die steuerstrukturelle Optimierung. Im Erstgespräch klären wir, welche Nebenkosten konkret bei Ihnen anfallen und welcher Pauschal-Honorar-Rahmen für Vertrag und Treuhand realistisch ist. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – Sie wissen danach genau, mit welcher Gesamtsumme Sie zur Bank gehen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- und Steuerberatung. Die konkreten Nebenkosten hängen von Ihrer Kauf-Konstellation ab und werden im Erstgespräch individuell berechnet. Stand: Mai 2026.