Ein Bauwerkvertrag, auch Bauvertrag genannt, definiert sich als eine Vereinbarung mit Entgeltcharakter im Rahmen eines Werkvertrags. Dabei wird eine bestimmte Bauleistung, wie etwa die Erstellung eines Rohbaus oder Durchführung von Elektroarbeiten, gegen eine Gegenleistung, beispielsweise den Lohn für die erbrachte Werkleistung, getauscht. Es ist anzumerken, dass das Entgelt hierbei nicht ausschließlich in der Form von Geld erfolgen muss; jede Form von vermögenswertem Austausch kann als Gegenleistung in Frage kommen.
In diesem Vertragsverhältnis verpflichtet sich der ausführende Unternehmer (Werkunternehmer), ein Bauwerk zu erstellen oder eine spezifische Bauleistung zu erbringen, die den Anforderungen des Auftraggebers (Werkbesteller) entspricht. Die Verantwortung für die Ausführung dieser Arbeiten trägt der Unternehmer persönlich oder durch direkte Überwachung der Ausführung.