Schutz des Kindeswohls

Kinder stellen eine besonders schützenswerte Gruppe dar, und ihr Wohl ist von höchster Bedeutung. Doch wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, unsere Kinder zu schützen? In diesem Artikel diskutieren wir das Konzept des Kindeswohls und seine gesetzliche Verankerung, die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und wie sie identifiziert werden können.

Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls

Der Begriff „Kindeswohl“ kommt häufig vor und ist stark emotional besetzt. In rechtlichen Verfahren, die das Obsorge- und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) betreffen, setzen sich Familienrichterinnen und Richter mit dem Kindeswohl auseinander, ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Kindeswohl gesetzlich verankert und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dieses bestmöglich zu berücksichtigen und zu gewährleisten.

Definition des Kindeswohls

Um das Kindeswohl greifbarer zu machen, hat der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog erstellt. Die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz durch die Eltern, die Förderung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen sind nur einige Beispiele für diese Kriterien. Jedes Kind ist einzigartig, daher müssen die Gerichte in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes bewerten.

Das Kindeswohl ist auch in der Verfassung, im BVG über die Rechte von Kindern, verankert. Bei der Beurteilung des Kindeswohls spielt der Wille des Kindes eine wichtige Rolle, obwohl er nicht in jedem Fall ausschlaggebend ist. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die potentielle Beeinflussung der Meinung des Kindes durch einen Elternteil an. Das Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind ist dem Wohl des Kindes untergeordnet.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachläßt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl auf andere Weise erheblich gefährdet ist.

Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch emotionaler Natur sein. Sie beinhaltet nicht nur die Vernachlässigung von körperlichen Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung, sondern auch von emotionaler Zuwendung und Wärme.

Misshandlungen können sowohl physisch als auch psychisch sein. Gewalt gegen Kinder ist in allen Formen verboten, dazu zählen auch psychische Gewaltformen wie ständige Entwertung, Entmutigung oder Drohungen.

Identifikation einer Kindeswohlgefährdung

Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, wenn wir vermuten, dass ein Kind Opfer von Gewalt ist. Wenn wir bemerken, dass Kinder zum Beispiel ständig verschmutzte Kleidung tragen, verfilzte Haare haben oder Geschichten erzählen, die alarmierend wirken, müssen wir genauer hinschauen.

Ein erster Schritt kann das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein. Sollten Sie ernsthafte Sorgen um das Wohl des Kindes haben, können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrkräfte oder Ärzte, besteht sogar eine Pflicht, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.

Playboygrenze für Exgatten?

Unterhaltszahlungen sind oft Quelle von Unmut und Spannungen. Besonders in Fällen, in denen der Unterhalt für den ehemaligen Partner anfällt, den man nicht mehr liebt. Grundlegend lässt sich sagen, dass die Unterhaltsverpflichtung dazu führt, dass jene, die viel verdienen, auch viel zahlen müssen. Bei Kindern existiert jedoch eine Beschränkung, bekannt als „Luxusgrenze“ oder „Playboygrenze“. Doch wie verhält es sich mit Expartnern? Gibt es auch hier eine solche Grenze?

Die Playboygrenze

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter der Kinder, das eigene Einkommen und die tatsächliche Kinderbetreuung. Im Allgemeinen wird der zu leistende Kindesunterhalt durch die Prozentmethode ermittelt, wobei zwischen 16-22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (abhängig vom Alter der Kinder) an Unterhalt geschuldet werden. Bei Personen mit sehr hohem Einkommen könnte das sehr hohe Unterhaltszahlungen zur Folge haben. Um eine übermäßige, pädagogisch ungünstige Unterhaltszahlung zu vermeiden, gibt es die sogenannte „Playboygrenze“, die sich am Regelbedarf orientiert. Diese Grenze liegt in der Regel je nach Alter der Kinder beim 2 bzw 2,5-fachen Regelbedarf. Allerdings ist auch diese Grenze nicht starr. Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, wann eine schädliche Überalimentierung beginnt.

Unterhaltszahlungen nach der Ehe

Es gibt mehrere Gründe, warum nachehelicher Unterhalt geschuldet werden kann. Besonders relevant wird dies, wenn ein Gericht feststellt, dass der einkommensstärkere Ehepartner allein oder überwiegend schuld an der Scheidung ist. Ist dies nicht der Fall, kann dem bedürftigen, einkommenslosen Ehepartner ein so genannter Billigkeitsunterhalt zugesprochen werden. Dieser ist jedoch eher gering und nur als Übergangshilfe gedacht. Es gibt auch andere, verschuldensunabhängige Situationen, in denen nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Dieser ist aber weniger attraktiv, da er in der Regel geringer und zeitlich begrenzt ist.

Der Zusammenhang zwischen Schuld und Unterhalt

Wenn im Scheidungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass die Schuld bei dem anderen Ehepartner liegt, kann daraus ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt nach der Scheidung entstehen. Hierbei spielt auch die Berufstätigkeit des Unterhaltsempfängers eine Rolle. In zumutbaren Grenzen ist auch die unterhaltsberechtigte Person nach der Scheidung verpflichtet zu arbeiten. Die Zumutbarkeit wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Ausbildung, bisherige Erwerbstätigkeit, Alter, Arbeitsmarktlage, bisherige Gestaltung der Ehe und Betreuungspflichten.

Wie viel Unterhalt muss man zahlen?

Bei einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner, der nicht selbst erwerbstätig ist und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, werden 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens geschuldet. Arbeitet der Unterhaltsempfänger selbst, werden 40 Prozent des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsempfängers geschuldet. Unterhaltszahlungen können daher beträchtliche Summen ausmachen. Der nacheheliche Unterhalt ruht während der Dauer einer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsempfängers und erlischt bei Wiederverheiratung.

"Playboygrenze" für Exgatten?

Im Fall des Kindesunterhalts gibt es für Unterhaltsschuldner mit hohem Einkommen eine Obergrenze, die sogenannte „Luxusgrenze“. Einige mögen sich fragen, ob es nicht auch für Expartner eine solche Grenze geben sollte, besonders wenn hohe Einkommen zu hohen Unterhaltszahlungen führen können. Anders als bei Kindern existiert bei Expartnern jedoch keine „Luxus- oder Playboygrenze“. Pädagogische oder erzieherische Überlegungen sind bei Erwachsenen nicht anwendbar.

Obsorge: Ein umfassender Leitfaden

Oft besteht der Irrtum, dass die Obsorge oder die Beteiligung daran darüber entscheidet, ob oder wie oft Eltern ihre Kinder nach einer Trennung sehen dürfen. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht genannt, ist separat von der Obsorge zu betrachten. Bei einer gut funktionierenden Elternschaft, in der Eltern wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen, treten solche Fragen meist nicht auf. Allerdings können Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht enden, wenn keine Einigung erzielt wird. Solche Verfahren können sehr belastend sein und die Sorge um das Kind kann eine ständige Präsenz im Leben der betroffenen Eltern darstellen.

Was bedeutet Obsorge genau?

Einfach ausgedrückt, bezeichnet Obsorge die elterlichen Pflichten gegenüber den Kindern. Sie beinhaltet die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung. Bei verheirateten Eltern besteht automatisch eine gemeinsame Obsorge. Bei ledigen Müttern zum Zeitpunkt der Geburt ist in der Regel die Mutter allein obsorgeberechtigt. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Eltern einvernehmlich die gemeinsame Obsorge festlegen, entweder beim Standesamt oder vor Gericht.

Alleinige Obsorge: Rechte und Pflichten

Wenn nur ein Elternteil, normalerweise die Mutter bei unverheirateten Paaren, obsorgeberechtigt ist, besitzt der andere Elternteil dennoch bestimmte Rechte. Es soll gewährleistet werden, dass regelmäßige und verlässliche Kontakte zum Kind stattfinden können. Der obsorgeberechtigte Elternteil muss den anderen über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes informieren und ihm die Möglichkeit zur Äußerung geben, auch wenn die Entscheidungsfindung beim obsorgeberechtigten Elternteil bleibt.

Gemeinsame Obsorge: Möglichkeiten und Herausforderungen

Bei Unstimmigkeiten zwischen unverheirateten Eltern kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame Obsorge beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Das Gericht kann den Vater auch gegen den Willen der Mutter in die Obsorge einbeziehen. Doch eine völlige Kommunikationsstörung zwischen den Eltern kann gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen. Das Gericht berücksichtigt auch Faktoren – wie etwa Gewalt in der Familie – bei seinen Entscheidungen und stützt seine Urteile stets auf das Wohl des Kindes.

Es kann Befürchtungen geben, dass man bei gemeinsamer Obsorge in der alltäglichen Betreuung eingeschränkt ist. Zwar sollten sich die Eltern bei wichtigen Fragen grundsätzlich absprechen, aber jeder Elternteil kann das Kind nach außen hin allein vertreten.

Die Obsorge nach Scheidung oder Trennung

Wenn Eltern bereits vor der Trennung gemeinsam obsorgeberechtigt waren, soll dies grundsätzlich auch nach der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft fortbestehen. Die Eltern müssen dann ein „Hauptheim“ festlegen, in welchem das Kind hauptsächlich betreut wird.

Résumé

Die gemeinsame elterliche Verantwortung kann vorteilhaft sein, um eine ausgewogene Elternschaft zu gewährleisten. Obsorge mag im Alltag nicht oft spürbar sein, aber sie kann einen erheblichen Einfluss auf das Familienklima haben. Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand, und eine Beteiligung an der Obsorge sollte auch in einer tatsächlichen Übernahme von Verantwortung und Pflege resultieren. Bei einer stark geschädigten Kommunikationsbasis kann die gemeinsame Obsorge jedoch problematisch sein.

Verlobung: Rechtliche Aspekte

Traditionell besagt ein Aberglaube, dass eine zu lange Verlobungszeit Unglück bringen kann. Aber kann eine Verlobung, insbesondere wenn sie nicht in eine Ehe mündet, rechtliche Konsequenzen haben? Und wie sieht es aus, wenn finanzielle Verpflichtungen bereits eingegangen sind, wie etwa Vorauszahlungen für die bevorstehende Hochzeit, der Kauf von Ringen oder Kleidern? Im Falle einer nicht stattfindenden Hochzeit könnte sich die Frage stellen, wie Schadensbegrenzung – insbesondere finanzieller Art – erreicht werden kann und wer letztendlich die Kosten tragen muss.

Verlobung: Ein romantischer Rechtsakt?

Eine Verlobung ist nicht nur ein romantischer Akt, sondern hat auch rechtliche Bedeutung. Juristisch gesehen ist eine Verlobung das Versprechen zweier Menschen, zu heiraten. Dieses Versprechen kann explizit ausgesprochen werden oder stillschweigend erfolgen, beispielsweise durch den Austausch von Ringen. Es gibt dabei keine Verpflichtung, sofort zu bestimmen, wann und wo die Hochzeit stattfinden wird. Eine Verlobung kann sogar durch bestimmte Handlungen beider Parteien, die auf die Planung einer Hochzeit abzielen, entstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verlobung jederzeit, auch einseitig, aufgelöst werden kann. Eine Ehe kann nicht erzwungen werden, niemand kann rechtlich gezwungen oder verklagt werden, tatsächlich zu heiraten. Dennoch sind mit einer Verlobung bestimmte rechtliche Folgen verbunden.

Was passiert, wenn es nicht zur Hochzeit kommt?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Verlobung werden vor allem dann spürbar, wenn die Verlobung aufgelöst wird, bevor die Ehe eingegangen wird. Falls eine Person die Verlobung grundlos auflöst, kann der anderen Partei möglicherweise finanzieller Ersatz bzw. Schadenersatz zustehen. Dies gilt ebenso, wenn die Verlobung aus gutem Grund gelöst werden „musste“, weil der zukünftige Ehepartner nicht den Erwartungen entspricht. Mögliche Gründe könnten Untreue, Alkoholismus, charakterliche Schwächen, unangemessenes Verhalten, Gewalt oder Vorstrafen sein. Auch Unvereinbarkeiten in grundlegenden religiösen oder weltanschaulichen Fragen können einen ausreichenden Grund zur Auflösung einer Verlobung darstellen. Keinen Schadenersatz gibt es hingegen, wenn beide Parteien gute Gründe für den Rücktritt haben.

Was kann erstattet werden?

Was bei einer aufgelösten Verlobung nicht erstattet wird, ist Entschädigung für erlittene Enttäuschungen. Es gibt kein „Schmerzengeld“ für verletzte Gefühle. Laut Gesetz kann nur der finanzielle Schaden ersetzt werden, also jener Schaden, der ohne die Verlobung nicht entstanden wäre. Dies kann beispielsweise die Kosten für die Verlobungsfeier, die Versendung von Ankündigungen, die Vorbereitungen für die Hochzeit oder auch Kosten für die gemeinsame Wohnung umfassen. Wenn eine Person ihre Arbeit aufgegeben hat in Erwartung der bevorstehenden Hochzeit, können auch Ansprüche aufgrund entgangener Verdienstmöglichkeiten geltend gemacht werden.

Der Verlobungsring: Rückgabe bei Nichtzustandekommen der Ehe?

In Österreich ist es üblich, dass bei einer Verlobung ein Ring überreicht wird – der sogenannte Verlobungsring. Häufig hat dieser Ring einen beträchtlichen materiellen Wert. Wenn die Ehe nun doch nicht zustande kommt, könnte der Schenkende den Ring zurückfordern. Nach dem Gesetz können Geschenke, die im Zusammenhang mit einer Verlobung gemacht wurden, widerrufen werden, wenn die Ehe ohne Verschulden des Schenkenden nicht zustande kommt. Aufwendungen und Geschenke, die im Hinblick auf die Hochzeit gemacht wurden – einschließlich des Verlobungsrings – müssen in diesem Fall ersetzt werden.

Soziale Medien und Scheidungen: Ein gefährliches Duo

Das Online-Leben nimmt für viele einen wesentlichen Teil ihres Alltags ein. Massenphänomene wie Facebook, Instagram und andere soziale Medien sind allgegenwärtig. In Zeiten persönlicher Krisen, wie Scheidungen oder Trennungen, nutzen viele Menschen diese Plattformen, um Gefühle auszudrücken oder ihre Erfahrungen zu teilen. Doch Vorsicht: Soziale Medien und Scheidungen können eine heikle Kombination sein.

Rechtliche Konsequenzen

Es ist verständlich, wenn die persönliche Enttäuschung groß ist. Dennoch ist es rechtlich gesehen nicht ratsam, Beleidigungen oder intime Details über den Ex-Partner oder die Trennung online zu teilen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Diffamierungen und Cybermobbing können strafrechtliche Folgen haben und könnten zu Schadenersatzforderungen führen.

Familienrecht und Social Media

Im Kontext von familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist noch mehr Vorsicht geboten. Nicht nur potenzielle Arbeitgeber prüfen Social Media Profile. Auch in Scheidungsverfahren können die Informationen aus den sozialen Netzwerken oft als Beweise dienen. Bilder oder Posts könnten beispielsweise eine Affäre aufdecken oder extravagante Ausgaben offenbaren – während der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird.

Disziplin vor der Scheidung

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Untreue immer noch als schwerwiegende Eheverfehlung angesehen wird, die teuer werden kann. Fotos, die Sie mit einem neuen Partner in romantischem Urlaub zeigen, während Sie noch verheiratet sind, sollten nicht veröffentlicht werden. Ebenso unangebracht sind bewundernde Kommentare unter Bildern von leicht bekleideten Personen.

Diskretion auch nach der Scheidung

Aber auch nach der Scheidung kann eine gewisse Zurückhaltung wichtig sein. Insbesondere während eines Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahrens. Bilder, die einen Hang zu Alkohol- und Substanzmissbrauch suggerieren könnten, sollten vermieden werden. Auch die Veröffentlichung von Bildern gemeinsamer Kinder gegen den Wunsch des anderen Elternteils sollte unterlassen werden.

Im Konfliktfall: Posten Sie nichts!

Die eigene Reichweite und die Privatsphäre-Einstellungen werden oft falsch eingeschätzt. Selbst wenn Sie denken, dass Sie unter sich sind, weil Sie Ihren Ex-Partner blockiert haben: Screenshots können schnell geteilt und verbreitet werden. Denken Sie auch daran, Ihre Passwörter und Zugangsdaten für E-Mail-Konten und soziale Netzwerke zu ändern!

Unterhaltsanspruch wegen Social Media gefährdet?

Auch nach der Scheidung sollte man bei der Nutzung von Social Media vorsichtig sein. Falsche Anschuldigungen, fortgesetzte Beleidigungen oder das Veröffentlichen von intimen Details könnten möglicherweise einen hart erkämpften Unterhaltsanspruch gefährden.

Im Zweifel: Lassen Sie es lieber

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Beitrag angemessen ist oder nicht, ist es besser, ihn nicht zu posten. In Zeiten familiärer Krisen ist es ratsam, über die Folgen der Veröffentlichung privater Inhalte nachzudenken.

Kindesunterhalt: Wer zahlt?

Geldstreitigkeiten können zu turbulenten Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn es um den Kindesunterhalt geht. Doch wer ist rechtlich gesehen verpflichtet, diesen zu zahlen?

Alimente und Kindesunterhalt

Die sogenannten Alimente sind finanzielle Leistungen, die ein Elternteil an Kinder zahlt, mit denen er nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Andererseits bezieht sich der Begriff Kindesunterhalt auf die Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile gegenüber ihren Kindern. Diese Verpflichtung besteht prinzipiell bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit der Kinder.

Selbsterhaltungsfähigkeit

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, ist ein Kind nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr selbsterhaltungsfähig. In einigen Fällen kann die Unterhaltsverpflichtung auch während eines Studiums fortbestehen, sofern es den Lebensverhältnissen der Eltern entspricht und das Kind dafür geeignet ist.

Gemeinsame vs. getrennte Haushalte: Wer zahlt was?

In gemeinsamen Haushalten wird die Frage des Kindesunterhalts oft nicht gestellt. Üblicherweise gibt es funktionierende Absprachen zwischen den Eltern, die sich die Betreuung und die Versorgung der Kinder aufteilen. Bei getrennten Haushalten wird es jedoch komplizierter. Hier geht es oft um die Frage, wer die Kinder hauptsächlich betreut und wie viel Kindesunterhalt oder Alimente von der anderen Person zu leisten sind.

Beitragsarten: Naturalunterhalt und Geldunterhalt

Die Person, die die Kinder hauptsächlich betreut, leistet ihren Beitrag durch den sogenannten Naturalunterhalt, also durch die direkte Versorgung der Kinder. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet.

Berechnung des Kindesunterhalts: Was beeinflusst die Höhe?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Im Grunde geht es dabei um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und den tatsächlichen Bedarf des Kindes. Um die Leistungsfähigkeit beurteilen zu können, sind verschiedene Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und Bescheide erforderlich.

Prozentsätze und die "Playboygrenze": Wie wird die Höhe des Unterhalts ermittelt?

Für die Berechnung des Kindesunterhalts haben sich bestimmte Prozentsätze entwickelt, die je nach Alter des Kindes und weiteren Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners variieren können. In Österreich existiert zudem eine sogenannte „Playboygrenze“ oder Luxusgrenze, die den Kindesunterhalt bei hohen Einkommen begrenzt.

Betreuungsverteilung: Wie beeinflusst sie den Kindesunterhalt?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt auch die Verteilung der Betreuung eine Rolle. Ein „normales“ Kontaktrecht des unterhaltspflichtigen Elternteils beeinflusst die Höhe des Unterhalts nicht. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung der Betreuung und ähnlichem Einkommen der Elternteile kann der Geldunterhalt sogar ganz entfallen.

Beantragung und Unterhaltsvorschuss: Was tun, wenn der Unterhaltsschuldner nicht zahlt?

Eine Vereinbarung über den Unterhalt kann bei Gericht oder dem Jugendamt getroffen werden. Kommt ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, kann unter bestimmten Umständen ein Unterhaltsvorschuss vom Staat beantragt werden. Hierfür muss der vertretungsbefugte Elternteil einen Antrag im Namen des Kindes stellen.

Ehe vs. Eingetragene Partnerschaft: Was Sie wissen sollten

Ehe und eingetragene Partnerschaft bieten jeweils eigene Vorzüge und Voraussetzungen. Doch welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es? Und welches Modell passt zu Ihnen? Seit 2019 können sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Paare in Österreich den Bund fürs Leben in Form einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft eingehen.

Die eingetragene Partnerschaft – Was ist das?

Die eingetragene Partnerschaft repräsentiert eine dauerhafte Bindung zwischen zwei Menschen mit beidseitigen Rechten und Pflichten. Sie ist für Paare gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts offen und kann in einem Standesamt Ihrer Wahl oder an einem geeigneten Ort abgeschlossen werden.

Kann man eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln (und umgekehrt)?

Eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe in das jeweils andere Rechtsinstitut umzuwandeln ist nicht ohne weiteres möglich. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Paare, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, als eine Heirat noch nicht möglich war, können in Österreich auch ohne Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaft heiraten.

Gemeinsamkeiten von Ehe und eingetragener Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft ähnelt in vielen Aspekten einer Ehe. Die Partner sind einander zu einer umfassenden partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung verpflichtet, inklusive gemeinsamer Wohnsitz, angemessene Interaktion und gegenseitige Unterstützung.

Wo liegen die Unterschiede?

Obwohl Ehe und eingetragene Partnerschaft auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es einige Unterschiede. In Österreich muss man volljährig sein, um eine Ehe einzugehen. Unter besonderen Bedingungen kann man allerdings bereits mit 16 Jahren heiraten. Für eine eingetragene Partnerschaft gibt es keine Ausnahmen – hier müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein.

Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann einvernehmlich erfolgen. Zuständig ist grundsätzlich das jeweilige Bezirksgericht. Bei Uneinigkeit muss eine Klage zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft eingereicht werden.

Unterhalt nach der eingetragenen Partnerschaft?

Die Unterhaltsverpflichtungen nach einer eingetragenen Partnerschaft entsprechen im Wesentlichen denen einer Ehe. Kleine Unterschiede existieren dennoch. Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfolgt analog zu den Regeln der Ehe.

Kindeswohl nach der Trennung: Regeln beim Umzug

Trennungen können kompliziert sein – besonders wenn Kinder involviert sind. Hier ist ein umfassender Leitfaden, der Ihnen helfen soll, den Prozess zu verstehen und den besten Weg für Ihr Kind zu finden.

Trennung und das Wohl des Kindes

Wenn sich Eltern trennen, bleibt eine Bindung durch ihre Kinder bestehen. Sie müssen gemeinsam wichtige Entscheidungen über Erziehung, Schule, Hobbys, medizinische Fragen und insbesondere den Wohnort des Kindes treffen. Gerade wenn es einen internationalen Bezug gibt oder Eltern beruflich ins Ausland ziehen möchten, wird die Frage nach dem Wohnort des Kindes zu einer komplexen Angelegenheit.

Obsorge: Eine Schlüsselfrage

Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter automatisch das alleinige Obsorgerecht, aber die Eltern können gemeinsam ein Obsorgerecht vereinbaren. Bei verheirateten Eltern haben beide automatisch das Obsorgerecht.

Situation bei alleiniger Obsorge

Hier ist es wichtig, zwischen Wohnort und Aufenthaltsort zu unterscheiden. Der obsorgeberechtigte Elternteil kann den Wohnort des Kindes bestimmen und auch allein über eine Verlegung des Wohnortes ins Ausland entscheiden. Jedoch hat der nicht obsorgeberechtigte Elternteil das Recht, informiert zu werden und sich zu äußern.

Situation bei gemeinsamer Obsorge: Hauptaufenthalt ist entscheidend

Bei gemeinsamer Obsorge, aber getrenntem Wohnen, ist der Hauptaufenthalt des Kindes zu bestimmen. Diese Person darf grundsätzlich über den Wohnort des Kindes entscheiden. Bei einem Umzug ins Ausland oder an einen weit entfernten Ort im Inland gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten.

Kommunikationspflichten bei einem Umzug

Die Verlegung des Wohnortes von Kindern ist ein sensibles Thema. Es ist wichtig, korrekt vorzugehen, um nicht des Kindesentzugs beschuldigt zu werden. Der andere Elternteil muss rechtzeitig und nachweislich über die Umzugspläne informiert werden. Seine Meinung muss berücksichtigt werden, wenn sie dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Sondersituation: Nicht festgelegter Hauptaufenthalt oder Doppelresidenz

Die Situation ist etwas komplexer, wenn kein Hauptaufenthalt festgelegt wurde oder wenn die Eltern das Kind gleichberechtigt betreuen (Doppelresidenzmodell). In solchen Fällen kann der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder der Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden.

Eheverträge: Ein Fahrplan für die harmonische Trennung

Eheverträge genießen oft einen weniger positiven Ruf, da sie hauptsächlich von der wirtschaftlich stärkeren Partei erwirkt werden. Sie bieten jedoch auch die Möglichkeit, eine gerechte Lösung für beide Seiten zu finden.

Der Ehevertrag

Trotz des allgemeinen negativen Rufs sind Eheverträge keineswegs ohne Wert. Im Gegenteil, sie sind tatsächlich ein wichtiger Teil der Ehe. Denn ob man es wahrhaben will oder nicht, die Ehe ist ein Vertrag. Warum sollte man also nicht mitentscheiden, was darin enthalten sein sollte?

Wann sollte man einen Ehevertrag in Betracht ziehen?

Menschen, die heiraten, tun dies oft aus Liebe. Aber die Ehe ist nicht nur eine Liebeserklärung. Es ist auch eine rechtliche Vereinbarung. Es ist wichtig zu beachten, dass in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip gilt. Dies bedeutet, dass man bei einer Scheidung nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterhalt hat. Dies kann zu unerwünschten Konflikten und Enttäuschungen führen, besonders wenn man nicht nachweisen kann, dass der andere Partner „schuld“ ist. Daher kann der Abschluss eines Ehevertrags in solchen Situationen eine gerechtere Lösung bieten.

Ausgewogene Eheverträge: Der Schlüssel zur Gerechtigkeit

Eheverträge werden oft vom wirtschaftlich stärkeren Teil initiiert, um sich im Falle einer Scheidung abzusichern. Das ist verständlich und nicht verwerflich. Insbesondere bei erheblichen Unterschieden in den Einkommensverhältnissen oder beim Besitz von Immobilien wird ein Ehevertrag empfohlen. Aber es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Der faire Umgang mit Eheverträgen

Ein guter Tipp für den Umgang mit Eheverträgen ist, fair zu sein. Jemanden unter Druck zu setzen oder zu zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben, ist absolut nicht akzeptabel. Eheverträge führen zu einer guten Einigung, die auch vor Gericht Bestand hat, wenn sie möglichst ausgeglichen sind. Bei einem Ehevertrag ist es auch sinnvoll, alle paar Jahre die Situation neu zu bewerten.

Résumé

Vielleicht ist es an der Zeit, das Bild des Ehevertrags zu überdenken. Mit einer rechtlichen Vereinbarung können Ehepartner nicht nur regeln, wer im Falle einer Scheidung etwas erhält, sondern auch, wie das gemeinsame Vermögen fair verteilt wird. Ohne Schlammschlacht. Das kann auch als eine Form des Liebesbeweises gesehen werden. Es ist daher wichtig, den Wert und die Vorteile eines Ehevertrags zu erkennen und zu schätzen.

Witwenpension nach der Scheidung?

In Österreich besteht nach der Scheidung unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension. Doch unter welchen Bedingungen gilt das und wer ist berechtigt, diese Pension zu erhalten? Hier sind die wichtigsten Fakten.

Anspruch auf Witwenpension nach der Scheidung

Nach der Auflösung der Ehe kann den ehemaligen Partnern eine Witwen- oder Witwerpension zustehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Ex-Partner Unterhalt geschuldet hat. Dies kann aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vergleichs festgelegt worden sein, oder durch eine vertragliche Verpflichtung, die vor der Scheidung der Ehe eingegangen wurde.

Mindestunterhalts- und Ehedauer

Die Pension steht dem Ex-Partner ebenfalls zu, wenn der Verstorbene nach der Scheidung mindestens ein Jahr lang Unterhalt geleistet hat und die Ehe zudem mindestens zehn Jahre Bestand hatte.

Gleichberechtigung bei der Witwenpension

Wichtig zu betonen ist, dass diese Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen gilt. Sowohl Frauen als auch Männer können unter den beschriebenen Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerpension nach der Scheidung haben.