Ja, ein Wechselmodell (Doppelresidenz) ist rechtlich möglich, wenn es organisatorisch machbar ist und dem Kindeswohl entspricht. Gerade in solchen Modellen ist es aber besonders wichtig, die Betreuungszeiten und die finanziellen Regelungen (insbesondere Unterhalt und Kostenaufteilung) sehr klar zu definieren. Wenn das nicht geschieht, entstehen schnell Missverständnisse: Wer zahlt welche Kleidung, wer welche Hobbys, wer welche Schulkosten?