Wohnvorteil bei einer Scheidung: Wer muss für die Ehewohnung zahlen?

Ein gemütliches Wohnzimmer mit einem Sofa und Tisch
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Wohnvorteil bei einer Scheidung: Wer muss für die Ehewohnung zahlen?

Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage der Kostenaufteilung für die gemeinsame Wohnung. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit darüber, wie der sogenannte „Wohnvorteil“ zu bewerten ist, wenn ein Partner auszieht, aber weiterhin die Wohnkosten trägt.

Der Fall: Geteiltes Verschulden und gemeinsame Kinder

Im konkreten Fall zog der Ehemann, der alleiniger Hauptmieter war aus der gemeinsamen Wohnung aus. Seine Ehefrau blieb mit den drei minderjährigen Kindern in der Wohnung zurück. Trotz seines Auszugs übernahm der Mann weiterhin sämtliche Kosten wie Miete, Haftpflichtversicherung und Liftkosten. Nach der Scheidung, die wegen gleichteiligen Verschuldens ausgesprochen wurde, kam es zum Aufteilungsverfahren vor dem OGH.

Streitpunkt: Wie viel muss die Ex-Frau zahlen?

Der ausziehende Ehemann forderte im Aufteilungsverfahren eine Anrechnung des „Wohnvorteils“. Seine Ex-Frau argumentierte hingegen, dass ihr aufgrund der drei mitbewohnenden Kinder nur ein Viertel der Wohnkosten zugerechnet werden könne. Während die ersten beiden Instanzen dem Mann teilweise Recht gaben, hob der OGH diese Entscheidungen auf.

Richtlinien des OGH zum Wohnvorteil

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung (1 Ob 169/23 v) wichtige Grundsätze festgelegt:

  • Es kann ein pauschaler Ausgleich für den Wohnvorteil festgelegt werden – jedoch kein fiktiver Mietzins

  • Bei gemeinsamen Kindern erfolgt nur eine anteilige Berechnung des Wohnvorteils

  • Die Nutzung im Rahmen des Naturalunterhalts muss berücksichtigt werden

  • Vergleichsmieten in der Region spielen eine Rolle

  • Eine Verjährung nach drei Jahren ist nicht zwingend

Weitere entscheidende Faktoren

Bei der Bewertung des Wohnvorteils müssen zusätzlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Wohnkosten des ausgezogenen Partners

  • Die Berechtigung des Auszugs

  • Die Angemessenheit der Wohnungsgröße für den zurückgebliebenen Partner

Résumé

Die OGH-Entscheidung zeigt, dass die Berechnung des Wohnvorteils bei Scheidungen eine komplexe Einzelfallprüfung erfordert. Besonders wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist eine pauschale Kostenteilung nicht anzuwenden. Die Richtlinien bieten einen klareren Rahmen für künftige Entscheidungen.

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Anstellung des Ehepartners: Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen

Ein gebrochenes Herz und ein Paar mit einer Waage
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Anstellung des Ehepartners: Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen

In der Praxis ist es nicht selten, dass Unternehmer ihre Ehepartner beschäftigen. Doch wie sind die daraus resultierenden Zahlungen rechtlich einzuordnen? Ein wegweisendes Urteil des OGH gibt wichtige Orientierung für die Unterscheidung zwischen echtem Arbeitsentgelt und verschleierter Unterhaltszahlung. Der Fall hat besondere Relevanz für Scheidungen und die damit verbundene Unterhaltsbemessung.

Die rechtliche Ausgangslage beim Ehepartner-Arbeitsverhältnis

Die Frage, ob Zahlungen an den Ehepartner als reguläres Arbeitsentgelt oder als Unterhaltszahlung zu werten sind, hat weitreichende Konsequenzen. Je nach Einordnung kommen unterschiedliche Berechnungsformeln für den Unterhalt zur Anwendung, was sich erheblich auf die Höhe der Zahlungen auswirken kann.

Der konkrete Sachverhalt: Geschäftsführer beschäftigt Ex-Frau

Ein interessanter Fall (OGH 2Ob 185/14s) beleuchtet diese Problematik: Ein Unternehmer führte als alleiniger Gesellschafter eine GmbH im Bausektor. In dieser waren sowohl seine geschiedene Ehefrau als auch seine neue Lebensgefährtin angestellt. Nach der Scheidung, die aufgrund seines Alleinverschuldens erfolgte, entbrannte ein Streit um die Unterhaltszahlungen.

Der Streitpunkt: Echtes Arbeitsverhältnis oder Scheingeschäft?

Die Ex-Ehefrau betrachtete ihr monatliches Gehalt von etwa 1.500 Euro als reguläres Erwerbseinkommen und plädierte für die Anwendung der Doppelverdiener-Formel bei der Unterhaltsberechnung. Der Ex-Mann hingegen argumentierte, es handle sich um ein Scheindienstverhältnis, da seine Ex-Frau lediglich anfängliche Schreibarbeiten erledigt habe, die das gezahlte Gehalt nicht rechtfertigten.

Was macht ein Scheingeschäft aus?

Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend nur den äußeren Anschein eines Rechtsgeschäfts erzeugen wollen, ohne dass die damit verbundenen Rechtswirkungen eintreten sollen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Ehepartner den anderen nur zum Schein anstellt, obwohl beiden von Anfang an klar ist, dass keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht werden wird.

Die Beweislast ist entscheidend

Der OGH betonte, dass die Beweislast für das Vorliegen eines Scheingeschäfts bei demjenigen liegt, der sich darauf beruft. Im konkreten Fall konnte der Ex-Mann nicht nachweisen, dass bereits bei Vertragsabschluss eine Täuschungsabsicht vorlag. Auch fehlten Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien ursprünglich eine Unterhaltsvereinbarung statt eines Arbeitsvertrags beabsichtigten.

Résumé

Der OGH entschied zugunsten der Ex-Ehefrau und wendete die Doppelverdiener-Formel an, was zu höheren Unterhaltszahlungen führte. Das Urteil verdeutlicht: Die nachträgliche eingeschränkte Nutzung eines ursprünglich wirksamen Vertrags rechtfertigt nicht automatisch die Annahme eines Scheingeschäfts. Für die Praxis bedeutet dies: Bei der Anstellung von Ehepartnern sollten die tatsächlichen Arbeitsleistungen und -vereinbarungen von Anfang an klar dokumentiert werden.

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Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

Ein schönes idyllisches Haus an einem See
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Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

Wie wirken sich Wohnkosten auf den Kindesunterhalt aus? Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Unterhaltszahlungen und Wohnversorgung – sowohl aus Sicht des Kindes als auch des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Weniger Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Kindes?

Stellen Sie sich das folgende Szenario vor: Ein Kind lebt mit seiner Mutter in einer Eigentumswohnung, die dem Vater gehört. Dieser trägt sämtliche Wohnkosten, obwohl er selbst nicht dort wohnt. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Muss ein unterhaltsberechtigtes Kind nicht für seine Wohnkosten aufkommen, reduziert sich sein Bedarf an Geldunterhalt. Diese Wohnkostenersparnis wird als Naturalunterhalt berücksichtigt. Bei durchschnittlichen Verhältnissen führt dies zu einer Kürzung des Geldunterhalts um etwa ein Viertel.

Höherer Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Unterhaltspflichtigen?

Betrachten wir nun einen anderen Fall: Der unterhaltspflichtige Vater bewohnt eine schuldenfreie Villa, die er von seinen Eltern geschenkt bekommen hat. Mutter und Kind leben hingegen in einer Mietwohnung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer Entscheidung (6Ob 105/23v) klargestellt: Wenn der Unterhaltspflichtige keine oder nur geringe Wohnkosten hat, erhöht dies seine finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese gesteigerte Zahlungsfähigkeit soll bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Wohnvorteil zu bewerten?

Bei der Berechnung des Wohnvorteils orientiert sich der OGH am fiktiven Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung. Dabei werden die durchschnittlichen Hauptmietzinse und Wohnungsgrößen für Einpersonenhaushalte im jeweiligen Bundesland als Richtwert herangezogen.

Können Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt mindern?

Eine wichtige Klarstellung des OGH: Die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen (wie Miete, Kreditraten oder Betriebskosten) können nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Diese Kosten bleiben bei der Berechnung des Kindesunterhalts unberücksichtigt.

Résumé

Die Wohnversorgung spielt eine bedeutende Rolle bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Während eine kostenfreie Wohnmöglichkeit des Kindes den Unterhaltsbedarf senken kann, kann ein Wohnvorteil des Unterhaltspflichtigen zu höheren Zahlungen führen. Für Eltern ist es wichtig, diese Zusammenhänge zu verstehen, um faire und rechtskonforme Unterhaltslösungen zu finden.

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Doppelresidenz und Unterhalt: Was Sie wissen müssen

Papierfiguren bewegen sich in unterschiedliche Richtungen, Pfeile zeigen die unterschiedlichen Richtungen an
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Doppelresidenz und Unterhalt: Was Sie wissen müssen

Das Doppelresidenz-Modell gewinnt bei Trennungen und Scheidungen zunehmend an Bedeutung. Doch was bedeutet das für den Kindesunterhalt? Dieser Beitrag klärt auf, unter welchen Bedingungen eine Unterhaltspflicht besteht und räumt mit gängigen Missverständnissen auf.

Doppelresidenz: Konfliktpotenzial bei Trennungen

In den letzten Jahren hat sich das Doppelresidenz-Modell zu einem häufigen Streitpunkt bei Trennungen oder Scheidungen entwickelt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei dieser Betreuungsform generell kein Geldunterhalt zu leisten sei. Doch wie sieht die Realität aus?

Was kennzeichnet das Doppelresidenz-Modell?

Eine Doppelresidenz liegt vor, wenn beide Elternteile die Kinder annähernd zu gleichen Teilen betreuen. Beliebte Modelle sind:

  • Wöchentlicher Wechsel zwischen Mutter und Vater
  • Betreuung an festen Wochentagen (z.B. Mo-Di bei einem, Mi-Do beim anderen Elternteil)
  • Kürzere Intervalle, besonders bei jüngeren Kindern

Wichtig: Ein exaktes 50:50-Verhältnis ist nicht erforderlich. Laut aktueller Rechtsprechung kann bereits bei einer 4:3-Aufteilung pro Woche von einer annähernd gleichteiligen Betreuung ausgegangen werden.

Wie wird die Betreuungszeit ermittelt?

Bei der Feststellung der Betreuungszeit geht es nicht um eine minutengenaue Berechnung. Stattdessen erfolgt eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Betreuungsleistungen. Entscheidend ist, inwieweit sich ein Elternteil durch die Betreuung des anderen Elternteils Leistungen wie das Zubereiten einer Mahlzeit erspart.

Naturalleistungen: Ein wichtiger Faktor

Neben der Betreuungszeit müssen beide Eltern auch gleichwertige Naturalleistungen erbringen. Dazu gehören:

  • Kleidung
  • Schulkosten
  • Sportausrüstungen
  • Ferienaktivitäten

Fehlt diese Gleichwertigkeit, kann das Gericht trotz annähernd gleicher Betreuungszeiten das sogenannte betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell ablehnen.

Die Rolle des Einkommens

Selbst wenn Betreuung und Naturalleistungen gleichmäßig verteilt sind, spielt das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle. Nur bei annähernd gleichem Einkommen entfällt die Geldunterhaltspflicht vollständig. Andernfalls muss der besserverdienende Elternteil einen Restgeldunterhalt leisten.

Fazit: Wann entfällt die Unterhaltspflicht?

Eine Befreiung von der Geldunterhaltsverpflichtung tritt nur ein, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Annähernd gleichteilige Betreuung
  2. Gleichwertige Naturalleistungen beider Eltern
  3. Annähernd gleiches Einkommen der Elternteile

Das Doppelresidenz-Modell befreit also nicht automatisch von Unterhaltszahlungen. Es erfordert eine genaue Prüfung der individuellen Situation, um faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden – vor allem im Sinne des Kindeswohls.

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Das Doppelresidenzmodell: Eine Option der Obsorge

Papierfiguren bewegen sich in unterschiedliche Richtungen, Pfeile zeigen die unterschiedlichen Richtungen an
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Das Doppelresidenzmodell: Eine Option der Obsorge

Obsorgeverfahren stellen für betroffene Familien oft eine langwierige und emotional belastende Zeit dar. Im Zentrum dieser Verfahren steht die Frage der Unterkunft des Kindes, die scheinbar einfach zu lösen ist, jedoch in der Praxis eine komplexe Herausforderung darstellt. Während traditionell ein Elternteil als Hauptbetreuungsperson fungiert und der andere Elternteil das Kind nur zu bestimmten Zeiten sieht, bietet das Doppelresidenzmodell eine alternative Herangehensweise.

Das Doppelresidenzmodell

Im Gegensatz zum traditionellen Residenzmodell, bei dem ein Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag vorwiegend finanziell leistet, ermöglicht das Doppelresidenzmodell eine Wohnsituation, in der das Kind zwei Residenzen hat – jeweils eines bei beiden Elternteilen. Während beim klassischen Modell ein Elternteil durch direkte Betreuung (in Form von Naturalleistungen) für das Kind sorgt und der andere durch Zahlung von Unterhalt (Barunterhalt) seinen Teil beiträgt, erfüllen beim Doppelresidenzmodell beide Elternteile ihre Unterhaltspflichten, indem das Kind abwechselnd bei beiden gleichermaßen wohnt.

Dieses Modell fördert eine gleichmäßige Aufteilung der Betreuungsleistungen und die gemeinsame Übernahme der Unterhaltspflichten, was eine engere Bindung zu beiden Elternteilen und eine ausgeglichenere Entwicklung des Kindes unterstützen kann.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Für die erfolgreiche Implementierung des Doppelresidenzmodells müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist erforderlich, dass

  • die Betreuung durch beide Elternteile in etwa auf dem gleichen Niveau erfolgt;

  • die Verantwortung für alle notwendigen Naturalleistungen gleichmäßig von beiden Elternteilen getragen wird;

  • das Einkommen beider Elternteile ungefähr gleich hoch ist.

Restunterhalt

In diesem Rahmen bezeichnet die Rechtsprechung das Konzept auch als „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“. Selbst wenn das Einkommen der beiden Elternteile nicht identisch ist – und somit die dritte Bedingung nicht erfüllt wird –, kann dennoch eine Doppelresidenz eingerichtet werden. In einem solchen Fall entsteht jedoch für das Kind ein Anspruch auf Restunterhalt gegenüber dem Elternteil mit dem höheren Einkommen.

Alternative

Sollten jedoch die erste und/oder die zweite Bedingung nicht erfüllt sein, wird auf die herkömmliche Methode der Unterhaltsberechnung zurückgegriffen, die sich an einem festgelegten Prozentsatz des monatlichen Nettoeinkommens orientiert. Abhängig vom Alter des Kindes muss ein bestimmter Anteil des Nettogehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils (zwischen 16% und 20%) für den Unterhalt aufgewendet werden.

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Überwachung in Beziehungen: Rechtliche Dimension

Eine Frau, welche ein Fernglas verwendet
Eine Frau, welche ein Fernglas verwendet

Überwachung in Beziehungen: Rechtliche Dimension

In Zeiten bevorstehender potentieller Trennungen oder Scheidungen greifen manche Partner zu extremen Maßnahmen der Überwachung, um Beweise zu sammeln oder einen etwaigen Verdacht, welcher gehegt wird, zu bestätigen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die psychologischen Auswirkungen solcher Übergriffe auf die Privatsphäre und die rechtlichen Konsequenzen, die sich hieraus ergeben können.

Überwachung des Partners: Grenzüberschreitungen

Wenn eine Beziehung auf das Ende zusteuert, kann die Situation in manchen Fällen eskalieren. Überwachungsmaßnahmen, die von einem der Partner ausgehen, können nicht nur ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch eine Form des Psychoterrors darstellen. Diese Maßnahmen gehen gelegentlich weit über das hinaus, was als angemessen betrachtet wird.

Beispielsweise versteckte Videokameras, Peilsender im Auto und Aufnahmegeräte, mit welchen andere Personen heimlich bespitzelt werden, summieren sich zu einem beträchtlichen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich und können ernsthafte psychische Folgen, wie etwa Panikattacken und Schlafstörungen, nach sich ziehen.

Rechtliche Konsequenzen

In den eben geschilderten Fällen ist es nicht unüblich, dass ein Betretens- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen, dass solche Überwachungsmaßnahmen das weitere Zusammenleben unzumutbar machen und rechtlich geahndet werden können.

Der Faktor der Subjektivität

Um eine Wegweisung wegen Psychoterrors zu erwirken, muss nachgewiesen werden, dass die jeweiligen Überwachungsmaßnahmen ein Zusammenleben unzumutbar machen. Die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen ist in diesem Kontext entscheidend. Das Hauptaugenmerk liegt auf der psychischen Belastung, welche jene Überwachungsmaßnahmen im konkreten Fall verursachen.

Umfang der Privatsphäre

Gewichtige Vertrauensbrüche und enorme Einschränkungen der Privatsphäre eines Ehegatten sind auch im Rahmen eines anhängigen Scheidungsverfahrens nicht vertretbar. Der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs, zu dem Gesundheit, Sexualleben und Familienleben gehören, ist ein fundamentales Recht. Eingriffe in diesen Bereich lassen sich kaum rechtfertigen, auch nicht mit dem Argument der Beweismittelbeschaffung für ein potentielles Scheidungsverfahren.

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Mediation als potenzielle Lösung bei Scheidungen

Zwei Personen, welche miteinander diskutieren
Zwei Personen, welche miteinander diskutieren

Mediation als potenzielle Lösung bei Scheidungen

Die Entscheidung für eine Scheidung ist nie leicht. Doch Mediation bietet einen Weg, den Prozess respektvoll und konstruktiv zu gestalten. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Mediation bei Scheidungen funktioniert, warum sie eine sinnvolle Option ist und wie sie Ihnen helfen kann, Konflikte einvernehmlich zu lösen.

Die Rolle der Mediation bei Scheidungen

Scheidungen sind oft mit emotionalen und finanziellen Belastungen verbunden. Um diesen Prozess zu vereinfachen und Konflikte zu minimieren, bietet sich die Mediation als eine effektive Methode der Konfliktlösung an. Dieser Artikel beleuchtet, wie Mediation funktioniert, ihre Vorteile und den Ablauf des Mediationsprozesses.

Was versteht man unter Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – den Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung ihrer Konflikte zu erarbeiten. Ziel ist es, eine Situation zu schaffen, in der beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarungen treffen können, ohne auf ein gerichtliches Urteil angewiesen zu sein.

Kommunikationsprobleme überwinden

In vielen Fällen von Trennung und Scheidung ist die Kommunikation zwischen den Parteien gestört. Mediation schafft einen geschützten Raum für einen offenen Dialog und kann helfen, Missverständnisse zu klären und eine Basis für gemeinsame Entscheidungen zu legen.

Kontrolle über den Entscheidungsprozess

Ein entscheidender Vorteil der Mediation ist, dass die Parteien die volle Kontrolle über die Ergebnisse und Entscheidungen behalten. Dies steht im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren, bei denen ein Richter oder eine Richterin letztendlich die Entscheidungen trifft.

Minimierung emotionaler und finanzieller Belastungen

Durch die Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren können mit Mediation sowohl emotionale als auch finanzielle Belastungen signifikant reduziert werden.

Der Prozess der Mediation

Zu Beginn der Mediation treffen sich die Parteien mit dem Mediator, um ihre Anliegen vorzutragen und die Rahmenbedingungen der Mediation festzulegen.

In den folgenden Sitzungen werden die spezifischen Konfliktpunkte identifiziert und durch kreative Lösungsansätze bearbeitet. Der Mediator unterstützt dabei, faire und nachhaltige Vereinbarungen zu treffen.

Ein qualifizierter Mediator für Scheidungen bringt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit, die für die einzigartigen Herausforderungen und emotionalen Dynamiken einer Scheidung essenziell sind.

Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?

Obwohl Mediation in vielen Fällen erfolgreich ist, gibt es Situationen, in denen keine Einigung erzielt werden kann. In solchen Fällen ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

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Scheidungen: Unterhalt nach der Ehe

Ein Richterhammer und zwei Rechtsanwälte
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Scheidungen: Unterhalt nach der Ehe

Der nacheheliche Unterhalt spielt eine zentrale Rolle bei Scheidungen und wirft häufig Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Unterhalt haben, wie die Höhe des Unterhalts berechnet wird und welche Besonderheiten es gibt.

Was bestimmt den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann eines der komplexesten Themen im Rahmen einer Scheidung sein. Anders als bei der Vermögensaufteilung, wo die Schuldfrage keine Rolle spielt, hängt der Unterhaltsanspruch stark davon ab, ob ein Ehepartner überwiegend für die Scheidung verantwortlich ist. Doch nicht nur das: Ein Anspruch muss auch rechnerisch begründet sein.

Unterhalt während und nach der Ehe

Schon während der Ehe besteht ein Unterhaltsanspruch. Nach der Scheidung orientiert sich der mögliche Anspruch gegen den Ex-Partner maßgeblich daran, ob ihm eine Schuld an der Scheidung zugewiesen wird. Grundsätzlich spiegelt der nacheheliche Unterhalt den Betrag wider, der auch während der Ehe geleistet wurde, sofern eine überwiegende oder alleinige Schuld bezüglich des Endes der Ehe besteht.

Geld- oder Naturalunterhalt: Eine wichtige Unterscheidung

In der Ehe wird Unterhalt oft in Form von Naturalien geleistet. Nach der Trennung ändert sich dies zu einem reinen Geldunterhaltsanspruch. Trotzdem können gewisse Naturalleistungen wie Miete oder Kredite, wenn weiterhin getragen, angerechnet werden.

Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt?

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts variiert: Bei Ehen, in denen nur ein Partner verdient, liegt sie bei 33 % des Einkommens. Haben beide ein Einkommen, basiert die Berechnung auf 40 % des gemeinsamen Einkommens, abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten.

Der Anspannungsgrundsatz im Unterhaltsrecht

Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltsverpflichtete müssen ihre Einkommensmöglichkeiten angemessen nutzen. Wer dies vernachlässigt, dessen potenzielles Einkommen beeinflusst die Unterhaltshöhe – entweder führt es zu einer höheren Belastung des Verpflichteten oder zu einer Reduzierung des Anspruchs des Berechtigten.

Dauer und Bedingungen des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch bis zum Tod, sofern nicht anders vereinbart. Eine neue Lebensgemeinschaft des Berechtigten bewirkt ein Ruhen des Anspruchs, die Wiederverheiratung hingegen ein Erlöschen.

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Häufige Irrtümer im Kontext der Scheidung

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Häufige Irrtümer im Kontext der Scheidung

Die Scheidung ist ein komplexer Prozess, der oft von Missverständnissen und Fehlinformationen begleitet wird. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf, die im Zusammenhang mit Scheidungen in Österreich auftreten können.

Verpflichtende Trennungszeit

Es herrscht oft die Annahme, dass eine gesetzliche Trennungszeit für eine Scheidung in Österreich erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für eine einvernehmliche Scheidung ist lediglich eine sechsmonatige Zerrüttung der Ehe erforderlich.

Sorgerecht

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass einem Elternteil automatisch die alleinige Obsorge der Kinder zugesprochen wird. In Österreich bleibt meist das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Aufteilung des Vermögens

Viele denken, dass sie das, was sie innerhalb der Ehe erwirtschaften, ungeteilt behalten können. In Wirklichkeit unterliegt das während der Ehe erworbene Vermögen einer Aufteilung, meist 50:50.

Zustimmung zur Scheidung

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine Scheidung nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen kann. Während dies für eine einvernehmliche Scheidung zutrifft, kann in anderen Fällen ein Partner die Scheidung allein einreichen.

Auszug aus der Ehewohnung und neue Beziehungen

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ohne Zustimmung des Partners kann rechtliche Konsequenzen haben und als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Die zentrale Frage ist hierbei, ob die Ehe bereits davor zerrüttet war. Dies gilt auch für das Eingehen neuer Beziehungen.

Unterhaltszahlungen

Unterhaltsverpflichtungen können bereits während der Ehe entstehen. Nach der Trennung ändert sich jedoch in der Regel die Art der Unterhaltsleistung von Naturalien zu Geldunterhalt.

Haustiere und die Scheidung

Haustiere, die während der Ehe angeschafft wurden, unterliegen den gleichen Aufteilungsregeln wie andere Vermögenswerte. Im Zweifelsfall entscheidet hierbei das Gericht.

Scheidungsvereinbarung

Obwohl in Österreich im Scheidungsverfahren keine Anwaltspflicht besteht, ist es ratsam, die Scheidungsvereinbarung durch einen Anwalt erstellen und prüfen zu lassen. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien sind steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

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Kindesunterhalt und Studium: Was Eltern wissen sollten

Studenten feiern, schöner Sonnenuntergang

Der Kindesunterhalt kann in Familien häufig zu Spannungen führen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Kindesunterhalt nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen ist. Tatsächlich sind Eltern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes verpflichtet – also bis dieses in der Lage ist, sich selbst zu versorgen – Unterhalt zu leisten. Die Frage stellt sich: Wie steht es um den Unterhalt, wenn das Kind studiert? Und was passiert mit Kindern, die das Studium in die Länge ziehen, den sogenannten „Bummelstudenten“?

Finanzierung des Studiums: Eine elterliche Pflicht?

Ja, grundsätzlich müssen Eltern auch das Studium ihrer Kinder unterstützen. Dies ist unabhängig davon, ob die Eltern selbst einen akademischen Grad haben. Wichtige Faktoren sind die finanzielle und berufliche Situation der Eltern und ob das Studium den Lebensumständen des Kindes entspricht. Ein später Studienbeginn nach der Matura oder ein Wechsel des Studiengangs führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Unterhaltsanspruchs.

Wer muss zahlen?

Getrennt lebende Eltern teilen sich die Unterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil leistet in der Regel Naturalunterhalt, während der andere Elternteil Geldunterhalt zahlen muss. Wenn das studierende Kind jedoch völlig unabhängig lebt, sind beide Eltern finanziell beteiligt, basierend auf ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit.

Unterstützung von Bummelstudenten?

Studierende sollten ihr Studium ernsthaft und mit klarem Ziel verfolgen. Es ist nicht vorgesehen, dass Studenten, die selten an Vorlesungen teilnehmen, über Jahre hinweg finanziell unterstützt werden. Um festzustellen, ob das Studium ernsthaft betrieben wird, werden meist Studienleistungen (primär ECTS) und die Regelstudienzeit überprüft. Allerdings werden individuelle Umstände, wie eine Krankheit, die eine längere Studiendauer erfordert, berücksichtigt.

Einkommen von Studierenden

Generell verringern eigene Einkünfte des Studierenden den Unterhaltsanspruch. Gelegentliche Nebenjobs, wie Ferialtätigkeiten, sind jedoch die Ausnahme. Es wird von den Eltern erwartet, dass sie ihre Kinder nicht dazu zwingen, neben dem Studium regelmäßig zu arbeiten.