Corona-Strafen – was Sie wissen müssen!

Tafel "stay home"
    • Was kann man gegen eine Corona Strafe tun? 
    • Welche Einspruchsgründe gibt es? 
    • War das Treffen von anderen in privaten Wohnungen auch in Quarantäne Zeiten verboten? 
    • Was sind die Kernpunkte des Erkenntnis vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich? 

Was kann man gegen eine Corona Strafe tun? 

    • Es empfiehlt sich auf den Strafbescheid oder eine sogenannte „Aufforderung zur Rechtsfertigung“ zu warten, da es zwischenzeitlich sehr viele Anhaltspunkte gibt, eine solche Coronastrafe nicht bezahlen zu müssen. 

Welche Einspruchsgründe gibt es?

    1. Es sollte die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-Gesetze nicht außer Acht gelassen werden, da schon mehrere Verwaltungsbeschwerden anhängig sind und auch schon vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu dieser Thematik entschieden wurde. Natürlich verlangen Ausnahmesituation außergewöhnliche Maßnahmen, dennoch ändert dies nichts daran dass nach wie vor die europäische Menschenrechtskonvention sowie auch die EU-Grundrechtecharta im österreichischen Verfassungsrang stehen. 
    2. Dem Artikel 18 Abs 1 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) ist wortwörtlich zu entnehmen, dass: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ – das wird auch das Legalitätsprinzip genannt. Ohne eine gegebene gesetzliche Grundlage, sind zahllose Erlässe und Verordnungen gesetzwidrig. 
    3. Es gilt ebenso festzuhalten, dass weder in den COVID-19 Gesetzen noch in den COVID-19 Verordnungen, das
      • Besuchen der Familie in privaten Wohnungen
      • Versammeln von Menschen in einer privaten Wohnung
      • Händchen halten mit dem Partner oder auch
      • Sitzen auf einer Bank im Freien verboten wird. 

War das Treffen von anderen in privaten Wohnungen auch in Quarantäne Zeiten verboten? 

    • Nein, da eine private Wohnung nicht als „öffentlicher Ort“ angesehen wird. 
    • Wie auch schon dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich zu entnehmen ist war der Aufenthalt in privaten Räumen zu keiner Zeit einem Verbot der Verordnungen unterlegen. Somit war auch während der Quarantäne Zeit das Treffen von Verwandten erlaubt.

Was sind die Kernpunkte des Erkenntnis vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich? 

    • Ein Aufenthalt in einer Wohnung von Freunden ist nicht im Sinne des COVID-19 Maßnahmengesetzes strafbar, da es sich bei dieser Wohnung nicht um einen öffentlichen Ort handelt 
    • Auch sieht die Verordnung keinerlei Einschränkungen bezüglich des Betretens öffentlicher Orte vor
    • Zu keinem Zeitpunkt unterlag ein Aufenthalt in privaten Räumlichkeiten einem Verbot oben genannter Verordnung 
    • das gesamte Erkenntnis zum Nachlesen finden Sie hier 

Zusammenfassen lässt sich festhalten: 

    • wenn Sie eine Strafe erhalten haben, Sie sich bei Ihrem Anwalt informieren sollten über etwaige Einsprüche 
    • es Möglichkeiten gibt gegen solche Strafbescheide vorzugehen, da sich die COVID-19 Gesetze als nicht ganz verfassungskonform erweisen 
    • dass das Treffen von anderen Personen in den privaten Wohnung natürlich auch während der Quarantäne Zeit erlaubt war 
    • dass eine private Wohnung nicht als öffentlicher Ort angesehen wird.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

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