Zum Schutz allgemeiner Interessen von Konsumenten*innen gehen die Verbände wie der VKI mittels Abmahnungen, Unterlassungs- und Verbandsklagen gegen Unternehmen vor. Die Abmahnungen können unabhängig eines konkreten Anlasses erfolgen. Gründe können sein:
- Klauseln in Verbraucherverträgen die gegen Datenschutzrecht verstoßen (DSGVO)
- Verwendung unfairer Vertragsbestimmungen gegenüber Verbrauchern
- Verstöße gegen EU- Verbraucherschutzrecht
- unlautere Werbung
Die Verbände machen demnach keine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend, sondern die der Allgemeinheit. Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist weiters das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.