Beispiele für die Anwendung des Markenrechts: „Black Friday“

Der „Black Friday“ hat sich zu einem globalen Phänomen entwickelt, das Millionen von Konsumenten in die Geschäfte lockt. Dieser Tag markiert traditionell den Start des Weihnachtseinkaufs und ist für Händler von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sind für den Handel so essentiell, dass der Begriff „Black Friday“ oftmals im Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen um Markenrechte steht.

Markenrechtliche Herausforderungen

Die markenrechtliche Einordnung von Begriffen wie „Black Friday“ ist komplex. Es gilt zu klären, ob ein solcher Begriff als Marke schutzfähig ist oder ob er aufgrund seiner beschreibenden Natur für die Allgemeinheit freigehalten werden muss. Im markenrechtlichen Kontext spielt die Unterscheidungskraft eines Zeichens eine zentrale Rolle.

Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis

Um als Marke eingetragen zu werden, muss ein Zeichen unterscheidungskräftig sein, d.h., es muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ein Begriff, der eine rein beschreibende Angabe darstellt oder im geschäftlichen Verkehr üblich geworden ist, kann diese notwendige Unterscheidungskraft verlieren. Das gilt besonders, wenn ein Begriff – wie im Falle des „Black Friday“ – von Verbrauchern und Händlern gleichermaßen als Hinweis auf einen Tag mit besonderen Angeboten und nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens wahrgenommen wird.

Die Rolle der Gerichte

Gerichtliche Entscheidungen, wie sie in Bezug auf den „Black Friday“ gefällt wurden, reflektieren das Spannungsfeld zwischen Markenrecht und der Notwendigkeit, beschreibende Begriffe frei zugänglich zu halten. Durch die Beurteilung der Unterscheidungskraft und des beschreibenden Charakters eines Zeichens wahren Gerichte das Gleichgewicht zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem freien Wettbewerb.

Résumé

Der Fall „Black Friday“ zeigt exemplarisch, wie markenrechtliche Überlegungen im Kontext von Werbung und Marketing von zentraler Bedeutung sind. Die Entscheidungen der Gerichte in Österreich und Deutschland verdeutlichen, dass bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke nicht nur die rein juristische Definition, sondern auch die Wahrnehmung und das Verhalten der Verbraucher eine entscheidende Rolle spielen.

Aufhebung eines Markenschutzes: Kriterien und Prozesse

Der Markenschutz dient der Sicherung und dem Schutz der einzigartigen Identität von Produkten und Dienstleistungen. Dabei ist es möglich, diesen Schutz unbestimmt oft zu verlängern, womit sich dieser von Patenten und Mustern unterscheidet. Jedoch kann unter bestimmten Umständen die Aufhebung eines Markenschutzes erfolgen, wenn die Marke nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen genutzt wird.

Anforderungen an die Nutzung einer Marke

Die Nutzung einer Marke muss gemäß den Vorschriften des Markenrechts „markenmäßig“ erfolgen, das heißt, sie muss ernsthaft und öffentlich sein. Eine ernsthafte Nutzung ist dann gegeben, wenn die Marke innerhalb des Handelsverkehrs für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, genutzt wird. Eine reine Alibifunktion oder eine interne Nutzung ohne tatsächliche Marktpräsenz entspricht diesen Anforderungen nicht.

Beweis der ernsthaften Nutzung

Die Last des Nachweises für die ernsthafte Nutzung einer Marke liegt beim Markeninhaber. Dieser muss die Verwendung der Marke in einer Weise belegen, die zeigt, dass sie tatsächlich im Wirtschaftsverkehr für die beanspruchten Produkte oder Dienstleistungen eingesetzt wurde, um Märkte zu sichern oder zu erschließen. Geeignete Nachweise können beispielsweise Umsatzzahlen, Werbekampagnen oder Rechnungen sein.

Die öffentliche Verwendung als Kernkriterium

Eine Marke muss öffentlich genutzt werden, um den Schutz zu rechtfertigen. Diese öffentliche Benutzung spiegelt sich in der Verfügbarkeit und Erkennbarkeit der Marke im relevanten Markt wider. Die reine Verwendung innerhalb eines Unternehmens oder vorbereitende Handlungen erfüllen diese Kriterien nicht.

Erhalt des Markenschutzes bei geringer Nutzung

Selbst ein minimaler Gebrauch einer Marke kann ausreichend sein, wenn es sich um ein Nischenprodukt handelt oder die Marke in einem kleinen Marktsegment operiert. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass die Marke tatsächlich dazu dient, das Produkt im Markt zu platzieren und zu differenzieren.

Konformität mit der registrierten Markenform

Die tatsächliche Nutzung der Marke muss mit der registrierten Form übereinstimmen. Wird ein abweichendes Zeichen genutzt, ist zu überprüfen, ob der Gesamteindruck noch der eingetragenen Marke entspricht. Die Wahrnehmung der Verbraucher spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Résumé

Eine Marke ist ein wichtiges Gut, das den Inhaber schützt, aber auch verpflichtet. Die Aufrechterhaltung des Schutzes erfordert eine kontinuierliche und ernsthafte Nutzung der Marke im wirtschaftlichen Verkehr. Dies erfordert eine strategische Planung und sorgfältige Dokumentation seitens des Markeninhabers, um im Falle einer Anfechtung den erforderlichen Nachweis führen zu können.

Namen als Marken: Was Sie wissen müssen

Der Schutz von Namen im Kontext des Markenrechts fällt in einen rechtlich komplexen Bereich, der sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen umfasst. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Namen als Marke eingetragen und geschützt werden können. Dies betrifft nicht nur Vor- und Nachnamen von Individuen, sondern auch Firmen- und Künstlernamen.

Markenanmeldung und Unterscheidungskraft

Bei der Anmeldung eines Namens als Marke ist die Unterscheidungskraft ein entscheidender Faktor. Ein Name muss in der Lage sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu differenzieren. Dabei darf der Name nicht beschreibend für die Waren oder Dienstleistungen sein, mit denen er in Verbindung gebracht wird.

Relevanz der Berühmtheit eines Namens

Die Popularität eines Namens spielt eine signifikante Rolle bei der Markenregistrierung. Ist ein Name in einem bestimmten Kontext berühmt, kann dies die Schutzfähigkeit als Marke beeinträchtigen, wenn eine zu enge sachliche Beziehung zu den beanspruchten Produkten oder Dienstleistungen besteht.

Risiko der Verwechslungsgefahr

Eine weitere Herausforderung bei der Markenanmeldung ist die Verwechslungsgefahr. Hierbei muss beurteilt werden, ob die Ähnlichkeit des anzumeldenden Namens mit bereits bestehenden Marken zu Verwechslungen führen könnte.

Schutz berühmter Namen und deren Grenzen

Selbst wenn berühmte Persönlichkeiten einen Markenschutz für ihren Namen erhalten, ist dieser Schutz nicht allumfassend. Der Schutz erstreckt sich in der Regel auf die Waren und Dienstleistungen, für die der Name als Marke eingetragen wurde. Er umfasst jedoch nicht zwingend alle Warenklassen oder Kontexte.

Résumé

Wer seinen Namen als Marke schützen lassen möchte, muss zahlreiche juristische Feinheiten beachten. Von der Notwendigkeit der Unterscheidungskraft bis hin zur Vermeidung von Verwechslungen – die erfolgreiche Registrierung eines Namens als Marke erfordert eine sorgfältige Strategie und möglicherweise juristische Beratung.

Bezeichnung des Ursprungs bei Marken

Die Bedeutung von Ursprungsbezeichnungen in der Markenwelt kann nicht genug betont werden. Sie stellen eine Schlüsselrolle dar, wenn es darum geht, die Einzigartigkeit und Qualität von Produkten hervorzuheben. Dies gilt besonders für Produkte, die aufgrund ihrer geografischen Herkunft und traditionellen Herstellungsmethoden geschätzt werden – wie etwa Champagner.

Die Rechtsgrundlagen

Ursprungsbezeichnungen sind meist durch EU-Vorschriften geschützt. Diese haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu bewahren und die mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen Eigenschaften zu unterstreichen. Darüber hinaus gibt es oft lokale oder nationale Organisationen, die die Einhaltung dieser Regelungen überwachen.

Umfang des Schutzes: Über das Produkt hinaus

Der Schutz von Ursprungsbezeichnungen geht häufig über das Produkt selbst hinaus. Er kann sich auch auf verwandte Produkte und Dienstleistungen erstrecken, solange sie in einer Weise präsentiert werden, die den geschützten Status der Ursprungsbezeichnung beeinträchtigen könnte. Das bedeutet, dass sogar die Verwendung des geschützten Namens in der Werbung oder für andere Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen als Verletzung angesehen werden kann.

Geschmack und Zusammensetzung: Kritische Faktoren

Neben der Herkunft und Herstellungsmethode sind auch andere Faktoren wie Geschmack und Zusammensetzung wichtig. Wenn ein Produkt einen geschützten Namen trägt, muss es in seiner wesentlichen Eigenschaft den charakteristischen Geschmack und die Zusammensetzung des Originalprodukts widerspiegeln. Andernfalls kann dies als Verletzung der Ursprungsbezeichnung angesehen werden.

Werbe- und Marketingaspekte

In der Werbe- und Marketingbranche ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung von Ursprungsbezeichnungen in Werbeslogans, auch wenn sie metaphorisch oder vergleichend verwendet werden, kann als irreführend und daher rechtswidrig angesehen werden. Das gilt vor allem, wenn der besondere Ruf der Ursprungsbezeichnung genutzt wird, um ein Produkt als exklusiv oder hochwertig darzustellen.

Résumé

Die Einhaltung der Regelungen zu Ursprungsbezeichnungen ist nicht nur eine Frage der Rechtskonformität, sondern auch ein Zeichen von Respekt gegenüber dem Erbe und der Qualität der Produkte, die diese Bezeichnungen tragen. Deshalb ist es wichtig, sich gründlich mit den geltenden Bestimmungen vertraut zu machen und entsprechend vorsichtig zu handeln.

Die Bedeutung der Farbe in der Markenbildung

Farben können mehr als nur ästhetische Funktionen erfüllen; sie können auch ein mächtiges Werkzeug in der Markenbildung sein. Aber wie genau schützt man eine Farbe oder eine Kombination von Farben als Marke? In diesem Beitrag werden wir die verschiedenen rechtlichen und praktischen Aspekte erörtern, die berücksichtigt werden müssen, wenn man eine Farbe oder eine Farbkombination als Marke registrieren lassen möchte.

Grafische Darstellung und Beschreibung

Die grafische Darstellung der Farbe oder der Farbkombination muss klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein. Eine bloße Beschreibung der Farbverhältnisse ist oft unzureichend, da sie zu einer Vielzahl möglicher Kombinationen führen kann, was den Schutzbereich der Marke unklar macht.

Unterscheidungskraft: Ein Schlüsselelement für den Markenschutz

Eine Farbe oder Farbkombination muss hinreichend unterscheidungskräftig sein, um als Marke geschützt werden zu können. Farben, die allgemein im Geschäftsverkehr verwendet werden oder die eine beschreibende Funktion erfüllen, sind in der Regel nicht schutzfähig.

Klarer Schutzbereich: Ein Muss für die Markenregistrierung

Die Darstellung der Farbe oder der Farbzusammenstellung muss einen klaren und eindeutigen Schutzbereich aufweisen. Unklare oder mehrdeutige Darstellungen sind nicht schutzfähig, da sie weder den Verbrauchern noch den Behörden eine genaue Kenntnis des Schutzbereichs der Marke ermöglichen.

Résumé

Die Registrierung einer Farbe oder einer Farbkombination als Marke ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Ausführung erfordert. Die grafische Darstellung und die Beschreibung müssen präzise sein, und die Marke selbst muss hinreichend unterscheidungskräftig sein. Nur so kann ein klarer und wirksamer Schutzbereich für die Marke sichergestellt werden.

Die Gefahren der bösgläubigen Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen und Einzelpersonen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu schützen. Doch was passiert, wenn die Anmeldung mit unlauteren Absichten erfolgt? Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Phänomen der bösgläubigen Markenanmeldungen und erklärt, unter welchen Umständen eine Anmeldung als solche gilt.

Definition: Bösgläubige Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist dann bösgläubig, wenn der Anmelder sich in einer unredlichen oder sittenwidrigen Weise verhält. Diese Begriffe mögen abstrakt erscheinen, können jedoch anhand von Fällen verdeutlicht werden, bei denen es beispielsweise zu einer Ausnutzung der Bekanntheit einer bereits existierenden Marke kam.

Loyalitätspflichten und Treuepflichten

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von Bösgläubigkeit sind bestehende Loyalitäts- und Treuepflichten. Solche Pflichten können zum Beispiel in Arbeits- oder Pachtverhältnissen bestehen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann dazu führen, dass eine Markenanmeldung als bösgläubig eingestuft wird.

Risiken für Wettbewerber und Rechteinhaber

Wenn Zweifel über die rechtmäßige Anmeldung einer Marke bestehen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Loyalitätspflichten, ist es ratsam, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können mögliche Konflikte und rechtliche Risiken minimiert werden.

Résumé

Die Anmeldung einer Marke ist ein komplexer Prozess, der nicht nur juristische, sondern auch ethische Überlegungen erfordert. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Beweggründen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unabdingbar, um Risiken und Konflikte zu vermeiden.

Konflikte der Generationen bei Marken

Das Markenrecht ist ein komplexes Thema, das jeder Markeninhaber verstehen sollte. Die Frage ist nicht nur, wie man eine Marke anmeldet oder registriert, sondern auch, wie man Markenrechte behält oder gegen Konflikte mit anderen Marken vorgeht. In diesem Beitrag erläutern wir die Grundlagen zu diesem wichtigen Thema.

Worauf jeder Markenanmelder achten sollte

Bevor man eine Marke anmeldet, ist es unerlässlich, eine umfassende Suche in den relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen durchzuführen. Die Überprüfung auf ähnliche Marken ist entscheidend, denn der Inhaber einer älteren Marke kann rechtliche Schritte gegen eine jüngere Marke einleiten. Dies gilt insbesondere, wenn die beiden Marken in ähnlichen Waren- oder Dienstleistungsklassen registriert sind.

Was sind "beteiligte Verkehrskreise"?

Der Begriff „beteiligte Verkehrskreise“ mag sperrig sein, doch im Grunde genommen bezieht er sich auf Ihre Konkurrenten und die Konsumenten des betreffenden Produktes. Die Ähnlichkeit zwischen Marken wird nicht nur durch die Klassifikation bestimmt, sondern auch durch die Wahrnehmung dieser Zielgruppen.

Was versteht man unter einer "ähnlichen Marke"?

Eine Marke gilt als ähnlich, wenn sie von aufmerksamen und verständigen Mitgliedern der relevanten Verkehrskreise als solche angesehen wird. Diese Einschätzung hängt oft von vielen Faktoren ab, einschließlich des Aussehens, der Bedeutung und anderen Qualitäten der Marken.

Rechtliche Schritte: Was können Sie tun, wenn Ihre Marke gefährdet ist?

Wenn Sie der Inhaber einer älteren Marke sind und feststellen, dass eine ähnliche, neuere Marke registriert wurde, haben Sie zwei Optionen:

  • Widerspruch beim Patentamt einlegen: Dies sollte kurz nach der Registrierung der jüngeren Marke erfolgen.
  • Antrag auf Nichtigerklärung stellen: Diese Option steht Ihnen jederzeit offen und kann dazu führen, dass die jüngere Marke für nichtig erklärt wird.

Résumé

Das Markenrecht kann ein Minenfeld sein – und es ist oft ratsam, rechtliche Beratung einzuholen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Leitfaden zum Markenschutz: Schritte, Kosten und Optionen

Markenschutz spielt eine entscheidende Rolle in der Unternehmenswelt. Doch welche Möglichkeiten gibt es und wie können Sie vorgehen, um Ihre Marke effektiv zu schützen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Verschiedene Wege zum Markenschutz

Je nach Reichweite, die der Schutz Ihrer Marke abdecken soll, können Sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

Der Markenschutz erstreckt sich nur auf das Land, in dem der Schutz beantragt wird – etwa Österreich.

Hierbei können Sie mehrere Länder angeben, in denen Ihre Marke geschützt werden soll. Voraussetzung ist allerdings eine bereits bestehende nationale Anmeldung.

Der Markenschutz gilt in diesem Fall für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Schritt 1: Recherche im Vorfeld

Zunächst sollten Sie prüfen, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt. Folgende Hilfsmittel können Sie nutzen:

  • Internetrecherche: Durchsuchen Sie das Web nach Ihrer Wunsch-Marke oder ähnlichen Produkten.
  • Auskunftsportal des österreichischen Patentamts: see-ip.patentamt.at
  • Beratung durch das Patentamt: Hier erhalten Sie Auskunft zu ähnlichen oder identischen Markennamen.
  • Juristische Unterstützung: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen wertvolle Tipps geben.

Schritt 2: Markenanmeldung

Die eigentliche Anmeldung erfolgt in der Regel über das österreichische Patentamt. Die Anmeldung kann entweder online oder in Papierform erfolgen und muss u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll
  • Die Marke selbst
  • Persönliche Daten des Anmelders

Schritt 3: Prüfungsverfahren

Nach der Anmeldung wird diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Sie erhalten ebenfalls das Ergebnis einer Ähnlichkeitsrecherche, um zu sehen, ob bereits ähnliche Marken registriert sind.

Kosten des Markenschutzes

Die Anmeldegebühr beläuft sich derzeit auf 300 Euro. Generell ist der Betrag stark von der jeweiligen Art der angestrebten Marke abhängig – außerdem ist beispielsweise eine Onlineanmeldung oftmals günstiger. Eine konkrete Differenzierung ist auf der Website des Patentamts zu finden.

Résumé

Der Markenschutz ist ein wichtiger Bestandteil jeder Unternehmensstrategie. Dieser Blogbeitrag hat Ihnen hoffentlich einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Optionen und den Anmeldeprozess gegeben. 

Die Bedeutung der Markenanmeldung für Unternehmen in Österreich

Gerade als Startup beispielsweise ist Kreativität eine Ihrer größten Ressourcen. Innovative und erfolgsversprechende Ideen sind das Herzstück Ihres Unternehmens. Doch wie können Sie sicherstellen, dass Ihr einzigartiger Produktname oder Ihre Geschäftsidee in Österreich rechtlich geschützt ist? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum österreichischen Markenrecht und wie Sie Ihren Markennamen effektiv schützen können.

Was versteht das österreichische Recht unter einer Marke?

Das Markenschutzgesetz (MSchG) ist die Hauptquelle für Bestimmungen zum Markenrecht in Österreich. Laut § 1 MSchG ist eine Marke definiert als jedes Zeichen, das dazu geeignet ist, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine wichtige Voraussetzung ist die grafische Darstellbarkeit des Zeichens.

Verschiedene Arten von Marken im Überblick

  • Wortmarke: Hierbei handelt es sich um Marken, die sich allein durch den Wortlaut, Namen oder Begriff definieren.
  • Bildmarke: Diese Marken sind ausschließlich durch grafische Elemente dargestellt, wie zum Beispiel das Apple-Logo.
  • Wortbildmarke: In dieser Kategorie werden Schriftzüge mit grafischen Elementen kombiniert, wie das VW-Emblem.

Zusätzlich gibt es noch spezielle Markenarten wie 3D-Marken, Farbmarken und Klangmarken. Einige Markenarten wie Bewegungsmarken oder Geruchsmarken sind allerdings schwierig zu registrieren.

Ausnahmen im Markenrecht: Welche Zeichen können nicht registriert werden?

Laut § 4 MSchG sind bestimmte Zeichen von der Markenregistrierung ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Zeichen, welche die obigen Voraussetzungen des § 1 MSchG nicht erfüllen
  • Irreführende Zeichen
  • Zeichen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen
  • Hoheitszeichen und ähnliche Symbole

Warum die Markenanmeldung unverzichtbar ist

Das Eintragen Ihrer Marke bietet umfassenden Schutz gegen Nachahmer und verhindert, dass unbefugt in Ihre Markenrechte eingegriffen wird. Durch die Markeneintragung erhalten Sie das gesetzliche Recht, gegen Dritte vorzugehen, die ein gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen verwenden.

Résumé

Der Schutz Ihrer Marke ist ein kritischer Faktor für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Anmeldung Ihrer Marke beim Österreichischen Patentamt können Sie sicherstellen, dass Ihre innovativen Ideen, Produktnamen und Geschäftsmodelle in Österreich effektiv geschützt sind.

Unterlassungs- und Verbandsklagen (DSGVO)

In allen Mitgliedstaaten der EU gibt es Verbraucherschutzverbände. Diese Verbände können aufgrund der EU-Richtlinie (2020/1828) sogenannte Verbandsklagen führen. In der Regel wird der Klage eine Abmahnung samt Vertragsstrafe und Unterlassungserklärung vorausgeschickt. 

Seit dem OGH Urteil (7Ob112/22d) aus November 2022 steht fest, Klagebefugnis der Verbände besteht auch für Klauseln, die gegen Datenschutzrecht (DSGVO) verstoßen!

Nach dem Österreichischen Konsumentenschutzgesetz (§ 29 KSchG) sind die folgenden Verbände berechtigt eine Klage zu erheben:

          1. VKI (Verein für Konsumenteninformation)
          2. Wirtschaftskammer
          3. Arbeiterkammer
          4. Landwirtschaftskammer
          5. Gewerkschaft
          6. Seniorenrat

Zum Schutz allgemeiner Interessen von Konsumenten*innen gehen die Verbände wie der VKI mittels Abmahnungen, Unterlassungs- und Verbandsklagen gegen Unternehmen vor. Die Abmahnungen können unabhängig eines konkreten Anlasses erfolgen. Gründe können sein:

          • Klauseln in Verbraucherverträgen die gegen Datenschutzrecht verstoßen (DSGVO)
          • Verwendung unfairer Vertragsbestimmungen gegenüber Verbrauchern
          • Verstöße gegen EU- Verbraucherschutzrecht
          • unlautere Werbung

Die Verbände machen demnach keine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend, sondern die der Allgemeinheit. Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist weiters das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

Dem vorprozessualen Abmahnschreiben liegt im Regelfall eine Unterlassungserklärung bei. Durch die Unterzeichnung und Retournierung der geforderten Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen und unter Vertragsstrafe gestellt. Es handelt sich also um eine vertragliche Verpflichtung das gesetzwidrige Verhalten nicht zu wiederholen. Bei Missachtung droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe.

Wird die Unterlassungserklärung trotz Abmahnung nicht abgegeben, bejaht die Rechtssprechung das Bestehen einer Wiederholungsgefahr und es kann gerichtlich auf Unterlassung geklagt werde. 

Durch die Bestätigung des Klagerechts bei Verstößen gegen die DSGVO wird Bedeutung des Datenschutzrechts für Unternehmen weiter zunehmen. Nach dem Motto nicht alles ist in Stein gemeißelt stehen wir Ihnen rechtlich zur Seite. Zur Prävention teurer Abmahnungen begleiten unsere Juristen Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung aller notwendigen Dokumente und Vorlagen.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.