Was macht ein Rechtsanwalt beim Immobilienkauf?

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Die Abwicklung eines Kaufvertrags ist mit der Unterschrift des Vertrags nicht getan. Für uns beginnt erst mit diesem Zeitpunkt der Großteil der Aufgaben. Was viele Käufer nicht wissen, nehmen wir nach der Unterschrift Kontakt mit dem Finanzamt, dem Bürgermeister bzw. Magistrat, der Treuhandbank, der Rechtsanwaltskammer, der finanzierenden Bank, dem Grundbuchsgericht und dem Notar auf, um Ihren Kaufvertrag so schnell es geht im Grundbuch eintragen zu lassen.

Die folgende Aufzählung dient nur dem Überblick und bei jedem Vertrag entsprechend angepasst. Wir wissen, dass diese relativ umfangreich erscheint – das ist sie auch. Uns ist wichtig, dass Immobilienkäufer bei einem derart großen Schritt auch wissen, wie die Abwicklung vorgesehen ist. Fragen dazu beantworten wir wie immer sehr gerne!

  1. Finden der Traumimmobilie: Wir empfehlen Ihnen gerne sehr gute Makler und Bauträger.
  2. Kaufanbot (optional): Es ist ratsam, den Kauf durch ein gegengezeichnetes Kaufanbot abzusichern.
  3. Prüfung des Grundbuchsstands: Wir prüfen das Grundbuch auf Belastungen und Risiken für Sie.
  4. Eröffnung eines Treuhandkontos: Die Bezahlung erfolgt über ein versichertes Treuhandkonto; wir kümmern uns um den Papierkram für Sie.
  5. Treuhandschaft (Verkäufer-Käufer): Die Abwicklung der Treuhandschaft und Überwachung des Treuhandkontos wird von uns vorgenommen.
  6. Treuhandschaft (Bank-Käufer) – optional: Wir sorgen für die zügige Auszahlung des Kredits und Eintragung des Pfandrechts.
  7. Erstellung des Kaufvertrags
  8. Freigabe des Kaufvertrags durch Sie: Erst nach Ihrem Ok, werden wir den Vertrag an die Verkäuferseite zur Prüfung übermitteln.
  9. Freigabe des Kaufvertrags durch die Verkäuferseite: Wir unterstützen Sie bei etwaigen (Nach-)Verhandlungen.
  10. Unterfertigungstermin: Zur Unterfertigung bestellen wir einen Notar in unsere Kanzlei. Neben dem Kaufvertrag werden einige weitere wichtige Dokumente gemeinsam besprochen und unterfertigt. Info: Auch die Beglaubigung einer etwaigen Pfandurkunde kann gerne im Rahmen des Unterfertigungstermins bei uns durchgeführt werden.
  11. Rangordnung/ Grundbücherliche Sicherstellung des Kaufvertrags
  12. Bezahlung: Wir informieren Sie genau, welche Beträge wohin überwiesen werden müssen; gerne fordern wir die Bezahlung auch von Ihrer Bank an.
  13. Abwicklung mit dem Finanzamt: Wir berechnen sämtlich Steuern und Abgaben geben diese dem Finanzamt via Finanzonline bekannt.
  14. Abwicklung mit Behörden: Wir kümmern uns um sämtliche notwendigen behördlichen Bescheinigungen für die Grundbuchseintragung.
  15. Grundbuchseintragung: Nach Bezahlung erfolgt die Grundbuchseintragung durch unsere Kanzlei.
  16. Übergabe: Die Übergabe kann nach Bezahlung grundsätzlich sofort stattfinden.
  17. Auszahlung: Nachdem wir sichergestellt haben, dass die Immobilie übergeben wurde sowie ihr Eigentumsrecht gesichert ist, erfolgt die Auszahlung.
  18. Abschluss: Nach der Eintragung im Grundbuch erhalten Sie den Grundbuchsbeschluss, einen aktuellen Grundbuchsauszug und sämtliche Originalunterlagen mit weiteren Hinweisen.

Sie wollen eine Immobilie ohne Makler kaufen? Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Vorvertrag.

Hier Angebot für die Kaufvertragsabwicklung anfordern!

freundlicher Mann
verfasst von
Mag. Bernhard Brandauer, LLB. oec.

5 Dinge, die jeder GmbH-Gründer wissen muss

Schrift "never stop"

Jeder Gründer muss sich im Vorhinein die Frage stellen, welche Rechtsform für sein Unternehmen am besten ist. Gründer die sich für eine GmbH entscheiden, sollten folgende Punkte unbedingt beachten. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag (bei der Einmann-GmbH „Errichtungserklärung“) folgendes berücksichtigen:

  1. Firma (=Name) der GmbH
    Jedes Unternehmen sollte einen aussagekräftigen Namen haben. Um am Markt erfolgreich zu sein, sollte dem Firmennamen viel Beachtung geschenkt werden. Die Firma dient als Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner. Oft ist es in der Praxis nicht möglich, die Wünsche der Gesellschafter zu erfüllen. Gerichte haben strenge Maßstäbe anhand derer die „Firma“ geprüft wird.

    Man kann drei verschiedene Firmenarten unterscheiden:
    1. Eine Namensfirma enthält zumindest einen Namen eines Gesellschafters (zB „Huber & Söhne GmbH“)
      Namensfirmen dürfen keine Namen enthalten, die irreführend sind. Es ist daher nicht möglich, den Namen einer berühmten Persönlichkeit zu verwenden, wenn dieser kein Gesellschafter ist.
    2. Eine Sachfirma nimmt Bezug auf die Tätigkeit der GmbH (zB „H&S Erdbau GmbH).
      Sachfirmen müssen jedoch unterscheidbar sein. So ist eine „Erdbau GmbH“ nicht eintragungsfähig, da jedes Erdbauunternehmen dadurch gemeint sein könnte. Aus diesem Grund sind Zusätze nötig, die die Firma unterscheidbar machen: (zB „Huber & Söhne Erdbau GmbH“, „Maulwurf Erdbau GmbH“).
    3. Eine Fantasiefirma nimmt weder Bezug auf eine Tätigkeit, noch auf den Namen eines Gesellschafters (zB „H&S GmbH“ oder „Zalando GmbH“)
      Der Name darf in jeder politischen Gemeinde nur einmal vorkommen. Eine „H&S Erdbau GmbH“ ist daher einmal in Wien und einmal in Salzburg möglich. Darüberhinaus darf der Name nicht in die Irre führen. Das bedeutet, dass die „H&S Erbau GmbH“ auch mit Erdbau zu tun haben muss. Für einen Bäcker wäre diese Firma unzulässig.

      Bevor Sie sich festlegen, können Sie die Firma gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs mit uns abklären.
  2. Sitz der GmbH
    Jede österreichische GmbH muss ihren Sitz in Österreich haben. Der Sitz ist immer eine politische Gemeinde (zB Salzburg Stadt). Die Geschäftsanschrift (Adresse) der GmbH muss sich in der politischen Gemeinde befinden, in der die GmbH ihren Sitz hat. Dies ist auch wichtig für den Firmennamen, da sich dieser von allen Firmen in der gleichen politischen Gemeinde unterscheiden muss.
  3. Stammkapital der GmbH
    Das Stammkapital dient als Haftungsfonds für die Gläubiger. Dieses Kapital ist der Geldbetrag der im Fall einer Insolvenz den Gläubigern zur Verfügung steht. Das Stammkapital muss nur einmal geleistet werden. Bei der Gründung wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, wie hoch das Stammkapital ist. Die Beteiligungsverhältnisse ergeben sich aus den übernommenne Geschäftsanteilen der Gesellschafter (zB EUR 17.500 entspricht 50 %) Das Stammkapital muss mindestens EUR 35.000 betragen, wovon im Regelfall die Hälfte auf das Gesellschaftskonto einzuzahlen ist. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH können auch nur EUR 5.000 einbezahlt werden. In den ersten 10 Jahren haften die Gesellschafter in diesem Fall nur mit EUR 10.000 anstatt mit EUR 35.000.
  4. Unternehmensgegenstand der GmbH
    Der Unternehmensgegenstand definiert den Tätigkeitsbereich der GmbH. Der Geschäftsführer darf nur in diesem Bereich tätig werden. Auch für das Wettbewerbsverbot der Gesellschafter ist der Unternehmensgegenstand maßgeblich, da das Wettbewerbsverbot nur für diese Tätigkeitsbereiche gilt.
  5. Geschäftsführung einer GmbH
    Die Geschäftsführung wird von den Gesellschaftern durch Beschluss bestellt. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen und führen die Geschäfte. Bei mehreren Geschäftsführern kann vorgesehen werden, dass diese nur gemeinsam, jeweils zu zweit („Vier-Augen-Prinzip“) oder alleine zeichnungsberechtigt sind. Jede Gesellschaft muss einen Geschäftsführer haben, der ins Firmenbuch einzutragen ist. Der Geschäftsführer muss die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers führen, rechtzeitig Insolvenz anmelden und haftet der Gesellschaft bei der Verletzung seiner Pflichten.

Neben diesen 5 wichtigen Punkten können im Gesellschaftsvertrag noch viele wichtige Punkte geregelt werden. Oft werden diese erst im Streitfall relevant. Daher ist eine vernünftige Regelung schon bei der Gründung ratsam.

Im Gesellschaftsvertrag können zB folgende Punkte vorgesehen werden:

  • Besondere Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen
  • Mitverkaufsrecht, wenn ein anderer Gesellschafter verkaufen möchte
  • Mitverkaufspflicht, wenn ein anderer Gesellschafter nicht verkaufen möchte
  • Aufgriffsrecht, wenn ein Anteil verschenkt werden soll oder im Rahmen einer Insolvenz verwertet werden soll
  • Vorkaufsrecht, wenn ein Anteil verkauft werden soll
  • Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsverbot
  • nachvertragliche Konkurrenzklausel
  • Beendigungsmöglichkeiten
  • uvm.

Wir bieten ein umfangreiches Paket zur GmbH-Gründung inklusive Erstellung des Gesellschaftsvertrags, der Firmenbucheintragung. Und wenn gewünscht alles in einem Termin.

Informieren Sie sich jetzt bei einem kostenlosen Erstgespräch!

freundlicher Mann
verfasst von
Mag. Bernhard Brandauer, LLB. oec.