Geldwäscheprävention in der Immobilientreuhand in Österreich: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Immobilien sind ein Magnet für Geldwäsche – und genau hier greift die anwaltliche Treuhand mit strengen KYC-Prüfungen, dokumentierter Mittelherkunft und klaren „Stop-Regeln“. In diesem Beitrag zeigen wir – verständlich, praxisnah und mit Checklisten – wie wir Ihre Abwicklung rechtssicher machen, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden, wann eine Verdachtsmeldung abzugeben ist und wie Sie typische Stolperfallen elegant vermeiden.
1) Warum ist der Bereich „Immobilie + Treuhand“ besonders sensibel?
Der österreichische Gesetzgeber verpflichtet Rechtsanwälte bei Immobilien-Transaktionen zu erhöhten Sorgfaltspflichten: Identifizierung der Parteien und wirtschaftlichen Eigentümer, risikobasierte Prüfung, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie – bei Verdacht – unverzügliche Meldung an die Geldwäschemeldestelle. Rechtsgrundlage sind §§ 8a ff RAO (Rechtsanwaltsordnung).
Auch staatliche Risikoanalysen stufen Immobilien als besonders aufmerksamkeitsbedürftiges Feld ein – mit Fokus auf komplexe Eigentümerstrukturen, Auslandbezug und ungewöhnliche Zahlungsflüsse.
2) Unser Sicherheitsrahmen: Anderkonto, eTHB & Kammeraufsicht
Treuhand-Anderkonto: Kaufpreise laufen nicht direkt an die Verkäuferseite, sondern auf ein speziell gesichertes Anderkonto. Für Anderkonten gelten besondere Sorgfaltspflichten (AndKo-SoV) – und streng geregelte Bankprozesse.
eTHB/eATHB-Registrierung: Jede Treuhandschaft wird vor Geldannahme in der Treuhandeinrichtung der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert; Statut und Kammeraufsicht sichern die Abwicklung ab.
Ihr Vorteil: Klarer Audit-Trail, Vier-Augen-Prinzip, transparente Auszahlungsreife – und ein dokumentierter Schutzwall gegen Missbrauch.
Sicherheitsrahmen – was Sie konkret schützt
Anderkonto
Kaufpreis läuft nicht an die Verkäuferseite, sondern gesichert auf ein Treuhandkonto.
eTHB-Registrierung
Treuhand wird vor Geldannahme registriert; Auskunftscode & Nachvollziehbarkeit.
Auszahlungsreife („Zug-um-Zug“)
Geld fließt erst, wenn Einverleibungsfähigkeit, Bankauflagen & Nachweise erfüllt sind.
AML-Prozesse (RAO/RL-BA)
Risikobasierte KYC-Prüfung, Mittelherkunft, Dokumentation & Aufbewahrung.
Kammeraufsicht & Versicherung
Treuhandeinrichtung mit Aufsicht & Sicherungsmechanismen für Treugeber:innen.
3) KYC & Mittelherkunft – das brauchen wir von Ihnen (Checkliste)
Amtlicher Lichtbildausweis, Wohnsitz, ggf. PEP-Abklärung (politisch exponierte Person).
Firmenbuchauszug, wirtschaftliche Eigentümer gemäß WiEReG (Feststellung & laufende Überprüfung), ggf. Auszug/Bestätigung.
Eigenmittel-Nachweise (z. B. Sparbuch/Depotauszüge, Schenkungs-/Kaufverträge, Darlehen), bei Auslandsgeldern: Zahlungsfluss belegen.
Kaufvertrag/Anbot, aktueller Grundbuchsauszug, Finanzierungszusage, Bankauflagen (Pfandrecht), Rangordnung, allfällige behördliche Genehmigungen.
Warum das wichtig ist: RAO verlangt risikobasierte Sorgfalt, Dokumentation und fortlaufende Aktualisierung – wir setzen das mit strukturierten Erhebungsbögen und Prüfpunkten um.
4) Red Flags im Immobilien-Alltag
Barzahlungen, Drittkonten, Kettenüberweisungen ohne plausiblen Grund.
Mehrstufige Holdings/Trust-ähnliche Arrangements ohne wirtschaftlichen Zweck.
Auffällige Über-/Unterpreise, schneller Weiterverkauf.
Länder-/Sanktionsrisiken, Offshore-Jurisdiktionen.
Red Flags – worauf wir sofort reagieren
Ungewöhnliche Zahlungswege
Barzahlungen, Drittkonten, Kettenüberweisungen ohne plausiblen Grund.
hochIntransparente Strukturen
Mehrstufige Holdings/Offshore ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck.
hochPreis & Timing auffällig
Deutliche Abweichung vom Markt, schneller Weiterverkauf.
mittelAuslandsbezug
Hochrisikoländer, Sanktionsbezug, ungewöhnliche Korrespondenzbanken.
mittelDokumentenlücken
Fehlende Belege, unschlüssige Mittelherkunft.
niedrig–mittelUnkooperative Kommunikation
Verzögerungstaktik, wechselnde Storys, kein Ansprechpartner.
niedrig–mittel5) Verdachtsmeldung – so läuft das rechtssicher ab
Wenn Tatsachen einen Verdacht oder berechtigten Grund nahelegen, dass Gelder aus kriminellen Tätigkeiten stammen oder Terrorismusfinanzierung vorliegt. (Gilt für die in § 8a Abs 1 RAO genannten Tätigkeiten – u. a. Kauf/Verkauf von Immobilien.)
Unverzüglich und ausschließlich über goAML an die A-FIU; die Plattform ist über das Unternehmensserviceportal erreichbar.
Während der Meldungsprüfung Transaktion nicht fortsetzen; es besteht grundsätzlich ein Informationsverbot („Tipping-off“) gegenüber Beteiligten.
Keine Meldepflicht für Informationen, die im Rahmen reiner Rechtsberatung oder Vertretung erlangt wurden – außer die Beratung wird offenkundig zum Zweck der Geldwäsche in Anspruch genommen.
6) Häufige Fragen – direkt gelöst
Alles, was Geldweg und Ursprung nachvollziehbar macht: Konto-/Depotauszüge, Verträge (z. B. Schenkung, Verkauf), Kreditverträge. Fehlen Bausteine, sprechen wir frühzeitig Alternativen durch.
Ja – bei treuhändig abgewickelten Käufen prüfen wir beide Seiten gemäß RAO. Bei Firmenverkäufern zusätzlich wirtschaftliche Eigentümer nach WiEReG.
Sobald alle Auszahlungsbedingungen nachweislich vorliegen (Rangordnung/Einverleibungsfähigkeit, Bankauflagen, Genehmigungen). Das schützt Sie und beschleunigt die Grundbuchseintragung.
Die A-FIU analysiert den Fall; bis zur Freigabe wird die Transaktion grundsätzlich nicht durchgeführt. Kommunikation mit Behörden läuft diskret über uns.
Fazit
Geldwäscheprävention ist nicht nur Bürokratie, sondern Ihr Risikofilter: Je strenger die Vorbereitung, desto sicherer die Abwicklung. Mit Anderkonto, eTHB-Registrierung, risikobasierter Prüfung und – wo nötig – goAML-Meldung sichern wir Ihr Projekt rechtlich, finanziell und zeitlich ab. Kontaktieren Sie uns – wir führen Sie sicher und effizient zum Grundbuchseintrag.