Kauf einer Seeliegenschaft in Salzburg – Rechtliche Besonderheiten

Wer eine Seeliegenschaft in Salzburg kaufen möchte, betritt juristisch anspruchsvolles Terrain. Grundverkehrsrechtliche Genehmigungen, strenge Naturschutzauflagen am Ufer, Zweitwohnsitzbeschränkungen in fast allen Seegemeinden und komplexe Grundbuchsituationen machen den Erwerb von Seegrundstücken am Wolfgangsee, Mattsee, Fuschlsee oder Wallersee zu einem der rechtlich vielschichtigsten Immobiliengeschäfte im Land Salzburg. Dieser Beitrag führt Sie durch sämtliche Hürden – vom Grundverkehrsgesetz über das Wasserrecht bis zur Vertragsgestaltung – und zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.

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Was ist eine Seeliegenschaft – und warum ist der Kauf in Salzburg besonders?

Als Seeliegenschaft bezeichnet man eine Liegenschaft, die unmittelbar an einem See liegt und typischerweise einen direkten Seezugang besitzt. In Salzburg betrifft das Grundstücke an rund 180 Seen im Bundesland – von den großen Tourismusgewässern wie dem Wolfgangsee und dem Fuschlsee im Salzkammergut bis hin zu den Trumer Seen (Mattsee, Obertrumer See, Grabensee) und dem Wallersee im nördlichen Flachgau.

Der Kauf einer solchen Liegenschaft ist in Salzburg aus mehreren Gründen rechtlich anspruchsvoller als der Erwerb einer gewöhnlichen Immobilie. Drei Rechtsschichten überlagern sich: Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023) regelt, ob und unter welchen Bedingungen der Erwerb überhaupt genehmigt wird. Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (S-NSchG) und das bundesweite Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) schützen Ufer, Gewässer und angrenzende Lebensräume. Und das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) legt fest, ob die Nutzung als Haupt- oder Zweitwohnsitz erlaubt ist. Dazu kommen Fragen der Flächenwidmung, Bebaubarkeit und mögliche Servitute im Grundbuch.

Seeliegenschaften in Salzburg sind selten und entsprechend teuer. Grundstückspreise am Mattsee beginnen bei rund 580 bis 970 Euro pro Quadratmeter, am Wallersee bei etwa 585 Euro pro Quadratmeter. Für Liegenschaften am Wolfgangsee oder Fuschlsee – beides Seen mit internationaler Bekanntheit – werden regelmäßig Preise im siebenstelligen Bereich aufgerufen. Einzelne Objekte am Wolfgangsee erreichen drei bis fünf Millionen Euro. Diese Preise machen eine sorgfältige rechtliche Prüfung vor dem Kauf umso wichtiger.

Grundverkehrsgesetz Salzburg: Genehmigungspflichten beim Seegrundstück

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 trat am 1. März 2023 in Kraft und regelt den Erwerb von Grundstücken im gesamten Bundesland. Für Seeliegenschaften ist die Abgrenzung zwischen grünem und grauem Grundverkehr entscheidend – je nachdem, ob das Grundstück als land- oder forstwirtschaftliche Fläche oder als Bauland gewidmet ist.

Infografik
Grüner vs. Grauer Grundverkehr bei Seeliegenschaften
Zwei Genehmigungsregime im Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
🌿
Grüner Grundverkehr
Land-/forstwirtschaftliche Flächen

Genehmigung durch: Grundverkehrskommission Salzburg (landesweit, weisungsfrei)

Voraussetzung: Käufer muss Landwirt sein oder Nutzung als land-/forstwirtschaftliche Fläche sicherstellen

Nutzungspflicht: 15 Jahre Bewirtschaftung

Typisch bei Seeliegenschaften: Uferwiesen, Schilfgürtel, Steilufer mit Waldbestand
🏘️
Grauer Grundverkehr
Bauland und bebaute Liegenschaften

Genehmigung durch: Bürgermeister (Bescheinigung) oder Grundverkehrskommission (bei Ausnahmen)

Voraussetzung: Erklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz (in Beschränkungsgemeinden)

Frist: Nutzung binnen 1 Jahr (bebautes Grundstück) bzw. 7 Jahren (unbebautes Bauland)

Achtung: Fast alle Seegemeinden in Salzburg sind Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden

Grüner Grundverkehr: Uferwiesen und Seeflächen

Viele Grundstücke am Seeufer sind als land- oder forstwirtschaftliche Fläche gewidmet – etwa Uferwiesen, Schilfzonen oder bewaldete Hanggrundstücke. Der Erwerb solcher Flächen unterliegt dem grünen Grundverkehr nach §§ 3 ff S.GVG 2023. Die landesweite Grundverkehrskommission prüft, ob der Käufer die Fläche ordnungsgemäß bewirtschaften wird. Ziel der Bestimmungen ist laut § 3 Abs 1 S.GVG die Erhaltung und Stärkung leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe kleiner und mittlerer Größe. Ein Nichtlandwirt, der eine Uferwiese am Mattsee als Gartengrundstück nutzen möchte, erhält die Genehmigung in der Regel nicht.

Wichtig: Die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Wer die Bewirtschaftung innerhalb dieses Zeitraums aufgibt, riskiert die Rückabwicklung des Kaufes durch die Behörde.

Grauer Grundverkehr: Baugrundstücke am See

Ist das Seegrundstück als Bauland gewidmet und liegt es in einer Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde, fällt der Erwerb unter den grauen Grundverkehr gemäß §§ 11 ff S.GVG 2023. Der Käufer muss gegenüber dem Bürgermeister erklären, dass er die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen wird. Sein Lebensmittelpunkt muss in der Gemeinde liegen. Der Bürgermeister stellt eine Bescheinigung nach § 14 Abs 2 S.GVG aus, die Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch ist.

Ohne diese Bescheinigung trägt das Bezirksgericht den neuen Eigentümer nicht ins Grundbuch ein – der Kauf scheitert an der letzten Hürde. Wer als Ausländer (Nicht-EU/EWR-Bürger) eine Seeliegenschaft in Salzburg erwerben möchte, benötigt zusätzlich eine Genehmigung nach den Bestimmungen zum Ausländergrunderwerb. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Ausländergrunderwerb in Österreich.

💡 Praxistipp: Grundverkehrsrechtliche Abklärung vor dem Kaufanbot
Klären Sie vor Abgabe eines Kaufanbots, ob Ihre Seeliegenschaft dem grünen oder dem grauen Grundverkehr unterliegt. Eine falsche Einschätzung kann das gesamte Kaufvorhaben blockieren. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen Kaufinteressenten ein bindendes Anbot abgegeben haben, ohne zu wissen, dass Teile des Grundstücks als Grünland gewidmet sind und der Kauf einer Genehmigung durch die Grundverkehrskommission bedarf. Holen Sie eine verbindliche Auskunft bei der Gemeinde und beim Land Salzburg (Abteilung Grundverkehr) ein.

Naturschutz und Uferschutz an Salzburger Seen

Die zweite große Rechtsschicht bei Seeliegenschaften ist der Naturschutz. Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (S-NSchG) schützt Gewässer und ihre Uferbereiche als sogenannte geschützte Lebensräume nach § 24 S-NSchG. Dazu zählen alle stehenden Gewässer ab einer Fläche von 20 m² einschließlich ihrer Uferbereiche, Röhricht- und Schilfzonen. An Salzburgs Seen bedeutet das: Der gesamte Uferstreifen steht unter gesetzlichem Lebensraumschutz.

Für Eigentümer einer Seeliegenschaft hat das weitreichende Konsequenzen. Jede Maßnahme, die den geschützten Lebensraum beeinträchtigen könnte, benötigt eine naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Das gilt für Stege, Bootshütten, Uferbefestigungen, Baggerungen, die Entfernung von Schilfbeständen und sogar für das Aufschütten von Sand. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert eine Beseitigungsanordnung und Verwaltungsstrafen.

⚖️ Bewilligungspflichtige Maßnahmen am Seeufer in Salzburg
§ 24 S-NSchG, § 38 WRG 1959
Maßnahme Naturschutz (S-NSchG) Wasserrecht (WRG)
Steg errichten Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Bootshütte bauen Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Uferbefestigung / Steinschüttung Bewilligung erforderlich Teils bewilligungsfrei (Schutzmaßnahmen)
Schilf entfernen Bewilligung erforderlich Meist nicht relevant
Badehaus / Tiny House Bewilligung erforderlich Je nach Standort
Sandstrand anlegen Bewilligung erforderlich Bewilligung nach § 38 WRG
Baden (Eigengebrauch) Kein Eingriff – frei Gemeingebrauch nach § 8 WRG
Hinweis: Zusätzlich zur naturschutz- und wasserrechtlichen Bewilligung ist bei Bauwerken stets auch eine Baugenehmigung nach dem Salzburger Baurecht erforderlich. Stand: April 2026.

Das Wasserrechtsgesetz und der Gemeingebrauch

Ergänzend zum Naturschutzrecht greift das bundesweite Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Nach § 8 WRG ist der Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern jedermann gestattet – also Baden, Trinken, Wasserschöpfen mit Handgefäßen. Dieser Gemeingebrauch kann nicht durch den Grundstückseigentümer ausgeschlossen werden. Der Eigentümer einer Seeliegenschaft kann also nicht verhindern, dass Dritte vom Wasser aus sein Ufer erreichen, solange sie dabei kein Privatgrundstück betreten.

Für bauliche Maßnahmen im Uferbereich ist gemäß § 38 WRG eine wasserrechtliche Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Das betrifft Stege, Anlegestellen, Bootshäuser und jede sonstige Anlage innerhalb der Hochwasserabflussgrenze. Steig- oder Steinschlichtungen zum reinen Uferschutz können unter Umständen bewilligungsfrei sein – die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Landschaftsschutzgebiete an Salzburgs Seen

Viele Salzburger Seen liegen zusätzlich in Landschaftsschutzgebieten nach dem S-NSchG. Der Wolfgangsee, der Fuschlsee und weite Teile des Mattseegebiets sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In diesen Zonen gelten verschärfte Bewilligungspflichten für jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds der Landschaft. Firsthöhen und Geschosse müssen an die Umgebungsbebauung angepasst werden. Moderne Architektur mit Glasfronten zum See wird von der Naturschutzbehörde regelmäßig abgelehnt oder mit Auflagen versehen.

Zweitwohnsitzbeschränkungen an Salzburgs Seen

Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) kennt den Begriff der Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde. Übersteigt in einer Gemeinde der Anteil der nicht als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen 16 Prozent des gesamten Wohnungsbestands, wird die Gemeinde per Verordnung der Landesregierung zur Beschränkungsgemeinde erklärt. Die Folge: In diesen Gemeinden darf eine Wohnung nur dann als Zweitwohnsitz genutzt werden, wenn sie in einem eigens ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebiet liegt.

Aktuell gelten 82 der 119 Salzburger Gemeinden als Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden. Darunter fallen praktisch alle Seegemeinden: St. Gilgen und Strobl am Wolfgangsee, Fuschl am See, Mattsee, Seekirchen am Wallersee, Henndorf, Neumarkt am Wallersee und viele weitere. Wer eine Seeliegenschaft als Ferienhaus oder Wochenenddomizil nutzen möchte, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu begründen, steht vor einem massiven rechtlichen Hindernis.

Infografik
Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz am See
Salzburger Raumordnungsgesetz – Beschränkungsgemeinden
🏠
Hauptwohnsitz

Kauf in allen Seegemeinden grundsätzlich möglich

Erklärung gegenüber dem Bürgermeister: Lebensmittelpunkt in der Gemeinde

Bescheinigung nach § 14 S.GVG als Voraussetzung für Grundbucheintragung

Resultat: Eigentumserwerb und Nutzung ohne Einschränkung
🏖️
Zweitwohnsitz

Nur erlaubt, wenn Liegenschaft in ausgewiesenem Zweitwohnsitzgebiet liegt

In 82 von 119 Gemeinden gilt die Beschränkung – nahezu alle Seegemeinden betroffen

Verstoß: Verwaltungsstrafe und Nutzungsuntersagung

Achtung: Grundverkehrsbehörde und Gemeinde prüfen tatsächliche Nutzung nach

Das Grundverkehrsgesetz verzahnt sich mit dem Raumordnungsrecht. Die Grundverkehrsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn der Käufer glaubhaft darlegt, die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen zu wollen. Die Gemeinde kann die tatsächliche Nutzung nachträglich überprüfen. Wird festgestellt, dass der Käufer seinen Hauptwohnsitz nicht dort hat, drohen eine Verwaltungsstrafe und im Extremfall die Aufhebung des Rechtsgeschäfts.

Due Diligence bei Seeliegenschaften: Grundbuch, Servitute und Widmung

Die rechtliche Sorgfaltsprüfung – die sogenannte Due Diligence beim Immobilienkauf – ist bei Seeliegenschaften in Salzburg besonders umfangreich. Neben den üblichen Prüfpunkten (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Pfandrechte) kommen seespezifische Risiken hinzu.

🔍
Due-Diligence-Ablauf bei einer Seeliegenschaft
Schritte von der Erstprüfung bis zur Kaufentscheidung
1
Grundbuchauszug einholen – Eigentümer, Belastungen (C-Blatt), eingetragene Servitute (Wegerechte, Leitungsrechte, Seezugangsrechte) prüfen
2
Flächenwidmungsplan prüfen – Bauland, Grünland, Sonderwidmung? Liegt das Grundstück im Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet?
3
Naturschutzrechtliche Einschränkungen klären – Landschaftsschutzgebiet, geschützte Lebensräume (§ 24 S-NSchG), bestehende Bewilligungen für Steg/Bootshütte
4
Wasserrechtliche Bewilligungen prüfen – bestehende Wasserrechte (Steg, Einleitung, Entnahme), Auflagen der Bezirkshauptmannschaft
5
Grundverkehrsrechtliche Voraussetzungen abklären – Grüner oder grauer Grundverkehr? Bescheinigung des Bürgermeisters möglich?
6
Kaufentscheidung auf Basis aller Prüfungsergebnisse – Risiken bewerten, Kaufpreis verhandeln, Kaufvertrag mit Bedingungen gestalten

Grundbuch-Besonderheiten bei Seeliegenschaften

Im Grundbuch finden sich bei Seeliegenschaften häufig Eintragungen, die bei gewöhnlichen Liegenschaften selten vorkommen. Dazu gehören Servitute und Dienstbarkeiten wie Seezugangsrechte zugunsten benachbarter Grundstücke, Durchgangsrechte für Fischer oder öffentliche Wege entlang des Ufers. Manche dieser Servitute bestehen seit Jahrzehnten und wurden durch langjährige Nutzung ersessen (§ 1470 ff ABGB – Ersitzungsfrist von 30 Jahren bei unbeweglichen Sachen).

Prüfen Sie das C-Blatt des Grundbuchsauszugs besonders sorgfältig. Eingetragene Seezugangsservitute bedeuten, dass Dritte das Recht haben, Ihr Grundstück zu betreten, um den See zu erreichen. Dieses Recht erlischt nicht durch den Eigentümerwechsel. Wie die Rangordnung im Grundbuch funktioniert und welche Belastungen für Käufer relevant sind, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Flächenwidmung und Bebaubarkeit

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde entscheidet, ob und wie ein Seegrundstück bebaut werden darf. In Salzburg gibt es im Wesentlichen drei Widmungskategorien, die bei Seeliegenschaften relevant sind:

Bauland: Bebauung nach Bebauungsplan möglich. Im Bauland gelten allerdings Abstandsregelungen und maximale Firsthöhen, die am Seeufer oft restriktiver gehandhabt werden als im Ortsgebiet. Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich.

Grünland: Grundsätzlich nicht bebaubar. Ausnahmen bestehen für land- und forstwirtschaftliche Gebäude und bestimmte Sondernutzungen. Ein Wohnhaus am See auf Grünlandwidmung ist nicht genehmigungsfähig.

Sonderwidmung (z. B. Erholung, Tourismus): Einzelne Seegrundstücke tragen Sonderwidmungen, die eine Nutzung als Hotel, Pension oder Erholungseinrichtung zulassen. Solche Widmungen sind historisch gewachsen und selten. Sie eröffnen Möglichkeiten, bringen aber auch einschränkende Auflagen mit sich.

Salzburger Seen im Überblick: Wolfgangsee, Mattsee, Fuschlsee und Wallersee

Jeder See in Salzburg hat seine eigenen rechtlichen und faktischen Besonderheiten. Die vier gefragtesten Seeliegenschafts-Standorte unterscheiden sich erheblich in Preislage, Verfügbarkeit und behördlichen Anforderungen.

Infografik
Vier Salzburger Seen im Vergleich
Rechtliche und marktbezogene Eckdaten für Seeliegenschaften
🏔️
Wolfgangsee
Premium
Gemeinden: St. Gilgen, Strobl
Preise: ab 1.500 €/m², Objekte oft 3–5 Mio. €
Besonderheit: Landschaftsschutzgebiet, strenge Bauauflagen, kaum Angebot
🌊
Fuschlsee
Exklusiv
Gemeinde: Fuschl am See, Hof bei Salzburg
Preise: vergleichbar mit Wolfgangsee, sehr wenige Transaktionen
Besonderheit: Großteils im Besitz der Salzkammergut-Touristik, Privatverkäufe extrem selten
🛶
Mattsee
Trumer Seen
Gemeinden: Mattsee, Lochen
Preise: ca. 580–970 €/m², Objekte 330.000–2,6 Mio. €
Besonderheit: Badeplätze als Eigentum mit Grundbuchseintrag, Naturschutzauflagen für Bauwerke
Wallersee
Flachgau
Gemeinden: Seekirchen, Henndorf, Neumarkt
Preise: ca. 585 €/m², gute Erreichbarkeit von Salzburg Stadt
Besonderheit: Europaschutzgebiet (Natura 2000), strengste Naturschutzauflagen im Vergleich

Unabhängig vom See gilt: Das Angebot an Seeliegenschaften in Salzburg ist extrem begrenzt. Grundstücke mit direktem Seezugang werden selten auf dem offenen Markt angeboten. Viele Transaktionen erfolgen diskret über Netzwerke oder Makler mit Spezialisierung auf Seeimmobilien. Die Knappheit treibt die Preise und erhöht die Gefahr, dass Käufer unter Zeitdruck Kompromisse bei der rechtlichen Prüfung eingehen – ein Fehler, der sich bei Seeliegenschaften besonders teuer auswirken kann.

Kaufvertrag und Checkliste für den Erwerb einer Seeliegenschaft

Der Kaufvertrag für eine Seeliegenschaft in Salzburg muss neben den üblichen Bestandteilen eines Immobilienkaufvertrags mehrere seespezifische Regelungen enthalten. Die anwaltliche Treuhandabwicklung ist bei diesen Transaktionen besonders empfehlenswert, da die Erfüllung mehrerer behördlicher Genehmigungen abzuwarten ist.

✅ Checkliste: Kaufvertrag Seeliegenschaft in Salzburg
☑️
Aufschiebende Bedingung Grundverkehr – Kaufvertrag unter der Bedingung, dass die Grundverkehrsbescheinigung bzw. -genehmigung erteilt wird
☑️
Naturschutzrechtliche Bewilligungen – Bestehende Bewilligungen für Steg, Bootshütte etc. im Vertrag auflisten und Übertragbarkeit klären
☑️
Servitute offenlegen – Verkäufer muss alle bekannten Dienstbarkeiten (Wegerechte, Seezugangsrechte, Leitungsrechte) offenlegen
☑️
Widmung und Bebaubarkeit – Zusicherung des Verkäufers zur aktuellen Widmung und zum Vorliegen einer Baugenehmigung (falls zugesagt)
☑️
Wasserrechtliche Bewilligungen – Bestehende Wasserrechte (Stegbewilligung, Einleitungsrecht) dem Käufer übertragen
☑️
Treuhandabwicklung – Kaufpreis auf Treuhandkonto bis zur Verbücherung und Erfüllung aller Bedingungen
☑️
Grunderwerbsteuer und Nebenkosten – 3,5 % GrESt, 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr, ggf. Gebührenbefreiung für Eigenheim prüfen
☑️
Rücktrittsrecht bei Versagung – Klare Regelung für den Fall, dass Grundverkehrsbehörde oder Naturschutzbehörde den Kaufgrund ablehnt

Bei den Nebenkosten ist zu beachten: Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (§ 7 GrEStG). Die Grundbucheintragungsgebühr liegt bei 1,1 Prozent. Hinzu kommen Kosten für Vertragserrichtung, Treuhänder und Beglaubigung. Bei hochpreisigen Seeliegenschaften summieren sich die Nebenkosten schnell auf 50.000 bis 150.000 Euro. Details zur Grunderwerbsteuer in Österreich finden Sie in unserem Ratgeber.

💡 Praxistipp: Kaufanbot mit Vorbehalt
Formulieren Sie Ihr Kaufanbot stets unter dem Vorbehalt der grundverkehrsrechtlichen Genehmigung und der naturschutzrechtlichen Bewilligung. So vermeiden Sie eine Bindung an den Kauf, bevor feststeht, ob alle behördlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. In der Praxis empfehlen wir zusätzlich einen Vorbehalt zur Prüfung der Widmung und der Grundbuchsituation durch einen Rechtsanwalt binnen 14 Tagen.

Häufige Fehler beim Kauf von Seeliegenschaften

In unserer Praxis begleiten wir regelmäßig Mandanten beim Erwerb von Seeliegenschaften in Salzburg. Die folgenden Fehler sehen wir dabei immer wieder.

Grundverkehrsrecht wird ignoriert
Der Käufer unterschreibt den Kaufvertrag, ohne vorab zu klären, ob eine Grundverkehrsbescheinigung erteilt werden kann. Nach Vertragsabschluss stellt sich heraus, dass die Liegenschaft dem grünen Grundverkehr unterliegt und der Käufer als Nichtlandwirt keine Genehmigung erhält.
Zweitwohnsitznutzung wird eingeplant
Käufer aus Wien oder München erwerben eine Seeliegenschaft am Wolfgangsee als Wochenendhaus. Die Gemeinde ist aber Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde, und das Grundstück liegt nicht im ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebiet. Die Nutzung wird untersagt, eine Verwaltungsstrafe droht.
Naturschutzauflagen werden unterschätzt
Der neue Eigentümer möchte den Schilfgürtel entfernen und einen Sandstrand anlegen. Die Naturschutzbehörde versagt die Bewilligung. Der Uferbereich ist als geschützter Lebensraum eingestuft. Rückbaukosten und Verwaltungsstrafen folgen.
Servitute im Grundbuch werden übersehen
Im C-Blatt des Grundbuchs ist ein Seezugangsrecht zugunsten des Nachbargrundstücks eingetragen. Der Käufer bemerkt das erst nach der Verbücherung. Die Nachbarn dürfen sein Grundstück queren, um zum See zu gelangen – dauerhaft und unwiderruflich.
Wasserrechtliche Bewilligungen werden nicht übertragen
Der bestehende Steg hat eine wasserrechtliche Bewilligung, die auf den Verkäufer lautet. Diese wird im Kaufvertrag nicht auf den neuen Eigentümer übertragen. Die Bewilligung erlischt, der Steg wird formell illegal, und der Käufer muss ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen.

Sonderfälle in der Praxis

Erwerb durch eine GmbH oder Privatstiftung

Juristische Personen – also GmbHs, Stiftungen oder Vereine – können Seeliegenschaften in Salzburg grundsätzlich erwerben. Im grauen Grundverkehr entfällt die Hauptwohnsitzpflicht, da eine GmbH keinen Hauptwohnsitz haben kann. Die Grundverkehrskommission prüft jedoch den Erwerbszweck. Wenn erkennbar ist, dass der Erwerb lediglich der Umgehung der Zweitwohnsitzbeschränkung dient – etwa weil der Gesellschafter die Liegenschaft persönlich als Feriendomizil nutzt –, kann die Genehmigung versagt werden. Die Salzburger Grundverkehrskommission hat seit 2023 rund 100 Fälle pro Sitzungsperiode zu bearbeiten und prüft Umgehungskonstruktionen zunehmend genau.

Seezugang ohne Seeliegenschaft: Badeplätze als Eigentum

An einigen Salzburger Seen – insbesondere am Mattsee – gibt es die Besonderheit, dass einzelne Badeplätze als eigenständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen sind. Diese Parzellen umfassen oft nur 20 bis 50 Quadratmeter und dienen ausschließlich dem Seezugang. Sie können als Eigentum erworben werden, unterliegen aber ebenfalls dem Grundverkehrsrecht und dem Naturschutz. Auf vielen dieser Parzellen darf kein dauerhaftes Bauwerk errichtet werden – weder eine Hütte noch ein Tiny House oder ein abgestellter Wohnwagen.

Erbschaft und Schenkung einer Seeliegenschaft

Auch bei Erbschaft und Schenkung von Seeliegenschaften in Salzburg greifen die Grundverkehrsbestimmungen. Der Erbe oder Beschenkte muss die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. Bei land- oder forstwirtschaftlichen Seegrundstücken (grüner Grundverkehr) kann die Grundverkehrskommission den Erwerb eines Nichtlandwirts auch im Erbfall untersagen, wenn der Erbe die Bewirtschaftung nicht sicherstellt. Die Immobilienertragsteuer fällt bei Schenkungen nicht an, wohl aber die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 bis 3,5 Prozent je nach Wert).

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 unterscheidet grünen (land-/forstwirtschaftlich) und grauen Grundverkehr (Bauland). Für beide gelten Genehmigungspflichten beim Erwerb einer Seeliegenschaft.
2. 82 von 119 Salzburger Gemeinden sind Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden – darunter alle großen Seegemeinden. Zweitwohnsitznutzung ist nur in eigens ausgewiesenen Gebieten zulässig.
3. Der Uferschutz nach § 24 S-NSchG stellt Gewässer und Uferbereiche unter gesetzlichen Lebensraumschutz. Jede bauliche Maßnahme am Seeufer bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung.
4. Die Due Diligence muss Grundbuch, Flächenwidmung, Naturschutz, Wasserrecht und Grundverkehr umfassen – zusätzlich zu den üblichen Prüfpunkten beim Immobilienkauf.
5. Im Kaufvertrag müssen aufschiebende Bedingungen für die Grundverkehrsgenehmigung verankert und bestehende wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligungen auf den Käufer übertragen werden.
6. Seeliegenschaften in Salzburg sind selten und teuer. Am Wolfgangsee und Fuschlsee liegen die Preise oft über einer Million Euro. Am Mattsee und Wallersee gibt es vereinzelt Angebote ab 330.000 Euro.

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Der Kauf einer Seeliegenschaft in Salzburg erfordert die Koordination mehrerer Rechtsgebiete – Grundverkehrsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Raumordnungsrecht und Vertragsrecht. In unserer Kanzlei in Salzburg begleiten wir Sie vom ersten Prüfschritt bis zur Verbücherung. Wir klären die grundverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, prüfen Grundbuch und Flächenwidmung, verhandeln den Kaufvertrag und wickeln den gesamten Erwerb treuhändig ab. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Rechtsstand: April 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kaufpreisminderung wegen falscher Quadratmeterangabe in Österreich

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gekauft und stellen fest, dass die tatsächliche Wohnfläche deutlich kleiner ist als im Kaufvertrag oder Exposé angegeben? Das kommt häufiger vor, als man denkt. Falsche Quadratmeterangaben zählen zu den häufigsten Streitpunkten beim Immobilienkauf in Österreich. Abhängig vom Ausmaß der Abweichung stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung: von der Kaufpreisminderung über Schadenersatz bis hin zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Berechnung funktioniert, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wohnfläche kleiner als im Vertrag angegeben?Laden Sie Ihren Kaufvertrag hoch – wir prüfen Ihre Ansprüche auf Kaufpreisminderung. Jetzt anfragen ↓

Rechtliche Grundlagen: Wann liegt ein Mangel vor?

Nach österreichischem Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB) muss die verkaufte Sache den „bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“ entsprechen. Bei einer Liegenschaft zählt die Wohnfläche zu den wesentlichen Eigenschaften. Wird im Kaufvertrag, im Exposé oder in der Kaufvereinbarung eine bestimmte Quadratmeterzahl genannt, darf der Käufer darauf vertrauen, dass diese Angabe stimmt.

Weicht die tatsächliche Fläche von der angegebenen ab, liegt ein Sachmangel im Sinne des § 922 ABGB vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Abweichung aus einem Messfehler, einer falschen Berechnung nach der ÖNORM B 1800 oder aus einer bewussten Falschangabe des Verkäufers resultiert. Entscheidend ist allein die objektive Abweichung zwischen zugesicherter und tatsächlicher Fläche.

Der OGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Quadratmeterangabe im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft gilt, wenn sie konkret benannt wird (etwa „Nutzfläche ca. 85 m²“ oder „Wohnfläche lt. Parifizierung: 92,4 m²“). Selbst die Formulierung „ca.“ schließt einen Gewährleistungsanspruch nicht aus, wenn die Abweichung das übliche Maß übersteigt. Die Rechtsprechung sieht bei einer „ca.“-Angabe eine Toleranz von etwa 2 bis 3 Prozent als noch hinnehmbar an.

Rechtsgrundlage: Gewährleistung nach ABGB
Norm Regelungsinhalt Bedeutung bei Flächenmangel
§ 922 ABGB Sachmängelhaftung Wohnfläche ist „bedungene Eigenschaft“
§ 932 ABGB Rechtsbehelfe Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung
§ 933 ABGB Gewährleistungsfrist 3 Jahre ab Übergabe bei Liegenschaften
§ 933a ABGB Schadenersatz statt Gewährleistung Verschuldensabhängig, längere Frist möglich
§ 871 ABGB Irrtumsanfechtung Bei arglistiger Täuschung über die Fläche

Hinweis: Bei Liegenschaften ist eine „Verbesserung“ (Nachlieferung der fehlenden Quadratmeter) in aller Regel nicht möglich. Deshalb kommt direkt die Preisminderung oder Wandlung zum Tragen.

Eine zentrale Besonderheit beim Flächenmangel: Anders als bei einem Wasserrohrbruch oder einer defekten Heizung kann der Mangel „zu wenig Quadratmeter“ nicht behoben werden. Die fehlende Fläche lässt sich nicht nachliefern. Das hat eine unmittelbare Konsequenz: Die in § 932 ABGB vorgesehene Stufenfolge (primär Verbesserung oder Austausch, erst sekundär Preisminderung oder Wandlung) greift hier nicht. Der Käufer kann direkt die Preisminderung oder bei nicht bloß geringfügigem Mangel die Wandlung geltend machen. Mehr zum Thema Rückabwicklung lesen Sie in unserem Beitrag Rückabwicklung beim Immobilienkauf.

Geringfügig oder erheblich? Die Schwelle im österreichischen Recht

Ob ein Flächenmangel „bloß geringfügig“ oder „nicht bloß geringfügig“ ist, entscheidet darüber, welche Rechtsbehelfe dem Käufer zustehen. Bei einem geringfügigen Mangel kommt nur die Preisminderung in Betracht. Ist der Mangel hingegen nicht bloß geringfügig, steht zusätzlich die Wandlung (also die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags) offen.

Anders als in Deutschland, wo der BGH eine starre 10-Prozent-Schwelle für die Erheblichkeit einer Flächenabweichung im Mietrecht etabliert hat, kennt die österreichische Rechtsprechung keine fixe prozentuale Grenze. Der OGH beurteilt die Erheblichkeit anhand einer Gesamtbetrachtung. Dabei fließen mehrere Faktoren ein:

🔎 Wann ist eine Flächenabweichung erheblich?

Kriterien der österreichischen Rechtsprechung

1
Prozentuale Abweichung – Wie viel Prozent fehlen? Eine Abweichung von 5 % wiegt anders als eine von 15 %. Richtwert: Ab ca. 3–5 % wird es in der Regel als nicht mehr geringfügig eingestuft.
2
Wirtschaftliche Bedeutung – Wie stark beeinflusst die fehlende Fläche den Marktwert der Liegenschaft? 5 m² weniger bei einer 120-m²-Wohnung wiegen weniger schwer als bei einer 35-m²-Garçonnière.
3
Nutzungseinschränkung – Kann ein geplantes Zimmer nicht realisiert werden? Fällt ein Arbeitsbereich weg? Der konkrete Nachteil für den Käufer zählt.
4
Kaufpreisbezug – Wurde der Kaufpreis ausdrücklich nach Quadratmetern berechnet (z. B. „4.500 EUR/m²“)? Dann wiegt jede Abweichung schwerer.
5
Vertragliche Formulierung – Wurde eine exakte Fläche zugesagt („92,4 m²“) oder ein Näherungswert („ca. 90 m²“)? Je präziser die Angabe, desto geringer die Toleranzschwelle.

Aus der bisherigen OGH-Judikatur lässt sich als Orientierung ableiten: Flächenabweichungen unter 2 bis 3 Prozent werden in der Regel als geringfügig eingestuft und begründen nur einen Anspruch auf Preisminderung. Ab ca. 5 Prozent tendiert die Rechtsprechung dazu, den Mangel als nicht bloß geringfügig zu werten. Liegt die Abweichung bei 10 Prozent oder darüber, wird die Wandlung (Vertragsaufhebung) praktisch immer zugesprochen. Aber: Diese Werte sind Richtwerte, keine starren Grenzen.

💡 Praxistipp: Nachmessen lassen

Lassen Sie die Wohnfläche von einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nach der ÖNORM B 1800 nachmessen. Diese Norm regelt in Österreich verbindlich, wie Nutzflächen zu berechnen sind. Ein privates Nachmessen mit dem Zollstock reicht vor Gericht nicht aus. Die Kosten für ein Flächengutachten liegen je nach Objektgröße zwischen 400 und 1.200 EUR und können bei erfolgreichem Verfahren als Prozesskosten erstattet werden.

So wird die Kaufpreisminderung berechnet

Steht fest, dass die Wohnfläche geringer ist als vertraglich zugesichert, stellt sich die nächste Frage: Wie viel Geld bekommt der Käufer zurück? Das österreichische Recht verwendet dafür die sogenannte relative Berechnungsmethode. Diese Methode stellt sicher, dass das beim Vertragsabschluss zugrunde gelegte Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufrecht erhalten bleibt.

Die Formel lautet:

Relative Berechnungsmethode der Kaufpreisminderung

Geminderter Preis = Kaufpreis × (Wert mit Mangel ÷ Wert ohne Mangel)

Der vereinbarte Kaufpreis verhält sich zum geminderten Preis wie der objektive Wert der mangelfreien Sache zum objektiven Wert der mangelhaften Sache.

In der Praxis wird die Berechnung oft vereinfacht, wenn der Kaufpreis erkennbar auf einer Quadratmeter-Basis kalkuliert wurde. In diesem Fall kann die Minderung proportional zur Flächenabweichung berechnet werden.

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie kaufen eine Eigentumswohnung in Salzburg. Der Kaufvertrag nennt eine Nutzfläche von 80 m². Der Kaufpreis beträgt 400.000 EUR. Nach dem Einzug lassen Sie die Wohnung vermessen und erhalten ein Gutachten: Die tatsächliche Nutzfläche beträgt nur 72 m². Das ergibt eine Abweichung von 10 %.

📊 Rechenbeispiel: Kaufpreisminderung bei 10 % Flächenabweichung
Position Betrag / Wert
Vereinbarter Kaufpreis 400.000 EUR
Angegebene Nutzfläche 80 m²
Tatsächliche Nutzfläche (Gutachten) 72 m²
Abweichung 8 m² (10 %)
Preis pro m² (vereinbart) 5.000 EUR
Kaufpreisminderung 40.000 EUR

Vereinfachte proportionale Berechnung. Bei unterschiedlicher Wertigkeit der fehlenden Fläche (z. B. Terrasse vs. Wohnraum) kann ein Sachverständigengutachten den Minderungsbetrag abweichend beziffern.

Wichtig: Die relative Berechnungsmethode kann zu einem anderen Ergebnis führen als die rein proportionale Berechnung, wenn der tatsächliche Marktwert pro Quadratmeter nicht dem rechnerischen Wert aus dem Kaufpreis entspricht. In einem solchen Fall zieht das Gericht einen Sachverständigen hinzu, der den Verkehrswert der Liegenschaft in der angegebenen und in der tatsächlichen Größe ermittelt. Die Differenz im Verhältnis ergibt dann den Minderungsbetrag. Für eine eingehende Darstellung der Abgrenzung zwischen Gewährleistung und Schadenersatz empfehlen wir unseren Beitrag Gewährleistung, Schadenersatz oder Anfechtung?.

Wandlung: Wann ist eine Rückabwicklung möglich?

Die Wandlung (§ 932 Abs 4 ABGB) bedeutet die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags: Der Käufer gibt die Liegenschaft zurück, der Verkäufer erstattet den gesamten Kaufpreis. Das ist der weitreichendste Rechtsbehelf und kommt nur in Betracht, wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist.

Bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent hat der OGH die Wandlung in mehreren Fällen zugesprochen, insbesondere wenn die fehlende Fläche die Nutzungsmöglichkeit der Immobilie grundlegend verändert. Allerdings hat das Gericht auch betont, dass die Wandlung als „letztes Mittel“ nur dann in Frage kommt, wenn die Preisminderung den Interessen des Käufers nicht ausreichend Rechnung trägt.

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Preisminderung

Der Käufer behält die Immobilie und erhält einen Teil des Kaufpreises zurück. Der Vertrag bleibt aufrecht.

Voraussetzung: Jede nachweisbare Flächenabweichung, auch unter 5 %.

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Wandlung

Der Kaufvertrag wird vollständig rückabgewickelt. Der Käufer gibt die Liegenschaft zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis.

Voraussetzung: Mangel ist nicht bloß geringfügig. In der Regel ab ca. 10 % Abweichung realistisch.

In der Praxis wählen die meisten Käufer die Preisminderung. Die Wandlung birgt erhebliche praktische Risiken: Sie müssen die Liegenschaft zurückgeben, einen neuen Wohnsitz finden und etwaige bereits durchgeführte Umbauten verlieren. Zudem besteht das Prozessrisiko, dass das Gericht den Mangel letztlich doch als „bloß geringfügig“ einstuft und die Wandlung abweist. In diesem Fall bleibt aber immer noch der Anspruch auf Preisminderung bestehen.

Schadenersatz und Irrtumsanfechtung als Alternativen

Neben der Gewährleistung stehen dem Käufer bei falschen Quadratmeterangaben zwei weitere Rechtsbehelfe zur Verfügung: Schadenersatz nach § 933a ABGB und die Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB.

Schadenersatz (§ 933a ABGB)

Während die Gewährleistung verschuldensunabhängig ist (der Mangel muss nur objektiv vorliegen), setzt der Schadenersatzanspruch ein Verschulden des Verkäufers voraus. Das Verschulden kann allerdings in unterschiedlichen Formen auftreten:

Hat der Verkäufer die Flächenangabe bewusst falsch gemacht, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, liegt Arglist vor. In diesem Fall haftet er nicht nur für die Preisdifferenz, sondern auch für sämtliche Folgeschäden: Anwaltskosten, Gutachterkosten, Finanzierungsmehrkosten und gegebenenfalls den entgangenen Gewinn aus einer gescheiterten Weitervermietung.

Aber auch wenn der Verkäufer die falsche Angabe fahrlässig gemacht hat (etwa weil er die Fläche nie nachgemessen hat, obwohl er das hätte tun müssen), kann ein Schadenersatzanspruch bestehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer die Wohnung selbst nie bewohnt, sondern als Anlage gehalten und die Fläche ungeprüft aus dem Kaufvertrag seines Vorgängers übernommen hat.

Irrtumsanfechtung (§ 871 ABGB)

War die Wohnfläche für den Käufer kaufentscheidend und hat der Verkäufer den Irrtum über die Fläche verursacht, kann der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten werden. Bei einem wesentlichen Irrtum (der Käufer hätte den Vertrag zu diesen Konditionen nicht geschlossen) führt die Anfechtung zur Aufhebung des Vertrags. Bei einem unwesentlichen Irrtum kann der Vertrag angepasst werden, was wirtschaftlich einer Preisminderung gleichkommt.

Die Irrtumsanfechtung hat einen großen praktischen Vorteil: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Irrtums, nicht ab Übergabe der Liegenschaft. Das kann entscheidend sein, wenn die Flächenabweichung erst Jahre nach dem Einzug auffällt.

Infografik

Drei Wege bei falscher Quadratmeterangabe

Welcher Rechtsbehelf passt zu Ihrer Situation?

Gewährleistung

Verschuldensunabhängig

Preisminderung oder Wandlung. Kein Verschulden des Verkäufers nötig.

Frist: 3 Jahre ab Übergabe

→ Standardweg bei jedem Flächenmangel

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Schadenersatz

Verschuldensabhängig

Ersatz der Preisdifferenz plus Folgeschäden. Verkäufer muss schuldhaft gehandelt haben.

Frist: 3 Jahre ab Kenntnis, max. 30 Jahre

→ Bei bewusster oder fahrlässiger Falschangabe

Irrtumsanfechtung

Vertragsaufhebung

Aufhebung oder Anpassung des Vertrags. Irrtum muss vom Verkäufer verursacht worden sein.

Frist: 3 Jahre ab Kenntnis des Irrtums

→ Wenn Fläche kaufentscheidend war

Fristen und Verjährung: Wie lange können Sie handeln?

Die Einhaltung der Fristen ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen falscher Quadratmeterangaben entscheidend. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch, unabhängig davon, wie berechtigt er inhaltlich wäre.

Fristen im Überblick
Anspruch Frist Beginn
Gewährleistung (Preisminderung) 3 Jahre Ab Übergabe der Liegenschaft
Gewährleistung (Wandlung) 3 Jahre Ab Übergabe der Liegenschaft
Schadenersatz (§ 933a ABGB) 3 Jahre (subjektiv), max. 30 Jahre Ab Kenntnis des Schadens
Irrtumsanfechtung (§ 871 ABGB) 3 Jahre Ab Kenntnis des Irrtums

Die Gewährleistungsfrist bei Liegenschaften beträgt nach § 933 Abs 1 ABGB drei Jahre ab Ablieferung. Bei verdeckten Mängeln (die bei Übergabe nicht erkennbar waren) wird der Beginn der Frist teilweise diskutiert. Bei arglistigem Verschweigen durch den Verkäufer kann die Frist erst ab Entdeckung zu laufen beginnen.

Eine wichtige Unterscheidung: Die Gewährleistungsfrist läuft ab der Übergabe der Liegenschaft, nicht ab dem Vertragsabschluss oder der Grundbucheintragung. Die Übergabe erfolgt in der Regel durch Schlüsselübergabe und ist im Übergabeprotokoll dokumentiert. Wenn kein förmliches Übergabeprotokoll existiert, muss der Übergabezeitpunkt im Streitfall durch andere Mittel nachgewiesen werden.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn Sie Ihre Wohnung im Jänner 2024 übernommen haben und die Flächenabweichung im März 2026 entdecken, müssen Sie Ihren Gewährleistungsanspruch bis spätestens Jänner 2027 gerichtlich geltend machen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens oder einer Klage braucht Vorlaufzeit.

💡 Praxistipp: Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag

Viele Liegenschaftskaufverträge enthalten eine Klausel wie „Der Verkäufer leistet keine Gewähr für Größe, Beschaffenheit und Ertrag“. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nach der OGH-Judikatur unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn eine bestimmte Eigenschaft (hier: die Wohnfläche) ausdrücklich zugesichert wurde. Eine ausdrückliche Quadratmeterangabe im selben Vertrag hebt den generellen Gewährleistungsausschluss in Bezug auf die Fläche auf. Mehr zum Thema Gewährleistungsverzicht lesen Sie bei Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf.

Häufige Fehler bei der Durchsetzung

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig, dass berechtigte Ansprüche wegen falscher Quadratmeterangaben scheitern, weil Käufer vermeidbare Fehler machen. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

Zu langes Zuwarten

Viele Käufer bemerken die Abweichung erst nach dem Einzug, warten dann aber Monate oder Jahre, bevor sie handeln. Die dreijährige Gewährleistungsfrist ab Übergabe läuft unerbittlich. Wer zu spät klagt, verliert seinen Anspruch.

Eigenmessung statt Sachverständigengutachten

Ein selbst durchgeführtes Nachmessen ist vor Gericht kein taugliches Beweismittel. Es fehlt die Fachkunde und die Nachvollziehbarkeit. Beauftragen Sie einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, der nach ÖNORM B 1800 misst und ein verwertbares Gutachten erstellt.

Falsche Bezugsgröße verwenden

Nutzfläche, Wohnfläche und Gesamtfläche sind unterschiedliche Begriffe. Vergleichen Sie immer die gleiche Größe: Steht im Kaufvertrag „Nutzfläche“, muss auch das Gutachten die Nutzfläche nach ÖNORM B 1800 ermitteln. Terrassen, Balkone und Kellerräume zählen in der Regel nicht zur Nutzfläche.

Gewährleistungsausschluss vorschnell akzeptieren

Ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag wird oft als unüberwindbare Hürde wahrgenommen. Tatsächlich greift er bei ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften und bei arglistigem Verschweigen nicht. Prüfen Sie den Vertrag mit einem Anwalt, bevor Sie aufgeben.

Nur Gewährleistung einklagen, Schadenersatz vergessen

Die Gewährleistung deckt nur die Preisdifferenz ab. Folgeschäden (Gutachterkosten, Anwaltskosten, Finanzierungsmehrkosten) müssen über den Schadenersatzweg geltend gemacht werden. Wer nur auf Gewährleistung klagt, verschenkt unter Umständen erhebliche Beträge.

Sonderfälle aus der Praxis

Falsche Angabe nur im Exposé, nicht im Kaufvertrag

Häufig wird die Wohnfläche im Immobilienexposé des Maklers genannt, aber im Kaufvertrag selbst steht keine Quadratmeterangabe. In diesem Fall kommt es darauf an, ob das Exposé Vertragsbestandteil geworden ist. Nach der OGH-Rechtsprechung können Angaben im Exposé als „stillschweigend bedungene Eigenschaften“ gelten, wenn sie für den Käufer erkennbar kaufentscheidend waren. Allerdings ist die Beweislage schwieriger als bei einer ausdrücklichen Vertragsklausel. Sichern Sie das Exposé (Screenshot, PDF) als Beweis.

Abweichung bei Dachgeschoßwohnungen

Bei Dachgeschoßwohnungen treten Flächenabweichungen besonders häufig auf. Der Grund: Bereiche mit einer lichten Raumhöhe unter 1,50 m dürfen nach der ÖNORM B 1800 nicht als Nutzfläche gezählt werden. Bereiche zwischen 1,50 m und 2,00 m werden nur anteilig (zu 50 %) angerechnet. Viele Verkäufer und Makler rechnen diese Flächen jedoch vollständig ein, was zu erheblichen Differenzen führt. Gerade bei Dachgeschoßwohnungen in Salzburger Altbauten ist dieses Problem weit verbreitet.

Kauf vom Bauträger: Sonderregelungen nach BTVG

Beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger gelten zusätzlich die Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG). Hier ist der Bauträger verpflichtet, die Nutzfläche im Bauträgervertrag korrekt anzugeben. Weicht die Fläche nach Fertigstellung ab, greift neben der Gewährleistung auch der vertragliche Erfüllungsanspruch. In der Praxis werden bei Neubauwohnungen Flächenabweichungen von 1 bis 3 Prozent als bautechnisch bedingt angesehen. Darüber hinaus besteht ein klarer Anspruch. Für eine sorgfältige Prüfung vor dem Kauf empfehlen wir unseren Beitrag zur Due Diligence bei Immobilien in Österreich.

Rolle des Maklers

Hat der Immobilienmakler die falsche Quadratmeterangabe in das Exposé aufgenommen, kann auch ihn eine Haftung treffen. Der Makler ist nach dem Maklergesetz (MaklerG) verpflichtet, die ihm bekannten oder erkennbaren Umstände mitzuteilen, die für den Vertragsabschluss wesentlich sind. Hat er die Fläche ungeprüft vom Verkäufer übernommen, obwohl Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit bestanden (etwa weil die Fläche offensichtlich nicht mit dem Grundriss übereinstimmt), kann er neben dem Verkäufer schadenersatzpflichtig werden.

Checkliste: Vorgehen bei Flächenabweichung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Wohnfläche Ihrer Immobilie nicht der Angabe im Kaufvertrag entspricht, gehen Sie am besten systematisch vor. Die folgende Checkliste führt Sie durch die notwendigen Schritte.

✅ Checkliste: Schritt für Schritt bei Flächenabweichung

Kaufvertrag sichern – Prüfen Sie, welche Flächenangabe im Kaufvertrag steht. Sichern Sie auch das Exposé, E-Mail-Verkehr und sonstige Unterlagen, in denen eine Fläche genannt wurde.
Sachverständigen beauftragen – Lassen Sie die Nutzfläche von einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nach ÖNORM B 1800 vermessen. Kosten: ca. 400–1.200 EUR je nach Objektgröße.
Abweichung berechnen – Ermitteln Sie die prozentuale Abweichung: (Angabe minus Ist-Fläche) geteilt durch Angabe, mal 100.
Anwalt konsultieren – Besprechen Sie die Situation mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt. Klären Sie, ob Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtumsanfechtung (oder eine Kombination) der beste Weg ist.
Verkäufer schriftlich kontaktieren – Setzen Sie den Verkäufer per eingeschriebenem Brief über die Flächenabweichung in Kenntnis und fordern Sie innerhalb einer angemessenen Frist (meist 4 Wochen) zur Stellungnahme oder Zahlung der Preisminderung auf.
Fristen im Auge behalten – Prüfen Sie, wann die Übergabe der Liegenschaft stattfand. Die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren darf nicht ablaufen, bevor Sie klagen.
Klage einbringen oder Vergleich verhandeln – Reagiert der Verkäufer nicht oder lehnt er ab, muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. In vielen Fällen einigen sich die Parteien auch außergerichtlich auf eine Preisminderung.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick

1. Falsche Quadratmeterangaben im Kaufvertrag oder Exposé begründen einen Sachmangel nach § 922 ABGB.
2. Eine „Verbesserung“ ist bei Flächenmängeln unmöglich. Deshalb kann der Käufer direkt Preisminderung verlangen.
3. Die Berechnung erfolgt nach der relativen Methode: Kaufpreis im Verhältnis zum Wert mit und ohne Mangel.
4. Bei erheblichen Abweichungen (ca. ab 10 %) ist auch eine Wandlung (vollständige Rückabwicklung) möglich.
5. Die Gewährleistungsfrist bei Liegenschaften beträgt 3 Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB).
6. Über Schadenersatz (§ 933a ABGB) können auch Folgeschäden geltend gemacht werden. Dafür braucht es ein Verschulden des Verkäufers.
7. Ein Sachverständigengutachten nach ÖNORM B 1800 ist das zentrale Beweismittel. Handeln Sie frühzeitig.

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Ob die Wohnung in der Salzburger Altstadt 6 m² kleiner ist als versprochen oder das Einfamilienhaus am Stadtrand 15 m² weniger hat als im Kaufvertrag steht: Falsche Quadratmeterangaben sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Sachmangel mit wirtschaftlichen Folgen. Bei Brandauer Rechtsanwälte prüfen wir Ihren Kaufvertrag, koordinieren die sachverständige Flächenvermessung und setzen Ihre Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadenersatz oder Wandlung konsequent durch. Kontaktieren Sie uns, wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Weiterführende Beiträge: Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung wegen zu geringer Wohnfläche | Kaufvertrag & Treuhandschaft | Kaufvertrag prüfen: 25 Klauseln

Zweitwohnsitz in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Wer in Österreich einen Zweitwohnsitz nutzt, muss mehr beachten als nur die Anmeldung beim Meldeamt. Seit 2023 erheben immer mehr Gemeinden – gerade im Bundesland Salzburg – empfindliche Abgaben auf Zweitwohnungen. Gleichzeitig schränkt das Grundverkehrsrecht den Erwerb von Liegenschaften als Freizeitwohnsitz massiv ein. Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten und Kosten mit einem Zweitwohnsitz verbunden sind, welche Sonderregeln in Salzburg gelten und wie Sie teure Fehler von Anfang an vermeiden. Stand: April 2026.

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Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz – die Abgrenzung

Im österreichischen Melderecht existieren zwei melderechtliche Kategorien: der Hauptwohnsitz und der weitere Wohnsitz (Nebenwohnsitz). Das Meldegesetz 1991 (MeldeG) definiert den Hauptwohnsitz als jenen Ort, an dem sich eine Person „in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen“ (§ 1 Abs 7 MeldeG). Entscheidend ist also nicht die bloße Anmeldung, sondern die tatsächliche Lebensführung: Wo arbeiten Sie? Wo leben Ihre Familie, Ihre Freunde? Wo verbringen Sie den Großteil Ihrer Zeit?

Ein Nebenwohnsitz – im Alltag oft als Zweitwohnsitz bezeichnet – liegt dagegen vor, wenn an einem weiteren Ort ein „Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen“ besteht (§ 1 Abs 8 MeldeG). Das kann eine Wohnung am Arbeitsort sein, ein Studiendomizil oder ein Ferienhaus. In Österreich darf jede Person beliebig viele Nebenwohnsitze anmelden. Allerdings darf es nur einen einzigen Hauptwohnsitz geben.

Infografik
Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
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Hauptwohnsitz

Mittelpunkt der Lebensbeziehungen – Arbeit, Familie, soziales Umfeld.

Nur einer erlaubt – bei Meldung eines neuen Hauptwohnsitzes muss der alte umgemeldet werden.

→ Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen, Zugang zu Kindergärten und Schulen, Wohnbauförderung

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Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)

Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen – Studium, Arbeit, Freizeit.

Mehrere erlaubt – aber jeder einzelne löst Meldepflicht und eventuell Abgabenpflicht aus.

→ Kein Wahlrecht bei Gemeinderatswahl, kein Anspruch auf Wohnbauförderung, kein ORF-Beitrag seit 2024

Daneben gibt es den Begriff des Freizeitwohnsitzes. Dieser stammt nicht aus dem Melderecht, sondern aus den Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetzen der Bundesländer. Ein Freizeitwohnsitz ist eine Wohnung, die weder als Hauptwohnsitz noch als sonstiger dauerhafter Wohnsitz dient, sondern vorwiegend der Erholung. Die Unterscheidung ist relevant, weil für Freizeitwohnsitze in vielen Bundesländern besondere Beschränkungen und höhere Abgaben gelten – insbesondere in Salzburg und Tirol.

Meldepflicht: Anmeldung, Fristen und Unterlagen

Sobald Sie in Österreich eine Wohnung beziehen – ob als Hauptwohnsitz oder als Nebenwohnsitz – sind Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich anzumelden. Die Frist dafür beträgt drei Tage ab dem tatsächlichen Einzug (§ 3 Abs 1 MeldeG). Dasselbe gilt für die Abmeldung: Innerhalb von drei Tagen nach dem Auszug müssen Sie sich beim zuständigen Meldeamt abmelden. Wer seine Meldepflicht und die damit verbundenen Fristen genauer kennenlernen will, findet in unserem eigenen Beitrag eine detaillierte Anleitung.

📋 Anmeldung Schritt für Schritt
So melden Sie Ihren Zweitwohnsitz korrekt an
1
Meldezettel besorgen – Das Formular erhalten Sie beim Gemeindeamt, bei der Bezirkshauptmannschaft oder als Download auf oesterreich.gv.at.
2
Meldezettel ausfüllen – Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Adresse der neuen Unterkunft. Wichtig: Angeben, ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
3
Unterschrift des Unterkunftgebers – Der Vermieter oder Eigentümer bestätigt, dass er Ihnen die Unterkunft gewährt. Ohne diese Unterschrift nimmt das Meldeamt den Zettel nicht an.
4
Persönlich oder online einreichen – Mit Meldezettel, Lichtbildausweis und gegebenenfalls Reisepass zum Meldeamt. Alternativ: Online-Anmeldung mit ID Austria.
5
Bestätigung erhalten – Sie bekommen einen gestempelten Meldezettel zurück. Bewahren Sie diesen sorgfältig auf – er dient als Nachweis der korrekten Anmeldung.

Wer die Dreitagesfrist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt im Erstfall bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro (§ 22 Abs 1 MeldeG). In der Praxis reagieren die Gemeinden zunehmend strenger, vor allem dort, wo Zweitwohnsitze als Problem wahrgenommen werden – etwa in beliebten Salzburger Tourismuskommunen.

Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht, wenn Sie sich weniger als zwei Monate unentgeltlich in einer Wohnung aufhalten, in der Sie nicht bereits gemeldet sind. Für Pensionen, Hotels und ähnliche Beherbergungsbetriebe gelten eigene Regelungen.

💡 Praxistipp: Statuswechsel nicht vergessen

Ändert sich der Status Ihrer Wohnung – etwa weil aus einem Nebenwohnsitz Ihr neuer Hauptwohnsitz wird – ist das ein eigener Meldevorgang mit einmonatiger Frist. Erledigen Sie das idealerweise zusammen mit der Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes. So vermeiden Sie Strafen und Ungereimtheiten im Zentralen Melderegister.

Zweitwohnsitzabgabe in Österreich – wer zahlt wie viel?

Österreich kennt keine bundesweite Zweitwohnsitzsteuer. Stattdessen ermächtigen die einzelnen Bundesländer ihre Gemeinden, eine Zweitwohnsitz- oder Freizeitwohnsitzabgabe einzuheben. Die Höhe, die Berechnungsmethode und die Ausnahmen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, teils erheblich. Wer die Abgaben unterschätzt, riskiert Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen. Eine ausführliche Darstellung aller Bundesländer-Regelungen finden Sie in unserem Beitrag zur Zweitwohnsitzabgabe in Österreich.

Salzburg: Das Salzburger Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (ZWAG)

In Salzburg regelt das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (ZWAG), das seit 1. Jänner 2023 gilt, die Abgabenpflicht. Die Gemeinden sind ermächtigt, per Verordnung eine jährliche Abgabe auf Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen festzusetzen. Die Höhe richtet sich nach der Nutzfläche der Wohnung und der Dauer der Nutzung als Zweitwohnsitz (in angefangenen Kalendermonaten).

💰 Maximale Abgabensätze nach ZWAG Salzburg
Nutzfläche Max. Abgabe/Jahr
bis 30 m² 200 €
über 30 bis 60 m² 500 €
über 60 bis 90 m² 1.000 €
über 90 bis 130 m² 1.500 €
über 130 bis 180 m² 2.000 €
über 180 bis 220 m² 2.250 €
über 220 m² 2.500 €
Hinweis: Die Gemeinden können niedrigere Sätze festlegen. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Höchstwerte. Für Leerstandsabgabe gelten abweichende Sätze bis zu 5.000 €/Jahr.

Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer der Wohnung – nicht der Nutzer. Das Aufnehmen oder Auflassen eines Zweitwohnsitzes muss der Abgabenbehörde (Gemeinde) innerhalb eines Monats unaufgefordert angezeigt werden. Darüber hinaus ist bis 15. Februar des Folgejahres eine Abgabenerklärung einzureichen. Wer das versäumt, muss mit Schätzungsbescheiden und Verspätungszuschlägen rechnen.

Andere Bundesländer im Vergleich

In Tirol besteht mit dem Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz ein ähnliches Modell. Die Steiermark hat 2024 eine Leerstandsabgabe eingeführt. Wien erhebt keine eigene Zweitwohnsitzsteuer; Niederösterreich und Oberösterreich überlassen die Regelung den Gemeinden – bislang nutzen nur wenige davon Gebrauch. Vorarlberg kennt eine Freizeitwohnsitzpauschale. Das Burgenland und Kärnten haben die Gesetzgebungskompetenz, setzen sie aber kaum um. Der Trend geht allerdings klar in Richtung flächendeckender Abgaben, weil die Gemeinden den Druck steigender Wohnungsknappheit spüren.

Grundverkehrsrecht: Wann Sie eine Liegenschaft als Zweitwohnsitz nutzen dürfen

Der Erwerb einer Immobilie in Österreich unterliegt nicht nur dem Kaufvertragsrecht, sondern auch dem Grundverkehrsrecht – und dieses ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat sein eigenes Grundverkehrsgesetz mit teils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. In Salzburg ist das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (Sbg GVG 2023) maßgeblich, das seit 1. März 2023 in Kraft ist.

Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023: Die wichtigsten Beschränkungen

Das Sbg GVG 2023 verfolgt ein klares Ziel: Wohnraum soll vorrangig der ansässigen Bevölkerung zugutekommen – nicht als Feriendomizil dienen. Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Baugrundstücken in Salzburg ist daher anzeigepflichtig. Der Erwerber muss in einer Erklärung bestätigen, dass er die Wohnung als Hauptwohnsitz oder als Erweiterung eines bestehenden Hauptwohnsitzes nutzen wird. Eine Nutzung als Freizeitwohnsitz ist bei neuen Erwerbsvorgängen grundsätzlich nicht zulässig.

Infografik
Drei Kategorien im Salzburger Grundverkehr
Welche Regeln gelten für Ihren Liegenschaftserwerb?
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Hauptwohnsitz
Erklärungspflichtig

Erwerb möglich nach Abgabe einer Erklärung beim Bürgermeister. Keine Genehmigung erforderlich.

Nutzungspflicht: Bezug als Hauptwohnsitz binnen angemessener Frist.

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Bestandsschutz
Eingeschränkt

Wohnungen, die vor dem 1.3.1993 als Freizeitwohnsitz genutzt wurden, genießen Bestandsschutz.

Weitergabe nur an nahe Angehörige möglich – bei Verkauf an Dritte: Hauptwohnsitzpflicht.

🔴
Neuer Freizeitwohnsitz
Verboten

Die Begründung neuer Freizeitwohnsitze ist in Salzburg seit 1993 grundsätzlich untersagt.

Verstöße: Verwaltungsstrafe und Verpflichtung zur Aufgabe der rechtswidrigen Nutzung.

Für Ausländer (Nicht-EU/EWR-Bürger) gelten zusätzliche Hürden. Sie benötigen eine Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. EU- und EWR-Bürger sind Inländern grundsätzlich gleichgestellt – aber die Beschränkungen für Freizeitwohnsitze gelten auch für sie. Wer sich als Ausländer über den Grunderwerb in Österreich informieren möchte, findet in unserem Beitrag alle Details zum Genehmigungsverfahren.

Verstöße gegen das Grundverkehrsrecht haben ernsthafte Konsequenzen. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat in mehreren Erkenntnissen bestätigt, dass die unzulässige Nutzung einer Wohnung als Freizeitwohnsitz mit Geldbußen geahndet wird – in einem aktuellen Fall, den wir in einem eigenen Beitrag zur Geldbuße für Zweitwohnsitz in Salzburg analysiert haben, ging es um die Frage, ob eine vor 2019 gemeldete Nutzung nachträglich bestraft werden kann.

Steuerliche Folgen eines Zweitwohnsitzes

Ein Zweitwohnsitz in Österreich hat nicht nur melde- und abgabenrechtliche, sondern auch einkommensteuerliche Auswirkungen. Das betrifft vor allem Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat haben.

Unbeschränkte Steuerpflicht durch Wohnsitz

Nach § 1 Abs 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Wohnsitz liegt vor, wenn eine Person über eine Wohnung verfügt, die sie „offensichtlich über einen längeren Zeitraum immer wieder“ nutzt. Dabei genügt bereits ein Zweitwohnsitz – er muss nicht der Hauptwohnsitz sein. Die Wohnung muss allerdings den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein; ein Hotelzimmer oder eine reine Abstellkammer reicht nicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet: Österreich besteuert das gesamte Welteinkommen. Für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland und Zweitwohnsitz in Österreich kommt es daher regelmäßig zu Doppelbesteuerungsfragen, die nur anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) gelöst werden können.

Die Zweitwohnsitzverordnung: Die 70-Tage-Regel

Eine wichtige Erleichterung bietet die sogenannte Zweitwohnsitzverordnung des Bundesministeriums für Finanzen. Sie bestimmt, dass ein Wohnsitz in Österreich für bestimmte Personen nur dann als begründet gilt, wenn die inländische Wohnung an mehr als 70 Tagen im Kalenderjahr genutzt wird. Voraussetzung ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegt.

Infografik
Steuerpflicht bei Zweitwohnsitz – Entscheidungsbaum
1
Wohnsitz in Österreich?
Verfügen Sie über eine Wohnung, die Sie regelmäßig nutzen (auch als Zweitwohnsitz)?
2
Lebensmittelpunkt im Ausland?
Liegt Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen seit mindestens 5 Jahren außerhalb Österreichs?
?
Nutzung an mehr als 70 Tagen pro Jahr?
Das ist die entscheidende Schwelle der Zweitwohnsitzverordnung.
Ja → Unbeschränkte Steuerpflicht
Welteinkommen wird in Österreich besteuert. DBA prüfen!
Nein → Keine Steuerpflicht
Kein inländischer Wohnsitz im Sinne des EStG.

Neben der Einkommensteuer ist auch die Grunderwerbsteuer relevant: Beim Erwerb der Zweitwohnung fällt die reguläre Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises an – zuzüglich der Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 %. Seit 1. Juli 2024 entfällt die Gebühr für die Eintragung von Kaufverträgen in die Urkundensammlung. Der ORF-Beitrag fällt seit Jänner 2024 für reine Nebenwohnsitze nicht mehr an – eine spürbare Entlastung gegenüber der früheren GIS-Regelung.

💡 Praxistipp: 70-Tage-Dokumentation führen

Wenn Sie einen Zweitwohnsitz in Österreich halten, aber Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, sollten Sie Ihre Aufenthaltstage in Österreich genau dokumentieren. Führen Sie ein einfaches Aufenthaltsprotokoll mit Datum, Ankunft und Abreise. Im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt liegt die Beweislast bei Ihnen. Ohne Dokumentation gehen die Behörden im Zweifel von mehr als 70 Tagen aus – mit der Folge unbeschränkter Steuerpflicht auf Ihr Welteinkommen.

Sonderfälle aus der Praxis

Zweitwohnsitz für Berufspendler

Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhält – etwa eine Wohnung in Salzburg neben dem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde – ist in den meisten Bundesländern von der Zweitwohnsitzabgabe befreit. In Tirol ist die Befreiung gesetzlich verankert. In Salzburg hängt sie von der jeweiligen Gemeindeverordnung ab. Steuerlich können die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden – allerdings nur befristet, wenn der Umzug zumutbar wäre.

Touristische Vermietung statt Eigennutzung

Manche Eigentümer versuchen, die Zweitwohnsitzbeschränkungen zu umgehen, indem sie ihre Wohnung touristisch vermieten. Doch auch hier gelten strenge Regeln: In Salzburg braucht die gewerbliche touristische Vermietung eine Bewilligung nach der Gewerbeordnung und – je nach Widmung – eine raumordnungsrechtliche Genehmigung. Wer ohne Bewilligung vermietet, riskiert Verwaltungsstrafen und die Rückführung in die Wohnnutzung. Die Details zur touristischen Vermietung in Salzburg haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Erbschaft und Schenkung einer Zweitwohnung

Wird eine Wohnung, die bisher als Zweitwohnsitz genutzt wurde, vererbt oder verschenkt, müssen die Erben die grundverkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllen. In Salzburg bedeutet das: Entweder der Erbe begründet dort einen Hauptwohnsitz oder er gibt die Nutzung als Zweitwohnung auf. Eine Ausnahme besteht nur bei Altbestand (Nutzung vor 1. März 1993), bei dem die Weitergabe an nahe Angehörige möglich bleibt. Bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie fällt zudem Grunderwerbsteuer an – bemessen nach dem Grundstückswert laut Pauschalwertmodell.

EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

EU- und EWR-Bürger sind beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Die Beschränkungen für Freizeitwohnsitze gelten aber auch für sie. Ein deutscher Staatsbürger, der eine Wohnung in Salzburg kaufen möchte, muss dieselbe Hauptwohnsitzerklärung abgeben wie ein Österreicher. Drittstaatsangehörige benötigen darüber hinaus eine ausdrückliche Genehmigung durch die Grundverkehrskommission – das Verfahren kann mehrere Monate dauern. Die allgemeinen Schwerpunkte rund um Immobilienrecht in Salzburg finden Sie auf unserer Schwerpunktseite.

Häufige Fehler beim Zweitwohnsitz

In unserer Kanzleipraxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehler im Zusammenhang mit Zweitwohnsitzen. Die folgenden fünf kosten betroffene Eigentümer und Nutzer regelmäßig Geld und Nerven.

Anmeldung vergessen oder zu spät eingereicht

Die Dreitagesfrist wird oft unterschätzt. Gerade wer nur gelegentlich in der Zweitwohnung ist, vergisst die Anmeldung. Folge: Geldstrafe bis 726 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro.

Abgabenerklärung nicht eingereicht

In Salzburg muss die Abgabenerklärung bis 15. Februar des Folgejahres bei der Gemeinde sein. Viele Eigentümer wissen das nicht. Die Gemeinde schätzt dann die Abgabe und verhängt Verspätungszuschläge.

Hauptwohnsitzerklärung im Kaufvertrag nicht ernst genommen

Manche Käufer unterschreiben die Erklärung, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen – und nutzen sie dann als Ferienwohnung. Das ist kein Kavaliersdelikt: Die Gemeinde prüft, und bei festgestelltem Verstoß drohen Verwaltungsstrafen und die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts.

70-Tage-Grenze nicht dokumentiert

Personen mit Lebensmittelpunkt im Ausland verlassen sich darauf, „selten genug“ in Österreich zu sein. Ohne schriftliche Dokumentation der Aufenthaltstage ist im Streitfall aber nichts beweisbar – das Finanzamt nimmt dann unbeschränkte Steuerpflicht an.

Grundverkehrsrecht beim Kauf ignoriert

Der Kaufvertrag wird notariell beglaubigt, die Grundbucheintragung beantragt – aber die grundverkehrsrechtliche Erklärung fehlt. Ohne sie wird die Eintragung vom Grundbuchgericht abgelehnt. Der gesamte Kaufprozess verzögert sich, und im schlimmsten Fall platzt der Kauf.

Checkliste: Zweitwohnsitz in Österreich richtig anlegen

✅ Checkliste: Zweitwohnsitz in Österreich
☑️ Grundverkehrsrecht prüfen – Darf die Liegenschaft als Zweitwohnsitz genutzt werden? Widmung und Landesgesetz prüfen (in Salzburg: Sbg GVG 2023).
☑️ Kaufvertrag mit Erklärung – Hauptwohnsitzerklärung oder Nachweis über zulässige Zweitwohnsitznutzung (Bestandsschutz, gewidmetes Zweitwohnungsgebiet) vorbereiten.
☑️ Anmeldung innerhalb von 3 Tagen – Meldezettel ausfüllen, Unterkunftgeber-Unterschrift einholen, beim Meldeamt oder online einreichen.
☑️ Zweitwohnsitzabgabe klären – Bei der Gemeinde nachfragen, ob eine Abgabe erhoben wird. Anzeigepflicht (1 Monat) beachten und Abgabenerklärung fristgerecht einreichen.
☑️ Steuerliche Auswirkungen prüfen – Insbesondere bei Lebensmittelpunkt im Ausland: 70-Tage-Regel, Doppelbesteuerungsabkommen, Aufenthaltsdokumentation.
☑️ Versicherungen anpassen – Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz abschließen. Bestehende Polizzen auf Deckung prüfen.
☑️ Nutzungsänderungen melden – Wird der Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz oder umgekehrt? Innerhalb eines Monats ummelden. Gleiches gilt für die Aufgabe des Zweitwohnsitzes.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Meldepflicht: Jeder Zweitwohnsitz muss innerhalb von 3 Tagen nach Einzug beim Meldeamt angemeldet werden. Strafe bei Verstoß: bis 726 €, im Wiederholungsfall bis 2.180 €.
2. Abgaben: Immer mehr Gemeinden erheben Zweitwohnsitzabgaben. In Salzburg bis zu 2.500 €/Jahr je nach Nutzfläche (ZWAG). Abgabenerklärung bis 15. Februar des Folgejahres.
3. Grundverkehrsrecht: In Salzburg sind neue Freizeitwohnsitze verboten. Beim Kauf müssen Sie erklären, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen. Verstöße werden bestraft.
4. Steuern: Ein Zweitwohnsitz kann unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich auslösen. Ausnahme: 70-Tage-Regel bei mindestens 5 Jahren Lebensmittelpunkt im Ausland.
5. ORF-Beitrag: Seit Jänner 2024 kein ORF-Beitrag mehr für reine Nebenwohnsitze.
6. Beratung: Vor dem Kauf einer Zweitwohnung unbedingt die grundverkehrs-, abgaben- und steuerrechtliche Situation im konkreten Bundesland und der konkreten Gemeinde klären lassen.

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Ob Sie eine Wohnung in Salzburg als Zweitwohnsitz nutzen möchten, bereits eine Zweitwohnsitzabgabe erhalten haben oder wissen wollen, ob ein geplanter Immobilienkauf grundverkehrsrechtlich überhaupt möglich ist – wir unterstützen Sie. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Meldepflicht, Zweitwohnsitzabgabe, Grundverkehrsrecht und steuerliche Implikationen. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Grundverkehrsrecht in Österreich – Genehmigungspflichten beim Immobilienkauf

Grundverkehrsrecht Österreich Thumbnail

Wer in Österreich eine Liegenschaft kauft, stößt früher oder später auf das Grundverkehrsrecht. Dieses Rechtsgebiet regelt, unter welchen Voraussetzungen Grund und Boden den Eigentümer wechseln dürfen – und es ist Landessache. Das bedeutet: Neun Bundesländer, neun Grundverkehrsgesetze, neun unterschiedliche Genehmigungsverfahren. Ohne grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder zumindest eine Negativbestätigung geht nichts ins Grundbuch. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Genehmigungspflichten beim Immobilienkauf bestehen, wie das Verfahren vor der Grundverkehrskommission abläuft und worauf Sie in der Praxis achten müssen, damit Ihr Kaufvertrag nicht im behördlichen Niemandsland stecken bleibt.

Was ist Grundverkehrsrecht – und warum gibt es das?

Grundverkehrsrecht ist jenes Rechtsgebiet, das den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundstücken reguliert. Es greift bei Kauf, Tausch, Schenkung und bestimmten gesellschaftsrechtlichen Übertragungen. Die Verfassungsgrundlage findet sich in Art 15 Abs 1 B-VG: Weil der Grundverkehr nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist, fällt er in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Der Grundgedanke dahinter: Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Das Land soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen nicht für Spekulationszwecke aufgekauft werden, dass Siedlungsraum für die einheimische Bevölkerung erhalten bleibt und dass ausländische Investoren nicht unkontrolliert Liegenschaften erwerben. Konkret verfolgen die Grundverkehrsgesetze drei Ziele:

Infografik
Drei Schutzziele des Grundverkehrsrechts
Warum Grundstückserwerb in Österreich reguliert wird
🌾
Agrarstruktur
Grüner Grundverkehr

Erhaltung leistungsfähiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Verhindert Zersplitterung und Spekulation mit Agrarflächen.

Praxisbeispiel: Bauträger kauft Ackerfläche zur Umwidmung – Genehmigung wird verweigert.
🏘️
Siedlungspolitik
Grauer Grundverkehr

Sicherung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Eindämmung von Zweitwohnsitzen in touristisch belasteten Gebieten.

Praxisbeispiel: Ferienhaus in Kitzbühel – Erklärungspflicht zum Hauptwohnsitz gefordert.
🌍
Souveränität
Ausländergrundverkehr

Kontrolle des Grunderwerbs durch ausländische natürliche und juristische Personen. EU/EWR-Bürger sind weitgehend gleichgestellt.

Praxisbeispiel: Schweizer Staatsbürger benötigt Genehmigung der Grundverkehrskommission.

Diese drei Schutzziele spiegeln sich in der Dreiteilung wider, die alle neun Landesgesetze in unterschiedlicher Ausprägung kennen: den grünen Grundverkehr (land- und forstwirtschaftliche Flächen), den grauen Grundverkehr (Baugrundstücke und bebaute Liegenschaften) und den Ausländergrundverkehr. Wann welche Regelung greift, hängt von der Widmung des Grundstücks, der Staatsbürgerschaft des Erwerbers und dem konkreten Bundesland ab.

Grüner, grauer und Ausländer-Grundverkehr im Vergleich

Die drei Bereiche des Grundverkehrsrechts unterscheiden sich grundlegend – in den Voraussetzungen, im Verfahren und in den Rechtsfolgen bei fehlender Genehmigung. Für Käufer ist es entscheidend zu wissen, welcher Bereich auf ihren konkreten Erwerb zutrifft.

🌿 Grüner Grundverkehr

Betrifft: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grünland, Wald, Almen)

Genehmigung: In allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Prüfung durch die Grundverkehrskommission.

Typische Kriterien: Erwerber muss Landwirt sein oder Selbstbewirtschaftung nachweisen. Kaufpreis darf nicht spekulativ überhöht sein.

Ergebnis bei Versagung: Kaufvertrag kann nicht verbüchert werden. Grundbucheintragung wird abgewiesen.
🏗️ Grauer Grundverkehr

Betrifft: Baugrundstücke und bebaute Liegenschaften (Wohnungen, Häuser, Gewerbeobjekte)

Genehmigung: Je nach Bundesland unterschiedlich – von genehmigungspflichtig (Tirol, Vorarlberg) bis lediglich anzeigepflichtig (Salzburg, Wien).

Typische Kriterien: Erklärung zum Wohnsitz, Verwendungszweck, in manchen Ländern Freizeitwohnsitzbeschränkung.

Achtung Tirol: Auch bei Baugrundstücken volle Genehmigungspflicht – eines der strengsten Grundverkehrsgesetze Österreichs.

Der grüne Grundverkehr ist in allen Bundesländern am strengsten reguliert. Landwirtschaftliche Flächen sollen in der Hand von aktiven Landwirten bleiben. Die Grundverkehrskommission prüft, ob der Erwerber die Liegenschaft selbst bewirtschaften wird, ob der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht und ob der Erwerb keine unerwünschte Zersplitterung der Betriebsstruktur verursacht.

Beim grauen Grundverkehr ist die Bandbreite enorm. In Salzburg genügt eine Anzeige an den Bürgermeister und eine Erklärung, dass die Liegenschaft nicht als Freizeitwohnsitz genutzt wird (§ 13 S.GVG 2023). In Tirol dagegen bedarf der Erwerb von Baugrundstücken einer Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft – inklusive der Bestätigung, dass ein Bedarf an Wohnraum besteht und der Erwerber das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist bebaut.

Genehmigungspflichten im Überblick nach Bundesland

Die folgende Übersicht zeigt die grundverkehrsrechtlichen Anforderungen der neun Bundesländer. Beachten Sie: Diese Tabelle bildet den Regelfall ab. In jedem Bundesland gibt es Ausnahmen, Befreiungstatbestände und Sonderregelungen – etwa für Erbschaften, Schenkungen innerhalb der Familie oder Erwerbe unter Ehegatten.

📋 Grundverkehrsrecht: Genehmigungspflichten je Bundesland
Bundesland Grüner GV Grauer GV Ausländer-GV
Salzburg Genehmigung Anzeige + Erklärung Genehmigung (Drittstaaten)
Tirol Genehmigung Genehmigung Genehmigung (Drittstaaten)
Vorarlberg Genehmigung Genehmigung Genehmigung (Drittstaaten)
Oberösterreich Genehmigung Anzeige Genehmigung (Drittstaaten)
Niederösterreich Genehmigung Anzeige + Erklärung Genehmigung (Drittstaaten)
Steiermark Genehmigung Anzeige Genehmigung (Drittstaaten)
Kärnten Genehmigung Anzeige + Erklärung Genehmigung (Drittstaaten)
Burgenland Genehmigung Anzeige Genehmigung (Drittstaaten)
Wien Kein agrarischer GV Anzeige Genehmigung (Drittstaaten)
Hinweis: EU/EWR-Bürger sind beim Ausländergrundverkehr grundsätzlich Inländern gleichgestellt. „Genehmigung (Drittstaaten)“ betrifft nur Nicht-EU/EWR-Bürger. Stand: März 2026.

Was in der Tabelle auffällt: Beim grünen Grundverkehr sind sich alle Bundesländer einig – der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist überall genehmigungspflichtig. Wien bildet eine Sonderstellung, weil es dort praktisch keine landwirtschaftlichen Grundstücke gibt. Beim grauen Grundverkehr gehen die Regelungen auseinander. Tirol und Vorarlberg verlangen eine volle Genehmigung, die übrigen Bundesländer begnügen sich mit einer Anzeige oder Erklärung.

💡 Praxistipp: Widmung vor Vertragsunterzeichnung klären

Prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags im Flächenwidmungsplan, ob das Grundstück als Bauland, Grünland oder Mischwidmung ausgewiesen ist. Nicht die tatsächliche Nutzung entscheidet über die Genehmigungspflicht, sondern die Widmung im Raumordnungsrecht. Ein bebautes Grundstück auf Grünland unterliegt dem grünen Grundverkehr – mit allen strengen Anforderungen.

So läuft das Verfahren vor der Grundverkehrskommission ab

Wenn für Ihren Grundstückserwerb eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde stellen. In den meisten Bundesländern ist das die Grundverkehrskommission – ein weisungsfreies Kollegialorgan, das beim Land angesiedelt ist. Der Ablauf folgt einem typischen Muster:

Ablauf
Genehmigungsverfahren vor der Grundverkehrskommission
1
Antragstellung

Der Erwerber (oder dessen Rechtsanwalt) reicht den Antrag bei der Grundverkehrsbehörde ein – gemeinsam mit dem Kaufvertrag, dem Grundbuchsauszug und weiteren Unterlagen.

2
Formale Prüfung

Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Mängeln wird eine Frist zur Verbesserung gesetzt. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren um Wochen.

3
Inhaltliche Prüfung

Die Kommission prüft die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen: Erwerbszweck, Qualifikation des Erwerbers (beim grünen GV), Preis, Widmung. Gegebenenfalls wird ein Gutachten eingeholt.

⏱️
Typische Verfahrensdauer: 4–12 Wochen je nach Bundesland und Komplexität. In Salzburg rechnen Sie beim grünen Grundverkehr mit 6–10 Wochen. Bei fehlenden Unterlagen verlängert sich die Frist.
4
Bescheid der Grundverkehrskommission

Die Kommission erlässt einen Bescheid: Genehmigung, Versagung oder Genehmigung mit Auflagen (z. B. Bewirtschaftungspflicht, Bebauungsfrist).

✓ Genehmigung erteilt

Grundbuchgesuch kann eingebracht werden. Der Bescheid wird dem Grundbuchgericht vorgelegt.

✗ Genehmigung versagt

Kaufvertrag kann nicht verbüchert werden. Berufung an das Landesverwaltungsgericht möglich (Frist: 4 Wochen).

Entscheidend: Ohne den positiven Bescheid der Grundverkehrsbehörde nimmt das Grundbuchgericht das Eintragungsgesuch gar nicht an. Das Grundbuch ist der letzte Filter – und der funktioniert nur mit der grundverkehrsbehördlichen Bestätigung. Das gilt auch für Negativbestätigungen: In Bundesländern, in denen beim grauen Grundverkehr keine Genehmigung, sondern nur eine Anzeige erforderlich ist, verlangt das Grundbuchgericht zumindest eine Bestätigung der Behörde, dass keine Genehmigungspflicht besteht.

Grundverkehr in Salzburg – das GVG 2023 in der Praxis

Am 1. März 2023 trat das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023) in Kraft und löste das GVG 2001 ab. Die Reform brachte eine zentrale Änderung: Statt der früheren Bezirksgrundverkehrskommissionen gibt es nun eine einzige landesweite Grundverkehrskommission – ein weisungsfreies Kollegialorgan mit 17 Mitarbeitern, das jährlich rund 2.000 Grünland-Verkäufe und geschätzte 11.000 weitere Fälle bearbeitet.

Grüner Grundverkehr in Salzburg (§§ 4–11 S.GVG 2023)

Der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist in Salzburg genehmigungspflichtig. Die Grundverkehrskommission prüft gemäß § 9 S.GVG 2023, ob der Erwerb den Zielen des Gesetzes entspricht. Genehmigungsversagungsgründe sind insbesondere:

⚖️
Versagungsgründe nach § 9 S.GVG 2023
Wann die Grundverkehrskommission den Erwerb ablehnt
1
Keine Selbstbewirtschaftung – Der Erwerber kann oder will die Fläche nicht selbst land- oder forstwirtschaftlich nutzen.
2
Überhöhter Kaufpreis – Der vereinbarte Preis liegt deutlich über dem ortsüblichen Verkehrswert landwirtschaftlicher Flächen.
3
Betriebszersplitterung – Durch den Erwerb wird ein bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb unwirtschaftlich aufgeteilt.
4
Bodenspekulation – Der Erwerb dient erkennbar der Spekulation (Kauf zur Weiterveräußerung oder Umwidmung).
5
Ausländerrechtliche Beschränkung – Ein Drittstaatsangehöriger kann kein schutzwürdiges Interesse am Erwerb nachweisen.

Grauer Grundverkehr in Salzburg (§§ 12–16 S.GVG 2023)

Der Erwerb von Baugrundstücken ist in Salzburg nicht genehmigungspflichtig. Der Käufer muss den Rechtserwerb allerdings dem Bürgermeister der Gemeinde anzeigen und eine Erklärung abgeben, dass die Liegenschaft nicht als Freizeitwohnsitz genutzt wird (§ 13 S.GVG 2023). In Gemeinden mit Zweitwohnsitzbeschränkung – und das betrifft einen großen Teil des Landes Salzburg – wird diese Erklärung besonders genau geprüft.

Die Bescheinigung des Bürgermeisters nach § 12 Abs 2 S.GVG 2023 ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung. Ohne diese Bescheinigung – die sogenannte „Negativbestätigung“ – weist das Grundbuchgericht den Antrag ab.

Ausländergrunderwerb: EU-Bürger, Drittstaaten, Sonderfälle

Das Grundverkehrsrecht unterscheidet beim Ausländergrunderwerb scharf zwischen drei Gruppen von Erwerbern. Die Rechtsfolgen sind grundlegend verschieden:

Infografik
Drei Erwerberkategorien im Ausländergrundverkehr
🇦🇹
Österreicher
Keine Beschränkung

Kein Ausländergrundverkehrsverfahren. Nur die allgemeinen Regelungen (grüner/grauer GV) gelten.

Status: Freier Erwerb im Rahmen der allgemeinen Grundverkehrsregeln.
🇪🇺
EU/EWR-Bürger
Gleichgestellt

Inländergleichbehandlung: kein eigenes Genehmigungsverfahren. Es gelten dieselben Regeln wie für Österreicher.

Ausnahme: Freizeitwohnsitze in Beschränkungsgebieten – Erklärungspflicht bleibt bestehen.
🌐
Drittstaatsangehörige
Genehmigungspflichtig

Volle Genehmigungspflicht. Nachweis eines wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Interesses an dem Erwerb erforderlich.

Wichtig: Schweizer sind trotz bilateraler Abkommen nicht EU-gleichgestellt beim Grunderwerb.

Für deutsche Staatsbürger ist die Lage klar: Als EU-Bürger sind sie Österreichern beim Grunderwerb grundsätzlich gleichgestellt. Kein Genehmigungsverfahren nach dem Ausländergrundverkehrsrecht. Was allerdings bleibt, sind die allgemeinen Regelungen des grünen und grauen Grundverkehrs. Wer als Deutscher eine Almfläche in Salzburg kaufen will, braucht keine Ausländergenehmigung, muss aber sehr wohl die Selbstbewirtschaftung nachweisen.

Sonderfall: Juristische Personen und Gesellschaften

Auch bei Gesellschaften prüft das Grundverkehrsrecht genau. Eine GmbH mit Sitz in Österreich, deren Gesellschafter ausschließlich EU-Bürger sind, wird wie ein Inländer behandelt. Hält jedoch ein Drittstaatsangehöriger – direkt oder mittelbar – eine Beteiligung, kann das die Genehmigungspflicht auslösen. Die Grundverkehrsgesetze „durchleuchten“ die Gesellschaftsstruktur. In Salzburg regelt § 17 S.GVG 2023, wann eine juristische Person als „Ausländer“ im Sinne des Grundverkehrsrechts gilt.

Sonderfall: Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung

Das Grundverkehrsrecht greift nicht nur beim Kauf. Auch Erbschaften und Schenkungen von Liegenschaften unterliegen der grundverkehrsbehördlichen Kontrolle – mit einer wichtigen Erleichterung: In den meisten Bundesländern sind Übertragungen innerhalb der Familie (Ehegatten, Kinder, Eltern) von der Genehmigungspflicht ausgenommen oder privilegiert. In Salzburg sieht § 6 S.GVG 2023 Ausnahmen für den Erwerb im Familienkreis vor.

Häufige Fehler beim grundverkehrsbehördlichen Verfahren

In unserer Kanzleipraxis sehen wir immer wieder, dass Grundstückskäufe an vermeidbaren Fehlern scheitern – oder sich um Monate verzögern. Die folgenden Fehler gehören zu den häufigsten:

Grundverkehrsrecht wird ignoriert oder vergessen

Der häufigste Fehler: Der Kaufvertrag wird unterschrieben, die Treuhandabwicklung läuft, der Kaufpreis wird erlegt – und dann stellt sich heraus, dass keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung vorliegt. Das Grundbuchgericht weist den Eintragungsantrag ab.

Falsches Bundesland-Recht angewendet

Die Grundverkehrsgesetze unterscheiden sich erheblich. Wer mit Tiroler Regeln einen Salzburger Erwerb abwickelt, riskiert falsche Anträge, fehlende Formulare und unnötige Verzögerungen. Immer das GVG des Bundeslandes prüfen, in dem die Liegenschaft liegt.

Widmung nicht geprüft

Ein Haus auf Grünland? Das gibt es öfter als gedacht. Die Widmung entscheidet, ob grüner oder grauer Grundverkehr gilt. Wer das nicht prüft, stellt den falschen Antrag – und beginnt von vorne.

Unvollständige Unterlagen eingereicht

Fehlende Grundbuchsauszüge, nicht beglaubigte Verträge, kein Nachweis der Selbstbewirtschaftung – jedes fehlende Dokument führt zu einer Verbesserungsaufforderung und verzögert das Verfahren um Wochen.

Kaufvertrag ohne aufschiebende Bedingung

Wird die grundverkehrsbehördliche Genehmigung nicht als aufschiebende Bedingung in den Kaufvertrag aufgenommen, kann bei Versagung ein unauflösbares Vertragsproblem entstehen: Der Kaufpreis wurde bezahlt, die Eintragung ins Grundbuch ist aber unmöglich.

💡 Praxistipp: Aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag

Nehmen Sie in jeden Kaufvertrag, der einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf, eine aufschiebende Bedingung auf: „Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn die erforderliche Genehmigung nach dem [jeweiligen GVG] rechtskräftig erteilt ist.“ So schützen Sie sich vor dem Szenario, dass der Kaufpreis bezahlt, die Eigentumsübertragung aber rechtlich unmöglich ist. Ein erfahrener Immobilienanwalt sorgt dafür, dass dieser Punkt nicht vergessen wird.

Checkliste: Unterlagen für die Grundverkehrsbehörde

Die konkreten Anforderungen variieren je nach Bundesland und Art des Grundverkehrs. Die folgende Checkliste deckt die Dokumente ab, die in den meisten Fällen benötigt werden – insbesondere in Salzburg. Klären Sie vorab mit der zuständigen Behörde, ob weitere Nachweise erforderlich sind.

✅ Checkliste: Unterlagen für das Grundverkehrsverfahren
☑️
Kaufvertrag – Beglaubigte Abschrift oder Original mit Unterschriftsbeglaubigung durch Rechtsanwalt oder Notar.
☑️
Grundbuchsauszug – Aktueller Auszug (nicht älter als 6 Wochen) der betroffenen Liegenschaft.
☑️
Flächenwidmungsplan-Auszug – Nachweis der aktuellen Widmung des Grundstücks (Bauland, Grünland, etc.).
☑️
Identitätsnachweis – Reisepass oder Personalausweis des Erwerbers (bei Gesellschaften: Firmenbuchauszug + Gesellschaftsvertrag).
☑️
Erklärung zum Verwendungszweck – Angabe, wofür die Liegenschaft genutzt wird (Hauptwohnsitz, Gewerbe, Landwirtschaft). Amtliches Formular verwenden.
☑️
Nachweis der Selbstbewirtschaftung – Nur beim grünen Grundverkehr: Betriebskonzept, Ausbildungsnachweis oder SVS-Bestätigung als Landwirt.
☑️
Staatsbürgerschaftsnachweis – Beim Ausländergrundverkehr: Nachweis der Staatsangehörigkeit. EU/EWR-Bürger legen den Pass vor.
☑️
Antragsformular der Grundverkehrsbehörde – Jedes Bundesland hat eigene Formulare. In Salzburg sind sie online auf salzburg.gv.at verfügbar.
💡 Praxistipp: Grunderwerbsteuer nicht vergessen

Neben der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung fällt bei jedem Immobilienkauf auch die Grunderwerbsteuer an (3,5 % des Kaufpreises, bei nahen Angehörigen gestaffelt nach dem Stufentarif). Die GrESt muss vor der Grundbucheintragung entrichtet werden – zusätzlich zur grundverkehrsbehördlichen Freigabe. Planen Sie beide Schritte parallel, um keine Zeit zu verlieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Grundverkehrsrecht Österreich – Zusammenfassung
1. Das Grundverkehrsrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat ein eigenes Grundverkehrsgesetz mit unterschiedlichen Genehmigungspflichten, Verfahren und Fristen.
2. Drei Bereiche: Grüner Grundverkehr (Agrarflächen, überall genehmigungspflichtig), grauer Grundverkehr (Bauland, je nach Bundesland) und Ausländergrundverkehr (Drittstaaten genehmigungspflichtig).
3. EU/EWR-Bürger sind beim Ausländergrundverkehr Inländern gleichgestellt – kein eigenes Genehmigungsverfahren. Die allgemeinen Regeln gelten trotzdem.
4. In Salzburg ist der Erwerb von Baugrundstücken nicht genehmigungspflichtig – aber anzeigepflichtig (S.GVG 2023). Landwirtschaftliche Flächen brauchen eine Genehmigung.
5. Ohne grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder Negativbestätigung weist das Grundbuchgericht den Eintragungsantrag ab. Der Kaufvertrag kann nicht verbüchert werden.
6. Nehmen Sie die grundverkehrsbehördliche Genehmigung als aufschiebende Bedingung in den Kaufvertrag auf. Das schützt beide Seiten, wenn die Genehmigung versagt wird.

Wie wir Ihnen bei Grundverkehrsfragen helfen

Das Grundverkehrsrecht gehört zu jenen Rechtsgebieten, bei denen ein Fehler im Verfahren den gesamten Immobilienkauf blockieren kann – und das oft erst Wochen nach Vertragsunterzeichnung. In unserer Kanzlei in Salzburg begleiten wir den grundverkehrsbehördlichen Prozess von Anfang an: Wir prüfen die Widmung, identifizieren die richtige Genehmigungskategorie, bereiten den Antrag vor und stellen sicher, dass der Kaufvertrag die notwendigen Bedingungen enthält. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Forward Deals & Off-Plan-Käufe – Risiken beim Immobilienkauf vor Fertigstellung

Forward Deals Immobilien Thumbnail

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, das noch gar nicht gebaut wurde, geht ein erhebliches Risiko ein – finanziell, rechtlich und zeitlich. Sogenannte Forward Deals und Off-Plan-Käufe locken mit attraktiven Preisen und der Aussicht auf Wertsteigerung. Doch zwischen Vertragsunterschrift und Schlüsselübergabe liegen oft Jahre, in denen vieles schiefgehen kann: Der Bauträger wird insolvent, die Fertigstellung verzögert sich, oder die Bauqualität entspricht nicht dem Prospekt. Dieser Beitrag zeigt, welche Risiken beim Immobilienkauf vor Fertigstellung bestehen, wie das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Käufer in Österreich schützt und worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten. Stand: März 2026.

Was sind Forward Deals und Off-Plan-Käufe?

Der Begriff „Forward Deal“ stammt aus der Immobilienwirtschaft und beschreibt den Kauf einer Liegenschaft, die sich noch im Planungs- oder Baustadium befindet. Das Pendant im Wohnungsmarkt ist der „Off-Plan-Kauf“: Der Käufer erwirbt eine Wohnung auf Basis von Plänen, Baubeschreibungen und Visualisierungen – ohne die fertige Immobilie jemals betreten zu haben.

In der Praxis unterscheidet man zwei Varianten, die sich vor allem in der Zahlungsstruktur unterscheiden.

Infografik
Forward Purchase vs. Forward Funding
Die zwei Grundmodelle beim Kauf vor Fertigstellung
💰
Forward Purchase
Zahlung bei Fertigstellung

Der Käufer verpflichtet sich vertraglich zum Erwerb, zahlt aber den gesamten Kaufpreis erst nach Fertigstellung und Übergabe.

Vorteil: Kein Kapital während der Bauphase gebunden. Geringeres Insolvenzrisiko.
→ Typisch bei institutionellen Investoren
📊
Forward Funding
Zahlung nach Baufortschritt

Der Käufer leistet Teilzahlungen entsprechend dem Baufortschritt. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Fertigstellung.

Achtung: Kapital fließt vor Fertigstellung – BTVG-Schutz hier besonders wichtig.
→ Das Standardmodell bei privaten Wohnungskäufen

Für private Käufer in Österreich ist fast ausschließlich das Forward-Funding-Modell relevant: Sie zahlen den Kaufpreis in Raten, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Genau hier setzt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) an.

Wann gilt das BTVG beim Kauf vor Fertigstellung?

Das BTVG ist das zentrale Schutzgesetz für Käufer, die Zahlungen leisten, bevor die Immobilie fertiggestellt ist. Es greift allerdings nicht automatisch bei jedem Off-Plan-Kauf. Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

⚖️ Drei Voraussetzungen für die Anwendung des BTVG
§ 1 Abs 1 BTVG – Alle drei müssen kumulativ vorliegen
1
Erwerb einer noch zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Liegenschaft
Neubauten, Dachgeschossausbauten, Generalsanierungen – nicht aber reine Renovierungen oder Bestandswohnungen.
2
Zahlungen vor Fertigstellung von mehr als 150 €/m² Nutzfläche
Sobald die Vorauszahlungen diese Schwelle überschreiten, ist das BTVG zwingend anzuwenden. Die 150-€-Grenze bezieht sich auf die tatsächliche Nutzfläche.
3
Wirtschaftliche Einheit zwischen Liegenschafts- und Bauleistungsvertrag
Auch wenn Grundkauf und Bauvertrag formell getrennt abgeschlossen werden: Bilden sie eine wirtschaftliche Einheit, gilt das BTVG trotzdem.

Die Details zur Abgrenzung – etwa bei einem Grundstückskauf mit separatem Werkvertrag – haben wir in einem eigenen Beitrag zum Anwendungsbereich des BTVG aufbereitet. Entscheidend für Forward Deals: Das BTVG ist zwingendes Recht. Vertragliche Vereinbarungen, die den Käufer schlechterstellen als das Gesetz, sind unwirksam (§ 12 BTVG).

Sicherungsmodelle im BTVG – Ihr Schutz als Käufer

Das BTVG verpflichtet den Bauträger, eines von mehreren gesetzlich vorgesehenen Sicherungsmodellen anzubieten. Diese Modelle sollen verhindern, dass Käufer bei einer Insolvenz des Bauträgers ihr bereits bezahltes Geld verlieren.

Infografik
Die drei Sicherungsmodelle nach dem BTVG
§§ 7–9 BTVG – Schutz der Käufervorauszahlungen
🏦
Schuldrechtliche Sicherung
§ 8 BTVG

Bankgarantie oder Versicherung sichert die gesamte Vorauszahlung ab.

Höchster Schutz – bei Insolvenz wird das Geld direkt erstattet.
→ Selten, da für den Bauträger teuer
📋
Grundbücherliche Sicherung
§ 9 BTVG

Vormerkung im Grundbuch + Ratenplan + Treuhänder. Zahlung nur nach bestätigtem Baufortschritt.

Praxis-Standard – das mit Abstand häufigste Modell bei Wohnungskäufen.
→ Zahlungen nur über Treuhandkonto
🔒
Pfandrechtliche Sicherung
§ 9 BTVG

Pfandrecht zugunsten des Käufers auf der Liegenschaft eingetragen. Kombiniert mit Ratenplan.

Ergänzend – oft zusammen mit grundbücherlicher Sicherung.
→ Schützt vor nachrangigen Gläubigern

Für die meisten Off-Plan-Käufe in Österreich kommt die grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan und Treuhandabwicklung zum Einsatz. Der Treuhänder – ein Rechtsanwalt oder Notar – gibt die Kaufpreisraten erst dann an den Bauträger frei, wenn der jeweilige Baufortschritt durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt wurde. Wie die Treuhandabwicklung im Detail funktioniert, haben wir in einem gesonderten Beitrag erklärt.

Ratenplan A und B – Zahlungen nach Baufortschritt

Das BTVG sieht zwei gesetzliche Ratenpläne vor, nach denen die Kaufpreiszahlungen gestaffelt werden. Beide koppeln die Fälligkeit der Raten an konkrete Bauphasen. Der Unterschied liegt im Tempo der Zahlungen.

📊 Ratenplan A vs. Ratenplan B nach dem BTVG
§ 10 BTVG – Maximale Kaufpreisraten je Bauphase
Bauphase Ratenplan A Ratenplan B
Baubeginn (Aushub) 15 % 10 %
Rohbau + Dach 35 % 25 %
Rohinstallationen 20 % 20 %
Fassade + Fenster + Innenputz 12 % 20 %
Estrich + Fliesen + Endinstallation 12 % 15 %
Bezugsfertig + Gesamtfertigstellung 6 % 10 %
ℹ️ Bei dringendem Wohnbedarf (§ 10 Abs 3 BTVG) und Ratenplan A muss der Bauträger eine Zusatzsicherheit von mindestens 10 % des Kaufpreises stellen.

Ein entscheidender Punkt: Diese Ratenpläne sind Höchstgrenzen. Der Bauträger darf nicht mehr verlangen, als die jeweilige Rate vorsieht – auch wenn er im Vertrag etwas anderes schreibt. Ratenplan A ist für den Bauträger günstiger, weil er schneller an Geld kommt. Ratenplan B schützt den Käufer stärker, weil ein größerer Anteil des Kaufpreises erst in späteren Bauphasen fällig wird.

💡 Praxistipp: Ratenplan B verhandeln
Viele Bauträger schlagen standardmäßig Ratenplan A vor. Als Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ratenplan B zu verhandeln. Insbesondere bei Projekten mit langen Bauzeiten oder unbekannten Bauträgern lohnt sich Ratenplan B: Er hält mehr Geld auf dem Treuhandkonto zurück und gibt Ihnen im Streitfall eine bessere Verhandlungsposition.

Die größten Risiken beim Off-Plan-Kauf

Auch wenn das BTVG einen soliden Schutzrahmen bietet, bleiben beim Kauf einer Immobilie vor Fertigstellung erhebliche Risiken bestehen. Diese lassen sich in fünf Kernbereiche unterteilen.

Insolvenz des Bauträgers

Das gravierendste Risiko. Wird der Bauträger während der Bauphase zahlungsunfähig, steht der Käufer vor einer Halbfertig-Ruine. Zwar schützt das BTVG die bereits geleisteten Zahlungen über das Sicherungsmodell. Das bedeutet aber nicht, dass der Käufer automatisch seine Wohnung bekommt. Im Insolvenzfall muss häufig ein neuer Bauträger gefunden werden – mit erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Was konkret zu tun ist, wenn der Bauträger insolvent wird, haben wir gesondert aufbereitet.

Bauverzögerungen und Terminüberschreitungen

Forward Deals werden oft so früh abgeschlossen, dass noch nicht einmal eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Zwischen Vertragsunterschrift und Fertigstellung können zwei, drei oder mehr Jahre vergehen. In dieser Zeit können Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel oder behördliche Verzögerungen die Bauzeit massiv verlängern. Der Käufer sitzt fest: Der Vertrag bindet ihn, die Wohnung gibt es aber noch nicht.

Abweichungen von der Baubeschreibung

Ein Off-Plan-Käufer kauft auf Basis von Plänen und einer Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Je vager diese formuliert ist, desto mehr Spielraum hat der Bauträger bei der Ausführung. „Hochwertige Sanitärausstattung“ kann vieles bedeuten. Konkrete Marken, Typenbezeichnungen und Materialangaben im Vertrag sind der einzige wirksame Schutz.

Marktpreisrisiko und Preisbindung

Bei einem Forward Deal vereinbart der Käufer einen festen Kaufpreis – oft Jahre vor Fertigstellung. Sinkt der Marktwert der Immobilie in der Zwischenzeit, bezahlt der Käufer mehr als das fertige Objekt wert ist. Steigt der Markt, profitiert der Käufer zwar theoretisch. In der Praxis ist die Preisbindung aber ein zweischneidiges Schwert, das in fallenden Märkten zu erheblichen Verlusten führen kann.

Mängel bei der Fertigstellung

Bauträger arbeiten mit Subunternehmern. Der Käufer hat keinen Einfluss darauf, wer seine Wohnung tatsächlich baut. Mängel – von Rissen in Wänden über undichte Fenster bis zu fehlerhaften Installationen – zeigen sich oft erst bei oder nach der Übergabe. Das Gewährleistungsrecht greift zwar, aber die Durchsetzung ist aufwendig und erfordert in der Regel ein Sachverständigengutachten.

Häufige Fehler bei Forward Deals

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig dieselben Fehler, die Käufer bei Off-Plan-Verträgen teuer zu stehen kommen. Sechs davon sind besonders verbreitet.

Vertrag ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben
Der häufigste Fehler. Bauträgerverträge sind komplex und enthalten regelmäßig Klauseln, die den Käufer benachteiligen. Eine Prüfung vor Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was ein Rechtsstreit später kostet.
Zahlungen ohne Bestätigung des Baufortschritts geleistet
Manche Käufer zahlen auf Zuruf des Bauträgers, ohne dass der Treuhänder den Baufortschritt bestätigt hat. Damit umgehen sie den zentralen Schutzmechanismus des BTVG.
Baubeschreibung nicht konkret genug geprüft
Formulierungen wie „Bodenbelag in guter Qualität“ oder „Markenküche“ lassen dem Bauträger zu viel Spielraum. Verlangen Sie konkrete Produktbezeichnungen, Materialspezifikationen und Mindeststandards.
Kein Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe vereinbart
Ohne verbindlichen Fertigstellungstermin und eine Pönale (Vertragsstrafe) hat der Käufer bei Verzögerungen kaum Druckmittel. Ein Termin mit dem Zusatz „voraussichtlich“ ist rechtlich wertlos.
Sicherungsmodell nicht verstanden oder nicht geprüft
Manche Käufer wissen nicht, welches Sicherungsmodell in ihrem Vertrag vereinbart ist – oder ob überhaupt eines vorliegt. Ohne Sicherung nach dem BTVG ist die gesamte Vorauszahlung ungeschützt.
Übergabe ohne Mängeldokumentation akzeptiert
Die Übergabe mit Protokoll ist der wichtigste Moment. Nicht dokumentierte offene Mängel können in ÖNORM-Verträgen verloren gehen. Nehmen Sie immer einen Sachverständigen zur Übergabe mit.

Sonderfälle in der Praxis

Nicht jeder Off-Plan-Kauf folgt dem Lehrbuch. Drei Konstellationen tauchen in unserer Beratungspraxis immer wieder auf.

Weiterverkauf vor Fertigstellung (Flipping)

Mancher Käufer spekuliert darauf, die noch nicht fertige Wohnung mit Gewinn weiterzuverkaufen, bevor er den gesamten Kaufpreis bezahlt hat. Rechtlich ist das möglich, sofern der Bauträgervertrag keine Weitergabebeschränkung enthält – was er aber oft tut. Zudem löst ein Weiterverkauf die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) von 30 % auf den Veräußerungsgewinn aus (§ 30 EStG). Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen Weiterverkaufspreis und den bisherigen Anschaffungskosten. Wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach kauft und verkauft, riskiert außerdem eine Einstufung als gewerblicher Immobilienhändler durch das Finanzamt.

Forward Deal ohne BTVG-Anwendung

Nicht jeder Forward Deal fällt unter das BTVG. Wenn der Käufer keine Vorauszahlungen leistet, die 150 €/m² Nutzfläche übersteigen, greift das Gesetz nicht. Das kann bei reinen Forward-Purchase-Modellen der Fall sein, bei denen der gesamte Kaufpreis erst bei Fertigstellung fällig wird. In diesen Fällen fehlt der BTVG-Schutz. Der Käufer ist dann auf die allgemeinen Bestimmungen des ABGB angewiesen – insbesondere auf das Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB) und das Schadenersatzrecht.

Sonderwünsche und nachträgliche Änderungen

Viele Bauträger bieten Käufern die Möglichkeit, individuelle Ausstattungswünsche zu realisieren – andere Fliesen, eine andere Raumaufteilung, zusätzliche Steckdosen. Solche Sonderwünsche sollten immer schriftlich als Vertragsergänzung festgehalten werden, inklusive der Mehrkosten und des Zeitplans. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer beweisbar. Außerdem können Sonderwünsche den Fertigstellungstermin verschieben, ohne dass der Bauträger dafür Verzug eingesteht.

💡 Praxistipp: Sonderwünsche richtig absichern
Lassen Sie jeden Sonderwunsch als schriftlichen Nachtrag zum Bauträgervertrag formulieren. Vereinbaren Sie darin nicht nur den Preis, sondern auch den Zeitrahmen und die Konsequenz, falls der Sonderwunsch nicht wie vereinbart ausgeführt wird. Idealerweise wird der Sonderwunsch-Nachtrag vom selben Treuhänder verwahrt wie der Hauptvertrag.

Checkliste vor Vertragsunterschrift

Bevor Sie einen Forward Deal oder Off-Plan-Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte systematisch prüfen. Eine gründliche Due Diligence vor dem Immobilienkauf ist gerade bei noch nicht existierenden Objekten unerlässlich.

✅ Checkliste: Vor Unterschrift eines Off-Plan-Kaufvertrags
☑️
Sicherungsmodell identifiziert – Welches BTVG-Sicherungsmodell ist im Vertrag vorgesehen? Ist ein Treuhänder namentlich benannt?
☑️
Ratenplan geprüft – Ratenplan A oder B? Entsprechen die Raten den gesetzlichen Höchstgrenzen? Bei dringendem Wohnbedarf: Ist die Zusatzsicherheit (10 %) bei Ratenplan A vorhanden?
☑️
Baubeschreibung konkret – Sind Materialien, Marken, Typen und Mindeststandards festgelegt? Vage Formulierungen nachverhandeln.
☑️
Fertigstellungstermin verbindlich – Kein „voraussichtlich“, sondern ein konkretes Datum mit Vertragsstrafe (Pönale) bei Überschreitung.
☑️
Rücktrittsrechte definiert – Unter welchen Voraussetzungen können Sie vom Vertrag zurücktreten? Ist ein Rücktritt bei erheblichem Bauverzug vorgesehen?
☑️
Grundbucheintragung – Ist die Vormerkung des Eigentumsrechts im Grundbuch vorgesehen? Wann erfolgt sie?
☑️
Bauträger-Referenzen geprüft – Hat der Bauträger bereits vergleichbare Projekte abgeschlossen? Wie war die Erfahrung früherer Käufer?
☑️
Baubewilligung vorhanden – Liegt eine rechtskräftige Baubewilligung vor? Ohne Baubewilligung besteht ein erhöhtes Projektrisiko.
☑️
Anwaltliche Vertragsprüfung – Lassen Sie den gesamten Vertrag vor Unterschrift von einem auf Bauträgerrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Forward Deals und Off-Plan-Käufe binden den Käufer oft Jahre vor Fertigstellung an einen festen Kaufpreis – mit allen damit verbundenen Risiken.
2. Das BTVG schützt Käufer durch Sicherungsmodelle, Treuhandabwicklung und gesetzliche Ratenpläne – aber nur, wenn die Zahlungen 150 €/m² übersteigen.
3. Ratenplan B bietet dem Käufer mehr Schutz als Ratenplan A und sollte aktiv verhandelt werden.
4. Die größten Risiken sind Bauträger-Insolvenz, Bauverzögerungen, vage Baubeschreibungen und fehlende Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung.
5. Zahlen Sie nie ohne bestätigten Baufortschritt, und lassen Sie den Vertrag vor Unterschrift von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
6. Bei der Übergabe immer ein Protokoll erstellen und einen Sachverständigen hinzuziehen – nicht dokumentierte Mängel sind oft verloren.

Wie wir Ihnen helfen können

Als auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei in Salzburg begleiten wir regelmäßig Käufer bei Forward Deals und Off-Plan-Verträgen. Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag, identifizieren problematische Klauseln und verhandeln für Sie bessere Konditionen – vom Ratenplan über die Baubeschreibung bis zum Fertigstellungstermin. Wenn es bereits Probleme gibt – Bauverzögerungen, Mängel oder eine Insolvenz des Bauträgers – setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Sale-and-Lease-Back bei Immobilien – Liquidität ohne Eigentumsverlust?

Sale and Lease back Immobilien Thumbnail

Gebundenes Kapital in der Betriebsliegenschaft, aber dringend liquide Mittel gebraucht? Sale-and-Lease-Back – also der Verkauf einer Immobilie mit gleichzeitiger Rückmietung – kann genau dieses Dilemma lösen. Das Modell klingt verlockend: Sie erhalten den Verkaufserlös, nutzen Ihr Gebäude aber weiter wie bisher. Doch die Transaktion ist kein Selbstläufer. Wer Kaufvertrag und Mietvertrag nicht sauber aufeinander abstimmt, riskiert steuerliche Nachteile, ungewollte Abhängigkeiten oder den Verlust günstiger Konditionen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sale-and-Lease-Back bei Immobilien in Österreich funktioniert, worauf Sie bei Vertragsgestaltung und Steuern achten müssen – und wann das Modell die richtige Wahl ist.

Was ist Sale-and-Lease-Back bei Immobilien?

Beim Sale-and-Lease-Back (auch: Rückmietverkauf oder Sale-and-Rent-Back) verkauft ein Unternehmen seine betrieblich genutzte Immobilie an einen Investor – und mietet sie im selben Zug wieder zurück. Es handelt sich also um zwei miteinander verknüpfte Rechtsgeschäfte: einen Kaufvertrag und einen langfristigen Miet- oder Leasingvertrag.

Der wirtschaftliche Kern: Das gebundene Kapital in der Liegenschaft wird frei, während die betriebliche Nutzung gesichert bleibt. Für den Käufer (Investor) entsteht eine stabile Rendite durch die Mietzahlungen. Für den Verkäufer (Leasingnehmer) entsteht Liquidität, ohne den Standort aufgeben zu müssen.

Sale-and-Lease-Back ist kein neues Konzept. In angelsächsischen Märkten gehört es seit Jahrzehnten zum Standard der Unternehmensfinanzierung. In Österreich gewinnt das Modell seit einigen Jahren an Bedeutung – vor allem bei mittelständischen Unternehmen mit werthaltigen Betriebsliegenschaften.

Infografik
Sale-and-Lease-Back: Die zwei Verträge
Ein Verkauf, eine Rückmiete – zwei Rechtsgeschäfte
🏢
Kaufvertrag
Eigentum geht über

Das Unternehmen verkauft seine Liegenschaft an einen Investor. Der Kaufpreis wird ausbezahlt – das gebundene Kapital wird frei.

Ergebnis: Sofortige Liquidität, Investor wird Eigentümer
📋
Miet-/Leasingvertrag
Nutzung bleibt

Gleichzeitig mietet das Unternehmen die Immobilie vom Investor zurück – meist als langfristiger Gewerbemietvertrag.

Ergebnis: Gesicherte Nutzung, planbare Mietkosten

Für wen eignet sich Sale-and-Lease-Back?

Sale-and-Lease-Back kommt nicht für jedes Unternehmen in Frage. Es ist ein Instrument für Eigentümer, deren Kapital zu einem erheblichen Teil in der Betriebsliegenschaft gebunden ist – und die dieses Kapital produktiver einsetzen wollen oder müssen.

Typische Ausgangslagen:

🎯 Typische Zielgruppen für Sale-and-Lease-Back
Für wen ist das Modell wirtschaftlich sinnvoll?
1
Mittelständische Unternehmen mit Expansionsbedarf – Wer investieren will (neue Maschinen, Standorterweiterung), aber die Kreditlinien ausgereizt hat, kann über Sale-and-Lease-Back frisches Kapital beschaffen.
2
Unternehmen in Restrukturierungsphasen – Bei angespannter Liquidität kann der Rückmietverkauf eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder zur Veräußerung von Betriebsteilen sein.
3
Familienunternehmen vor der Nachfolge – Die Liegenschaft wird aus dem Betriebsvermögen herausgelöst, um die Übergabe an die nächste Generation zu erleichtern oder Abfindungen zu finanzieren.
4
Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote in Immobilien – Wenn 40–60 % des Unternehmenswerts in der Liegenschaft steckt, ist das Kapital gebunden und arbeitet nicht. Ein Sale-and-Lease-Back setzt es frei.

Weniger geeignet ist das Modell, wenn der Mietmarkt am Standort keine Vergleichswerte bietet, die Liegenschaft schwer bewertbar ist oder die laufenden Mietkosten das operative Ergebnis zu stark belasten würden.

Ablauf einer Sale-Leaseback-Transaktion

Eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion bei Immobilien folgt einem strukturierten Ablauf. In der Praxis vergehen von der ersten Kontaktaufnahme mit einem Investor bis zum Closing zwischen drei und sechs Monaten – je nach Komplexität der Liegenschaft und der steuerlichen Struktur.

Prozessdiagramm
Von der Idee bis zum Abschluss
1
Wirtschaftlichkeitsanalyse

Lohnt sich der Rückmietverkauf? Vergleich: Erlös vs. künftige Mietbelastung vs. entgangene Wertsteigerung. Steuerberater und Rechtsanwalt einbeziehen.

2
Bewertung der Liegenschaft

Verkehrswertgutachten durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Der Kaufpreis muss marktkonform sein – die Finanzverwaltung prüft das.

3
Investorensuche und Verhandlung

Institutionelle Investoren, Leasinggesellschaften oder Privatanleger. Verhandlung über Kaufpreis, Mietkonditionen, Laufzeit und Rückkaufsoptionen.

DD
Due Diligence durch den Investor

Der Käufer prüft Grundbuch, Widmung, Baurecht, Altlasten, bestehende Mietverträge und steuerliche Situation. Dauer: 4–8 Wochen.

4
Vertragsgestaltung

Kaufvertrag und Mietvertrag werden parallel ausverhandelt. Anwaltliche Begleitung ist hier zwingend – die Verträge müssen aufeinander abgestimmt sein.

5
Unterfertigung und Verbücherung

Notarielle Beglaubigung, Grundbucheintragung des neuen Eigentümers, Abwicklung über Treuhänder. Kaufpreis wird ausbezahlt.

Closing – Nutzung läuft weiter

Das Unternehmen nutzt die Liegenschaft als Mieter weiter. Die Liquidität aus dem Verkauf steht zur Verfügung. Monatliche Mietzahlungen laufen.

Entscheidend ist, dass Kaufvertrag und Mietvertrag als Einheit verhandelt werden. Wer den Kaufvertrag abschließt, ohne den Mietvertrag bereits fixiert zu haben, geht ein erhebliches Risiko ein.

Steuerliche Behandlung in Österreich

Die steuerliche Beurteilung von Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bei Immobilien ist in Österreich vielschichtig. Sie müssen mehrere Steuern im Blick behalten – und vor allem die Frage, ob die Finanzverwaltung die Transaktion als echten Verkauf oder als verdeckte Kreditfinanzierung qualifiziert.

Wirtschaftliches Eigentum: Die Kernfrage

Nicht jedes Sale-and-Lease-Back wird steuerlich als Eigentumsübergang anerkannt. Die österreichische Finanzverwaltung prüft, ob das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich auf den Käufer übergeht – oder ob das Geschäft in Wahrheit einer Kreditbesicherung entspricht. Entscheidende Kriterien sind:

Gibt es eine Rückkaufsverpflichtung (nicht bloß ein Optionsrecht)? Trägt der Käufer das Wertänderungsrisiko? Ist der Kaufpreis marktkonform? Entspricht die Miete dem Marktniveau? Wenn die Finanzverwaltung die Transaktion als Kreditfinanzierung einstuft, entfällt die steuerliche Anerkennung des Verkaufs. Das kann gravierende Folgen haben – etwa weil die Immobilienertragsteuer trotzdem anfällt, aber Abschreibungen beim Investor wegfallen.

💰 Steuerliche Belastungen bei Sale-and-Lease-Back
Steuerart Satz / Bemessung Wer zahlt?
ImmoESt 30 % vom Veräußerungsgewinn Verkäufer (Unternehmen)
GrESt 3,5 % vom Kaufpreis Käufer (Investor)
Grundbuchgebühr 1,1 % vom Kaufpreis Käufer (Investor)
USt auf Miete 20 % (bei Option zur Steuerpflicht) Mieter (Unternehmen) – Vorsteuerabzug möglich
KöSt (bei GmbH) 23 % vom Veräußerungsgewinn Verkäufer-GmbH (statt ImmoESt)
Stand: März 2026. Bei Altvermögen (Erwerb vor 31.3.2002) gelten abweichende Pauschalregelungen. Die Grunderwerbsteuer wird üblicherweise vom Käufer getragen, kann aber vertraglich anders vereinbart werden.

Umsatzsteuer: Option zur Steuerpflicht

Der Verkauf einer Betriebsimmobilie ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG). Der Verkäufer kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht optieren – das ist dann sinnvoll, wenn der Käufer (Investor) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei den laufenden Mietzahlungen gilt: Gewerbliche Vermietung kann mit 20 % USt in Rechnung gestellt werden, sofern der Vermieter zur Steuerpflicht optiert. Der Mieter als Unternehmer kann die Vorsteuer abziehen – wirtschaftlich ist die Umsatzsteuer dann ein Durchlaufposten.

Besonderheit: GmbH als Verkäufer

Wenn eine GmbH die Liegenschaft verkauft, fällt keine ImmoESt an. Stattdessen wird der Veräußerungsgewinn als Teil des Betriebsergebnisses mit der Körperschaftsteuer (23 % seit 2024) besteuert. Das kann je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als die ImmoESt. Wer die Liegenschaft in eine GmbH eingebracht hat, muss zudem die Einbringungskosten berücksichtigen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Einbringung einer Immobilie in eine GmbH.

💡 Praxistipp: Steuerliche Vorabklärung

Lassen Sie vor Abschluss einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion eine detaillierte steuerliche Simulation erstellen. Vergleichen Sie die Steuerbelastung bei Verkauf durch eine natürliche Person (ImmoESt 30 %) mit dem Verkauf über eine GmbH (KöSt 23 %). Rechnen Sie GrESt (3,5 %) und Grundbuchgebühr (1,1 %) ein – diese schmälern den Nettoerlös auf Investorenseite und können den Kaufpreis drücken. Ein Steuerberater mit Immobilienerfahrung gehört zwingend ins Projektteam.

Vertragsgestaltung: Kaufvertrag und Mietvertrag

Die juristische Herausforderung beim Sale-and-Lease-Back liegt in der Verzahnung zweier Verträge, die wirtschaftlich zusammengehören, rechtlich aber getrennt beurteilt werden. Beide Verträge müssen so gestaltet sein, dass sie einzeln standhalten – aber gemeinsam das wirtschaftliche Ziel erreichen.

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag folgt den allgemeinen Regeln des österreichischen Liegenschaftskaufs. Er muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

Kaufpreisgestaltung: Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen. Ein Kaufpreis unter dem Verkehrswert kann als verdeckte Schenkung qualifiziert werden. Ein Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert signalisiert der Finanzverwaltung, dass es sich um eine Kreditfinanzierung handeln könnte.

Rückkaufsoption: Eine Rückkaufsoption zugunsten des Verkäufers ist zulässig – aber die Ausgestaltung entscheidet über die steuerliche Qualifikation. Eine Rückkaufsverpflichtung (d. h. der Investor muss zurückverkaufen) spricht gegen einen echten Eigentumsübergang. Ein einseitiges Optionsrecht zum Marktwert ist dagegen unproblematisch.

Bedingungszusammenhang: Kaufvertrag und Mietvertrag sollten im Vertragswortlaut miteinander verknüpft werden – etwa durch eine Bedingung, dass der Kaufvertrag nur wirksam wird, wenn gleichzeitig der Mietvertrag abgeschlossen wird.

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag ist das zweite tragende Element. Bei gewerblich genutzten Immobilien sind die Gestaltungsmöglichkeiten breiter als im Wohnmietrecht, weil das MRG meist nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist. Worauf Sie achten sollten:

Laufzeit: Üblich sind 10 bis 20 Jahre – lang genug, um Planungssicherheit zu schaffen, aber nicht so lang, dass die Miete jede Flexibilität nimmt. Verlängerungsoptionen sollten einseitig zugunsten des Mieters ausgestaltet sein.

Miethöhe: Die Miete muss marktkonform sein. Ist sie deutlich unter dem Marktniveau, interpretiert das Finanzamt den „Abschlag“ als Teil der Kreditrückzahlung. Liegt sie darüber, belastet das die Ertragslage des Unternehmens unnötig.

Wertsicherung: Eine VPI-Bindung ist Standard. Bei gewerblichen Mietverträgen greift das MieWeG nicht – die Wertsicherung kann also frei vereinbart werden.

Erhaltungspflichten: Regeln Sie klar, wer für Instandhaltung, Instandsetzung und Investitionen zuständig ist. Bei Triple-Net-Mietverträgen übernimmt der Mieter alle Kosten – das ist für den Investor attraktiv, für den Mieter aber eine zusätzliche Belastung.

Häufige Fehler bei Sale-and-Lease-Back

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fehler, die sich bei sorgfältiger Vorbereitung vermeiden ließen. Manche kosten Geld, andere die gesamte Transaktion.

Fehler vermeiden
Typische Stolperfallen beim Rückmietverkauf
Kaufvertrag ohne fixierten Mietvertrag abschließen
Wer zuerst verkauft und dann erst über die Mietkonditionen verhandelt, hat keine Verhandlungsposition mehr. Der Investor kann die Mietbedingungen diktieren.
Rückkaufsverpflichtung statt Rückkaufsoption vereinbaren
Eine Rückkaufsverpflichtung gefährdet die Anerkennung als echten Eigentumsübergang. Die Finanzverwaltung kann die Transaktion als Kreditfinanzierung umqualifizieren – mit gravierenden steuerlichen Folgen.
Mietbelastung nicht auf die Ertragskraft beziehen
Sale-and-Lease-Back bringt einmalig Liquidität – aber die laufenden Mietkosten belasten dauerhaft. Wenn die Miete mehr als 8–12 % des operativen Ergebnisses ausmacht, wird es schnell eng.
Bestehende Bankfinanzierungen übersehen
Ist die Liegenschaft mit Hypotheken belastet, muss die Bank dem Verkauf zustimmen. Oft enthält der Kreditvertrag eine Veräußerungsbeschränkung oder ein Vorkaufsrecht. Das kann die Transaktion blockieren oder verzögern.
Steuerliche Folgen erst nach Vertragsabschluss prüfen
ImmoESt, GrESt und Umsatzsteuer können zusammen 5–10 % des Transaktionsvolumens ausmachen. Wer das nicht vorab kalkuliert, erlebt böse Überraschungen beim Nettoerlös.

Alternativen zum Sale-and-Lease-Back

Sale-and-Lease-Back ist nicht die einzige Möglichkeit, Liquidität aus einer Betriebsliegenschaft zu gewinnen. Je nach Zielsetzung und Ausgangslage können andere Instrumente besser passen.

Infografik
Drei Wege zur Liquidität aus der Immobilie
Welches Modell passt zu Ihrer Situation?
🔄
Sale-and-Lease-Back
Verkauf + Rückmiete

Voller Verkaufserlös, aber Eigentum geht über. Langfristige Mietbindung. Nutzung gesichert.

Liquidität: ★★★★★
Eigentum geht verloren
🏦
Hypothekarkredit
Kredit auf Immobilie

Eigentum bleibt erhalten. Kreditkosten oft günstiger als Miete. Aber: Kreditlinie muss verfügbar sein.

Liquidität: ★★★☆☆
Eigentum bleibt erhalten
🏢
Einbringung in GmbH
Umstrukturierung

Kein Verkauf – Umstrukturierung. Steuerlich begünstigt (Art III UmgrStG). Aber: keine direkte Liquidität.

Liquidität: ★☆☆☆☆
Eigentum bleibt (in GmbH)

Neben dem klassischen Hypothekarkredit und der Einbringung in eine GmbH gibt es weitere Optionen: den Teilverkauf (in Österreich noch wenig verbreitet), die Bestellung eines Baurechts zugunsten Dritter oder – bei Wohnimmobilien – das Modell der Immobilienverrentung. Welche Variante am besten passt, hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs, der steuerlichen Situation und der langfristigen Unternehmensstrategie ab.

Sonderfälle in der Praxis

Sale-and-Lease-Back innerhalb eines Konzerns

Wenn die Liegenschaft an eine konzerneigene Immobiliengesellschaft verkauft wird, gelten verschärfte Prüfmaßstäbe. Die Finanzverwaltung achtet hier besonders auf Fremdüblichkeit – also darauf, ob Kaufpreis und Mietkonditionen einem Drittvergleich standhalten. Die seit Juli 2025 verschärften Regeln zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG, Schwelle jetzt 75 % statt 95 %, Beobachtungszeitraum 7 statt 5 Jahre) sind hier ebenfalls zu beachten.

Bestehende Mieter in der Liegenschaft

Befinden sich bereits Drittmieter in Teilen der Liegenschaft, gehen deren Mietverträge nach § 1120 ABGB auf den Käufer über. Das muss bei der Kaufpreiskalkulation und bei der Gestaltung des Rückmietvertrags berücksichtigt werden. Der Investor erwirbt nicht nur eine Liegenschaft, sondern ein bestehendes Mieterportfolio.

Insolvenzrisiko des Mieters

Fällt das rückmietende Unternehmen in Insolvenz, hat der Investor ein Problem: Er sitzt auf einer Liegenschaft, die möglicherweise auf einen spezifischen Betriebszweck zugeschnitten ist und schwer neu zu vermieten ist. Investoren verlangen deshalb regelmäßig Sicherheiten – Bankgarantien, Kautionen oder persönliche Bürgschaften der Gesellschafter.

💡 Praxistipp: Rückkaufsoption sinnvoll gestalten

Vereinbaren Sie eine Rückkaufsoption zum dann aktuellen Verkehrswert (nicht zum ursprünglichen Kaufpreis). So bleibt die steuerliche Anerkennung als echten Eigentumsübergang gewahrt, und Sie behalten trotzdem die Möglichkeit, die Liegenschaft zurückzuerwerben, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert. Die Option sollte zeitlich befristet sein – zum Beispiel ausübbar nach 5 bis 10 Jahren.

Checkliste
✅ Checkliste: Vor dem Sale-and-Lease-Back prüfen
☑️
Verkehrswertgutachten – Liegt ein aktuelles Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vor?
☑️
Steuerliche Simulation – Wurden ImmoESt/KöSt, GrESt und Umsatzsteuer durchgerechnet?
☑️
Hypothekenfreistellung – Hat die finanzierende Bank dem Verkauf zugestimmt und die Löschung der Hypothek zugesagt?
☑️
Mietvertragsentwurf – Liegen Kaufvertrag und Mietvertrag parallel vor und sind aufeinander abgestimmt?
☑️
Wirtschaftliches Eigentum – Ist sichergestellt, dass die Finanzverwaltung den Eigentumsübergang anerkennt (keine Rückkaufspflicht, marktkonformer Preis)?
☑️
Drittmieter-Analyse – Gibt es bestehende Mietverträge, die auf den Käufer übergehen?
☑️
Bilanzielle Auswirkungen – Wie wirkt sich die Transaktion auf Bilanz, Eigenkapitalquote und Bonität aus?

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Sale-and-Lease-Back: Das Wichtigste auf einen Blick
1. Sale-and-Lease-Back ist der Verkauf einer Immobilie mit gleichzeitiger Rückmiete. Es schafft sofortige Liquidität, während die Nutzung erhalten bleibt.
2. Kaufvertrag und Mietvertrag müssen als Einheit verhandelt werden. Nie den Kaufvertrag ohne fixierte Mietkonditionen abschließen.
3. Die steuerliche Anerkennung hängt vom wirtschaftlichen Eigentum ab. Rückkaufsverpflichtungen und nicht marktkonkonforme Preise gefährden die Anerkennung als echten Verkauf.
4. Rechnen Sie alle Steuern vorab durch: ImmoESt (30 %) oder KöSt (23 % bei GmbH), GrESt (3,5 %), Grundbuchgebühr (1,1 %) und Umsatzsteuer.
5. Alternativen prüfen: Hypothekarkredit, GmbH-Einbringung oder Teilverkauf können je nach Situation besser passen.
6. Anwaltliche Begleitung ist nicht optional. Die Verzahnung von Kauf- und Mietvertrag sowie die steuerliche Strukturierung erfordern spezialisierte Beratung.

Wie wir Ihnen helfen können

Sale-and-Lease-Back bei Immobilien berührt Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Steuerrecht und oft auch Gesellschaftsrecht. Bei Brandauer Rechtsanwälte begleiten wir Unternehmer von der ersten Wirtschaftlichkeitsanalyse bis zur Verbücherung – und koordinieren die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Wir prüfen die Vertragswerke auf steuerliche Risiken, gestalten Rückkaufsoptionen so, dass die Finanzverwaltung den Eigentumsübergang anerkennt, und sorgen dafür, dass Ihr Mietvertrag Sie langfristig absichert. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Immobilie in GmbH einbringen – Steuer, GrESt & optimale Gestaltung

Immobilie in GmbH einbringen Thumbnail

Wer eine Liegenschaft in eine GmbH einbringen möchte, steht vor einer der steuerlich komplexesten Gestaltungen im österreichischen Immobilienrecht. Je nach Übertragungsweg fallen Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer und Grundbuchgebühren in sehr unterschiedlicher Höhe an – die Spanne reicht von 0,5 % bis weit über 30 % des Liegenschaftswerts. Ob sich die Einbringung lohnt und welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, ob das Umgründungssteuergesetz anwendbar ist, wie die Liegenschaft bisher genutzt wurde und welche langfristigen Ziele Sie verfolgen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die steuerlichen Stellschrauben, typische Fehler und konkrete Gestaltungsoptionen – Stand März 2026.

Warum eine Immobilie in eine GmbH einbringen?

Die Übertragung von Immobilienvermögen in eine GmbH ist kein Selbstzweck. Sie verfolgt in der Praxis drei Hauptziele: steuerliche Optimierung, Haftungsbegrenzung und Nachfolgeplanung. Wer Liegenschaften im Privatvermögen hält, versteuert Mieteinnahmen mit dem progressiven Einkommensteuersatz – in der Spitze bis zu 55 %. In der GmbH beträgt die Körperschaftsteuer dagegen nur 23 %. Solange die Erträge im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden, entsteht ein spürbarer Liquiditätsvorteil.

Dazu kommt die Haftungsbegrenzung. Im Privatvermögen haftet der Eigentümer unbeschränkt. In der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein Vorteil, der bei vermieteten Liegenschaften mit Mieterschutzpflichten und Sanierungsrisiken nicht zu unterschätzen ist.

Auch bei der Nachfolgeplanung spielt die GmbH-Struktur eine Rolle: Gesellschaftsanteile lassen sich einfacher aufteilen als Liegenschaften. Wer sein Immobilienvermögen langfristig in der Familie halten möchte, kann Anteile schrittweise übertragen – oder die GmbH in eine Privatstiftung einbetten.

Infografik
Drei Gründe für die Immobilien-GmbH
💰
Steuerersparnis
23 % KöSt

Mieteinnahmen werden mit 23 % KöSt statt bis zu 55 % ESt versteuert. Reinvestierte Erträge bleiben günstig besteuert.

Vorteil bei hohen Mieterträgen und langfristigem Aufbau
🛡️
Haftungsschutz
Beschränkt

Die Haftung ist auf das GmbH-Vermögen begrenzt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt.

Besonders relevant bei Mietstreitigkeiten und Baurisiken
👨‍👩‍👧
Nachfolge
Flexibel

GmbH-Anteile lassen sich einfacher aufteilen und übertragen als einzelne Liegenschaften.

Ideal für schrittweise Übergabe oder Stiftungsstrukturen

Die Einbringung ist allerdings kein Freifahrtschein. Denn der Übertragungsvorgang selbst löst Steuern aus – und zwar erhebliche, wenn die Gestaltung nicht stimmt. Entscheidend ist, welchen der beiden grundlegenden Wege Sie wählen.

Zwei Wege: Einfache Einlage vs. Umgründung

Wenn Sie eine Immobilie in eine GmbH einbringen möchten, gibt es grundsätzlich zwei Varianten. Die erste ist die einfache Sacheinlage: Sie übertragen die Liegenschaft gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile (Kapitalerhöhung) oder ohne Gegenleistung als Gesellschafterzuschuss. Die zweite Variante ist die Einbringung nach Art III des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) – ein steuerlich privilegierter Sonderweg, der an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Der Unterschied ist gewaltig. Bei der einfachen Einlage fallen Immobilienertragssteuer (ImmoESt), Grunderwerbsteuer (GrESt) und Grundbuchgebühren in voller Höhe an. Bei der begünstigten Umgründung entfällt die ImmoESt vollständig und die GrESt beträgt nur 0,5 % statt bis zu 3,5 %.

Einfache Sacheinlage
Ohne Umgründungssteuergesetz

ImmoESt: 30 % auf Gewinn (Neuvermögen) oder pauschal 4,2 %/18 % (Altvermögen)

GrESt: 3,5 % vom Verkehrswert (mit Kapitalerhöhung) oder Stufentarif (ohne)

Grundbuch: 1,1 % Eintragungsgebühr

⚠️ Hohe Gesamtbelastung – bei Neuvermögen oft über 30 % des Liegenschaftswerts
Begünstigte Umgründung
Nach Art III UmgrStG

ImmoESt: Entfällt vollständig

GrESt: Nur 0,5 % vom Grundstückswert

Grundbuch: 1,1 % Eintragungsgebühr (unverändert)

✓ Massive Steuerersparnis – aber nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen

Die Wahl des richtigen Wegs bestimmt, ob die Einbringung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob die Steuerbelastung den Vorteil der GmbH-Struktur wieder auffrisst. Im Folgenden schauen wir uns die konkreten Zahlen an.

Steuerbelastung der Einbringung im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt, welche Steuern und Abgaben bei den verschiedenen Einbringungswegen anfallen. Die Unterschiede sind erheblich – und machen deutlich, warum die Prüfung der Umgründungsvoraussetzungen so entscheidend ist.

📊
Steuerbelastung bei Einbringung einer Liegenschaft
Vergleich der drei Übertragungswege – Stand März 2026
Steuer / Abgabe Einlage mit Kapitalerhöhung Einlage ohne Kapitalerhöhung Umgründung (Art III UmgrStG)
ImmoESt 30 % auf Gewinn* 30 % auf Gewinn* Entfällt
GrESt 3,5 % vom Verkehrswert Stufentarif (0,5–3,5 %)** 0,5 % vom Grundstückswert
Grundbuchgebühr 1,1 % 1,1 % 1,1 %
USt Ggf. 20 % (Option) Ggf. 20 % (Option) Nicht steuerbar
* Altvermögen (Erwerb vor 31.3.2002): pauschal 4,2 % bzw. 18 % bei Umwidmung nach 1.1.1988
** Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, darüber 3,5 % – Bemessungsgrundlage: Grundstückswert

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension: Angenommen, Sie bringen eine vermietete Liegenschaft mit einem Verkehrswert von 800.000 € und einem Buchwert von 300.000 € in eine GmbH ein. Bei der einfachen Sacheinlage mit Kapitalerhöhung zahlen Sie rund 150.000 € ImmoESt (30 % auf 500.000 € Gewinn) plus 28.000 € GrESt (3,5 %) plus 8.800 € Grundbuchgebühr – in Summe rund 186.800 €. Bei der begünstigten Umgründung nach Art III UmgrStG reduziert sich die Belastung auf rund 4.000 € GrESt (0,5 % vom Grundstückswert) plus 8.800 € Grundbuchgebühr – in Summe nur rund 12.800 €.

Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz

Die Einbringung nach Art III UmgrStG (§§ 12 ff UmgrStG) ist der steuerlich günstigste Weg, eine Liegenschaft in eine GmbH zu übertragen. Allerdings ist er an klare Voraussetzungen geknüpft, die in der Praxis häufig übersehen werden.

Voraussetzungen der begünstigten Einbringung

Nicht jede Liegenschaft kann nach dem UmgrStG eingebracht werden. Einbringungsfähig sind nur bestimmte Vermögenskategorien: Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile und – unter bestimmten Voraussetzungen – Kapitalanteile. Eine einzelne Mietliegenschaft aus dem Privatvermögen ist in der Regel nicht direkt einbringungsfähig. Sie muss Teil eines ertragsteuerlich anerkannten Betriebs oder Teilbetriebs sein.

In der Praxis bedeutet das: Wer mehrere Liegenschaften hält und daraus einen gewerblichen Vermietungsbetrieb führt, kann diesen als Ganzes einbringen. Wer nur eine einzelne privat gehaltene Wohnung besitzt, dem bleibt der begünstigte Weg in aller Regel verschlossen.

⚖️
Voraussetzungen der Einbringung nach Art III UmgrStG
Alle Punkte müssen kumulativ erfüllt sein
1
Einbringungsfähiges Vermögen – Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder qualifizierte Kapitalanteile. Einzelne Liegenschaften aus dem Privatvermögen reichen nicht.
2
Gegenleistung nur in Anteilen – Der Einbringende darf als Gegenleistung ausschließlich neue Gesellschaftsanteile an der übernehmenden GmbH erhalten. Barzuzahlungen gefährden die Begünstigung.
3
Positives Verkehrswert-Vermögen – Das eingebrachte Vermögen muss zum Einbringungsstichtag einen positiven Verkehrswert aufweisen.
4
Einbringungsvertrag – Ein schriftlicher Einbringungsvertrag ist notwendig. Dieser muss auf einen bestimmten Stichtag Bezug nehmen.
5
Meldung ans Finanzamt – Die Einbringung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Einbringungsstichtag beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Steuerliche Wirkung der begünstigten Einbringung

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, tritt steuerliche Buchwertfortführung ein. Das bedeutet: Die GmbH übernimmt die bisherigen Buchwerte des eingebrachten Vermögens. Es kommt zu keiner Aufdeckung stiller Reserven – und damit zu keiner Immobilienertragssteuer. Die Besteuerung wird aufgeschoben, nicht endgültig erlassen. Verkauft die GmbH die Liegenschaft später, muss der gesamte Wertzuwachs besteuert werden.

Für die Grunderwerbsteuer gilt bei Einbringungen nach dem UmgrStG ein begünstigter Satz von nur 0,5 % vom Grundstückswert (§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG). Die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % bleibt davon unberührt – sie fällt in jedem Fall an. Wer sich einen Überblick über die Grunderwerbsteuer in Österreich verschaffen möchte, findet auf unserer Schwerpunktseite alle Details.

💡 Praxistipp: Einzelne Liegenschaft einbringen
Wer nur eine einzige vermietete Liegenschaft im Privatvermögen hält, kann den begünstigten Weg über das UmgrStG in der Regel nicht nutzen. Eine Möglichkeit besteht darin, zunächst einen gewerblichen Vermietungsbetrieb zu begründen – etwa durch Erwerb einer zweiten Liegenschaft oder durch Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen wie Reinigung oder Verwaltung. Ob dies im konkreten Fall ausreicht, muss einzelfallbezogen geprüft werden. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie diesen Weg einschlagen.

GrESt und die Share-Deal-Verschärfung seit Juli 2025

Wer Immobilienvermögen in einer GmbH hält, muss seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) neue Regeln bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen beachten. Denn der Gesetzgeber hat die Share-Deal-Regeln deutlich verschärft.

Bis zum 30. Juni 2025 löste eine Anteilsvereinigung erst bei 95 % Beteiligung in einer Hand Grunderwerbsteuer aus. Seit dem 1. Juli 2025 reichen bereits 75 % (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG). Gleichzeitig wurde der Beobachtungszeitraum von fünf auf sieben Jahre verlängert. Die Neuregelung erfasst erstmals auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften – nicht mehr nur Personengesellschaften.

Besonders hart trifft es Immobiliengesellschaften. Für Gesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus nicht betrieblich genutzten Liegenschaften besteht oder deren Einkünfte überwiegend aus Vermietung, Verwaltung oder Verkauf von Liegenschaften stammen, beträgt der GrESt-Satz bei Anteilsvereinigungen nunmehr 3,5 % vom gemeinen Wert (Verkehrswert) der Grundstücke – statt der bisherigen 0,5 %.

🔄
Share-Deal-Verschärfung seit 1. Juli 2025
Gegenüberstellung alte und neue Rechtslage
Kriterium Bis 30.6.2025 Ab 1.7.2025
Beteiligungsschwelle 95 % 75 %
Beobachtungszeitraum 5 Jahre 7 Jahre
Erfasste Gesellschaften V.a. Personengesellschaften Auch KapGes + Genossenschaften
GrESt-Satz Immobilien-GmbH 0,5 % 3,5 % vom gemeinen Wert
Erwerbergruppe Nicht vorgesehen Zusammenrechnung verbundener Erwerber

Diese Verschärfung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Strukturierung von Immobilien-GmbHs. Wer Anteile an einer Immobiliengesellschaft erwirbt oder überträgt, sollte die neue 75 %-Schwelle und die Sieben-Jahres-Frist genau im Blick behalten. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen – Beteiligungen auf verschiedenen Ebenen werden miteinander multipliziert.

Laufende Besteuerung der Immobilien-GmbH

Nach der Einbringung stellt sich die Frage, wie die Erträge aus der Liegenschaft in der GmbH laufend besteuert werden. Hier greift das Zwei-Stufen-Modell der GmbH-Besteuerung in Österreich.

Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen

Die GmbH zahlt auf ihre Gewinne aus Vermietung 23 % Körperschaftsteuer (KöSt). Der Vorteil gegenüber der Einkommensteuer (bis 55 %) liegt auf der Hand – allerdings nur bei thesaurierten Gewinnen. Sobald die GmbH den Gewinn an die Gesellschafter ausschüttet, fällt zusätzlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) an.

Die kombinierte Steuerbelastung bei Vollausschüttung beträgt somit rund 44,2 %. Das relativiert den Steuervorteil – er besteht vor allem dann, wenn Gewinne in der GmbH verbleiben und für Tilgung, Renovierung oder den Erwerb weiterer Liegenschaften verwendet werden.

Abschreibung und Verlustverrechnung

Die GmbH kann die Liegenschaft abschreiben. Bei Gebäuden beträgt die Abschreibung (AfA) in der Regel 2,5 % pro Jahr (bei Wohngebäuden) bzw. 1,5 % (bei bestimmten Gebäudekategorien). Bei einer begünstigten Einbringung nach dem UmgrStG werden die bisherigen Buchwerte fortgeführt – was bedeutet, dass das Abschreibungsvolumen geringer ausfällt als bei einem Kauf zum Verkehrswert. Das ist ein oft übersehener Nachteil der Buchwertfortführung.

Dafür kann die GmbH Verluste aus der Liegenschaft mit anderen Einkünften verrechnen. Wer gleichzeitig andere Geschäftstätigkeiten in der GmbH führt, profitiert von der Verlustverrechnung in der Aufbauphase.

Veräußerungsgewinn in der GmbH

Verkauft die GmbH die Liegenschaft später, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer. Die private Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG) und die Herstellerbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 2 EStG) stehen der GmbH nicht zur Verfügung – sie gelten nur für natürliche Personen. Wer also plant, die Liegenschaft irgendwann selbst zu bewohnen und steuerfrei zu verkaufen, sollte sie nicht in eine GmbH einbringen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Immobilienertragssteuer.

💡 Praxistipp: Wann sich die Immobilien-GmbH rechnet
Die GmbH-Struktur lohnt sich steuerlich vor allem ab einem Immobilienvermögen von 5 oder mehr Einheiten und bei langfristiger Haltestrategie mit Reinvestition der Mieteinnahmen. Bei kleinem Bestand fressen die laufenden Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss, Mindest-KöSt von 500 €/Jahr, Veröffentlichungspflichten) den Steuervorteil auf. Rechnen Sie vor der Gründung durch, ob die jährliche Steuerersparnis die Fixkosten übersteigt.

Häufige Fehler bei der Einbringung von Liegenschaften

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig dieselben Fehler bei der Einbringung von Liegenschaften in eine GmbH. Die meisten lassen sich vermeiden, wenn die Strukturierung im Vorfeld sorgfältig geplant wird.

Einzelne Privatimmobilie per UmgrStG einbringen wollen
Eine einzelne vermietete Wohnung aus dem Privatvermögen erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen eines Betriebs oder Teilbetriebs. Wer trotzdem den UmgrStG-Weg beschreitet, riskiert die Nachversteuerung aller vermeintlich gesparten Steuern.
Barzuzahlung neben den Gesellschaftsanteilen vereinbaren
Bei der begünstigten Einbringung darf der Einbringende als Gegenleistung ausschließlich neue Anteile erhalten. Jede Barzuzahlung – auch eine geringe – kann die gesamte Begünstigung zerstören und volle Steuerpflicht auslösen.
Neun-Monats-Frist für Finanzamt-Meldung versäumen
Die Einbringung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Einbringungsstichtag dem Finanzamt angezeigt werden. Wird diese Frist versäumt, greift die Begünstigung nicht mehr – mit drastischen steuerlichen Folgen.
Share-Deal-Regeln bei späterer Anteilsübertragung ignorieren
Seit 1. Juli 2025 löst bereits die Vereinigung von 75 % der Anteile an einer Immobilien-GmbH Grunderwerbsteuer aus – zum Satz von 3,5 % vom Verkehrswert. Wer das bei der Strukturierung nicht bedenkt, schafft eine Steuerfalle für den Nachfolgefall.
Buchwertfortführung und ihre Folgen unterschätzen
Die begünstigte Einbringung führt zur Buchwertfortführung. Die GmbH kann die Liegenschaft nur auf Basis der historischen Werte abschreiben. Das verringert das Abschreibungsvolumen und schmälert den laufenden Steuervorteil – ein Punkt, der in der Planung regelmäßig übersehen wird.

Diese Fehler verdeutlichen, warum die Einbringung einer Liegenschaft in eine GmbH keine Standardmaßnahme ist. Es braucht eine individuelle Analyse, die nicht nur die Übertragungskosten berücksichtigt, sondern auch die laufende Besteuerung, die Exit-Strategie und die Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung.

Sonderfälle und Gestaltungsoptionen in der Praxis

Einbringung in eine bestehende vs. neugegründete GmbH

Die Einbringung kann sowohl in eine bestehende als auch in eine neuzugründende GmbH erfolgen. Bei einer Neugründung ist die Sacheinlage Teil der Gründung selbst – die Liegenschaft wird als Sacheinlage gegen Stammeinlagen übertragen. Bei einer bestehenden GmbH erfolgt die Einbringung im Wege einer Kapitalerhöhung. Beide Wege sind nach dem UmgrStG grundsätzlich begünstigungsfähig, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer eine GmbH in Österreich gründen möchte, sollte die Einbringung von Anfang an mitplanen.

Immobilien-GmbH und Privatstiftung

Eine häufige Kombination in der Praxis ist die Einbettung der Immobilien-GmbH in eine Privatstiftung. Die Stiftung hält die Anteile an der GmbH. Mieteinnahmen fließen in die GmbH, Ausschüttungen gehen an die Stiftung (zwischen Körperschaften steuerfrei nach § 10 KStG), und die Stiftung verteilt Zuwendungen an die Begünstigten. Bei der Zuwendung von Grundstücken an eine Privatstiftung ist seit 1. Jänner 2026 das Stiftungseingangssteueräquivalent von 3,5 % (zuvor 2,5 %) zu beachten.

Einzelunternehmen vs. GmbH

Nicht immer ist die GmbH die richtige Rechtsform für Immobilienvermögen. Wer nur wenige Liegenschaften hält und die Mieterträge für den laufenden Lebensunterhalt benötigt, fährt mit dem Einzelunternehmen mitunter besser. Der Steuervorteil der GmbH entsteht durch Thesaurierung – wer alles ausschüttet, zahlt in Summe sogar mehr als im Einzelunternehmen mit einem Grenzsteuersatz unter 44 %.

💡 Praxistipp: Gesamtsteuerbelastung simulieren
Vor der Einbringung sollte die Gesamtsteuerbelastung über einen Zeithorizont von mindestens 10 Jahren simuliert werden. Berücksichtigen Sie dabei: Übertragungskosten (GrESt, Grundbuch), laufende KöSt, geplante Ausschüttungen (KESt), das verringerte Abschreibungsvolumen bei Buchwertfortführung, die laufenden GmbH-Fixkosten und den geplanten Exit (Verkauf der Liegenschaft oder der Anteile). Nur wenn die Gesamtrechnung aufgeht, ist die Einbringung wirtschaftlich sinnvoll.

Checkliste: Vorbereitung der Einbringung

Wer die Einbringung einer Liegenschaft in eine GmbH plant, sollte folgende Punkte systematisch abarbeiten.

✅ Checkliste: Einbringung einer Immobilie in die GmbH
☑️
Vermögensqualifikation prüfen – Liegt ein Betrieb, Teilbetrieb oder qualifizierter Kapitalanteil vor? Nur dann ist der UmgrStG-Weg möglich.
☑️
Verkehrswert und Grundstückswert ermitteln – Für die Bemessungsgrundlage der GrESt und für den Einbringungsvertrag.
☑️
Steuerbelastung beider Wege berechnen – Einfache Einlage vs. UmgrStG-Einbringung, jeweils inklusive ImmoESt, GrESt, Grundbuch.
☑️
Laufende Besteuerung modellieren – KöSt, AfA-Volumen, KESt auf Ausschüttungen, Fixkosten der GmbH.
☑️
Exit-Szenario durchdenken – Verkauf der Liegenschaft (keine Hauptwohnsitzbefreiung in GmbH) oder Anteilsverkauf (Share-Deal-Regeln beachten).
☑️
Gesellschaftsvertrag gestalten – Aufgriffs- und Vorkaufsrechte, Gewinnverteilung, Geschäftsführungsregelungen. Dazu unser Beitrag zu den Klauseln im Gesellschaftsvertrag.
☑️
Einbringungsvertrag aufsetzen – Notariatsaktpflicht beachten, Stichtag festlegen.
☑️
Finanzamt-Meldung fristgerecht erstatten – Innerhalb von neun Monaten nach dem Einbringungsstichtag.

Das Wichtigste auf einen Blick – Zusammenfassung

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Die Einbringung nach Art III UmgrStG ist der steuerlich günstigste Weg: ImmoESt entfällt, GrESt nur 0,5 %. Voraussetzung ist einbringungsfähiges Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb).
2. Ohne Umgründung fallen bei der Sacheinlage bis zu 30 % ImmoESt plus 3,5 % GrESt plus 1,1 % Grundbuchgebühr an – die Gesamtbelastung kann über ein Drittel des Liegenschaftswerts betragen.
3. Die GmbH besteuert Mieteinnahmen mit 23 % KöSt. Der Vorteil entsteht vor allem bei Thesaurierung. Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtbelastung bei rund 44 %.
4. Seit 1. Juli 2025 greift die GrESt bei Anteilsvereinigung bereits ab 75 % (statt 95 %). Immobilien-GmbHs zahlen 3,5 % vom Verkehrswert.
5. Die Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung gilt nur für natürliche Personen. In der GmbH gibt es bei Veräußerung keine steuerliche Begünstigung.
6. Lassen Sie vor der Einbringung die Gesamtsteuerbelastung über mindestens 10 Jahre berechnen. Berücksichtigen Sie Übertragungskosten, laufende Besteuerung, Fixkosten und Exit-Szenario.

Wie wir Ihnen bei der Einbringung helfen können

Die Einbringung einer Liegenschaft in eine GmbH ist eine der anspruchsvollsten steuerlichen Gestaltungen im Immobilienbereich. Ob der Weg über das Umgründungssteuergesetz möglich ist, welche Gesellschaftsstruktur langfristig passt und wie sich die Steuerbelastung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie entwickelt – das erfordert eine individuelle Analyse. In unserer Kanzlei beraten wir Immobilieneigentümer und Unternehmer bei der Strukturierung von Immobilienvermögen, von der ersten Machbarkeitsanalyse bis zur Umsetzung im Grundbuch. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Servitute & Wegerechte – Begründung, Löschung & Streitfälle in Österreich

Servitute Wegerechte Thumbnail

Ein Wegerecht, das den Baugrund entwertet. Ein Leitungsrecht, das seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt wird, aber im Grundbuch steht. Oder ein Nachbar, der plötzlich beansprucht, über Ihre Liegenschaft fahren zu dürfen: Servitute – im Gesetz als Dienstbarkeiten bezeichnet – gehören zu den häufigsten Konfliktquellen im österreichischen Immobilienrecht. Dieser Beitrag erklärt, wie Servitute in Österreich begründet, im Grundbuch eingetragen und wieder gelöscht werden, welche Streitfälle typisch sind und worauf Sie bei jedem Liegenschaftskauf achten sollten.

Was ist ein Servitut? Grundbegriffe und gesetzliche Einordnung

Ein Servitut – juristisch korrekt: eine Dienstbarkeit – ist ein dingliches Recht an einer fremden Sache. Es verpflichtet den Eigentümer einer Liegenschaft, zugunsten eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen (§§ 472 ff ABGB). Anders als ein Mietvertrag oder eine bloße Vereinbarung wirkt ein Servitut nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern gegenüber jedem späteren Eigentümer – vorausgesetzt, es ist im Grundbuch eingetragen.

Die praktische Bedeutung ist enorm: Servitute können den Wert einer Liegenschaft um fünfstellige Beträge senken – oder sie überhaupt erst erschließen. Ein Grundstück ohne Zufahrt ist ohne Wegerecht faktisch wertlos; eine Baulücke mit Leitungsrecht im falschen Bereich kann unbebaubar werden. Das österreichische Recht kennt dabei verschiedene Arten von Dienstbarkeiten, die sich in Inhalt, Dauer und Rechtsfolgen erheblich unterscheiden.

Infografik
Die drei Hauptarten von Servituten in Österreich
§§ 472 ff ABGB – Überblick für Liegenschaftseigentümer
🛤️
Grunddienstbarkeit
§ 473 ABGB

Berechtigt ein anderes Grundstück (das „herrschende Gut“). Bleibt bestehen, egal wer Eigentümer wird.

Typisch: Wegerecht, Leitungsrecht, Weiderecht
→ Haftet an der Liegenschaft, nicht an der Person
👤
Personalservitut
§ 478 ABGB

Berechtigt eine bestimmte Person. Erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten.

Typisch: Wohnrecht, Fruchtgenuss (Nießbrauch)
→ Nicht übertragbar, nicht vererblich
⚖️
Legalservitut
Kraft Gesetzes

Entsteht ohne Vertrag direkt aus dem Gesetz – häufig als Notweg (§ 2 NWG) oder öffentliches Wegerecht.

Typisch: Notweg, Leitungswegerecht (StWG)
→ Entschädigung ist vorgesehen

Für die Praxis relevant ist vor allem die Abgrenzung: Wer ein Wegerecht über das Nachbargrundstück benötigt, braucht in den meisten Fällen eine Grunddienstbarkeit – also ein Recht, das an der Liegenschaft haftet und bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt. Das ist auch der häufigste Streitfall: Der Käufer übernimmt eine Liegenschaft und entdeckt erst danach, dass ein Dritter ein verbüchertes Fahrrecht über den Garten hat.

Grunddienstbarkeit vs. Personalservitut – die zentrale Unterscheidung

Die Unterscheidung zwischen Grund- und Personalservitut ist keine akademische Fingerübung, sondern hat handfeste Auswirkungen auf Dauer, Übertragbarkeit und Wert einer Liegenschaft. Wer eine Immobilie kauft, muss wissen, ob eine eingetragene Dienstbarkeit mit dem Tod des Berechtigten endet – oder ob sie das Grundstück dauerhaft belastet.

Vergleich
Grunddienstbarkeit vs. Personalservitut
🛤️ Grunddienstbarkeit
§ 473 ABGB – „praedial“

Berechtigter: Der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks – nicht eine bestimmte Person.

Dauer: Grundsätzlich unbefristet. Bleibt bei Eigentümerwechsel auf beiden Seiten bestehen.

Übertragbarkeit: Geht automatisch mit dem herrschenden Grundstück über.

Häufigster Fall: Fahr- und Gehrechte zwischen Nachbargrundstücken, Leitungsrechte für Wasser/Kanal
👤 Personalservitut
§ 478 ABGB – persönlich

Berechtigter: Eine namentlich bestimmte natürliche oder juristische Person.

Dauer: Endet spätestens mit dem Tod des Berechtigten (bei natürlichen Personen) oder mit Auflösung (bei juristischen Personen).

Übertragbarkeit: Nicht übertragbar und nicht vererblich (Ausnahme: Fruchtgenuss kann vertraglich anders geregelt sein).

Achtung: Wohnrecht erlischt mit Tod – Fruchtgenuss kann bei juristischen Personen sehr lange bestehen

In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen diese Unterscheidung den Ausschlag gibt. Bei einer Liegenschaftsbewertung etwa macht es einen großen Unterschied, ob ein Wohnrecht zugunsten einer 85-jährigen Person besteht – oder ob ein unbefristetes Fahrrecht zugunsten des Nachbargrundstücks im C-Blatt eingetragen ist. Im ersten Fall endet die Belastung absehbar, im zweiten besteht sie potentiell für immer.

Servitut begründen – die vier Wege zur Dienstbarkeit

Ein Servitut entsteht in Österreich nicht einfach durch Gewohnheit oder stillschweigende Duldung. Das Gesetz verlangt – mit einer gewichtigen Ausnahme – einen klaren Rechtsgrund (Titel) und die Eintragung im Grundbuch (Modus). Im Einzelnen gibt es vier Wege, wie eine Dienstbarkeit begründet werden kann.

📋
Die vier Wege zur Dienstbarkeit
Titel und Modus im österreichischen Sachenrecht
1
Vertragliche Einräumung
Der Eigentümer des belasteten Grundstücks schließt mit dem Berechtigten einen Dienstbarkeitsvertrag. Inhalt, Umfang und räumliche Grenzen des Servituts müssen exakt beschrieben werden. Anschließend erfolgt die Eintragung im Grundbuch.
2
Ersitzung (§ 1468 ABGB)
Wer ein Servitut 30 Jahre lang redlich, rechtmäßig und ununterbrochen ausübt, erwirbt es durch Ersitzung – auch ohne Grundbucheintragung. Bei Vorliegen einer Urkunde (z. B. eines alten Vertrags) genügen bereits 3 Jahre (tabulare Ersitzung, § 1498 ABGB). Die Ersitzung öffentlicher Wegerechte durch Gemeinden folgt eigenen Regeln.
3
Letztwillige Verfügung
Per Testament oder Vermächtnis kann ein Servitut zugunsten einer Person oder eines Grundstücks angeordnet werden. Die Erben sind dann verpflichtet, die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen. In der Praxis betrifft das häufig Wohnrechte zugunsten des überlebenden Partners.
4
Gesetzliche Entstehung (Legalservitut)
In bestimmten Fällen begründet das Gesetz selbst ein Servitut – ohne Vertrag und ohne Grundbucheintragung. Das bekannteste Beispiel ist der Notweg (§ 2 NWG): Ist eine Liegenschaft ohne jede Verbindung zum öffentlichen Wegenetz, hat der Eigentümer Anspruch auf einen Notweg über das Nachbargrundstück – gegen Entschädigung.

Der mit Abstand häufigste Weg ist die vertragliche Einräumung. Dabei ist Präzision entscheidend: Vage Formulierungen wie „Zufahrtsrecht über das Grundstück“ reichen für eine Grundbucheintragung oft nicht aus. Das Bezirksgericht als Grundbuchgericht verlangt eine hinreichend bestimmte Beschreibung des Inhalts und Umfangs der Dienstbarkeit – am besten mit Verweis auf einen Lageplan.

Die Ersitzung ist der zweite große Entstehungsgrund. Sie führt in der Praxis regelmäßig zu Konflikten, weil der Eigentümer der belasteten Liegenschaft oft gar nicht weiß, dass durch die jahrzehntelange Duldung eines Weges ein Recht entstanden ist. Für Grundstücke im Grenzkataster ist die Ersitzung allerdings ausgeschlossen – hier kann kein Recht allein durch langjährige Nutzung begründet werden.

Eintragung im Grundbuch – vom Vertrag zur verbücherten Dienstbarkeit

Die Einigung allein genügt nicht. Damit ein Servitut wirksam entsteht und gegen Dritte – insbesondere gegen spätere Käufer – durchgesetzt werden kann, muss es im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt im C-Blatt des belasteten Grundstücks und zusätzlich als Ersichtlichmachung im A2-Blatt des berechtigten Grundstücks. Der Ablauf folgt einem festen Schema.

Ablauf
Von der Vereinbarung zur Grundbucheintragung
1
Dienstbarkeitsvertrag erstellen
Inhalt, Umfang, räumliche Grenzen und Gegenleistung (falls vereinbart) festlegen. Am besten mit Lageplan als Beilage.
2
Unterschriften beglaubigen lassen
Beide Vertragsparteien müssen ihre Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigen lassen. Der Vertrag muss eine Aufsandungserklärung enthalten.
3
Grundbuchgesuch einbringen
Antrag auf Einverleibung beim zuständigen Bezirksgericht. Eintragung im C-Blatt (dienende Liegenschaft) und A2-Blatt (herrschende Liegenschaft).
⏱️
Bearbeitungszeit
Je nach Bezirksgericht 1–4 Wochen. Der Rang richtet sich nach dem Einlangungszeitpunkt des Gesuchs.
Servitut wirksam eingetragen
Das Servitut wirkt ab sofort gegenüber jedermann. Es bindet alle nachfolgenden Eigentümer des belasteten Grundstücks.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Die Eintragungsgebühr für eine Dienstbarkeit beträgt 1,1 % des kapitalisierten Wertes der Dienstbarkeit. Bei einem Wegerecht, das als wiederkehrende Last bewertet wird, kann sich daraus eine nicht unerhebliche Gebühr ergeben. Die Bewertung richtet sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) und kann je nach Einzelfall variieren. Wer die Rangordnung und Belastungen im Grundbuch versteht, vermeidet unangenehme Überraschungen beim Erwerb.

💡 Praxistipp: Formulierung im Dienstbarkeitsvertrag
Formulieren Sie das Servitut so konkret wie möglich. Statt „Zufahrtsrecht über das Grundstück EZ 123″ besser: „Fahr- und Gehrecht über den im beiliegenden Lageplan gelb markierten Weg (3 m breit, Länge ca. 45 m) auf dem Grundstück EZ 123, KG Salzburg.“ Verweisen Sie auf einen maßstäblichen Lageplan, der beiden Vertragsparteien beigelegt wird. Je genauer die Beschreibung, desto geringer das Streitpotenzial bei späteren Nutzungskonflikten.

Servitut löschen – alle Wege zur Lastenfreistellung

Genauso wichtig wie die Begründung ist die Frage, wie ein Servitut wieder aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Wer eine Liegenschaft lastenfrei verkaufen möchte oder ein veraltetes Recht beseitigen will, muss die richtige Strategie wählen. Das österreichische Recht kennt mehrere Erlöschensgründe – sie unterscheiden sich erheblich in Voraussetzungen und praktischer Durchsetzbarkeit.

📊
Erlöschensgründe für Servitute im Überblick
Erlöschensgrund Voraussetzung Frist / Dauer
Einvernehmliche Aufhebung Vertrag + Löschungserklärung + Grundbuchgesuch Sofort nach Eintragung
Nichtausübung / Freiheitsersitzung Servitut wird nicht genutzt + Eigentümer verhält sich wie Freier 30 Jahre
Aktive Verhinderung Eigentümer sperrt aktiv den Weg / verhindert die Ausübung 3 Jahre
Zweckfortfall Der Zweck des Servituts ist dauerhaft weggefallen (z. B. Quelle versiegt) Sofort
Vereinigung (Konfusion) Herrschendes und dienendes Grundstück kommen in eine Hand Sofort
Tod des Berechtigten Nur bei Personalservituten (Wohnrecht, Fruchtgenuss) Mit dem Tod
Gerichtliche Löschung Löschungsklage bei Erfüllung eines Erlöschensgrundes + fehlender Zustimmung Verfahrensdauer
Hinweis: In jedem Fall muss die Löschung im Grundbuch beantragt werden. Das bloße Erlöschen des Rechts beseitigt nicht automatisch den Grundbucheintrag.

Der praktisch wichtigste Fall ist die Freiheitsersitzung: Wird ein Servitut 30 Jahre lang nicht ausgeübt, erlischt es. Doch Vorsicht – die Freiheitsersitzung setzt voraus, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks sich aktiv so verhalten hat, als ob das Recht nicht bestünde. Bloße Nichtausübung durch den Berechtigten allein reicht nach der Rechtsprechung des OGH nicht aus. Wird die Ausübung dagegen aktiv verhindert – etwa durch eine Absperrung –, verkürzt sich die Frist auf nur drei Jahre (§ 1488 ABGB). Innerhalb dieser Frist muss der Berechtigte eine Servitutsklage einbringen, sonst verliert er sein Recht.

Für die Löschung im Grundbuch braucht es in jedem Fall eine grundbuchsfähige Urkunde: entweder eine beglaubigte Löschungserklärung des Berechtigten, einen gerichtlichen Vergleich, ein Urteil oder eine Sterbeurkunde (bei Personalservituten). Ohne eine solche Urkunde bleibt der Eintrag im C-Blatt bestehen – auch wenn das Recht materiell längst erloschen ist.

Häufige Fehler bei Servituten und Wegerechten

In unserer Beratungspraxis stoßen wir immer wieder auf dieselben Fehler – sowohl bei der Begründung als auch bei der Durchsetzung oder Löschung von Servituten. Die folgenden fünf Fehler kosten Mandanten regelmäßig Geld, Zeit und Nerven.

C-Blatt beim Kauf nicht geprüft
Viele Käufer prüfen zwar das B-Blatt (Eigentümer), übersehen aber die Eintragungen im C-Blatt (Lasten und Beschränkungen). Ein dort eingetragenes Fahrrecht oder Leitungsrecht kann den Liegenschaftswert erheblich mindern – und geht beim Kauf automatisch mit über. Wer eine Immobilie kauft, sollte den Kaufvertrag und das Grundbuch vor Unterschrift genau prüfen lassen.
Servitut zu unbestimmt formuliert
Formulierungen wie „Benützungsrecht“ oder „Zufahrt über das Grundstück“ sind häufig zu unbestimmt für eine Grundbucheintragung. Das Grundbuchgericht weist solche Anträge ab. Die Folge: Der Berechtigte hat zwar eine vertragliche Zusage, aber kein dingliches Recht – und bei einem Eigentümerwechsel verliert er sein Recht.
Ersitzung unterschätzt
„Der Nachbar fährt halt seit 30 Jahren über unseren Grund – aber das haben wir nie erlaubt.“ Genau das kann reichen: Wer die Nutzung 30 Jahre lang duldet, ohne sich dagegen zu wehren, riskiert die Ersitzung eines Servituts. Selbst wenn nie ein Vertrag bestand. Die Beweislast liegt allerdings beim Anspruchsteller.
3-Jahres-Frist bei Sperrung verpasst
Wird ein Wegerecht aktiv gesperrt – etwa durch einen Zaun oder eine Schranke –, muss der Berechtigte innerhalb von 3 Jahren gerichtlich dagegen vorgehen (§ 1488 ABGB). Wer diese Frist versäumt, verliert sein Servitut endgültig. Manche Berechtigte warten zu lange, weil sie auf eine einvernehmliche Lösung hoffen.
Grundbucheintrag nach Erlöschen nicht gelöscht
Ein Servitut kann materiell erloschen sein – durch Tod des Berechtigten, Zweckfortfall oder Freiheitsersitzung –, aber im Grundbuch steht es weiterhin. Das schreckt Käufer ab, erschwert Finanzierungen und mindert den Verkehrswert. Die Löschung erfordert eine grundbuchsfähige Urkunde und ein Löschungsgesuch beim Bezirksgericht.

Streitfälle aus der Praxis – typische Konflikte bei Servituten

Servitutstreitigkeiten landen häufig vor Gericht, weil die Beteiligten den Umfang eines Rechts unterschiedlich auslegen oder weil sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Die folgenden Konstellationen gehören zu den häufigsten Konfliktfällen.

Wegerecht: Gehen erlaubt, Fahren nicht?

Einer der klassischen Streitpunkte: Im Grundbuch steht „Gehrecht“ – der Berechtigte fährt aber regelmäßig mit dem Auto über den Weg. Grundsätzlich gilt: Ein Gehrecht umfasst nicht das Fahren. Allerdings kann sich der Umfang durch jahrzehntelange Übung erweitern, wenn der Eigentümer das Fahren toleriert hat. Die Gerichte prüfen hier den historischen Vertragswillen und die tatsächliche Ausübung. Umgekehrt kann ein Fahrrecht nicht einseitig auf schwere Lkw ausgedehnt werden, wenn es für Pkw vereinbart wurde.

Leitungsrecht bei Neubau – Umlegung möglich?

Ein Grundeigentümer möchte bauen, aber eine Wasserleitung des Nachbarn verläuft quer durch den Baugrund. Kann er die Umlegung verlangen? Grundsätzlich ja – aber nur, wenn er die Kosten trägt und die neue Trassenführung für den Berechtigten gleichwertig ist. Eine einseitige Verlegung ohne Zustimmung ist nicht zulässig. Umgekehrt kann der Berechtigte nicht verlangen, die Leitung auf eine teurere Trasse umzulegen, wenn die bestehende funktioniert. In der Praxis führt die Frage der Kostentragung oft zu langen Verhandlungen.

Nachbarstreit um Zufahrtsrecht zur Hintergrundliegenschaft

Wenn ein Grundstück nur über das Nachbargrundstück erreicht werden kann, ist das Konfliktpotenzial besonders hoch. Der Eigentümer der Hintergrundliegenschaft braucht eine gesicherte Zufahrt; der Eigentümer des Vordergrundstücks will die Belastung minimieren. Oft wird über Breite und Befestigung des Weges, über Schneeräumpflichten und Instandhaltungskosten gestritten. Wenn kein vertragliches Wegerecht besteht, bleibt als letzter Ausweg der Notweg (§ 2 NWG) – der allerdings nur den notwendigen Mindestumfang gewährt und gegen angemessene Entschädigung eingeräumt wird. Auch Konflikte mit dem Nachbarrecht spielen in solchen Fällen eine Rolle, etwa wenn der Weg zu nahe an der Grundstücksgrenze verläuft.

Ersitzung durch Gemeindeweg – öffentliches Wegerecht

Eine Gemeinde beansprucht ein öffentliches Wegerecht über private Liegenschaften, weil der Weg seit Jahrzehnten von der Allgemeinheit benutzt wird. Die Ersitzung eines öffentlichen Wegerechts durch eine Gemeinde ist nach der OGH-Rechtsprechung möglich, folgt aber eigenen Regeln: Die Nutzung muss durch die Allgemeinheit erfolgen, nicht nur durch einzelne Anrainer. Und die Gemeinde muss den Weg auch tatsächlich als öffentlichen Weg behandelt haben – etwa durch Instandhaltung oder Beschilderung. Details zur Ersitzung öffentlicher Wegerechte haben wir in einem eigenen Beitrag aufbereitet.

💡 Praxistipp: Beweissicherung bei Servitutstreitigkeiten
Dokumentieren Sie die tatsächliche Nutzung eines Servituts frühzeitig und lückenlos: Fotos mit Datum, Zeugenaussagen, Rechnungen für Weginstandhaltung oder Korrespondenz mit dem Nachbarn. Bei Ersitzungsfällen zählt die Beweislage – wer belegen kann, dass ein Weg seit 30 Jahren genutzt oder seit 3 Jahren gesperrt wurde, hat vor Gericht deutlich bessere Karten. Auch bei Nachbarschaftskonflikten rund um Grenzabstände und Immissionen ist eine solide Dokumentation Gold wert.

Servitut beim Immobilienkauf prüfen – Checkliste

Wer eine Liegenschaft kauft, sollte vor Vertragsunterschrift systematisch prüfen, ob und welche Servitute bestehen – und was sie für die geplante Nutzung bedeuten. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Prüfpunkte zusammen.

✅ Checkliste: Servitute beim Liegenschaftskauf
☑️
Grundbuchauszug anfordern – C-Blatt auf eingetragene Dienstbarkeiten prüfen. Auch das A2-Blatt zeigt, ob zugunsten des Grundstücks Rechte bestehen.
☑️
Dienstbarkeitsverträge einsehen – Den genauen Inhalt, Umfang und räumliche Grenzen jedes Servituts verstehen. Bloße Grundbucheinträge geben oft nur Stichwörter.
☑️
Vor-Ort-Begehung durchführen – Gibt es sichtbare Wege, Leitungen oder Nutzungen durch Dritte, die nicht im Grundbuch stehen? Nicht eingetragene, aber faktisch ausgeübte Rechte können durch Ersitzung bestehen.
☑️
Wertminderung einschätzen – Wie stark schränkt das Servitut die geplante Nutzung ein? Fahrrechte über die Hofeinfahrt, Leitungsrechte im Baufeld oder Wohnrechte können den Wert massiv beeinflussen.
☑️
Löschungsmöglichkeiten prüfen – Kann das Servitut vor dem Kauf gelöscht werden? Ist der Berechtigte verhandlungsbereit? Sind Erlöschensgründe (Nichtausübung, Zweckfortfall) erfüllt?
☑️
Kaufvertrag anpassen – Bei bestehenden Servituten: Regelung im Kaufvertrag aufnehmen (Käufer übernimmt in Kenntnis der Belastung oder Verkäufer verpflichtet sich zur Lastenfreistellung vor Übergabe).
☑️
Anwaltliche Prüfung – Bei unklaren oder strittigen Servituten vor dem Kauf rechtliche Beratung einholen. Die Kosten dafür sind im Vergleich zum Risiko überschaubar. Unsere Schwerpunktseite Immobilienrecht gibt einen Überblick über unsere Leistungen in diesem Bereich.

Bei komplexen Liegenschaftsgeschäften – etwa wenn mehrere Servitute bestehen oder eine Grundstücksteilung geplant ist – lohnt sich die anwaltliche Prüfung besonders. Denn bei einer Teilung muss geklärt werden, welchem Teilgrundstück das Servitut künftig zugeordnet wird und ob der Umfang des Rechts durch die Teilung verändert wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌 Das Wichtigste auf einen Blick – Servitute & Wegerechte
1. Ein Servitut (Dienstbarkeit) ist ein dingliches Recht an einer fremden Liegenschaft. Es verpflichtet den Eigentümer, etwas zu dulden oder zu unterlassen – und wirkt bei Grundbucheintragung gegenüber jedem späteren Erwerber.
2. Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht) haften an der Liegenschaft und bestehen unbefristet. Personalservitute (z. B. Wohnrecht) sind an eine bestimmte Person gebunden und enden spätestens mit deren Tod.
3. Vier Entstehungswege: Vertragliche Einräumung, Ersitzung (30 Jahre / 3 Jahre tabular), letztwillige Verfügung und gesetzliche Entstehung (Notweg).
4. Löschung: Einvernehmlich (Vertrag + Löschungserklärung), durch Freiheitsersitzung (30 Jahre), aktive Verhinderung (3 Jahre, § 1488 ABGB), Zweckfortfall, Konfusion oder gerichtliche Löschungsklage.
5. Grundbucheintragung ist entscheidend: Nur ein im C-Blatt eingetragenes Servitut wirkt gegenüber Dritten. Die Eintragung erfordert einen bestimmten Dienstbarkeitsvertrag mit beglaubigten Unterschriften.
6. Vor jedem Liegenschaftskauf: C-Blatt prüfen, Dienstbarkeitsverträge einsehen, Vor-Ort-Begehung durchführen und Wertminderung durch bestehende Servitute einschätzen.

Stand: März 2026. Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage im konkreten Fall hängt von verschiedenen Faktoren ab – lassen Sie sich beraten.

Wie wir Ihnen helfen können

Servitute und Wegerechte betreffen den Kern des Liegenschaftsrechts – und oft auch den Kern von Nachbarschaftskonflikten. Ob Sie ein Wegerecht begründen oder löschen lassen möchten, ob ein Dienstbarkeitsvertrag geprüft werden soll oder ob ein Streit um die Ausübung eines Servituts eskaliert ist: Wir bringen die Erfahrung aus zahlreichen Grundbuch- und Servitutverfahren mit und finden pragmatische Lösungen, die Ihre Interessen schützen. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Luxusimmobilien ab 2 Mio. € kaufen – Due Diligence, Steuer & Vertragsgestaltung

Luxusimmobilien kaufen Thumbnail

Wer in Österreich eine Luxusimmobilie ab zwei Millionen Euro kaufen möchte, bewegt sich in einem Segment, das eigene rechtliche Spielregeln kennt. Ab dieser Schwelle entfällt die Grundbuchgebührenbefreiung, der Vorsteuerabzug bei Vermietung steht auf dem Prüfstand und die Anforderungen an die Mittelherkunft steigen spürbar. Gleichzeitig rechtfertigt der hohe Kaufpreis eine vertiefte Due Diligence, die weit über die übliche Grundbuchprüfung hinausgeht. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie 2026 bei Kauf, Steuer und Vertragsgestaltung konkret achten müssen – damit aus einer Premium-Investition kein teures Risiko wird.

Was eine Luxusimmobilie rechtlich besonders macht

Im österreichischen Recht gibt es keine einheitliche Definition der „Luxusimmobilie“. Relevant wird die Zwei-Millionen-Euro-Grenze aber an mehreren Stellen: beim Wegfall der Grundbuchgebührenbefreiung, bei der geplanten Einschränkung des Vorsteuerabzugs für „besonders repräsentative Grundstücke“ und bei der praktischen Notwendigkeit einer vertieften Sorgfaltsprüfung. Dazu kommt, dass Käufer in diesem Segment häufig über Gesellschaftsstrukturen – etwa eine Immobilien-GmbH – erwerben, was zusätzliche gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen aufwirft.

Infografik
Drei Dimensionen beim Luxusimmobilienkauf
Was den Kauf ab 2 Mio. € von gewöhnlichen Transaktionen unterscheidet
💰
Steuerliche Schwellen
Ab 2 Mio. €

Grundbuchgebührenbefreiung entfällt ab dem ersten Euro. Vorsteuerabzug bei Vermietung eingeschränkt. GrESt-Optimierung wird kritisch.

Schlüsselwert: Kaufpreis > 2.000.000 €
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Vertiefte Due Diligence
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Grundbuch, Flächenwidmung, Denkmalschutz, Altlasten, Baurecht – bei Objekten über 2 Mio. € ist jede Lücke in der Prüfung ein Risiko im sechsstelligen Bereich.

Zeitrahmen: 30–90 Tage je nach Komplexität
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Vertragsgestaltung
Maßgeschneidert

Standard-Kaufverträge reichen nicht. Gewährleistungsklauseln, Rücktrittsrechte, Sicherungsmechanismen und Treuhandstrukturen müssen individuell auf die Transaktion zugeschnitten werden.

Kernpunkt: Käufer braucht eigenen Anwalt

Im Luxussegment treffen diese drei Dimensionen aufeinander – und sie verstärken sich gegenseitig. Wer die steuerlichen Schwellenwerte nicht kennt, wählt die falsche Erwerbsstruktur. Wer die Due Diligence abkürzt, entdeckt Altlasten oder fehlende Baugenehmigungen erst nach der Unterschrift. Und wer den Vertrag nicht auf die spezifischen Risiken des Objekts abstimmt, steht im Streitfall ohne belastbare Position da.

Due Diligence bei Premium-Liegenschaften

Die Due Diligence beim Immobilienkauf folgt in Österreich einem bewährten Ablauf – doch bei Luxusobjekten ist jede Phase intensiver. Ein Fehler bei der Prüfung eines Einfamilienhauses um 350.000 € ist ärgerlich. Derselbe Fehler bei einer Liegenschaft um 4 Millionen Euro kann existenzbedrohend sein. Rechnen Sie bei Premium-Objekten mit einem Zeitrahmen von 60 bis 90 Tagen für die vollständige Prüfung.

Ablauf
Due-Diligence-Prozess bei Luxusimmobilien
1
Grundbuchprüfung (A-, B- und C-Blatt)
Eigentumsverhältnisse, eingetragene Belastungen (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte), Rangordnung. Bei Villen und Landsitzen oft mehrere Grundstücksnummern – jede einzelne prüfen. Wie Sie einen Grundbuchauszug richtig lesen, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt.
2
Flächenwidmung und Bebauungsplan
Widmung im Flächenwidmungsplan prüfen (Wohngebiet, Grünland, Sonderwidmung). Bei Seeliegenschaften und Hanggrundstücken besonders relevant: Gefahrenzonen, Hochwasserschutz, Bauverbotszonen. Auch künftige Umwidmungspläne der Gemeinde recherchieren.
3
Bau- und Denkmalschutzrechtliche Prüfung
Baubewilligungen vollständig vorhanden? Konsenswidriger Bestand? Denkmalschutz nach DMSG – bei Altbauten, historischen Villen und Stadtpalais häufig. Bescheide des Bundesdenkmalamts prüfen, ob Veränderungen bewilligungspflichtig sind.
4
Technische und Umwelt-Due-Diligence
Sachverständigengutachten zum baulichen Zustand, Haustechnik, Energieausweis. Altlastenprüfung (Verdachtsflächen-Kataster des Umweltbundesamts). Bei Seegrundstücken: Wasserrechte, Uferschutz, Zugangsrechte.
Zeitfenster beachten
Planen Sie für die Schritte 1–4 mindestens 4–6 Wochen ein. Erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, sollte der Kaufvertragsentwurf erstellt werden.
5
Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Prüfung
Optimale Erwerbsstruktur (Privatperson, GmbH, Stiftung)? Vorsteuerabzug bei geplanter Vermietung? ImmoESt-Belastung des Verkäufers als Verhandlungsargument? Share Deal vs. Asset Deal?

Ein zentraler Punkt, der bei gewöhnlichen Käufen oft untergeht: Bei Luxusimmobilien verkauft der Eigentümer nicht selten über eine Gesellschaft. In diesem Fall genügt die Prüfung der Liegenschaft allein nicht – es muss auch die Gesellschaft selbst durchleuchtet werden (Stichwort: Share Deal). Seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 gelten hier verschärfte Regeln: Die Beteiligungsschwelle für die Grunderwerbsteuerpflicht wurde von 95 % auf 75 % gesenkt, der Beobachtungszeitraum von fünf auf sieben Jahre verlängert (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 neu).

Steuerliche Besonderheiten ab 2 Millionen Euro

Wer eine Luxusimmobilie in Österreich kauft, muss mit höheren Steuerbelastungen rechnen als bei durchschnittlichen Objekten. Das liegt nicht an einem eigenen „Luxuszuschlag“, sondern daran, dass bestimmte Begünstigungen ab der Zwei-Millionen-Grenze wegfallen – und die absoluten Beträge bei jedem Prozentpunkt erheblich ins Gewicht fallen. Ein detaillierter Überblick über die Grunderwerbsteuer in Österreich findet sich in unserem separaten Ratgeber.

💰 Steuerliche Eckdaten beim Luxusimmobilienkauf 2026
Steuer / Abgabe Satz Beispiel bei 3 Mio. €
Grunderwerbsteuer 3,5 % vom Kaufpreis 105.000 €
Grundbucheintragung 1,1 % vom Kaufpreis 33.000 €
Pfandrechtseintragung (bei Finanzierung) 1,2 % der Pfandsumme variabel
Gebührenbefreiung entfällt ab 2 Mio. € Keine Ersparnis
Vertragserrichtung 1–3 % (verhandelbar) 30.000–90.000 €
ImmoESt des Verkäufers 30 % vom Gewinn Beeinflusst Preisverhandlung
Stand: März 2026. Die Grundbuchgebührenbefreiung (GBGebBefrG) gilt bis 30.6.2026 – aber nur für Kaufpreise unter 2 Mio. €.

Grundbuchgebührenbefreiung: Die 2-Millionen-Euro-Grenze

Seit 1. Juli 2024 gilt in Österreich eine temporäre Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) und der Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %). Diese Befreiung ist bis 30. Juni 2026 befristet – und sie gilt nur, wenn der Kaufpreis unter zwei Millionen Euro liegt. Übersteigt der Kaufpreis diese Schwelle, werden die Gebühren ab dem ersten Euro fällig. Bei einer Liegenschaft um 3 Millionen Euro bedeutet das: 33.000 € Grundbucheintragungsgebühr, die ein Käufer eines Objekts um 1,9 Millionen Euro nicht zahlen müsste. Alle Details zu den Kaufnebenkosten 2025/2026 finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

Vorsteuerabzug bei Vermietung: Was sich ändert

Wer eine Luxusimmobilie kauft, um sie zu vermieten, konnte bisher die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten geltend machen – sofern zur Umsatzsteuer optiert wurde. Für „besonders repräsentative Grundstücke“ zu Wohnzwecken mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 2 Millionen Euro steht eine gesetzliche Einschränkung im Raum: Die Vermietung soll künftig unecht umsatzsteuerbefreit sein, was den Vorsteuerabzug ausschließt. Details und aktuelle Entwicklungen haben wir im Beitrag über den Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien zusammengefasst. Noch ist die Regelung nicht in Kraft – aber die Planung sollte dieses Risiko einpreisen.

💡 Praxistipp: Erwerbsstruktur frühzeitig klären
Ob Sie als Privatperson, über eine GmbH oder eine Privatstiftung kaufen, beeinflusst GrESt, Vorsteuerabzug, laufende Besteuerung und den späteren Verkauf. Diese Entscheidung sollte vor dem Kaufanbot feststehen – nicht erst beim Notartermin. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig, dass eine nachträgliche Umstrukturierung deutlich teurer kommt als die Beratung im Vorfeld.

Kaufnebenkosten bei Luxusobjekten im Überblick

Bei einem Kaufpreis von 3 Millionen Euro summieren sich die Nebenkosten rasch auf 250.000 bis 400.000 Euro – je nach Finanzierungsstruktur und Maklerbeteiligung. Die folgende Aufstellung zeigt, mit welchen Positionen Sie konkret rechnen müssen.

📋 Kaufnebenkosten bei Luxusimmobilien – alle Positionen
Berechnungsbeispiel: Kaufpreis 3.000.000 €
1
Grunderwerbsteuer (GrESt) – 105.000 €
3,5 % des Kaufpreises. Bei Erwerb im Familienkreis gilt der Stufentarif (0,5–3,5 %). Bemessungsgrundlage: Kaufpreis (entgeltlicher Erwerb) oder Grundstückswert (unentgeltlich).
2
Grundbucheintragungsgebühr – 33.000 €
1,1 % des Kaufpreises. Keine Befreiung, da Kaufpreis über 2 Mio. €. Ab dem ersten Euro zu zahlen.
3
Pfandrechtseintragung – variabel
1,2 % der Pfandsumme (meist höher als der Kreditbetrag, da Nebengebührenkaution). Nur bei Fremdfinanzierung. Beispiel: Pfandsumme 2,4 Mio. € → 28.800 €.
4
Vertragserrichtung und Abwicklung – 30.000–90.000 €
Rechtsanwalts- oder Notarkosten für Kaufvertragserrichtung, Treuhandabwicklung, Grundbuchantrag. Bei 3 Mio. €: typischerweise 1–3 % des Kaufpreises, verhandelbar.
5
Maklerprovision – bis 108.000 €
Max. 3 % + USt vom Kaufpreis (Käuferseite) laut IMV. Im Luxussegment oft verhandelbar. Bei Direktkauf ohne Makler entfällt diese Position.
6
Due-Diligence-Kosten – 15.000–45.000 €
Sachverständigengutachten (Technik, Altlasten), anwaltliche Prüfung, steuerliche Beratung. Bei komplexen Objekten (Denkmalschutz, Seeliegenschaft) deutlich höher.

In Summe liegen die Nebenkosten bei einem Kaufpreis von 3 Millionen Euro – ohne Maklerprovision – bei rund 200.000 bis 300.000 Euro. Mit Makler erreichen sie schnell 8–12 % des Kaufpreises. In unserer Praxis erstellen wir für jeden Käufer eine individuelle Nebenkostenaufstellung, bevor das Kaufanbot gelegt wird. So gibt es keine Überraschungen.

Vertragsgestaltung und Treuhandabwicklung

Bei einem Kaufpreis über 2 Millionen Euro ist die Vertragsgestaltung keine Formalie – sie ist das zentrale Sicherheitsinstrument beider Seiten. Standard-Kaufvertragsvorlagen, wie sie bei Transaktionen im mittleren Preissegment verbreitet sind, greifen hier zu kurz. Die Schwerpunktseite Kaufvertrag und Treuhandschaft gibt einen Überblick über die Grundlagen der Kaufvertragsabwicklung in Österreich.

Worauf es im Luxus-Kaufvertrag besonders ankommt

Ein professioneller Kaufvertrag für ein Premium-Objekt enthält neben den üblichen Pflichtangaben (Vertragsparteien, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Übergabezeitpunkt, Gewährleistung, Aufsandungserklärung) zusätzliche Regelungen: etwa detaillierte Zustandsbeschreibungen mit Fotodokumentation, Regelungen zum Inventar (bei möbliertem Verkauf), Rücktrittsrechte an bestimmte Due-Diligence-Ergebnisse geknüpft, Pönalen bei Verzug und Regelungen zur Haftung bei nachträglich entdeckten Mängeln oder Altlasten.

Bei der Treuhandabwicklung ist besonders auf die Sicherung des Kaufpreises zu achten. Die Gelder werden auf ein versichertes Anderkonto bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt und erst freigegeben, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind – insbesondere die lastenfreie Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch. Gerade bei hohen Summen empfiehlt sich eine detaillierte Auszahlungsvereinbarung: Wann wird welcher Teilbetrag unter welchen Voraussetzungen freigegeben?

✅ Checkliste: Was der Luxus-Kaufvertrag enthalten muss
☑️ Detaillierte Zustandsbeschreibung – mit Fotodokumentation als Vertragsbestandteil, insbesondere bei hochwertigem Innenausbau und Sonderausstattungen
☑️ Inventarverzeichnis – bei möbliertem Verkauf: Auflistung aller mitverkauften Gegenstände mit Wertansatz (relevant für GrESt-Bemessung)
☑️ Due-Diligence-Vorbehalt – Rücktrittsrecht bei negativen Prüfungsergebnissen (Altlasten, fehlende Genehmigungen, Denkmalschutzauflagen)
☑️ Treuhandvereinbarung – Anderkonto, Auszahlungsbedingungen, Teilzahlungsplan bei gestaffelter Kaufpreiszahlung
☑️ Gewährleistungsregelung – Umfang, Ausschlüsse und Fristen individuell auf das Objekt abgestimmt (nicht bloß „wie besichtigt“)
☑️ Verzugsregelung mit Pönale – Konventionalstrafe bei verspäteter Übergabe oder Nichteinhaltung vertraglicher Zusagen
☑️ Lastenfreistellungserklärung – Verpflichtung des Verkäufers zur Löschung aller Pfandrechte und sonstiger Lasten vor oder bei Übergabe

Geldwäscheprävention und Mittelherkunft

Ab einem Kaufpreis von zwei Millionen Euro steigt die Aufmerksamkeit der Behörden und des abwickelnden Rechtsanwalts bei der Geldwäscheprävention erheblich. Die Rechtsanwaltsordnung (RAO) verpflichtet jeden Rechtsanwalt, der eine Immobilientransaktion abwickelt, zur Identitätsfeststellung und zur Prüfung der Mittelherkunft – und bei Verdachtsmomenten zur Meldung an die Geldwäschemeldestelle (A-FIU). Ausführlich haben wir die Anforderungen im Beitrag über die Geldwäscheprävention in der Immobilientreuhand dargestellt.

Vergleich
Mittelherkunft: Privatperson vs. GmbH-Erwerb
👤 Kauf als Privatperson

Nachweis über Herkunft der Eigenmittel: Gehaltsnachweise, Sparbuch, Erbschaft, Schenkung. Bei Erbschaften oder Schenkungen: Einantwortungsurkunde bzw. Schenkungsvertrag vorlegen. Bankbestätigung über Guthabenstand.

Praxis: Lückenlose Dokumentation der letzten 5–10 Jahre vereinfacht den Prozess erheblich.
🏢 Kauf über GmbH / Gesellschaft

Zusätzlich zur Mittelherkunft: wirtschaftliche Eigentümer identifizieren (WiEReG-Auszug), Gesellschaftsvertrag und Firmenbuchauszug. Bei verschachtelten Strukturen: jede Beteiligungsebene offenlegen. Herkunft der Gesellschaftsmittel nachweisen.

Achtung: Unvollständige Angaben verzögern die Abwicklung um Wochen – oder führen zur Ablehnung durch den Treuhänder.

In der Praxis bedeutet das: Bereiten Sie die Unterlagen zur Mittelherkunft vor, bevor Sie in Kaufverhandlungen eintreten. Die Dokumentation sollte lückenlos sein und im Idealfall bereits durch Ihren Steuerberater aufbereitet vorliegen. Gerade bei internationalen Käufern oder komplexen Vermögensstrukturen kann dieser Punkt den Zeitplan der gesamten Transaktion bestimmen.

Häufige Fehler beim Luxusimmobilienkauf

Trotz hoher Kaufpreise und professioneller Beteiligung sehen wir in der Praxis immer wieder dieselben Fehler. Die folgenden fünf sind besonders kostspielig.

Due Diligence abgekürzt oder übersprungen
„Der Makler hat gesagt, alles ist in Ordnung“ ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Fehlende Baugenehmigungen, nicht eingetragene Wegerechte oder Altlastenverdacht kosten im Nachhinein ein Vielfaches der eingesparten Prüfkosten.
Erwerbsstruktur nicht im Voraus geklärt
Privat oder über eine GmbH? Mit oder ohne Vorsteuerabzug? Diese Entscheidung nachträglich zu korrigieren, löst erneut GrESt und Vertragserrichtungskosten aus. Bei 3 Mio. € sind das schnell 150.000 € vermeidbare Zusatzkosten.
Makler-Kaufvertrag ungeprüft übernommen
Makler vermitteln, sie vertreten nicht. Ein vom Makler oder vom Verkäufer vorgelegter Kaufvertragsentwurf schützt in der Regel die Interessen des Verkäufers. Der Käufer braucht eine eigene anwaltliche Prüfung, bevor er unterschreibt.
Mittelherkunft zu spät dokumentiert
Die Geldwäscheprävention ist kein bürokratischer Formalismus. Fehlende oder unvollständige Nachweise blockieren die Treuhandabwicklung und können die gesamte Transaktion gefährden – auch wenn der Käufer das Geld rechtmäßig besitzt.
Nebenkosten unterschätzt
Käufer planen oft 5–6 % Nebenkosten ein – realistisch sind bei Luxusobjekten 8–12 %. Wer die Pfandrechtseintragung, die Due-Diligence-Kosten und den entfallenden Gebührenbefreiungsvorteil nicht einrechnet, muss nachfinanzieren.

Sonderfälle: Ausländer, Denkmalschutz, Stiftung

Erwerb durch Ausländer und EU-Bürger

In Österreich unterliegt der Grunderwerb durch Ausländer dem Grundverkehrsrecht der jeweiligen Bundesländer. EU- und EWR-Bürger sind in den meisten Bundesländern – darunter Salzburg – inländischen Käufern gleichgestellt. Drittstaatsangehörige benötigen dagegen eine Genehmigung der Grundverkehrskommission, die in der Praxis nicht immer erteilt wird. Bei Gesellschaftsstrukturen mit ausländischen Beteiligten kann die Genehmigungspflicht auch den Share Deal betreffen.

Denkmalgeschützte Luxusobjekte

Historische Villen, Schlösser und denkmalgeschützte Stadtpalais bieten unvergleichliches Flair – und erhebliche rechtliche Bindungen. Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) verpflichtet den Eigentümer zur Erhaltung. Jede bauliche Veränderung – auch im Innenbereich – ist bewilligungspflichtig. Das Bundesdenkmalamt kann Auflagen erteilen, die den Umbau einschränken oder verteuern. Steuerlich gibt es allerdings auch Vorteile: Erhaltungsaufwand kann unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigt abgeschrieben werden.

Erwerb über eine Privatstiftung

Einige vermögende Käufer erwerben Luxusliegenschaften über eine österreichische Privatstiftung. Das kann Vorteile bei der Vermögensnachfolge bieten, bringt aber spezifische Steuerlasten mit sich. Seit 1. Jänner 2026 beträgt das Stiftungseingangssteueräquivalent für Grundstückszuwendungen an Stiftungen 3,5 % (zuvor 2,5 %). Dazu kommt die GrESt – was den Erwerb über eine Stiftung im Vergleich zum Direkterwerb deutlich verteuert. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse ist hier unerlässlich.

Luxusimmobilie kaufen – das Wichtigste auf einen Blick

📌 Luxusimmobilie kaufen in Österreich – Zusammenfassung
1. Ab 2 Mio. € Kaufpreis entfällt die Grundbuchgebührenbefreiung vollständig – die Nebenkosten steigen dadurch um über 30.000 €.
2. Die Due Diligence bei Premium-Objekten umfasst Grundbuch, Widmung, Bau- und Denkmalschutzrecht, technische Gutachten und Altlasten – rechnen Sie mit 60–90 Tagen.
3. Die Erwerbsstruktur (Privatperson, GmbH, Stiftung) muss vor dem Kaufanbot feststehen – nachträgliche Änderungen lösen erneut Steuern und Gebühren aus.
4. Planen Sie Nebenkosten von 8–12 % ein – nicht die üblichen 5–6 %. Einschließlich Due-Diligence-Kosten, Rechtsberatung und ggf. Maklerprovision.
5. Seit dem BBG 2025 gelten verschärfte GrESt-Regeln bei Share Deals: 75 %-Schwelle, 7 Jahre Beobachtungszeitraum (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987).
6. Der Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien steht vor einer Einschränkung – planen Sie ohne diesen Vorteil, um auf der sicheren Seite zu sein.
7. Bereiten Sie die Nachweise zur Mittelherkunft frühzeitig auf – besonders bei GmbH-Strukturen oder internationalen Käufern kann dies den Zeitplan bestimmen.

Wie wir Ihnen helfen können

Der Kauf einer Luxusimmobilie in Österreich ist ein Projekt, das rechtliche, steuerliche und praktische Expertise erfordert – von der ersten Due Diligence bis zur Grundbucheintragung. Wir begleiten Sie als Ihre Rechtsanwälte durch den gesamten Prozess: von der Strukturierung des Erwerbs über die Kaufvertragsgestaltung und Treuhandabwicklung bis zur Koordination mit Steuerberater und Sachverständigen. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

GrESt-Befreiung beim Ersterwerb – Was das Regierungsprogramm bringt

Grunderwerbsteuer Befreiung Ersterwerb Thumbnail

Wer in Österreich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, zahlt 3,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis – bei einer Wohnung um 350.000 € sind das 12.250 €. Das Regierungsprogramm 2025–2029 sieht nun die Prüfung einer GrESt-Befreiung beim Ersterwerb des ersten Eigenheims vor. Für Ersterwerbskäufer könnte das eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten. Wir erklären, was konkret geplant ist, welche Voraussetzungen wahrscheinlich gelten werden und was Sie schon jetzt beachten sollten.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf – die Ausgangslage

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt bei jedem entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft in Österreich an. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) geregelt und betrifft den Kauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Baurechten. Die Steuer wird nicht auf den reinen Grundstückswert berechnet, sondern auf die sogenannte Gegenleistung – also auf alles, was der Käufer aufwenden muss. In den meisten Fällen entspricht das dem Kaufpreis. Bei einem regulären Kauf beträgt der Steuersatz 3,5 % der Gegenleistung (§ 7 Abs 1 Z 1 GrEStG). Für unentgeltliche Übertragungen im Familienverband gilt ein Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 %.

💶
GrESt-Steuersätze in Österreich – Überblick
Stand: März 2026
Erwerbsart Steuersatz Bemessungsgrundlage
Regulärer Kauf (entgeltlich) 3,5 % Gegenleistung (= Kaufpreis)
Schenkung / Erbschaft (Familie) 0,5 %–3,5 % (Stufentarif) Grundstückswert
Zuwendung an Privatstiftung 3,5 % Grundstückswert
Share Deal (≥ 75 % Anteilsvereinigung) 3,5 % Gemeiner Wert des Grundstücks
Bagatellgrenze 0 % (befreit) Bis 1.100 € Bemessungsgrundlage
Quelle: § 7 GrEStG 1987 | Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb: § 7 Abs 1 Z 2 lit a–c GrEStG

Die GrESt gehört neben der Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %), der Vertragserrichtung und der Maklergebühr zu den größten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Bei einer Wohnung um 400.000 € summieren sich allein GrESt und Grundbuchgebühr auf 18.400 €. Gerade für junge Käufer, die ihr erstes Eigenheim erwerben, ist das eine beträchtliche Hürde.

Was das Regierungsprogramm zur GrESt-Befreiung vorsieht

Am 27. Februar 2025 haben ÖVP, SPÖ und NEOS ihr Regierungsprogramm 2025–2029 vorgestellt. Darin findet sich unter dem Abschnitt „Leistbares Wohnen“ eine für Ersterwerbskäufer zentrale Passage. Das Regierungsprogramm sieht – wörtlich – die „Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Erwerb des ersten Eigenheims“ vor. Als Referenzmodell wird die bereits bestehende Grundbuchgebührenbefreiung für Ersterwerbe bis 500.000 € genannt.

Was bedeutet „Prüfung“? Eine Prüfung ist in der politischen Sprache weniger als ein „Beschluss“. Es handelt sich um eine politische Absichtserklärung – die Regierung will die Abschaffung ernsthaft evaluieren, hat sich aber noch nicht auf ein konkretes Gesetz festgelegt. Im besten Fall folgt im Laufe der Legislaturperiode ein Gesetzentwurf; im schlechtesten Fall bleibt es bei der Prüfung. Die Formulierung orientiert sich allerdings ausdrücklich am Modell der Grundbuchgebührenbefreiung, was darauf hindeutet, dass eine ähnliche Struktur angestrebt wird: Befreiung beim Ersterwerb, gekoppelt an das dringende Wohnbedürfnis, mit einer Wertgrenze.

Infografik
Status quo vs. Regierungsprogramm
Was sich für Ersterwerbskäufer ändern könnte
⚖️ Aktuelle Rechtslage

Jeder Immobilienkäufer zahlt GrESt – unabhängig davon, ob es der erste oder fünfte Kauf ist. Ein Ersterwerb wird steuerlich nicht bevorzugt.

Belastung: 3,5 % vom Kaufpreis – ohne Ausnahme für Erstkäufer
🏛️ Geplant lt. Regierungsprogramm

„Prüfung der Abschaffung der GrESt beim Erwerb des ersten Eigenheims“ – analog zur bestehenden Grundbuchgebührenbefreiung bis 500.000 €.

Mögliche Ersparnis: bis zu 17.500 € (bei 500.000 € Kaufpreis)

Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zum Stand März 2026 noch nicht vor. Die Koalition hat aber angekündigt, konkrete legislative Vorschläge im Laufe der Legislaturperiode auszuarbeiten. Für Ersterwerbskäufer empfiehlt es sich deshalb, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen – und beim Timing des Kaufs gegebenenfalls flexibel zu bleiben.

Wer als Ersterwerbskäufer gelten könnte

Das Regierungsprogramm definiert den Begriff „Ersterwerbskäufer“ nicht abschließend. Es verweist aber auf das Modell der Grundbuchgebührenbefreiung nach § 25a GGG. Daraus lassen sich die wahrscheinlichen Kriterien ableiten, die auch bei einer GrESt-Befreiung zum Tragen kommen dürften.

✅ Voraussichtliche Kriterien für die GrESt-Befreiung beim Ersterwerb
☑️
Erster Immobilienerwerb – Der Käufer darf bisher kein Wohneigentum in Österreich besessen haben (oder das Eigentum muss vor dem Erwerb aufgegeben worden sein).
☑️
Dringendes Wohnbedürfnis – Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz des Erwerbers dienen, nicht als Anlage- oder Ferienobjekt.
☑️
Wertgrenze (voraussichtlich 500.000 €) – Analog zur Grundbuchgebührenbefreiung dürfte die Befreiung nur bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage gelten. Darüber hinaus wäre GrESt auf den übersteigenden Teil zu zahlen.
☑️
Hauptwohnsitzmeldung – Der Nachweis erfolgt über die Meldebestätigung, spätestens innerhalb einer bestimmten Frist nach Übergabe.
☑️
Rückzahlungspflicht bei Aufgabe – Wird der Hauptwohnsitz innerhalb einer bestimmten Frist (bei der Grundbuchgebührenbefreiung: 5 Jahre) aufgegeben, droht die nachträgliche Vorschreibung der Steuer.

Ein zentraler Punkt wird die Definition des „ersten Eigenheims“ sein. Offen ist etwa, ob Personen, die früher einen Miteigentumsanteil besessen haben (z. B. durch Erbschaft), als Ersterwerbskäufer gelten. Bei der Grundbuchgebührenbefreiung kommt es darauf an, ob ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt und ob das bisherige Wohnverhältnis aufgegeben wird. Wer etwa eine geerbte Eigentumswohnung besitzt und darin wohnt, kann die Befreiung nicht für den Kauf einer weiteren Wohnung beanspruchen.

Rechenbeispiele: So viel spart die GrESt-Befreiung

Die finanziellen Auswirkungen einer GrESt-Befreiung hängen vom Kaufpreis ab. Die folgenden Szenarien zeigen die mögliche Ersparnis – unter der Annahme einer vollständigen Befreiung bis 500.000 € Kaufpreis.

Infografik
Mögliche Ersparnis durch GrESt-Befreiung beim Ersterwerb
Drei typische Kaufpreisszenarien für Ersterwerbskäufer
🏠
Wohnung 250.000 €
Starterimmobilie

Typische Eigentumswohnung in einer kleineren Stadt oder am Stadtrand von Salzburg.

GrESt-Ersparnis: 8.750 €
→ Kaufpreis liegt unter 500.000 € – volle Befreiung
🏡
Reihenhaus 450.000 €
Familienheim

Reihenhaus oder größere Wohnung im Salzburger Umland – beliebte Ersterwerbsgröße.

GrESt-Ersparnis: 15.750 €
→ Kaufpreis liegt unter 500.000 € – volle Befreiung
🏗️
Einfamilienhaus 650.000 €
Über der Grenze

Neubau-Einfamilienhaus in guter Lage – Kaufpreis übersteigt die erwartete Wertgrenze.

GrESt-Ersparnis: 17.500 € (nur auf die ersten 500.000 €)
→ Auf die restlichen 150.000 € fallen weiterhin 5.250 € GrESt an
💡 Praxistipp: Nicht nur die GrESt im Blick behalten
Die GrESt-Befreiung wäre ein großer Schritt – aber sie ersetzt nicht die sorgfältige Kalkulation aller Kaufnebenkosten. Vertragserrichtung (1–3 %), Pfandrechtseintragung (1,2 %) und Maklergebühr (bis 3 % + USt) fallen unabhängig davon an. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig, dass Käufer die Nebenkosten um 2–3 % unterschätzen – bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 8.000–12.000 €, die in der Finanzierung fehlen.

Grundbuchgebührenbefreiung – was bereits seit 2024 gilt

Seit 1. April 2024 gibt es eine zeitlich befristete Gebührenbefreiung nach § 25a GGG (Gerichtsgebührengesetz). Sie befreit Ersterwerbskäufer von der Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) und – bei Aufnahme eines Hypothekardarlehens – auch von der Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 % des Pfandbetrags). Diese Befreiung gilt bis 30. Juni 2026. Wer bis dahin keinen Grundbuchantrag stellt, verliert den Anspruch. Die geplante GrESt-Befreiung würde auf dieser bestehenden Befreiung aufbauen und sie gewissermaßen um die größte Nebenkostenposition – die 3,5 % GrESt – ergänzen.

Ablauf
So funktioniert die Grundbuchgebührenbefreiung
1
Kaufvertrag abschließen
Entgeltlicher Erwerb von Wohnraum (Eigentum oder Baurecht) zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
2
Grundbuchantrag stellen
Der Antrag auf Einverleibung muss zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 beim Grundbuch einlangen.
3
Befreiung automatisch berücksichtigt
Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) entfällt bis 500.000 € Bemessungsgrundlage. Darüber: Gebühr nur auf den übersteigenden Teil.
4
Hauptwohnsitzmeldung nachweisen
Innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe, spätestens 5 Jahre nach Grundbucheintragung, ist die Hauptwohnsitzmeldung vorzulegen.
Achtung – Rückzahlung:
Wird der Hauptwohnsitz innerhalb von 5 Jahren aufgegeben oder das Eigentum veräußert, werden die Gebühren nachträglich in voller Höhe vorgeschrieben.

Alle Details zur bestehenden Befreiung – einschließlich der Antragstellung und typischer Fallstricke – haben wir in einem eigenen Beitrag zur Grundbuchgebührenbefreiung 2024–2026 zusammengefasst.

Häufige Fehler bei Kaufnebenkosten und Ersterwerbsplanung

Die Aussicht auf eine GrESt-Befreiung verleitet manche Kaufinteressenten zu Fehleinschätzungen. Wer sich auf eine künftige Befreiung verlässt, ohne die aktuelle Rechtslage zu kennen, riskiert finanzielle Überraschungen. Die folgenden Fehler sehen wir in unserer Praxis besonders häufig.

Kauf hinauszögern und auf das Gesetz warten
Noch gibt es keinen Gesetzentwurf, geschweige denn ein Inkrafttretensdatum. Wer den Kauf um Monate oder Jahre verschiebt, riskiert steigende Immobilienpreise, die die mögliche Ersparnis übersteigen. In Salzburg sind die Wohnungspreise 2025 um rund 3–4 % gestiegen – bei 400.000 € sind das 12.000–16.000 € Mehrkosten.
Grundbuchgebührenbefreiung versäumen
Die bestehende Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr läuft am 30. Juni 2026 aus. Wer den Grundbuchantrag nicht rechtzeitig stellt, verliert eine Ersparnis von bis zu 5.500 € – unabhängig davon, ob die GrESt-Befreiung kommt oder nicht.
GrESt-Befreiung mit allgemeiner Steuerbefreiung verwechseln
Die geplante Befreiung betrifft nur den Ersterwerb des Eigenheims. Wer eine Immobilie als Anlage kauft, ein Grundstück weiterverkauft oder eine Schenkung außerhalb des engsten Familienkreises erhält, zahlt weiterhin GrESt. Auch für Zweitwohnsitze besteht kein Befreiungsanspruch.
Wertgrenze ignorieren und überrascht werden
Bei der Grundbuchgebührenbefreiung gilt eine Grenze von 500.000 €. Übersteigt der Kaufpreis diesen Betrag, fällt die Gebühr auf den übersteigenden Teil an. Dasselbe Modell ist für die GrESt-Befreiung wahrscheinlich. Wer eine Immobilie um 600.000 € kauft, zahlt auf 100.000 € dennoch GrESt.
Hauptwohnsitzpflicht unterschätzen
Wer die Immobilie innerhalb der Behaltefrist (voraussichtlich 5 Jahre) wieder verkauft oder den Hauptwohnsitz dorthin nicht meldet, muss die ersparte Steuer nachzahlen. Das betrifft auch Fälle wie berufliche Versetzung, Scheidung oder unerwarteten Umzug.

Sonderfälle: Schenkung, Erbschaft und Lebenspartner

Die geplante GrESt-Befreiung beim Ersterwerb dürfte nicht auf alle Erwerbsformen gleich anwendbar sein. Es gibt mehrere Konstellationen, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Erbschaft und Schenkung einer Immobilie

Wer seine erste Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung erhält, zahlt bereits jetzt GrESt – allerdings nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Grundstückswert, und das zu einem begünstigten Stufentarif (0,5 %–3,5 %). Die geplante Befreiung zielt auf den entgeltlichen Ersterwerb ab, also auf den Kauf. Ob sie auch Erbschaften oder Schenkungen umfasst, ist derzeit offen. In der Praxis dürfte die Befreiung auf Kaufverträge beschränkt bleiben – analog zur Grundbuchgebührenbefreiung.

Kauf durch Lebenspartner oder Ehepaare

Kaufen zwei Personen gemeinsam eine Immobilie, stellt sich die Frage, ob beide als Ersterwerbskäufer gelten müssen. Bei der Grundbuchgebührenbefreiung wird auf den einzelnen Erwerber abgestellt: Jeder Käufer muss für seinen Miteigentumsanteil die Voraussetzungen erfüllen. Besitzt ein Partner bereits eine Immobilie, könnte nur der andere die Befreiung beanspruchen – und auch nur für seinen Hälfteanteil. Das kann die Ersparnis halbieren.

Mietkauf und Baurecht

Beim Mietkauf wird die Immobilie zunächst gemietet und später zum vereinbarten Preis gekauft. Die GrESt fällt erst beim endgültigen Eigentumserwerb an. Ob der spätere Kauf als „Ersterwerb“ gilt, hängt davon ab, ob der Mietkäufer in der Zwischenzeit anderweitig Eigentum erworben hat. Beim Baurecht – also der Errichtung eines Gebäudes auf fremdem Grund – dürfte die Befreiung analog gelten, wenn das Baurecht dem Wohnbedürfnis dient. Die Grundbuchgebührenbefreiung umfasst Baurechte bereits ausdrücklich.

📋
Sonderfälle im Überblick
Voraussichtliche Behandlung bei der GrESt-Befreiung
Sonderfall GrESt-Befreiung wahrscheinlich? Hinweis
Regulärer Kauf (Ersterwerb) Ja Kernanwendungsfall der geplanten Befreiung
Erbschaft / Schenkung Unwahrscheinlich Stufentarif gilt bereits; Befreiung zielt auf Kauf
Kauf als Anlageobjekt Nein Kein dringendes Wohnbedürfnis
Kauf durch Paar (nur ein Partner Ersterwerb) Teilweise Nur für den Anteil des Ersterwerbskäufers
Mietkauf / Baurecht Wahrscheinlich Grundbuchgebührenbefreiung umfasst Baurechte

Für eine detaillierte Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. Die Rechtslage bei Immobilienübertragungen hängt von vielen Faktoren ab – vom Erwerbszeitpunkt über die Eigentumsstruktur bis hin zur konkreten Nutzung. Einen Überblick über die gesamten Kaufnebenkosten finden Sie auch auf unserer Schwerpunktseite zu Kaufverträgen und Treuhandschaft.

GrESt-Befreiung für Ersterwerbskäufer – das Wichtigste

📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Das Regierungsprogramm 2025–2029 sieht die Prüfung der GrESt-Abschaffung beim Ersterwerb vor – ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor (Stand: März 2026).
2. Als Vorbild dient die bestehende Grundbuchgebührenbefreiung (§ 25a GGG): Ersterwerb bis 500.000 €, dringendes Wohnbedürfnis, 5 Jahre Behaltefrist.
3. Die mögliche Ersparnis beträgt bis zu 17.500 € (3,5 % von 500.000 €) – ein erheblicher Betrag für Ersterwerbskäufer.
4. Die bestehende Grundbuchgebührenbefreiung läuft am 30. Juni 2026 aus – diese Frist sollten Ersterwerbskäufer nicht versäumen.
5. Den Kauf nicht auf Verdacht hinauszögern – steigende Immobilienpreise können die theoretische Steuerersparnis auffressen.
6. Die Rechtslage im Einzelfall hängt von vielen Faktoren ab – lassen Sie sich vor dem Kauf beraten, um keine Befreiung zu versäumen.

Wie wir Ihnen helfen können

Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht in Salzburg begleiten wir Ersterwerbskäufer von der Vertragsprüfung bis zur Grundbucheintragung. Wir prüfen, welche Befreiungen und Begünstigungen in Ihrem Fall anwendbar sind, erstellen Ihren Kaufvertrag und wickeln die Treuhandschaft ab. Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Handlungsoptionen auf.

Stand: März 2026 | Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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