Lösung von Konflikten bei Provisionsansprüchen von Immobilienmaklern

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Lösung von Konflikten bei Provisionsansprüchen von Immobilienmaklern

In der Immobilienbranche sind Konflikte über Provisionsansprüche zwischen Maklern nicht ungewöhnlich. Dieser Artikel beleuchtet, wie solche Konflikte gelöst werden können, insbesondere wenn ein Immobilienkauf durch die Beteiligung mehrerer Makler zustande kommt. Erfahren Sie, wie Provisionsansprüche geregelt werden und welche gesetzlichen Bestimmungen dabei eine Rolle spielen.

Beispiel: Mehrere Makler, ein Geschäftsabschluss

Ein Immobilienverkäufer schließt einen Alleinvermittlungsauftrag mit Makler A ab, der für sechs Monate gültig ist. Obwohl Makler A einen potenziellen Käufer vorstellt, scheitert der Abschluss aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen. Ein Jahr später gelingt es demselben Interessenten durch die Vermittlung von Makler B, den Kauf abzuschließen – zu einem leicht reduzierten Preis. Dies führt zur Frage, wie die Provisionsansprüche der beiden beteiligten Makler gegenüber dem Käufer geregelt werden.

Grundlagen der Provisionszahlung

Kommt durch die Bemühungen eines Maklers ein Immobiliengeschäft zustande, so begründet dies einen Anspruch auf Provision. Dieser Anspruch erwächst aus der effektiven und vertragsgemäßen Leistung des Maklers und wird mit dem rechtlich gültigen Abschluss des vermittelten Geschäfts wirksam. Die Zahlung eines Vorschusses ist hierbei nicht erforderlich. Die Basis für den Provisionsanspruch bildet die erfolgreiche Vorstellung eines neuen Interessenten an den Verkäufer sowie die Präsentation der Immobilie oder des Geschäftspartners an den Käufer, sodass dieser die Kaufmöglichkeit ohne Schwierigkeiten erkennen kann. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen erfolgen, die eine Identifikation über das öffentliche Grundbuch ermöglichen. Ein gültiger Maklervertrag ist hierfür stets die Voraussetzung. Auch wenn nicht das ursprünglich beabsichtigte, aber ein ökonomisch vergleichbares Geschäft realisiert wird, entsteht der Anspruch auf eine Provision.

Gesetzliche Regelungen zur Provisionsteilung

Laut § 6 Absatz 5 des Maklergesetzes (MaklerG) ist der Auftraggeber nur zur Zahlung einer einzigen Provision verpflichtet, selbst wenn mehrere Makler beteiligt sind. Die Provision erhält der Makler, dessen Beitrag zum Geschäftsabschluss eindeutig am größten war. Kann kein eindeutiges Überwiegen festgestellt werden, erfolgt eine Aufteilung der Provision nach Maßgabe der Verdienstlichkeit, im Zweifel zu gleichen Teilen.

Bewertung der Verdienstlichkeit

Die Beurteilung, ob die Verdienstlichkeit eines Maklers eindeutig überwiegt, basiert auf der Bedeutung seines Beitrags zum Geschäftsabschluss. Faktoren, die gegen eine ausschlaggebende Verdienstlichkeit sprechen können, beinhalten unter anderem das Scheitern erster Vertragsverhandlungen aufgrund von äußerst unterschiedlichen Vorstellungen, eine signifikante Eigeninitiative einer der Vertragsparteien ohne weitere Beteiligung des Maklers oder ein langer Zeitraum zwischen Maklertätigkeit und letztendlichen Vertragsabschluss.

Sofern der Kunde nicht wissentlich an den falschen Makler zahlt, gilt seine Verpflichtung als erfüllt. Sollten weitere Makler Ansprüche auf die Provision haben, müssen sie diese direkt beim Kollegen, der die Zahlung erhalten hat, einfordern.

Résumé

In Fällen, in denen mehrere Makler an der Vermittlung eines Immobiliengeschäfts beteiligt sind, bietet das Maklergesetz einen Rahmen für die Lösung von Provisionskonflikten. Durch die Berücksichtigung der individuellen Beiträge jedes Maklers zur erfolgreichen Vermittlung wird eine entsprechende Aufteilung der Provision sichergestellt.

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Vorkaufsrecht: Rechtliche Aspekte

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Vorkaufsrecht: Rechtliche Aspekte

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument im Immobilienbereich. Doch wie funktioniert es genau, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Implikationen hat es für Käufer und Verkäufer?

Grundlagen des Vorkaufrechts

Das Vorkaufsrecht stellt ein spezielles Recht dar, welches entweder durch die Gesetzgebung oder Verträge im Bereich der Immobilien etabliert wird. Es gewährt das bevorzugte Erwerbsrecht für Grundstücke, Häuser oder Wohnungen, sollte der aktuelle Eigentümer entscheiden, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu veräußern. Somit ermöglicht das Vorkaufsrecht, ein zum Verkauf stehendes Objekt vorrangig vor anderen Interessenten zu erwerben und den Kauf zu identischen Konditionen wie vereinbart abzuschließen.

In Österreich ist das Vorkaufsrecht eher eine Seltenheit und übt in der Regel keinen merklichen Einfluss auf den Immobilienwert aus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass potenzielle Käufer einer Immobilie, für die bereits ein Vorkaufsrecht besteht, in Unsicherheit über den Erwerb bleiben, bis der Vorkaufsberechtigte seine endgültige Entscheidung trifft. In solchen Fällen ist Geduld gefragt.

Voraussetzungen und Fristen beim Vorkaufsrecht

Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss entweder ein bindendes Angebot oder ein gültiger Kaufvertrag für die Immobilie zwischen dem aktuellen Eigentümer und einem Dritten, der als potentieller Käufer auftritt, existieren. Das bedeutet, dass, sobald der Verkauf einer Immobilie an einen interessierten Käufer beabsichtigt ist, der Inhaber des Vorkaufsrechts entsprechend informiert werden muss.

Anschließend verfügt der Inhaber des Vorkaufsrechts über einen Zeitraum von 30 Tagen, um seine Entscheidung zum Kauf der Immobilie zu treffen und diese Entscheidung dem Verkäufer mitzuteilen. Sollte der Inhaber des Vorkaufsrechts sich für den Kauf entscheiden, müssen die Kaufbedingungen identisch mit denen sein, die auch dem Drittkäufer angeboten wurden, ohne jegliche Verschlechterung oder Verbesserung der Konditionen.

Anwendungsfälle des Vorkaufsrechts

Das Vorkaufsrecht erweist sich als vorteilhaft, um ein bevorzugtes Kaufrecht für ein Objekt zu gewinnen, das derzeit nicht auf dem Markt ist. Zur Veranschaulichung: Insbesondere bietet sich das Vorkaufsrecht an, wenn beispielsweise der Verkauf einer Wohnung an Personen aus dem engen Umfeld beabsichtigt ist, gleichzeitig aber sichergestellt werden soll, dass diese Immobilie nicht später an Dritte verkauft wird, die keinerlei Verbindung zum ursprünglichen Personenkreis – beispielsweise der Familie – haben. In solchen Situationen bietet das Vorkaufsrecht eine wirksame Absicherung.

Eintragung und Kosten

Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Die anfallenden Notarkosten und Gebühren für die Grundbucheintragung liegen bei etwa 500 Euro, können jedoch abhängig von der Komplexität der Bestimmungen variieren. Die Kosten trägt in der Regel der Begünstigte des Vorkaufsrechts.

Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit

Das Vorkaufsrecht besteht lebenslang für den Berechtigten und ist zudem verbindlich für alle gesetzlichen Erben des potentiellen Verkäufers. Es handelt sich um ein ausgesprochen persönliches Recht, das ausschließlich der konkreten Person zugesprochen wird. Eine Übertragung oder Vererbung dieses Rechts ist nicht möglich; es erlischt mit dem Ableben des Berechtigten. Ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist jedoch durch eine schriftliche Erklärung möglich, wobei für den Verzicht eine Kompensationszahlung geleistet werden kann.

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Aspekte des Bauträgervertrags

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Aspekte des Bauträgervertrags

Die Möglichkeit, die eigene zukünftige Immobilie nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten, wird Wirklichkeit, wenn man sich für den Kauf bei einem Bauträger entscheidet. Doch der Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Immobilie birgt auch gewisse Gefahren – insbesondere die potenzielle Insolvenz des Bauträgers steht im Raum. Wir werden erläutern, wie durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Bauträgervertrag die Risiken für den Käufer verringert werden können, welche essenziellen Bestandteile der Vertrag aufweisen muss und warum es ratsam ist, diesen durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.

Was ist ein Bauträger?

Ein Bauträger wird definiert als eine Einzelperson oder Firma, die für die Planung, Durchführung und den Verkauf von Bauvorhaben verantwortlich ist.

Zu den Vorteilen des Kaufs einer Immobilie von einem Bauträger gehört die Möglichkeit, bereits in einem frühen Stadium des Projekts, oft zu einem Zeitpunkt, zu dem Änderungen am Plan noch umsetzbar sind, Eigentum zu erwerben. Dies eröffnet dem Käufer die Chance, Einfluss auf die Gestaltung seiner zukünftigen Immobilie zu nehmen. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass Käufer in der Regel angehalten sind, Anzahlungen zu tätigen. Um die Risiken für den Käufer zu verringern, existiert das Bauträgervertragsgesetz (BTVG).

Was ist ein Bauträgervertrag?

Der Bauträgervertrag regelt den Kauf von Immobilien, die sich noch im Bau befinden oder noch nicht fertiggestellt sind, und kommt zur Anwendung, wenn die Vorauszahlungen des Käufers 150 Euro pro Quadratmeter übersteigen. Jener Vertrag fällt unter das Bauträgervertragsgesetz (BTVG), welches zum Ziel hat, den Käufer durch die Vorgabe verbindlicher Regelungen im Vertrag zu schützen. Es existieren verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Interessen des Käufers, welche nachfolgend dargelegt werden.

Obligatorische Bestandteile des Bauträgervertrags

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) schreibt vor, welche Elemente zwingend im Bauträgervertrag verankert sein müssen. Dazu gehört in erster Linie der Gegenstand des Vertrags, sprich die spezifische Wohnung oder das Haus, einschließlich der Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Treppenhäusern, Kellerräumen oder Gartenanlagen. Zudem ist die Angabe erforderlich, ob das Grundstück in einer Gefahrenzone, etwa einem Hochwasserrisikogebiet, liegt oder bekannte Altlasten aufweist. Ebenfalls müssen eventuelle Lasten, beispielsweise Rechte für Versorgungsleitungen, klar benannt werden.

Der Kaufpreis muss präzise festgelegt, zusätzliche Kosten wie Steuern, Gebühren und mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen müssen transparent gemacht werden. Der Vertrag soll genau festhalten, wann und auf welches Konto Zahlungen zu leisten sind sowie den spätesten Übergabezeitpunkt des Objekts, da eine exakte Fertigstellung zu Vertragsbeginn oft nicht bestimmbar ist. Weiterhin sind die für den Käuferschutz im Insolvenzfall vorgesehenen Sicherheiten zu definieren, inklusive der Regelungen zu einem etwaigen Treuhänder.

Bauträgerverträge können sehr detailliert und umfangreich ausfallen, oft enthalten sie mehr Informationen, als gesetzlich vorgeschrieben oder sogar erlaubt ist. Für Käufer, die sich selten mit solchen Verträgen auseinandersetzen, kann der Umfang durchaus überwältigend sein.

Schutz vor der möglichen Insolvenz des Bauträgers

Es existieren mehrere gesetzlich vorgesehene Sicherungsmechanismen zum Schutz der Käufer vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers. Einerseits bietet die schuldrechtliche Sicherung durch eine Garantie, wie zum Beispiel eine Bankgarantie oder eine Versicherung, Schutz für die geleisteten Vorauszahlungen des Käufers. Andererseits ermöglicht die Sicherstellung im Grundbuch zusammen mit einer Ratenzahlung eine weitere Absicherungsform. Eine weitere, wenn auch seltener angewandte Methode, ist die pfandrechtliche Sicherung.

Das am häufigsten anzutreffende Sicherungsmodell ist die Sicherstellung im Grundbuch in Verbindung mit einem Ratenzahlungsplan. Diese Form der Sicherung gewährleistet, dass das Eigentumsrecht des Käufers durch einen Grundbucheintrag geschützt wird und der Kaufpreis entsprechend dem Baufortschritt in Raten entrichtet wird. Ziel ist es, im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sicherzustellen, dass noch ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Bau mit einer anderen Firma abzuschließen.

Beim schuldrechtlichen Sicherungsmodell, das zwar praktiziert wird, jedoch nicht die gleiche Verbreitung wie das ebengenannte Modell aufweist, können Käufer im Insolvenzfall ihre Garantie in Anspruch nehmen. Dies führt zur Auflösung des Vertrages und zur Rückerstattung ihrer Zahlungen, allerdings ohne den Erwerb einer Immobilie. Diese Sicherungsmodelle bieten somit unterschiedliche Wege, auf eine Insolvenz des Bauträgers zu reagieren.

Etwaige Restrisiken

Trotz der vorhandenen Sicherungsmechanismen besteht für den Käufer ein gewisses Restrisiko, insbesondere beim Modell der grundbücherlichen Sicherstellung. Hier kann es passieren, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Immobilie fertigzustellen, sollte es in der Zwischenzeit zu einem Anstieg der Baukosten kommen. Das Risiko schwankender Baukosten ist aufgrund ihrer möglicherweise unvorhersehbaren Entwicklung eine Herausforderung. Beim schuldrechtlichen Sicherungsmodell erhält der Käufer zwar seine geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurück, steht jedoch am Ende ohne Immobilie da.

Rücktritt vom Vertrag als Käufer

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Käufer unter bestimmten Bedingungen möglich. Eine davon ist, wenn der Bauträger die Pflicht verletzt, dem Käufer den Inhalt des Vertrags mindestens eine Woche vor dessen Unterzeichnung schriftlich zu übermitteln. Ohne diese Information hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, da es essentiell ist, dass er vor der Vertragsunterzeichnung alle relevanten Details zum Kaufobjekt kennt.

Des Weiteren besteht ein Rücktrittsrecht, wenn gesetzliche Anforderungen an die Sicherheitsleistungen nicht erfüllt werden, wie beispielsweise das Fehlen eines Treuhänders bei der schuldrechtlichen Sicherung.

Es ist zudem wichtig zu beachten, dass ein einmal abgegebenes Kaufangebot rechtlich bindend ist und den Käufer zum Abschluss des Vertrags verpflichtet. Nicht selten sind sich Käufer dieser Verbindlichkeit nicht bewusst, was zu Schadenersatzforderungen seitens des Verkäufers führen kann.

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Insolvenz der Baufirma: Präventive Maßnahmen für Bauherren

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Insolvenz der Baufirma: Präventive Maßnahmen für Bauherren

Die Vorfreude auf das eigene Haus kann schnell getrübt werden, wenn die beauftragte Baufirma in finanzielle Schieflage gerät. Auch im aktuellen Fall – Insolvenz der Dynamic Haus Plus GmbH laut der Bauherrenhilfe – ist dies eine diffizile Situation für die Bauherren. Dieser Artikel bietet präventive Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, mit denen Bauherren das Risiko einer Insolvenz des Baupartners minimieren und sich im Ernstfall effektiv absichern können.

Sorgfältige Auswahl der Baufirma

Die Wahl des richtigen Baupartners ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren. Eine umfassende Recherche und Bonitätsprüfung, etwa durch den Kreditschutzverband 1870 (KSV), bietet wichtige Einblicke in die finanzielle Stabilität potenzieller Baufirmen. Mitglieder des KSV erhalten regelmäßig Updates zu insolvenzgefährdeten Unternehmen, was eine wertvolle Ressource darstellt. Auch die österreichische Ediktsdatei kann kostenfrei hilfreiche Informationen bereitstellen.

Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Es ist essentiell, mit allen Baufirmen ausschließlich Zahlungen in Raten zu vereinbaren, wobei ein initialer Vorschuss geleistet wird und alle weiteren Zahlungen der tatsächlich erbrachten Leistung folgen. Nach dem österreichischen Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können solche Vorauszahlungen abgesichert werden, beispielsweise durch Bankgarantien oder pfandrechtliche Sicherheiten, vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine spezifische Klausel hierfür. Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwalts zur Vertragsgestaltung dringend anzuraten.

Handlungsoptionen bei Insolvenz der Baufirma

Selbst bei sorgfältiger Auswahl kann es zur Insolvenz der Baufirma kommen. Wichtig ist, schnell zu handeln und erbrachte Zahlungen als Konkursforderung anzumelden. Aufgrund der Existenz bevorrechteter Gläubiger, fällt die Quote für den Bauherren meistens gering aus. Daher sollen Ratenzahlungen den etwaigen Schaden möglichst minimieren.

Durch das frühzeitige Erkennen von Warnsignalen, wie Lieferverzögerungen, können Bauherren agieren, bevor es zu spät ist. Zudem ist es ratsam, nach einer Insolvenz zügig mit dem Weiterbau zu beginnen, um zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Bevor der Bau von einer anderen Firma übernommen wird, ist es ratsam, dass ein Fachmann die bislang erbrachten Leistungen dokumentiert. Dieses Dokument sollte vom verantwortlichen Vertreter der bisherigen Baufirma unterzeichnet werden und als Basis für Gespräche mit dem neuen Baupartner dienen.

Keine Angst vor Insolvenzen: Rechte und Sicherheiten

Im Falle einer Insolvenz werden alle vorhandenen Werte, darunter sowohl Kapital als auch materielle Güter, Teil der Insolvenzmasse. Bauherren, die sich im Besitz eines noch nicht vollendeten Hauses auf ihrem eigenen Grundstück befinden, können jedoch aufatmen: Ihr Eigentum bleibt ihnen erhalten.

Problematischer gestaltet sich die Situation, wenn der insolvente Bauträger auch Eigentümer des Grundstücks ist. In solch einem Fall können Grund und Gebäude zur Insolvenzmasse gezählt und potenziell zur Deckung von Schulden zwangsversteigert werden. Deshalb ist es ratsam, Verträge ausschließlich mit jenen Bauträgern zu unterzeichnen, die eine Gewährleistungsbürgschaft bieten. Hierbei vollendet dann die Bank im Insolvenzfall den Bau. Generell sollte man nur mit Baufirmen arbeiten, die eine Baugewährleistungsversicherung besitzen, sodass Bauherren im Schadensfall direkt Ansprüche geltend machen können.

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Der umfassende Leitfaden zu Wohnungen als Anlage: Chancen & Risiken

Anlegerwohnungen dienen ausschließlich der Kapitalanlage und unterscheiden sich dadurch von Vorsorgewohnungen. Wer eine Anlegerwohnung als Geldanlage erwirbt, sollte zunächst die damit verbundenen Ziele klar definieren und eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile vornehmen.

Die Vorteile von Anlegerwohnungen

Anlegerwohnungen bieten dauerhafte Einnahmequellen. Die Mieteinnahmen können zur Tilgung von Immobilienkrediten verwendet werden. Zudem bieten sich steuerliche Vorteile, da Zinsen des Immobilienkredits und andere Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.

Anlegerwohnungen sind eine sichere Form der Geldanlage, da Wohnraum stets benötigt wird und der Sachwert der Immobilien in der Regel stabil bleibt.

Risiken bei der Investition in Anlegerwohnungen

Leerstehende Wohnungen können zu einem Einnahmenausfall führen, während laufende Kosten wie Kreditraten und Betriebskosten weiterhin bestehen bleiben.

Die Selbstverwaltung einer Anlegerwohnung bringt zahlreiche Verantwortlichkeiten und Aufgaben mit sich, die alternativ durch eine Wohnungsverwaltung übernommen werden können.

Der Werterhalt der Immobilie ist ein weiteres wichtiges Element. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein steuerlicher Gesamtüberschuss erzielt wird, um Steuervorteile nicht zurückzahlen zu müssen.

Potenziale von Anlegerwohnungen

Die Rendite einer Anlegerwohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In größeren österreichischen Städten liegen die Renditen im Durchschnitt bei drei bis vier Prozent pro Jahr. Dies kann jedoch variieren.

Résumé

Der Erwerb einer Anlegerwohnung ist eine überlegenswerte Investition, die sowohl attraktive Renditen als auch bestimmte Risiken birgt. Eine fundierte Beratung und eine sorgfältige Planung sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Investition.

Einführung in die Bewertung von Immobilien

Die Immobilienbewertung ist ein entscheidender Prozess zur Bestimmung des Verkehrswerts von Gebäuden und Grundstücken. Sie reflektiert den potenziellen Verkaufspreis eines Objekts, basierend auf Faktoren wie Lage, Größe, Bausubstanz, Alter und Nutzungsmöglichkeiten.

Durchführung der Immobilienbewertung

Zur Bewertung einer Immobilie können registrierte Immobiliengutachter oder freie Sachverständige herangezogen werden. Gerichtlich zertifizierte Gutachter bieten die rechtliche Gültigkeit ihrer Bewertungen, wohingegen freie Sachverständige oft kostengünstiger, aber nicht für gerichtliche Zwecke zugelassen sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Online-Immobilienbewertung für eine erste, teilweise kostenlose Einschätzung.

Anwendungsbereiche der Immobilienbewertung

Immobilienbewertungen sind essentiell für verschiedene Zwecke:

  • Kauf und Verkauf

  • Hypothekarkredite

  • Versteigerungen

  • Erbschaften

  • Schenkungen

  • Gütertrennungen bei Scheidungen

  • Steuervorteile bei Immobilieninvestments und Förderungsanträge

Kosten einer Immobilienbewertung

Die Kosten für eine Immobilienbewertung variieren. Private Gutachter und Sachverständige arbeiten oft auf Verhandlungsbasis, wobei mindestens 2.000 Euro eingeplant werden sollten. Für gerichtlich beauftragte Gutachter gibt es im österreichischen Gebührenanspruchsgesetz festgelegte Richtpreise, die von der Immobiliengröße und dem -wert abhängen.

Leitfaden zur Beantragung der Wohnbauförderung in Österreich

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die erforderlichen Dokumente, Einkommensgrenzen und Kriterien, die in jedem Bundesland gelten.

Antragstellung und Einkommensnachweis

Um eine Wohnbauförderung zu beantragen, wenden Sie sich an das Amt der Landesregierung oder in Wien an den Magistrat. Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist der Nachweis des Haushaltseinkommens des Vorjahres. Hierfür müssen Angestellte ihren Lohnzettel und Selbständige ihren Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen in den verschiedenen Bundesländern variieren. Eine Überschreitung der Grenze führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung, kann jedoch eine Reduzierung der Förderung nach sich ziehen.

Anforderungen der Bundesländer

Jedes Bundesland in Österreich, von Wien bis Vorarlberg, hat eigene Richtlinien für die Wohnbauförderung. Achten Sie stets auf folgende Details:

  • Staatsbürgerschaft: Österreichisch oder gleichgestellt (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).

  • Eigentum: (Mit-)Eigentum an der Liegenschaft oder Baugenehmigung, alternativ erfüllt eine nahestehende Person dieses Kriterium.

  • Hauptwohnsitz: Muss das ganze Jahr über beibehalten werden, und der bisherige Hauptwohnsitz ist spätestens ein halbes Jahr nach Umzug aufzugeben.

  • Einkommensgrenze: Beachten Sie die Netto-Einkommensgrenze, insbesondere bei Darlehensanträgen.

  • Wohnfläche: Mindestgröße von 80 Quadratmetern, Keller nur bei Nutzung als Arbeitsraum inkludiert.

  • Umweltaspekte: Kein Einsatz fossiler Brennstoffe.

Résumé

Es ist empfehlenswert, sich eingehend über die Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Planen Sie vorausschauend, insbesondere in Bezug auf eventuelle vorzeitige Rückzahlungen.

Einführung in die Wohnbauförderung

Ein Eigenheim zu besitzen, ist für viele Menschen ein wichtiger Meilenstein. Die finanzielle Belastung dabei kann jedoch enorm sein. Glücklicherweise gibt es in Österreich die Wohnbauförderung, eine staatliche Unterstützung, die den Traum vom eigenen Heim greifbarer macht. Dieser Artikel erklärt, wer förderberechtigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie man die Förderung beantragt und was bei der Rückzahlung zu beachten ist.

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung in Österreich ist eine staatliche Unterstützung, um den Erwerb oder die Sanierung von Wohnraum finanziell zu erleichtern. Sie kann in Form von günstigen Darlehen oder finanziellen Zuschüssen gewährt werden. Die Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Netto-Jahreseinkommen, der Anzahl der Kinder, der Energieeffizienz der Immobilie und der Wohnfläche.

Regionale Unterschiede in der Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung wird in Österreich auf Länderebene geregelt, daher variieren die Bedingungen und Angebote zwischen den Bundesländern. In Wien beispielsweise ist der Magistrat für die Wohnbauförderung zuständig. In einigen Bundesländern gibt es spezielle Förderungen für Jungfamilien.s nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Gemeinsame Kriterien der Wohnbauförderung in Österreich

Ungeachtet der regionalen Unterschiede, gibt es österreichweit einige gemeinsame Kriterien für die Wohnbauförderung:

  • Förderung umweltschonender Wohnkonzepte
  • Einkommensabhängige Förderungshöhe
  • Unterscheidung zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Anspruch auf Wohnbauförderung zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Förderung richtet sich an Projekte, die dem Wohnraumbau oder der Sanierung dienen. Zudem muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln; Ferien- oder Wochenendhäuser sind ausgeschlossen. Wichtig ist auch das Netto-Einkommen der im Haushalt lebenden Personen, wobei staatliche Unterstützungen und absetzbare Kosten berücksichtigt werden.

Verschiedene Arten der Wohnbauförderung und ihre Rückzahlung

Die Rückzahlungsmodalitäten der Wohnbauförderung hängen von ihrer Art ab. Es gibt verschiedene Formen der Förderung, die unterschiedliche Rückzahlungsanforderungen stellen:

  • Einmaliger Zuschuss: Diese Art der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und bietet somit eine direkte finanzielle Entlastung.

  • Zins- oder Annuitätenzuschuss: Bei dieser Variante leistet die Förderung regelmäßige Beiträge zur Rückzahlung eines Hypothekarkredits.

  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen: Diese Darlehen bieten günstige Konditionen und sind eine häufig gewählte Form der Förderung.

  • Übernahme von Bürgschaften: Durch eine Bürgschaft wird das Erhalten eines Darlehens erleichtert.

Vorzeitige Rückzahlung und ihre Vorteile

Eine vorzeitige Rückzahlung ist besonders bei Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen möglich und kann sich finanziell lohnen. Oft wird ein Nachlass auf die zu zahlende Summe gewährt, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. Die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung variieren jedoch zwischen den Bundesländern.

Résumé

Die Wohnbauförderung in Österreich bietet eine wertvolle Unterstützung für Personen, die sich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen möchten. Die verschiedenen Arten der Förderung, angepasst an individuelle Bedürfnisse und Umstände, erleichtern nicht nur den Erwerb von Wohneigentum, sondern unterstützen auch nachhaltige und umweltschonende Wohnprojekte. Es lohnt sich, die spezifischen Angebote und Bedingungen in den jeweiligen Bundesländern genau zu prüfen und zu vergleichen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Mietkauf: Rechte, Pflichten und Berechnung des Kaufpreises

Möchten Sie Ihre Mietwohnung kaufen? Mit den Änderungen im WGG 2019 sind die Bedingungen für den Mietkauf angepasst worden. In diesem Beitrag klären wir wichtige Fragen zur Ausübung der Kaufoption, zur Geltendmachung Ihres Anspruchs und zur Berechnung des Kaufpreises.

Wann besteht das Recht auf Ausübung der Kaufoption?

Dank der WGG-Novelle 2019 wurde der Zeitraum, in dem die gemeinnützige Bauvereinigung das Recht zur Übertragung des Eigentums hat, von zehn auf fünf Jahre reduziert (§ 15b lit b WGG). Mieter können nun innerhalb von 5 bis 20 Jahren nach Mietvertragsbeginn insgesamt dreimal einen Antrag auf Übertragung ins Wohnungseigentum stellen (§ 15e WGG).

Besonderheiten für verschiedene Vertragsarten

Wichtig ist, dass diese Neuregelungen nur für Mietverträge gelten, die nach dem 1. August 2019 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge gelten spezielle Bedingungen.

Wie macht man die Kaufoption geltend?

Die Ausübung der Kaufoption erfolgt durch einen Antrag an die gemeinnützige Bauvereinigung. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Form des Antrags. Innerhalb von 3 Monaten muss die Bauvereinigung ein schriftliches Angebot unterbreiten, wobei die Frist beidseitig um bis zu 3 Monate verlängert werden kann.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist?

Versäumt die Bauvereinigung die Frist, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Das Gericht hat dann potentiell die Möglichkeit, den Preis festzulegen, falls die Bauvereinigung kein Angebot legt.

Kaufpreisberechnung der Mietkauf-Wohnung

Die Basis für die Berechnung des Kaufpreises ist der Substanzwert, der unter Berücksichtigung des Verkehrswertes von der Bauvereinigung festgelegt wird. Der tatsächlich zu zahlende Betrag, der sogenannte „Barkaufpreis“, ergibt sich nach Abzug des bereits bezahlten Finanzierungsbeitrags und anderer Faktoren.

Zusätzliche Kosten und Verpflichtungen

Bei der Berechnung des Barkaufpreises werden auch die anteiligen Verpflichtungen und Darlehen, die der Mieter übernehmen muss, berücksichtigt.

Résumé

Ob im Mietvertrag bereits festgelegt oder später vereinbart, die Konditionen für einen Mietkauf können komplex sein. Es ist daher ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Mietkauf in Österreich: Die wichtigsten Aspekte und Bestimmungen

Für viele Menschen ist der Erwerb einer eigenen Eigentumswohnung bzw. Haus ein langgehegter Wunsch. Eine attraktive Option, diesen Traum zu realisieren, stellt der Mietkauf dar. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten beachtet werden? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte rund um den Mietkauf in Österreich.

Was ist ein Mietkauf?

Im Kontext des österreichischen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (kurz: WGG) versteht man unter einem „Mietkauf“ ein Mietverhältnis, das die Option zum späteren Kauf des gemieteten Objekts bietet. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, die gemietete Wohnung oder das gemietete Haus nach einer festgelegten Mietdauer zu erwerben.

Miet- und Kaufverträge als eigenständige Rechtsgeschäfte

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Mietvertrag und der Kaufvertrag zwei getrennte Rechtsgeschäfte sind. Das bedeutet, jeder Vertrag hat seine eigenen Bedingungen und Verpflichtungen.

Gesetzliche Vorgaben: Keine Anrechnung der Mietzinse auf den Kaufpreis

Nach den gesetzlichen Regelungen in Österreich erfolgt grundsätzlich keine Anrechnung der während der Mietdauer geleisteten Mietzahlungen auf den späteren Kaufpreis. Der Mietkauf wird im Gesetz als „Anspruch auf nachträgliche Übertragung einer Mietwohnung in das Wohnungseigentum“ definiert.

Finanzierungsbetrag als Startkapital

Üblicherweise ist zu Beginn des Mietverhältnisses ein sogenannter Finanzierungsbetrag zu entrichten. Dieser dient der Bauvereinigung zur Finanzierung von Grund- und Baukosten.

Résumé

Der Mietkauf bietet eine flexible Lösung für alle, die den Traum von der eigenen Eigentumswohnung bzw. Haus verwirklichen möchten. Es ist jedoch essenziell, sich vorab gründlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Verpflichtungen zu informieren.