Digitaler Nachlass in Österreich: Was mit Online-Konten, Chats und Kryptowährungen passiert – und wie Sie jetzt richtig vorsorgen
Wer heute stirbt, hinterlässt nicht nur klassische Bankguthaben. Auch Online-Bankkonten, Wertpapier-Apps, private Chats, Social-Media-Profile und Kryptowährungen gehören zum Nachlass. Hier erfahren Sie – verständlich und praxisnah – wie Erben an Informationen kommen, welche Besonderheiten für Krypto-Assets gelten und wie Sie mit wenigen Schritten wirksam vorsorgen.
Checkliste: Digitaler Nachlass in 6 Schritten
Praktisch umsetzbar – ohne technische Vorkenntnisse.
Inventar anlegen
Alle Konten/Depots, Wallet-Arten/Netzwerke, Social-Media-Profile, E-Mail/Cloud, Domains listen – ohne Passwörter.
Seeds/Passwörter getrennt sichern
Seed-Phrases/Private Keys analog (Tresor/Schließfach/Notariat) verwahren. Zugriffsort dokumentieren.
Plattform-Voreinstellungen aktivieren
Facebook Legacy-Kontakt, Google Kontoinaktivitäts-Manager, Apple Nachlasskontakt – jetzt festlegen.
Testament klar formulieren
Anordnungen zur Löschung/Weiterführung & wirtschaftlicher Nutzung; keine Passwörter/Seeds im Wortlaut.
Verwahrung & Rollen definieren
Wer hält welche Unterlagen/Schlüssel? Notfallperson benennen; 2FA-Geräte regeln.
Regelmäßig aktualisieren
Änderungen an Konten, Wallets, Geräten halbjährlich prüfen und Liste versionieren.
Tipp: Im Testament nur einen Hinweis hinterlegen, wo die getrennt verwahrte Liste liegt.
1) Online-Bankkonten & Depots: So erhalten Angehörige einen Überblick
Früher war vieles einfach: Ein Mensch – eine Hausbank. Heute sind mehrere (Online-)Konten und Neobroker im In- und Ausland normal. Nach einem Todesfall leitet das Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren ein und bestellt einen Notar als Gerichtskommissär. Dieser darf Banken anfragen; die Institute müssen Auskunft geben – das Bankgeheimnis steht dem gegenüber Gericht und Gerichtskommissär nicht entgegen. Konten auf den Namen der verstorbenen Person werden üblicherweise bis zur Einantwortung gesperrt; bei Gemeinschaftskonten kann der Mitinhaber häufig weiter disponieren.
Wenn unklar ist, wo Konten bestehen: In der Praxis startet man mit konkreten Bankanfragen über den Gerichtskommissär. Zusätzlich existiert in Österreich das Kontenregister des BMF, das Auskunft darüber enthält, bei welchen Instituten Konten/Depots/Schließfächer bestehen; die Einsicht liegt bei Behörden und erfolgt über gesetzliche Rahmenbedingungen.
Unser Vorsorge-Tipp: Führen Sie im Testament einen Hinweis auf eine separate, regelmäßig aktualisierte Liste Ihrer Bankverbindungen (inkl. Auslands-Apps/Neobroker). Diese Liste selbst gehört nicht ins Testament, sondern wird getrennt (analog oder digital) sicher verwahrt – etwa zuhause, bei einer Vertrauensperson, in der Bank oder beim Notar. So liefern Sie Angehörigen einen klaren Startpunkt für die Bankanfragen – gerade bei mehreren oder ausländischen Anbietern.
Ablauf im Todesfall: Banken & Konten (Kurz-Flow)
Verlassenschaft
Gericht bestellt Notar als Gerichtskommissär und leitet Verfahren ein.
Bankanfragen
Gerichtskommissär fragt Institute/Depots ab; Bankgeheimnis steht nicht entgegen.
Kontenüberblick
Rückmeldungen fließen in das Inventar der Verlassenschaft (inkl. Auslandsbezug, wenn bekannt).
Einantwortung
Nach Rechtskraft: Auszahlung/Übertragung an Erben gem. Quoten/Anordnungen.
2) Kryptowährungen & Wallets: Warum die Seed-Phrase alles entscheidet
Krypto bei Börsen/Custodians (z. B. Bitpanda): Werden die privaten Schlüssel vom Anbieter verwahrt, ist der Nutzungsvertrag grundsätzlich vererblich. Seriöse Anbieter haben Prozesse für den Todesfall: Nach Vorlage von Todesurkunde und Nachlassunterlagen können berechtigte Personen Auskunft und Zugriff im Rahmen des Erbrechts erhalten.
Krypto in der eigenen Wallet (Self-Custody): Hier gibt es keinen Intermediär. Ohne Seed-Phrase/Private Keys ist das Vermögen verloren. Deshalb gehört die Seed-Phrase nicht ins Testament (es wird Teil des Verlassenschaftsakts), sondern auf eine separate, sichere Liste mit klarer Information, wo und wie sie verwahrt ist (z. B. Tresor/ Bankschließfach/Notariat). Für die meisten genügt eine analoge Lösung: sie ist offline und damit unempfindlicher gegen Hacking-Risiken. Dokumentieren Sie zusätzlich welche Wallets/Netzwerke (z. B. Bitcoin, Ethereum, Layer-2) betroffen sind, um die Suche zu erleichtern.
Praxis-Check: Wer Krypto professionell nutzt, kann mit einer zweistufigen Struktur arbeiten: (1) Inventarliste mit Assets/Wallet-Typen/Standorten, (2) separat verwahrte Seed-Phrase(n). Legen Sie im Testament nur den Hinweis ab, wo diese Unterlagen liegen.
Krypto-Assets vererben: Custody vs. Self-Custody
Custody (Börse/Anbieter verwahrt Schlüssel)
- Vertrag ist grundsätzlich vererblich; Prozess über Anbieter-Support.
- Erforderlich: Nachlassunterlagen (z. B. Todesurkunde, Einantwortung).
- Risiken: Anbieter-Risiko, KYC-/Sanktionsprüfungen, Gebühren.
Self-Custody (eigene Wallet/Seed)
- Kein Intermediär – ohne Seed/Private Key kein Zugriff für Erben.
- Seeds niemals ins Testament; getrennt, sicher, offline verwahren.
- Dokumentieren: Wallet-Typ, Netzwerke, Standort der Sicherung.
Praxis: Zweistufig vorgehen – (1) Inventarliste der Assets/Wallets, (2) separat verwahrte Seeds mit Hinweis im Testament, wo sie liegen.
3) Social-Media-Konten & private Chats: Zugang, Gedenkzustand und wirtschaftlicher Wert
Plattformregeln im Überblick: Facebook und Instagram versetzen Konten Verstorbener auf Antrag in den Gedenkzustand (Memorialization). Dann ist kein Login mehr möglich; Profile bleiben als Erinnerungsort sichtbar. Facebook erlaubt zu Lebzeiten die Benennung eines Legacy Contact (Nachlasskontakt) oder die spätere Kontolöschung. Instagram kennt die Memorialisierung; ein aktiver Login wird nicht gewährt.
Rechtsprechung: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2018, dass der Vertrag über ein Social-Media-Konto vererblich ist; Erben dürfen also – wie bei Briefen – Einsicht verlangen (Fall Facebook/Chats). Österreichische Gerichte argumentieren ähnlich; höchstgerichtliche Leitentscheidungen sind hierzulande weiterhin rar, die Tendenz folgt aber dem BGH.
Aktuelle Entwicklung mit wirtschaftlichem Impact: Das OLG Oldenburg (Urt. v. 30.12.2024, 13 U 116/23) hat zur Causa des verstorbenen Sängers Alphonso Williams entschieden, dass Erben vollen Zugriff inklusive aktiver Nutzung eines Instagram-Accounts erhalten können. Das ist besonders wichtig für Profile mit wirtschaftlichem Wert (z. B. Influencer-Kanäle, Unternehmensaccounts).
Was bedeutet das für die Vorsorge? Wer nicht möchte, dass Angehörige nach dem Tod auf Chats/Accounts zugreifen oder Profile weiterführen, sollte das ausdrücklich regeln – etwa in einer letztwilligen Verfügung, die klare Anordnungen zum Umgang mit Online-Profilen enthält (Löschung, Sperre, Memorialisierung). Umgekehrt können Sie die Weiterführung eines werthaltigen Accounts (inkl. Zugang zu Zwei-Faktor-Methoden) anordnen und eine verantwortliche Person benennen.
4) Konkrete To-dos: So machen Sie Ihren digitalen Nachlass „auffindbar“
Listen Sie alle digitalen Assets und Zugänge: Bank- und Brokerkonten (inkl. IBAN/Depotnummer/Anbieter), Krypto-Börsen, Wallet-Arten/Netzwerke (ohne Seed in dieser Liste!), Social-Media-Profile, E-Mail-/Cloud-Konten, Domains. Aktualisieren Sie die Liste regelmäßig und bewahren Sie sie getrennt vom Testament sicher auf.
Für Passwörter/Seeds: analog (Papier/Metall-Backup im Tresor) vs. digital (Passwort-Manager mit Notfallzugang). In einigen Ländern gibt es notariell betriebene digitale Safes (z. B. IZIMI in Belgien); in Österreich empfiehlt sich derzeit häufig die klassische, analoge Lösung oder eine sichere Depot-/Schließfachlösung – je nach Risikoappetit.
Der Gerichtskommissär fragt Banken an; Institute müssen Auskunft erteilen. Für Social-Media & E-Mail werden die plattformspezifischen Verfahren genutzt (Memorialisierung/Löschung/Zugriff). Bei Krypto entscheidet die Verwahrungsform (Custodian vs. Self-Custody).
Was gehört wohin? – Testament vs. separate Liste
Ins Testament
- Klare Anordnungen zu Löschung/Weiterführung von Online-Profilen
- Regelungen zu wirtschaftlich werthaltigen Accounts (Rollen, Rechte, Monetarisierung)
- Hinweis, wo sich die gesonderte Zugangs-/Seed-Liste befindet
In die separate Liste (getrennt verwahren)
- Bank-/Brokerverbindungen, Anbieter, Nutzer-IDs
- Wallet-Typen & Netzwerke (ohne Seeds in dieser Liste)
- Seeds/Private Keys, 2FA-Methoden, Geräte – in eigener, sicherer Verwahrung
5) Häufige Fragen – kompakt beantwortet
Gericht und Gerichtskommissär haben weitreichende Auskunftsrechte; das Bankgeheimnis steht dem nicht entgegen. Details zur Einsicht in Bewegungen hängen vom Einzelfall ab.
Starten Sie über den Gerichtskommissär. Zusätzlich existieren behördliche Registerabfragen (Kontenregister). Sammelanfragen über Verbände kommen je nach Konstellation in Betracht; oft führt aber der Weg über die konkrete Bankauskunft zum Ziel.
Ja, die Tendenz der Rechtsprechung geht zur Vererblichkeit des Nutzungsvertrags; das OLG Oldenburg hat sogar die aktive Weiternutzung eines Instagram-Accounts bejaht. Plattformregeln (Gedenkzustand) sind dabei zu beachten.
Bei Custodians (z. B. Bitpanda) laufen Todesfall-Prozesse; bei Self-Custody ist die Seed-Phrase essenziell. Sie gehört außerhalb des Testaments sicher verwahrt.
Fazit: Digitale Vorsorge ist heute Pflicht – wir unterstützen Sie dabei
Mit einer Inventarliste, klaren Anordnungen im Testament und sinnvoller Verwahrung (insbesondere der Krypto-Seeds) vermeiden Sie Streit, Zeitverlust und Vermögensverluste. Ob Privatperson, KMU oder Creator-Account: Regeln Sie jetzt, was später ohne Sie geschehen soll – und zwar so, dass Ihre Angehörigen handlungsfähig sind.