Rücktritt vom Bauvertrag: Schadensersatz und Vermeidung von Verzug

Auf einem blauen Hintergrund befindet sich eine Lupe, zwei Kugelschreiber und zwei beschriebene Zettel
Auf einem blauen Hintergrund befindet sich eine Lupe, zwei Kugelschreiber und zwei beschriebene Zettel

Rücktritt vom Bauvertrag: Schadensersatz und Vermeidung von Verzug

Ein Rücktritt von einem Bauvertrag kann potentiell gravierende Folgen haben. Wenn der Rücktritt korrekt erklärt wurde, wird der Bauwerkvertrag aufgelöst und die erbrachten Leistungen müssen zurückgegeben werden. Dies ist jedoch nicht immer praktisch, insbesondere wenn der Werkunternehmer bereits Sachen an einem Haus verbaut hat. In solchen Fällen kann der Auftraggeber dennoch verpflichtet sein, eine Zahlung zu leisten.

Schadensersatz bei Bauverzögerungen

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, wenn den Auftragnehmer an der Verzögerung ein Verschulden trifft.  Die Höhe des möglichen Schadensersatzes kann vorab pauschaliert im Vertrag vereinbart werden. Eine solche Vorauspauschalierung des Schadens ist praktisch, da sie den Eintritt eines konkreten Schadens nicht voraussetzt. Dies ist besonders nützlich, wenn durch den Verzug kein finanzieller Schaden entsteht.

Vertragsstrafe und Pönale

Eine Vertragsstrafe wegen zeitlichen Verzugs, auch Pönale genannt, ist in Bauverträgen gängige Praxis. Sie dient als Druckmittel, um den Werkunternehmer zur pünktlichen Lieferung zu motivieren. Wenn der Bauvertrag dem ABGB unterliegt, gibt es keine festgelegte Höchstgrenze für die Vertragsstrafe. Das Gericht kann jedoch eine zu hohe Vertragsstrafe herabsetzen. Im Gegensatz dazu müssen bei der ÖNORM B2110 Höchstgrenzen beachtet werden.

Vermeidung von Verzug

Realistische Zeitpläne

Verzug kann vermieden werden, indem die Parteien von Anfang an realistische Abschätzungen und Angaben machen. Dies ist bei kleineren Aufträgen und Bauvorhaben durchaus möglich, bei komplexeren Bauvorhaben jedoch schwieriger.

Bauzeitpläne und genaue Definitionen

Bei komplexeren Bauvorhaben sollten neben dem Enddatum auch genaue Bauzeitpläne erstellt werden. Die Leistungserbringungen und Rahmenbedingungen müssen genau definiert sein, um einen Verzug leichter feststellen zu können und eventuellen Verzögerungen entgegenzusteuern.

Forcierung bei drohendem Verzug

Eine weitere Möglichkeit, Verzug zu vermeiden, ist die Forcierung bestimmter Arbeiten. Wenn ein möglicher Verzugsfall vorhersehbar ist, können kurzfristig mehr Arbeitskräfte eingesetzt werden, um den Bauzeitplan einzuhalten. Die Mehrkosten trägt dabei derjenige, dem der Verzug zuzuordnen ist.

Résumé

Ein korrekt erklärter Rücktritt vom Bauvertrag hat weitreichende Folgen und erfordert eine sorgfältige Abwägung. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei verschuldeten Verzögerungen und können im Vertrag pauschaliert werden. Vertragsstrafen sind ein effektives Mittel zur Sicherstellung pünktlicher Leistungserbringung. Durch realistische Zeitpläne und eine gute Planung kann Verzug häufig vermieden werden. Im Zweifel sollte stets professioneller Rat eingeholt werden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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