Verzug liegt gemäß dem Gesetz dann vor, wenn eine Leistung nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort oder auf die vereinbarte Weise erbracht wird. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die zeitliche Komponente des Verzugs.
Verzug kann sowohl den Auftragnehmer betreffen, der die vertraglich geschuldete Leistung (das Werk) nicht pünktlich liefert, als auch den Auftraggeber, der die geschuldete Zahlung nicht leistet. Daneben gibt es noch den Gläubigerverzug, der eintritt, wenn der Auftraggeber die ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt.