Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben richtet sich grundsätzlich nach dem allgemeinen Steuerrecht. Daher können Aufwendungen und Ausgaben, die den steuerpflichtigen Einkünften zuzuordnen sind, auch bei diesen in voller Höhe abgezogen werden. Eine Ausnahme bilden Aufwendungen in Zusammenhang mit bestimmten Kapitalerträgen. Aufwendungen, die nicht direkt den einzelnen Einkünften zugeordnet werden können, müssen in geeigneter Weise aufgeteilt werden.
Darüber hinaus können Privatstiftungen folgende Sonderausgaben geltend machen: