Nach der Auflösung der Ehe kann den ehemaligen Partnern eine Witwen- oder Witwerpension zustehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Ex-Partner Unterhalt geschuldet hat. Dies kann aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vergleichs festgelegt worden sein, oder durch eine vertragliche Verpflichtung, die vor der Scheidung der Ehe eingegangen wurde.