Witwenpension nach der Scheidung?

In Österreich besteht nach der Scheidung unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension. Doch unter welchen Bedingungen gilt das und wer ist berechtigt, diese Pension zu erhalten? Hier sind die wichtigsten Fakten.

Anspruch auf Witwenpension nach der Scheidung

Nach der Auflösung der Ehe kann den ehemaligen Partnern eine Witwen- oder Witwerpension zustehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Ex-Partner Unterhalt geschuldet hat. Dies kann aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vergleichs festgelegt worden sein, oder durch eine vertragliche Verpflichtung, die vor der Scheidung der Ehe eingegangen wurde.

Mindestunterhalts- und Ehedauer

Die Pension steht dem Ex-Partner ebenfalls zu, wenn der Verstorbene nach der Scheidung mindestens ein Jahr lang Unterhalt geleistet hat und die Ehe zudem mindestens zehn Jahre Bestand hatte.

Gleichberechtigung bei der Witwenpension

Wichtig zu betonen ist, dass diese Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen gilt. Sowohl Frauen als auch Männer können unter den beschriebenen Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerpension nach der Scheidung haben.

Wie werden Erbschaften und Schenkungen bei der Scheidung behandelt?

Die meisten Ehepartner leben unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, vorausgesetzt, es existiert kein anderslautender Ehevertrag. Die Zugewinngemeinschaft wird mit dem Tag der Heirat wirksam und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Der dabei zu teilende Zugewinn umfasst das während der Ehe erlangte Vermögen beider Partner.

Der relevante Zeitraum der Vermögensbewertung

Der relevante Zeitraum für die Vermögensbewertung wird durch zwei entscheidende Daten definiert: Das Datum der Eheschließung und das Datum der Vermögensaufteilung. Bei einem vorzeitigen Auszug eines Ehepartners gilt als Stichtag der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde.

Ausnahmen von der Vermögensaufteilung

Das vor der Ehe von den Partnern erlangte Vermögen ist von der Teilung ausgenommen. Dies umfasst auch Vermögenswerte, die während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner übertragen wurden, Gegenstände des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausübung sowie Vermögensbestandteile eines Unternehmens.

Unternehmensanteile und die Auswirkung auf die Vermögensaufteilung

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass auch Unternehmensanteile vom Aufteilungsprozess ausgenommen sind, sofern sie nicht bloße Wertanlagen darstellen. Dieser Schutzmechanismus ist dafür vorgesehen, das Vermögen eines Unternehmers im Scheidungsfall abzusichern.

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung

In Österreich regiert das Prinzip der Gütertrennung die Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl das in die Ehe eingebrachte als auch während der aufrechten Ehe erworbene Vermögen dem jeweiligen Ehepartner allein gehört. Wenn es jedoch zur Scheidung kommt, findet eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse statt.

Der Wert eines Ehevertrags bei der Scheidung

Es ist ratsam, bereits vor der Heirat einen Ehevertrag abzuschließen, der die Folgen einer Scheidung detailliert festhält. Ein solcher Ehevertrag kann als Vorsichtsmaßnahme dienen und dabei helfen, potenzielle Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.

Schwierigkeiten bei der Teilung von Immobilien

Besonders komplex gestaltet sich die Aufteilung bei Ehescheidungen, wenn Immobilien und Eigenheime im Spiel sind. Selbst wenn ein Teil der Immobilie einem der Ehepartner gehört, kann der andere Partner möglicherweise einen Anspruch darauf haben. Das ist besonders dann der Fall, wenn gemeinsame Kinder mit dem hauptsächlich betreuenden Ehepartner in der Immobilie leben.

Unterhaltspflicht bei schweren Eheverfehlungen

Sollte ein Partner während der aufrechten Ehe eine schwere Eheverfehlung begehen, wird ihm das Verschulden an der Scheidung zugeschrieben. Dies kann zur Folge haben, dass dieser Partner unter Umständen unterhaltspflichtig gegenüber dem anderen Ehepartner wird.