Haushaltsversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

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Haushaltsversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Wertsachen effektiv mit der richtigen Versicherung. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine Haushaltsversicherung unverzichtbar ist, welche Leistungen sie abdeckt und wie Sie die optimalen Bedingungen für Ihre Bedürfnisse finden.

Was ist eine Haushaltsversicherung und welchen Zweck erfüllt sie?

Eine Haushaltsversicherung ist ein möglicher Schutzschild für Ihr Hab und Gut. Sie deckt den gesamten beweglichen Besitz in Ihrem Zuhause ab – von Möbeln über Teppiche bis hin zu Elektrogeräten. Im Falle eines Schadens, sei es durch Brand, Einbruch oder andere Ereignisse, erstattet die Versicherung den Wert Ihrer beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.

Interessanterweise verfügen 80 bis 90 Prozent der österreichischen Haushalte über eine solche Versicherung. Doch die Angebote, Preise und Leistungen variieren stark zwischen den Anbietern. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und Vergleiche anzustellen.

Neuwert vs. Zeitwert: Was ist der Unterschied?

Bei der Schadensregulierung unterscheiden Versicherer zwischen zwei Prinzipien:

  • Neuwert: Hier erhalten Sie den vollen Betrag für ein gleichwertiges Neugerät, unabhängig vom Alter des beschädigten Gegenstands.

  • Zeitwert: Bei dieser Klausel wird das Alter des Gegenstands berücksichtigt. Je älter der beschädigte oder gestohlene Artikel, desto geringer fällt die Erstattung aus.

Haushaltsversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen

Verwechseln Sie die Haushaltsversicherung nicht mit anderen Versicherungen:

  • Private Haftpflichtversicherung: Sie schützt Sie, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. In Österreich ist sie oft in der Haushaltsversicherung enthalten.

  • Gebäudeversicherung: Auch als Eigenheimversicherung bekannt, deckt sie Schäden am Gebäude selbst ab, etwa durch Feuer, Wasser oder Sturm.

Welche Leistungen bietet eine Haushaltsversicherung?

Die meisten Anbieter offerieren verschiedene Formen:

  • Basisschutz: Deckt Schäden durch Brand, Leitungswasserausbruch, Einbruchdiebstahl, Blitz, Sturm oder Hagel ab.

  • Spezielle Deckungen: Zusätzlicher Schutz, z.B. für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl außerhalb des Wohnbereichs.

  • Zusatzleistungen: Assistance-Services für Notfälle oder Schutz bei Elementarschäden können separat vereinbart werden.

Ist eine Haushaltsversicherung sinnvoll?

Die Haushaltsversicherung schützt Ihr Eigentum vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Besonders wichtig ist sie für hochwertige Einrichtungen oder bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen. Beachten Sie jedoch mögliche Aufbewahrungspflichten für bestimmte Wertsachen.

Ein häufiger Schadensfall ist der klassische Wasserschaden. Die Kosten für Reparaturen und Neuanschaffungen können schnell in die Tausende Euro gehen.

Wie viel kostet eine Haushaltsversicherung?

Die Kosten variieren je nach Anbieter und hängen vornehmlich von zwei Faktoren ab:

  • Der Wohnnutzfläche und Ausstattungskategorie (Quadratmeterversicherung)

  • Dem Gesamtneuwert aller versicherten Gegenstände (Summenversicherung)

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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Vergleich nach der Scheidung: Keine nachträgliche Vermögensaufteilung möglich

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Vergleich nach der Scheidung: Keine nachträgliche Vermögensaufteilung möglich

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs klärt die Rechtslage bei Vermögensaufteilungen nach Scheidungen. Wer einen umfassenden Vergleich abschließt, kann später keine zusätzlichen Ansprüche mehr geltend machen.

Vergleich regelt alle bekannten Ansprüche

Bei einer einvernehmlichen Scheidung treffen Ehepaare häufig Vereinbarungen über die Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens. Ein solcher Vergleich über die Rechtsfolgen der Scheidung umfasst im Zweifelsfall sämtliche den Parteien bekannten Ansprüche, die sich aus der Ehe ergeben. Entscheidend ist dabei, ob die Eheleute zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses Kenntnis von allen relevanten Vermögenswerten hatten.

Streitfall: Nachträglicher Antrag auf Vermögensaufteilung

In einem kürzlich verhandelten Fall war die ehemalige gemeinsame Wohnung bereits Gegenstand eines Scheidungsvergleichs gewesen. Dennoch stellte der Ex-Ehemann später einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse. Er wollte das Haus samt Inventar gegen Übernahme der Kreditverbindlichkeiten zugesprochen bekommen.

Urteil der Gerichte

Sowohl das Erstgericht als auch das Rekursgericht beurteilten diesen Antrag als unzulässig. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen und wies das Rechtsmittel des Antragstellers zurück.

OGH: Vergleich schließt weitere Anträge aus

Das Höchstgericht stellte klar: Eine anlässlich der Scheidung getroffene Vereinbarung über deren Folgen schließt weitere Anträge zur Vermögensaufteilung aus – zumindest in dem Umfang, in dem die Vereinbarung getroffen wurde. Haben die Ehepartner die Aufteilung vertraglich geregelt, ist eine Anrufung des Gerichts im außerstreitigen Verfahren unzulässig.

Ehewohnung und Hausrat: Enger Zusammenhang

Der OGH betonte zudem den engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Schicksal des Hausrats und dem der Ehewohnung. Da der Vergleich über die Rechtsfolgen der Scheidung eine ausdrückliche Regelung zur Nutzung der Ehewohnung enthielt, galt dies nach Ansicht des Gerichts implizit auch für den Hausrat. Der Vergleich wurde daher als vollständig angesehen.

Résumé

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, vor Abschluss eines Vergleichs über die Rechtsfolgen der Scheidung alle Aspekte gründlich zu bedenken. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ist in der Regel nicht möglich. Betroffene sollten sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen, um ihre Interessen umfassend zu wahren.

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