Markenrecht: Rechtsstreit wegen Nachahmerprodukt

mayor-917149_1280

Markenrecht: Rechtsstreit wegen Nachahmerprodukt

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs stärkt den Schutz bekannter Marken gegen Rufausbeutung. Im Mittelpunkt steht der Rechtsstreit zwischen dem Inhaber der Marke „Jägermeister“ und einer Warenhandelskette. Erfahren Sie, wie ähnliche Produktgestaltungen zu einer Verletzung von Markenrechten führen können.

Hintergrund

Die Klägerin ist seit Jahrzehnten Inhaberin der Wortmarke „Jägermeister“ sowie mehrerer starker Bild- und Wortbildmarken, unter denen sie einen Kräuterlikör vertreibt. Die beklagte Warenhandelskette brachte unter einer Eigenmarke ebenfalls einen Kräuterlikör auf den Markt, dessen Produktausstattung Ähnlichkeiten mit dem Original aufwies.

Rechtliche Schritte

Die Klägerin beantragte eine einstweilige Verfügung, um der Beklagten vorläufig zu untersagen, deren Kräuterlikör unter Verwendung der strittigen Produktausstattungen zu bewerben, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu vertreiben.

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Das höchste Gericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen zugunsten der Klägerin. Es sah keine rechtfertigenden Gründe für die von der Beklagten gewählte Ausstattung und Etikettierung ihres Kräuterlikörs.

Zentrale Aspekte der Urteilsbegründung

  • Auffällige Ähnlichkeit: Die Farbkombination, die Frakturschrift auf oranger Banderole und die bildliche Darstellung (Hirschkopf) wurden in ihrer Gesamtheit als deutliche Anlehnung an die bekannten Marken der Klägerin bewertet.

  • Gedankliche Verknüpfung: Das Gericht erkannte eine klare Assoziation zum Original-Produkt.

  • Rufausbeutung: Die Ähnlichkeit wurde als Versuch gewertet, vom Ansehen der bekannten Marke zu profitieren.

Beurteilung der Eigenmarke der Beklagte

Die rot-weiße Marke der beklagten Partei wurde nach Ansicht des Gerichts nicht in ausreichend auffälliger Weise auf dem Produkt angebracht, um die gedankliche Verknüpfung zu den Marken der Klägerin zu beseitigen.

Résumé

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes bekannter Marken vor Rufausbeutung. Es zeigt die rechtlichen Risiken auf, die entstehen können, wenn sich Produktgestaltungen zu stark an etablierte Marken anlehnen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Markenrecht vs. Namensrecht: OGH-Urteil

pen-1974727_1280

Markenrecht vs. Namensrecht: OGH-Urteil

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich in einem Fall entschieden: Das Markenrecht hat Vorrang vor dem Namensrecht. Zwei Brüder mit konkurrierenden Sektkellereien standen sich vor Gericht gegenüber.

Hintergrund des Rechtsstreits

Zwei Brüder betreiben jeweils eine Sektkellerei als GmbH. Die ältere, klagende Gesellschaft besitzt eingetragene Wortmarken, die nur aus dem gemeinsamen Familiennamen bestehen. Die jüngere, beklagte GmbH verwendet in ihrer Firmenbezeichnung den vollen Namen des Geschäftsführers sowie weitere Bestandteile. Zudem ließ sie eine Wortbildmarke eintragen, die den Vor- und Familiennamen des Firmeninhabers hervorhebt.

Der Kern des Konflikts

Die ältere GmbH vermarktet ihren Sekt unter der Wortmarke, die dem Familiennamen entspricht. Sie forderte die beklagte Gesellschaft auf, die Verwendung des Vor- und Familiennamens ihres Eigentümers für deren Sektprodukte zu unterlassen.

Die Entscheidung des OGH

Der für Markenrecht zuständige Senat des OGH bestätigte das Urteil der Vorinstanz:

  • Die Verwendung des Namens durch die beklagte GmbH entspricht nicht den „anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel“ gemäß § 10 Abs 3 Markenschutzgesetz.
  • Das Verhalten der beklagten Gesellschaft wurde als unlauter eingestuft.

Begründung des Gerichts

  • Die beklagte GmbH nutzte nicht ihren vollständigen Firmennamen zur Produktkennzeichnung.
  • Stattdessen verwendete sie nur den Teil, der dem Namen des Geschäftsführers entspricht und im Familiennamen mit der älteren Wortmarke der Klägerin identisch ist.
  • Dadurch entfernte sich die Beklagte von ihrer eigenen Firma und näherte sich der Marke der Klägerin an.

Wichtige Anmerkungen des Gerichts

  • Die Nutzung einprägsamer Nachnamen ist nicht grundsätzlich unlauter, nur weil diese als Marke eingetragen sind.
  • Im vorliegenden Fall war jedoch nicht ersichtlich, warum die beklagte GmbH nicht ihren vollständigen Firmennamen oder den sich nicht überschneidenden Teil zur Kennzeichnung hervorhob.

Résumé

Diese Entscheidung des OGH (4 Ob 131/22a) könnte Folgen für die Verwendung von Familiennamen in Marken und Firmenbezeichnungen haben. Unternehmen sollten bei der Wahl ihrer Produktkennzeichnungen besonders vorsichtig sein, wenn ähnliche Familiennamen bereits als Marken geschützt sind.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Anlegerwohnungen und Liebhaberei: Neue Regeln für die steuerliche Anerkennung

house-366927_1280

Anlegerwohnungen und Liebhaberei: Neue Regeln für die steuerliche Anerkennung

Die Vermietung von Anlegerwohnungen kann sehr lukrativ sein. Doch Vorsicht: Ohne Gewinnerzielung droht die Einstufung als Liebhaberei. Erfahren Sie, welche neuen Kriterien für Immobilieninvestoren gelten und wie Sie Ihre Vermietung optimal gestalten.

Anlegerwohnungen: Zwischen Rendite und Steuervorteil

Anlegerwohnungen sind beliebte Investitionsobjekte. Ihr Hauptzweck liegt in der Vermietung und der damit verbundenen Erwirtschaftung von Mieteinnahmen. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig, können aber durch Werbungskosten wie Abschreibungen oder Instandhaltungsaufwendungen gemindert werden.

Verluste

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dies kann anfangs vorteilhaft sein, da diese Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Doch Achtung: Die Finanzverwaltung setzt hier Grenzen.

Die Liebhabereiverordnung: Neuer Rahmen für Vermieter

Die kürzlich aktualisierte Liebhabereiverordnung definiert, wann eine Vermietung noch als Einkunftsquelle anerkannt wird. Zentral dabei:

  • Verlängerte Betrachtungszeiträume
  • Notwendigkeit einer plausiblen Prognoserechnung

Kleine vs. große Vermietung

Die Liebhabereiverordnung unterscheidet zwischen „kleiner“ und „großer“ Vermietung, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung hat. Zur kleinen Vermietung zählen Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die große Vermietung umfasst hingegen größere Objekte wie Zinshäuser, Büros oder Geschäftslokale.

Prognoserechnung: Der Schlüssel zur steuerlichen Anerkennung

Bei Verlusten kann das Finanzamt eine Liebhabereiprüfung einleiten. Vermieter müssen dann nachweisen:

  • Bei „kleiner Vermietung“: Gewinnerzielung innerhalb von 25 Jahren (zuvor 20 Jahre)
  • Bei „großer Vermietung“: Gewinnerzielung innerhalb von 30 Jahren (zuvor 25 Jahre)

Die Prognoserechnung muss realistisch und nachvollziehbar sein. Zu berücksichtigen sind:

  • Indexierung von Mieteinnahmen und Ausgaben
  • Zinsentwicklung
  • Leerstandsrisiken
  • Instandhaltungskosten

Konsequenzen der Liebhaberei-Einstufung

Wird eine Vermietung als Liebhaberei eingestuft, hat dies weitreichende Folgen:

  • Verluste und Gewinne bleiben steuerlich unberücksichtigt
  • Kein Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer möglich

Berücksichtigung von Wertsteigerungen

Positiv für Vermieter ist, dass die Wertsteigerung von Grund und Boden nun in die Liebhabereibeurteilung einbezogen werden darf. Dies erhöht die Chancen auf eine frühere Gewinnerzielung.

Résumé

Die neuen Regelungen bieten Chancen, erfordern aber eine genaue Kalkulation. Eine realistische Prognoserechnung ist unerlässlich, um das Risiko einer Liebhaberei-Einstufung zu minimieren. Beachten Sie:

  • Verlängerte Betrachtungszeiträume gelten ab 1.1.2024
  • Wertsteigerungen können nun berücksichtigt werden
  • Verjährungsfristen von 6-10 Jahren für die Einkommens- und Umsatzsteuer beachten

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf: Was Käufer über versteckte Mängel wissen müssen

key-2323278_1280

Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf: Was Käufer über versteckte Mängel wissen müssen

Beim Erwerb einer Immobilie ist der Gewährleistungsausschluss ein häufig diskutiertes Thema. Doch wie steht es um die Haftung bei versteckten Mängeln? Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt Klarheit für Käufer und Verkäufer.

Verborgene Baumängel trotz Besichtigung

Stellen Sie sich vor: Sie kaufen eine scheinbar neuwertige Wohnung, nur um später festzustellen, dass sie erhebliche Mängel aufweist. Diese waren bei der Besichtigung nicht erkennbar. Kann der Verkäufer sich in solch einem Fall auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen?

Der Vertragstext

Im konkreten Fall enthielt der Kaufvertrag folgende Formulierungen:

  • Die Käufer haben das Objekt vor Vertragsabschluss gründlich besichtigt
  • Sie kennen dessen Zustand und Beschaffenheit
  • Die Übergabe erfolgt im bestehenden Zustand
  • Der Verkäufer haftet nicht für einen bestimmten Bau- oder Erhaltungszustand

Der Weg durch die Instanzen

  • Das Erstgericht wies die Klage der Käufer ab, basierend auf dem Haftungsausschluss.
  • Das Berufungsgericht hingegen gab den Käufern Recht: Für bei der Besichtigung nicht erkennbare Mängel müsse gehaftet werden.
  • Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung.

Die Interpretation des OGH

  • Ein umfassender Gewährleistungsverzicht bezieht sich grundsätzlich auch auf „geheime“ Mängel.
  • Wird jedoch im Vertrag auf die Besichtigung und den bekannten Zustand hingewiesen, ändert sich die Interpretation.
  • In solchen Fällen gilt der Haftungsausschluss nur für Mängel, die bei sorgfältiger Besichtigung erkennbar gewesen wären.

Résumé

Diese Rechtsprechung stärkt die Position von Immobilienkäufern. Verkäufer sollten sich bewusst sein, dass ein pauschaler Verweis auf die Besichtigung ihre Haftung für versteckte Mängel nicht automatisch ausschließt. Für Käufer bleibt eine gründliche Prüfung des Objekts dennoch unerlässlich.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Steueroptimierung bei Privatstiftungen: Clever mit Beteiligungsveräußerungen umgehen

finance-7529921_1280

Steueroptimierung bei Privatstiftungen: Clever mit Beteiligungsveräußerungen umgehen

Privatstiftungen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Vermögensverwaltung. Ein besonders interessanter Aspekt ist der Umgang mit Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie durch geschickte Strategien Steuern sparen und Ihr Stiftungsvermögen optimal verwalten können.

Veräußerungsgewinne

Wenn eine Privatstiftung Anteile an Kapitalgesellschaften verkauft, sei es im In- oder Ausland, fällt grundsätzlich eine Zwischensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Doch es gibt einen cleveren Weg, diese Besteuerung zu vermeiden: die Übertragung stiller Reserven.

Die Kunst der Übertragung stiller Reserven

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übertragung

Um von dieser Steuerstrategie zu profitieren, müssen Stiftungen einige Bedingungen erfüllen:

  • Zeitnahe Neuanschaffung: Im Jahr der Beteiligungsveräußerung muss eine neue Beteiligung erworben werden.
  • Mindestbeteiligungsquote: Die neue Beteiligung muss mehr als 10% an einer in- oder ausländischen Körperschaft ausmachen.
  • Unabhängigkeit: Die Zielgesellschaft darf nicht eng mit der Stiftung, dem Stifter oder Begünstigten verflochten sein (weniger als 20% Beteiligung).

Flexibilität durch steuerfreien Betrag

Sollte im Veräußerungsjahr keine passende Gelegenheit zur Übertragung bestehen, können Stiftungen einen steuerfreien Betrag bilden. Dieser ermöglicht es, innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkauf eine neue Beteiligung zu erwerben und die stillen Reserven zu übertragen.

Vielfältige Möglichkeiten der Beteiligungsanschaffung

Als qualifizierte Beteiligungsanschaffung gelten nicht nur direkte Anteilskäufe. Auch folgende Szenarien kommen in Frage:

  • Beteiligung an einer Neugründung (>10%)
  • Anteilserwerb bei Kapitalerhöhungen (Erreichen von >10% oder Erhöhung um >10%)
  • Verhältniswahrende Kapitalerhöhung (>10%)

Besonders interessant: Auch Gesellschafterzuzahlungen (Agio) im Rahmen von Kapitalerhöhungen können für die Übertragung genutzt werden.

Résumé

Die Übertragung stiller Reserven bietet Privatstiftungen ein mächtiges Werkzeug zur Steueroptimierung. Durch vorausschauende Planung und geschicktes Timing von Beteiligungsveräußerungen und -neuanschaffungen lässt sich die Zwischensteuer vermeiden. Dies ermöglicht es Stiftungen, ihr Vermögen effizienter zu verwalten und langfristig zu mehren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Shitstorm: OGH-Urteil zur Haftung

iphone-518101_1280

Shitstorm: OGH-Urteil zur Haftung

Ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellt klar: Wer sich an einem Shitstorm beteiligt, kann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.

Shitstorm mit Folgen

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat in einem aktuellen Urteil die Haftung bei der Beteiligung an Shitstorms konkretisiert. Laut der Entscheidung können alle Beteiligten für immaterielle Schäden des Betroffenen zur Verantwortung gezogen werden.

Der Fall

Hintergrund des Shitstorms

Ein Polizeibeamter wurde während eines Einsatzes bei einer Demonstration gefilmt. Das Video fand seinen Weg in die sozialen Netzwerke – begleitet von falschen Anschuldigungen. Dem Beamten wurde zu Unrecht vorgeworfen, einen 82-jährigen Demonstranten zu Boden gerissen und festgenommen zu haben.

Gerichtliche Entscheidung

Der angeklagte Social-Media-Nutzer hatte das diffamierende Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dies führte zu einer Verurteilung:

  • Schadensersatzforderung des Polizisten: 3.000 Euro
  • Erstinstanzliches Urteil: 450 Euro
  • OGH-Entscheidung: Volle 3.000 Euro zugesprochen

Rechtliche Konsequenzen

Das OGH-Urteil beinhaltet folgende zentrale Punkte:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Jeder Beteiligte kann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.
  • Beweislast: Das Opfer muss nicht jeden einzelnen Urheber identifizieren, sondern nur die Beteiligung des Beklagten am Shitstorm nachweisen.
  • Regressansprüche: Der Verurteilte kann versuchen, Anteile von anderen Beteiligten zurückzufordern – was in der Praxis oft schwierig sein dürfte.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Steuerliche Aspekte von Privatstiftungen in Österreich: Kapitalerträge

money-g56e45b53d_1280

Steuerliche Aspekte von Privatstiftungen in Österreich: Kapitalerträge

Privatstiftungen sind in Österreich ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung. Dieser Beitrag beleuchtet die steuerlichen Rahmenbedingungen für Privatstiftungen, insbesondere im Hinblick auf Kapitalerträge aus verschiedenen Anlageformen.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in österreichischen Privatstiftungen

Zinsen und Wertpapiererträge

Privatstiftungen in Österreich unterliegen bei Zinserträgen aus Bankeinlagen und Erträgen aus öffentlich angebotenen Wertpapieren der Zwischensteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erträge im In- oder Ausland erwirtschaftet wurden. Eine Besonderheit: Österreichische Banken führen für diese Erträge keine Kapitalertragsteuer (KESt) ab, sofern eine entsprechende Befreiungserklärung vorliegt.

Realisierte Wertsteigerungen und Derivate

Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten fallen ebenfalls unter die Zwischensteuer, sind jedoch vom inländischen KESt-Abzug nicht betroffen. Dies betrifft Veräußerungen, Einlösungen und sonstige Abschichtungen von Wertpapieren, unabhängig von Beteiligungsdauer und -höhe. Zu beachten ist, dass diese Regelung für Aktien und Investmentfondsanteile gilt, die nach dem 1.1.2011 erworben wurden, sowie für Anleihen und Derivate mit Anschaffungsdatum nach dem 1.10.2011.

Verlustverrechnung

Verluste aus Wertpapierveräußerungen können mit Gewinnen aus ähnlichen Transaktionen und deren Erträgen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinserträgen aus Bankeinlagen, Zuwendungen von Privatstiftungen oder anderen Einkünften ist jedoch ausgeschlossen. Wichtig zu wissen: Ein Verlustvortrag in zukünftige Jahre ist nicht möglich.

Weitere Anlageformen und ihre steuerliche Behandlung

Private Investments

Für Zinserträge aus privaten Darlehen, stillen Beteiligungen und nicht öffentlich angebotenen Wertpapieren fällt Körperschaftsteuer an.

Inländische und internationale Beteiligungen

Gewinnanteile aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften sind steuerfrei. Bei internationalen Schachtelbeteiligungen (mindestens 10% Anteil, Haltedauer mindestens 1 Jahr) gilt die Steuerfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Kapitalgesellschaften.

Portfoliobeteiligungen im Ausland

Auch Beteiligungen unter 10% an ausländischen Kapitalgesellschaften können unter spezifischen Bedingungen von der Steuer befreit sein.

Die Besteuerung von Investmentfonds

Das Transparenzprinzip

Bei Investmentfonds kommt das Transparenzprinzip zur Anwendung. Steuerpflichtige Erträge werden den Anlegern zugerechnet – entweder bei Ausschüttung oder, bei thesaurierenden Fonds, jährlich.

Weiße und schwarze Fonds

Es wird zwischen „weißen Fonds“ mit steuerlichem Vertreter in Österreich und „schwarzen Fonds“ ohne solche Vertretung unterschieden. Dies hat Auswirkungen auf die Besteuerung und Meldepflichten.

Résumé

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen in österreichischen Privatstiftungen ist komplex und vielschichtig. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

lake-8847415_1280

Wohnkosten und Kindesunterhalt: Rechtliche Aspekte

Wie wirken sich Wohnkosten auf den Kindesunterhalt aus? Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Unterhaltszahlungen und Wohnversorgung – sowohl aus Sicht des Kindes als auch des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Weniger Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Kindes?

Stellen Sie sich das folgende Szenario vor: Ein Kind lebt mit seiner Mutter in einer Eigentumswohnung, die dem Vater gehört. Dieser trägt sämtliche Wohnkosten, obwohl er selbst nicht dort wohnt. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Muss ein unterhaltsberechtigtes Kind nicht für seine Wohnkosten aufkommen, reduziert sich sein Bedarf an Geldunterhalt. Diese Wohnkostenersparnis wird als Naturalunterhalt berücksichtigt. Bei durchschnittlichen Verhältnissen führt dies zu einer Kürzung des Geldunterhalts um etwa ein Viertel.

Höherer Unterhalt bei kostenfreier Wohnversorgung des Unterhaltspflichtigen?

Betrachten wir nun einen anderen Fall: Der unterhaltspflichtige Vater bewohnt eine schuldenfreie Villa, die er von seinen Eltern geschenkt bekommen hat. Mutter und Kind leben hingegen in einer Mietwohnung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer Entscheidung (6Ob 105/23v) klargestellt: Wenn der Unterhaltspflichtige keine oder nur geringe Wohnkosten hat, erhöht dies seine finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese gesteigerte Zahlungsfähigkeit soll bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Wohnvorteil zu bewerten?

Bei der Berechnung des Wohnvorteils orientiert sich der OGH am fiktiven Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung. Dabei werden die durchschnittlichen Hauptmietzinse und Wohnungsgrößen für Einpersonenhaushalte im jeweiligen Bundesland als Richtwert herangezogen.

Können Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt mindern?

Eine wichtige Klarstellung des OGH: Die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen (wie Miete, Kreditraten oder Betriebskosten) können nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Diese Kosten bleiben bei der Berechnung des Kindesunterhalts unberücksichtigt.

Résumé

Die Wohnversorgung spielt eine bedeutende Rolle bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Während eine kostenfreie Wohnmöglichkeit des Kindes den Unterhaltsbedarf senken kann, kann ein Wohnvorteil des Unterhaltspflichtigen zu höheren Zahlungen führen. Für Eltern ist es wichtig, diese Zusammenhänge zu verstehen, um faire und rechtskonforme Unterhaltslösungen zu finden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Doppelresidenz und Unterhalt: Was Sie wissen müssen

family-4937226_1280

Doppelresidenz und Unterhalt: Was Sie wissen müssen

Das Doppelresidenz-Modell gewinnt bei Trennungen und Scheidungen zunehmend an Bedeutung. Doch was bedeutet das für den Kindesunterhalt? Dieser Beitrag klärt auf, unter welchen Bedingungen eine Unterhaltspflicht besteht und räumt mit gängigen Missverständnissen auf.

Doppelresidenz: Konfliktpotenzial bei Trennungen

In den letzten Jahren hat sich das Doppelresidenz-Modell zu einem häufigen Streitpunkt bei Trennungen oder Scheidungen entwickelt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei dieser Betreuungsform generell kein Geldunterhalt zu leisten sei. Doch wie sieht die Realität aus?

Was kennzeichnet das Doppelresidenz-Modell?

Eine Doppelresidenz liegt vor, wenn beide Elternteile die Kinder annähernd zu gleichen Teilen betreuen. Beliebte Modelle sind:

  • Wöchentlicher Wechsel zwischen Mutter und Vater
  • Betreuung an festen Wochentagen (z.B. Mo-Di bei einem, Mi-Do beim anderen Elternteil)
  • Kürzere Intervalle, besonders bei jüngeren Kindern

Wichtig: Ein exaktes 50:50-Verhältnis ist nicht erforderlich. Laut aktueller Rechtsprechung kann bereits bei einer 4:3-Aufteilung pro Woche von einer annähernd gleichteiligen Betreuung ausgegangen werden.

Wie wird die Betreuungszeit ermittelt?

Bei der Feststellung der Betreuungszeit geht es nicht um eine minutengenaue Berechnung. Stattdessen erfolgt eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Betreuungsleistungen. Entscheidend ist, inwieweit sich ein Elternteil durch die Betreuung des anderen Elternteils Leistungen wie das Zubereiten einer Mahlzeit erspart.

Naturalleistungen: Ein wichtiger Faktor

Neben der Betreuungszeit müssen beide Eltern auch gleichwertige Naturalleistungen erbringen. Dazu gehören:

  • Kleidung
  • Schulkosten
  • Sportausrüstungen
  • Ferienaktivitäten

Fehlt diese Gleichwertigkeit, kann das Gericht trotz annähernd gleicher Betreuungszeiten das sogenannte betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell ablehnen.

Die Rolle des Einkommens

Selbst wenn Betreuung und Naturalleistungen gleichmäßig verteilt sind, spielt das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle. Nur bei annähernd gleichem Einkommen entfällt die Geldunterhaltspflicht vollständig. Andernfalls muss der besserverdienende Elternteil einen Restgeldunterhalt leisten.

Fazit: Wann entfällt die Unterhaltspflicht?

Eine Befreiung von der Geldunterhaltsverpflichtung tritt nur ein, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Annähernd gleichteilige Betreuung
  2. Gleichwertige Naturalleistungen beider Eltern
  3. Annähernd gleiches Einkommen der Elternteile

Das Doppelresidenz-Modell befreit also nicht automatisch von Unterhaltszahlungen. Es erfordert eine genaue Prüfung der individuellen Situation, um faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden – vor allem im Sinne des Kindeswohls.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.